Einladung trotz AU

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Nov 2012, 04:19

Hallo maday, :smile:

ist doch schon sehr interessant, dass dieser SOOO wichtige Hinweis NICHT (wie die Rechtsfolgenbelehrungen) DIREKT mit auf der Einladung stehen und außerdem auch irgendwie so JEDE auch nur winzigste Rechtgrundlage dafür vermissen lassen... :confused: :confused: :confused:

Ob es wohl damit zu tun hat, dass es DAFÜR eben keine Rechtsgrundlage gibt, habe auch schon ähnliche Anschreiben gesehen, immer separat von der Einladung (!!!), wo auch schon mal die Kosten-Übernahme (für das Attest) zugesichert wurde (fehlt bei dir :koepfchen: ) und/oder auch direkt auf das ominöse Urteil (mit Aktenzeichen!!!) verwiesen wurde, was diese Forderungen nun "rechtssicher machen sollte" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Allerdings MÜSSEN Rechtsfolgen für irgendwas auch untrennbar mit dem "Irgendwas" verbunden sein, wer soll denn wissen auf welche konkreten Rechtsfolgen man sich da überhaupt bezieht... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Außerdem ist KEIN ELO verpflichtet sich mit Gerichtsurteilen und deren Deutung zu befassen, die meisten (normalen) Leute können mit den Inhalten von Urteilen überhaupt nichts anfangen, was auf Gesetze zwar auch sehr oft zutrifft, aber die bilden nun mal die gültigen Grundlagen im Rechtsverkehr...

Nett auch immer die Beispiele für die Bezeichnung dieser Extra-Bescheinigungen, es gibt nämlich in dem Urteil KEINE bestimmte Bezeichnung, wie das nun genau heißen soll, was der "Verurteilte" da vorlegen muss auf Verlangen SEINER SB...

So sind der Fantasie der SB überhaupt KEINE Grenzen gesetzt, von "Bettlägerigkeits-Bescheinigung" über "Wege-Unfähigkeit" / "Reiseunfähigkeit" /"Transport-Unfähigkeit" (da MUSS man wohl IMMER hin, auch Tote kann man noch "transportieren" :Gruebeln: :teufel: ), sogar von einer "Behörden-Unfähigkeits-Bescheinigung" habe ich schon mal gelesen...na DIE würde ich der Behörde glatt noch SELBER ausstellen, dafür muß ich nicht mal meinen Arzt belästigen ... :lachen: :groehl:

Es fühlen sich übrigens viele Ärzte durch diesen Bescheinigungs-Wahn der JC belästigt, auch wenn ihnen manchmal schäbige rund 5 € dafür vom JC "geboten" werden, denn es gibt KEINE Rechtsgrundlage dafür, dass ein Arzt seine AU-Bescheinigung durch so einen Wisch "bekräftigen" muss, was würden die JC wohl machen, wenn die Ärzte das ALLE verweigern sowas auszustellen... :confused: :confused: :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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maday
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von maday » Di 27. Nov 2012, 07:55

Hallo Doppeloma,

ja es ist einfach interessant, dass die Aufforderung zum Nachweis der Wegeunfähigkeit der Bettlägrigkeit nur an die eigentliche Einladung angeklammert wird. Als ich das damals im April 2011 erhalten habe, konnte ich aber über so etwas nicht nachdenken, ich war viel zu krank dazu. Die vorhergehenden Wochen habe ich mich mit mehreren ERCP's mit vielen Komplikationen (Bauchspeicheldrüsenentzündung, innere Blutungen, Stentablösungen u.a. Sachen) herum geschlagen. Dazu kam, dass ich volle 3 Wochen weder essen noch trinken durfte. Ich war fertig hoch 3, umsonst haben mich die Ärzte nicht für 3 Wochen vom Krankenhausaufenthalt beurlaubt, aber ich habe es schriftlich von den Ärzten bekommen, bleiben sie in der Nähe der Rettungsstelle. Akute Bauchspeicheldrüsenentzündungen brauchen teilweise bis zu einem Jahr bis sie ausheilen. Mir war zu diesem Zeitpunkt alles egal.

Mein Arzt hat sofort für mich entschieden, dass ich diesen Termin nicht wahrnehmen darf und hat dies dem JC mitgeteilt. Übrigens war dies meine letzte Einladung (April 2011) des Jobcenters, wo man mich mit Termin eingeladen hat. Danach habe ich lange Zeit nichts mehr vom JC gehört. Erst im Januar 2012 kam dann ein Brief vom JC, in dem ich aufgefordert wurde, telefonisch mit meiner SB einen Termin auszumachen, wann ich zum JC kommen werde. Dies habe ich dann erst einmal nicht gemacht, ich habe nach dem Motto: seit wann kommt der Knochen zum Hund gehandelt. Dafür hat man mir ja erst meine Weiterbewilligung auf Eis gelegt. 4 Wochen kam der nächste Brief, ich hätte Mitwirkungspflicht, ohne mein Zutun kann nicht weiterbewilligt werden, ich solle einen Termin per Telefon mit meinen SB machen. Diesen Termin habe ich dann erst Ende März erhalten. So lange habe ich damals auch kein Geld gesehen. Hatte damals davon berichtet.

