Rente bzw. Arbeitslosengeld

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
flat750
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Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von flat750 » So 16. Okt 2011, 17:46

Hallo Ihr lieben,

mal eine Allgemeine frage :smile:

Fiktiver Fall:
Arbeitslosmeldung 01.11.
Anspruch 15 Monate
EM-Rente wird ab Januar für 2 Jahre bewilligt.
nach 2 Jahren sagt die DRV du bist wieder gesund :Angst:

was kommt dann ???
hat man dann noch anspruch auf das Restliche Arbeitslosen Geld ??
oder oder oder????????

lieben Gruß

Frank
lieben Gruß

Flat750

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 16. Okt 2011, 22:53

Hallo Frank, :smile:
nach 2 Jahren sagt die DRV du bist wieder gesund
auch nach diesen 2 Jahren und Ablehnung der Verlängerung, kannst du zunächst mal Widerspruch einlegen und zur Not auch Klagen dagegen.
was kommt dann ???
hat man dann noch anspruch auf das Restliche Arbeitslosen Geld ??
oder oder oder????????
Erst mal NIX ODER, ODER...du hast aus der Zeitrente (zumindest) einen NEUEN Anspruch auf ALGI, daraus werden nämlich Beiträge an die AfA entrichtet, ob der Rest aus einem alten Anspruch dann noch dazu kommt, weiß ich jetzt nicht so genau... :confused:

Bei Bezug von ALGI bei Beginn der EM-Rente hast du jedenfalls einen erneuten Anspruch nach § 125 SGB III, alles Andere ist "Zukunfts-Musik" und gehört im Moment in die "Glaskugel", was sich die Politiker /der Gesetzgeber bis dahin vielleicht noch Anderes ausdenken, KANN heute noch kein Mensch wissen. :nein:

Habe schon davon gehört/gelesen, dass die DRV auch manchmal eine kurze "Verlängerung" (bis zur endgültigen Entscheidung) gibt, von selber oder wohl auch auf (formlosen) Antrag, GENAUES weiß ich dazu allerdings nicht.

Das kann man dann aber auch wirklich erst abklären, wenn es soweit ist, da denke ICH im Moment überhaupt noch nicht drüber nach, wäre schon mal "ne Maßnahme" wenn ich die EM-Rente mal (endlich) bekäme... :confused: :Gruebeln:
Jedes Jahr WARTEN bringt MICH der (vorgezogenen) Altersrente näher, hatte /habe aber eigentlich NICHT vor, mich bis dahin (noch gut 4 Jahre :Heiss: ) komplett mit HARTZ 4 zu begnügen, NUR damit die DRV meine EM-Rente spart... :Wut: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 16. Okt 2011, 23:46

Hallo,
nach der befristeten EM-Rente gilt die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.
Das trifft dann zu, wenn man vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I oder – solange es diese Leistung noch gab – Arbeitslosenhilfe erhalten hatten.
Nach einem zweijährigen Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ein Jahr ALG I beziehen, nach einem dreijährigen Rentenbezug ist es das maximum von 18 Monaten (je nach Alter).

Ein Bezug von Arbeitslosengeld II vor der Rente lässt dagegen nach Ende der Rentenzeit
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I entstehen.


Die DRV kann im Fall eines Widerspruches verlängern, muss es aber nicht. Es ist auch einen nicht sehr sinnvoll einen Antrag auf Weitergewährung auf Rente und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichzeitig zu stellen, weil sich die beiden Anträge ja widersprechen. Man sollte sich auch vorher nicht arbeitssuchend melden, denn das kann negativ für den Rentenantrag ausgelegt werden. Die schreiben zwar man solle das 3 Monate vor Ablauf der Rente machen, aber :Zunge_zeigen:

Im Normalfall werden als Erstes Befundberichte der behandelnden Ärzte eingefordert und dann je nach "Lust und Laune" der DRV wird man evtl. noch zum Gutachter gejagt. Dieses kann auch mit einer Reha verbunden sein.

flat750
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von flat750 » Mo 17. Okt 2011, 05:08

Guten Morgen,

danke für eure Antworten,
war wirklich rein fiktiv :icon_e_wink:
Interessierte mich halt nur mal wie es weitergehen könnte wenn........

Bin ja auch noch lange nicht so weit!!

bis denne

Frank
lieben Gruß

Flat750

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Mo 17. Okt 2011, 07:29

aha...da bin ich wieder angemeiert:
da ich vor beginn meiner rente in einer leistung zur teilhabe am arbeitsleben war (und somit weder arbeitsloser noch arbeitnehmmer, weshalb nachfolgend auch aus meinem krankengeld kein neuer alg1-anspruch entstehen konnte), werden für mich keine beiträge an die AfA abgeführt.

somit bin ich bei nichtverlängerung wieder "hartzer"... :depri:

aber was ist eigentlich mit meinem restanspruch auf alg1, den ich verbraten musste, weil ich zu dieser zeit noch im rentenantragsverfahren steckte?

nun meint ja die drv, dass ich schon weit vor der zeit des rest-alg-1-bezuges (also bereits während des kg-bezuges) voll erwerbsgemindert gewesen sei, weshalb der beginn meiner rente weit zurückdatiert wurde.

infolgedessen bekommen die zuvor sozialleistungen gezahlt habenden institutionen (KV, AfA und schließlich JC) ja auch geld von der DRV zurück.

bekomme ich dann auch meinen kleinen rest-alg-1-anspruch zurück oder ist der auch hin, zumal der ja höher war als meine jetzige rente und somit nicht voll ausgeglichen werden konnte?
nach der wahl ist vor der wahl

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 17. Okt 2011, 10:48

Hallo,

diese Frage habe ich der AfA gestellt.
Es hieß, für die Zeit, die die DRV die Leistungen an die AfA zurückerstattet, gibt es die Anspruchsdauer auch zurück.
Bei GG sind das ja nur 5 Tage, aber auch die können eine Rolle spielen.
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 17. Okt 2011, 12:33

nun meint ja die drv, dass ich schon weit vor der zeit des rest-alg-1-bezuges (also bereits während des kg-bezuges) voll erwerbsgemindert gewesen sei, weshalb der beginn meiner rente weit zurückdatiert wurde.
Dann gilt das als hättest du nie Leistungen der AfA erhalten und dein Anspruch bleibt bestehen.
Für die rückwirkende Zeit werden ja auch die Sozialabgaben voll gezahlt, denn im Prinzip musst du "nach der Rente" sozial genauso darstehen wie vor der Rente. Wenn dem gesetzlich nicht so wäre, dann würden die schon zusehen das die das Einsparen würden.

Die befristen doch nur weil es Krankheitsbilder (Krebs, Amputationen etc.) gibt bei denen man "nur befristet Krank" ist.
Was ich teilweise absolut nicht nachvollziehen kann, denn wer sagt dem Darmkrebs das er nur 5 Jahre da sein darf???
Echt der Hammer was sich die Versorgungsämter da erlauben, denn bei Darmkrebs mit OP ist immer 5 Jahre lang 100% GdB Pflicht, was danach kommt entscheidet das Versorgungsamt selber :groehl:

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 17. Okt 2011, 15:26

Hallo Ihr Lieben, :smile:
Dann gilt das als hättest du nie Leistungen der AfA erhalten und dein Anspruch bleibt bestehen.
JAEIN, denn der Anspruch auf ALGI "verjährt" nach (ich glaube spätestens ???) 4 Jahren komplett, habe das jetzt nicht so 100 PRO im Kopf, aber einen "grenzenlosen" zeitlichen Anspruch gibt es leider auch da nicht.

Minimal müssen die Bedingungen /Beiträge für die letzten 2 Jahre erfüllt sein, um überhaupt einen Anspruch zu haben und danach schauen die wohl erst, ob es noch Restansprüche gibt, die eventuell (bis zum altersmäßigen Höchstanspruch) draufzupacken sind.

Da wird es auch wieder richtig kompliziert und auch (wie bei @Vrori) nur noch nach "fiktivem" Einkommen, entsprechend der Ausbildung gezahlt... :Gruebeln:

Bin mir da aber leider nicht so ganz sicher mit meinen Aussagen, da brauche ich sowieso NICHT (mehr) hindenken, ALGI UND Krankengeld ist für mich "gestorben", EGAL was kommt, das würde sich (in MEINEM Falle) nur noch ändern, wenn ich wieder versicherungspflichtig arbeiten könnte. :Angst:

Ja, @ Miroslav mit H4-Bezug VOR dem Renten-Bescheid ist "Ende der Fahnenstange", auch bei rückwirkender Bewilligung, da profitieren NUR die Vorleister von, besonders bei sehr geringer EM-Rente, wo dann noch nicht mal was von der "Nachzahlung" übrig bleibt. :Wut: :schimpfen:

Nach Ablauf der EM-Rente bekommt man dann wieder NUR H4, sollte die Verlängerung verweigert werden, der Anspruch auf ALG nach § 125 besteht in diesem Falle NUR, wenn man auch aus dem ALGI in die EM-Rente gehen konnte UND das schafft ja heute kaum noch einer... :kotzen:

Auch das Krankengeld bei der KK "lebt" durch die Verrechnung NICHT wieder auf, der Anspruch ist einfach FUTSCH (für Krankengeld ist man auch während der EM-Rente NICHT versichert!) und mit H4 hat man sowieso KEINEN Anspruch mehr auf Krankengeld.

So kann direkt an vielen Fronten gespart werden und die Angeschmierten sind WIR und was die Zukunft bringen wird, WER weiß das schon... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 17. Okt 2011, 19:27

@doma

Der Anspruch verjährt nur dann wenn nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende, in einer Rahmenfrist, die vor der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig eingezahlt worden sein.

Da die befristete Rente aber beitragspflichtig ist, verfällt da nichts.

Probleme haben nur Leute die vor der befristeten Rente auch nur einen Tag H4 bekommen haben oder beitragsfrei Selbsständig waren.
auch bei rückwirkender Bewilligung, da profitieren NUR die Vorleister von,
Nur bedingt, denn im Falle das man ALG1 bezogen hat und noch während des Bezuges rückwirkend verrentet wird, zahlt die DRV nur die Höhe der Rente an die AfA zurück. Und der Anspruch wird resettet. Im Schlimmsten Fall für die AfA würde das bedeuten das der "Kunde" nach der befristeten Rente wieder für fast die volle Anspruchsdauer ALG1 beziehen könnte und dann das Spiel von vorne beginnt. Da gilt zwar nur noch der "fiktive Einkommenssatz" aber das ist bei viele im Prinzip höher als die EM-Rente. Von daher ein Verlustgeschäft für die AfA.

Daher möchte ja die AfA auch die Nahtlosigkeit am liebsten ganz gstrichen haben, sprich es soll von der KK direkt zur DRV verwiesen werden.

Vrori
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 17. Okt 2011, 21:07

Hallo,

siehe § 130, 131 ff SGB III.....da stehen die Voraussetzungen über die höhe des ALG I drin...und wenn man unmittelbar vorher (150 AT) nicht mit Entgelt belegt hat, dann wird ein fiktives Bemessungsentgelt für die Zahlung des ALG I herangezogen...so wie bei mir derzeit...weil ich durch eine neue 3-Jahres-Frist wieder volle 78 Wochen Anspruch auf mein KG hatte...
das Bemessungsentgelt ist derart niedrig angesetzt, dass ich z.B. knapp 40 % meines letzten Nettos als ALG I erhalte...

ich finde also schon sehr wichtig, ob das ALG I ganz nach dem normalen Entgelt bewertet wird...also nach der normalen Bemessungsgrenze oder nach der fiktiven Bemessungsgrenze...

ich jedenfalls habe eine ganze Menge Verlust dadurch...

es könnte ja noch schlimmer werden....als ALG I-Empfänger muss ich ja irgendwann auch jobs annehmen, die weit unter dem Bemessungsentgelt liegen...d.h. dann noch weniger Entgelt...weniger Einzahlung in das Rentenkonto...weniger Rente im Rentenalter...oder auch weniger EMR-...

also die genannten §§ sind m.E. ungerecht und nicht haltbar...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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