Man wollte mich ja zwingen, einen Rentenantrag zu stellen. Ich habe mich ja dagegen gewährt , weil die REHA-Anträge liefen und nicht entschieden waren. Ich habe nie beim Jobcenter mit mir machen lassen, was sie wollten. Ich habe gemacht, was ich wollte. Aber ich denke, diese Frechheit, die ich teilweise an den Tag gelegt habe, hat auch was mit meiner BP-Störung zu tun. Ich war 21 Monate Kunde des JC's, wenn ich davon 3 Monate mich an meinem Wohnort aufgehalten habe, war es viel. Mein Briefkasten wurde manchmal nur alle 3-4 Wochen geleert, ich bin ohne Abmeldung Weihnachten und Silvester 2010 nach Südamerika geflogen. Ich habe alles auf eine Karte gesetzt. Dies kann ich heute hier ohne Probleme schreiben, denn ich habe durch die Bewilligung meiner Rente jeden Cent an das JC zurück gezahlt.

Es laufen auch noch 2 Klagen bei SG gegen das JC. Mein Anwalt und ich werden diese Klagen auch noch durchziehen, damit niemanden nach mir dies passiert. Ich hatte doch keinen müden Cent für Kosten der Unterkunft erhalten, weil ich einen Mietvertrag habe, der nur eine pauschale Warmmiete enthält. Mit diesen Mietvertrag brauche ich keine Mieterhöhungen befürchten und das JC wollte mich zwingen, dass die Heizkosten extra ausgewiesen werden müssen. Das hätte für mich bedeutet, dass ich dann mehr Miete hätte zahlen müssen. Außerdem hat das JC behauptet ich würde allein in der Wohnung wohnen. Meine zu dem Zeitpunkt 15jährige Tochter war Luft für das JC, weil sie für ein Schuljahr im Ausland war. Dank von Freunden,Familie und meinem Schonvermögen habe ich diese 21 Monate JC ohne Schulden überstanden.

Die zweite Klage läuft aus dem Grund, dass kein JC das Recht hat, mich zum Rentenantrag zu zwingen. Ich hatte ja auch damals darüber geschrieben, dass dies nicht zu den Mitwirkungspflichten gehört, wenn das JC so etwas will, dürfen sie ja für mich bei der RV den Rentenantrag stellen. Außerdem hatte ich ja REHA-Anträge laufen, die umgedeutet werden konnten.

Doppeloma, mir geht es wie dir. Wir werden beide im April unsere Verlängerungsanträge bei der RV stellen. Bis dahin werden wir uns weiter mit Klagen beim JC in Erinnerung bringen.

Gruß maday

@ Hamburger Deern: Ich würde den Termin nicht wahrnehmen, eine Aufforderung für diese ominöse Wegeunfähigkeitsbescheinigung hast du nicht, also ist alles beim alten, Kreuz in der Anlage bei AU setzen, aktuelle AU-Bescheinigung kopieren und beifügen. Anschließend dem JC ein Fax vorab schicken, Brief noch in den Briefkasten stecken und damit hat sich der Termin erledigt.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Nov 2012, 11:31

Hallo maday, :smile:
Doppeloma, mir geht es wie dir. Wir werden beide im April unsere Verlängerungsanträge bei der RV stellen. Bis dahin werden wir uns weiter mit Klagen beim JC in Erinnerung bringen.
Genau so ist es, uns haben sie zwar etwas "mäßiger" beschi**en, aber dafür regelmäßig...mit Einladungen haben sie uns erstaunlicherweise komplett verschont, dafür gab es keinen Bescheid (außer dem Allerersten, der noch für uns BEIDE lief), dem ich nicht widersprochen habe, weil man uns ja seit Dopas EM-Rente immer zu wenig Geld bewilligt hat.

Die wußten von Beginn an ( wegen der Informationen mit dieser "Vermögens-Bescheinigung"), dass der Dopa schon deswegen keinen Anspruch aus dem SGB XII hatte, schon seine Nachzahlung von der Renten-Kasse war dort ZU VIEL VERMÖGEN, die ist dann über die 2 Jahre allerdings auch komplett draufgegangen, dabei wäre es im SGB II "Schonvermögen" gewesen ...

Manchen Monat hatten wir knapp 800 € zum "LEBEN", davon allerdings schon rund 500 € Miete, davon bekam ICH ja auch nur die Hälfte vom Amt, Betriebskosten-Abrechnung habe ich die VOLLE Übernahme beantragt, gezahlt wurde die Hälfte...der Vermieter hat aber ALLES haben wollen und natürlich auch abgebucht ...

Gegen die Anrechnung seiner Urlaubsabgeltung haben wir uns dann von Beginn an gewehrt, im SGB XII war es weiteres "Vermögen" was einen Anspruch verhindert hat, und bei mir hat man trotz Protesten /Widersprüchen OHNE ENDE immer mehr abgezogen und am Gericht stellten die sich DOOF, wir hätten nie Informationen geliefert, die eine "andere Entscheidung" erfordert hätten... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

ACH, NEEE, tatsächlich nicht, in JEDEM Widerspruch habe ich klar gemacht, dass die Rente von meinem Dopa SEINEN Bedarf NICHT deckt und dass er im SGB XII KEINEN Anspruch hat, die Antwort in den Ablehnungen war immer die selbe...er habe (als Dauer-EM-Rentner) KEINEN ANspruch mehr aus dem SGB II, er soll sich sein Geld im SGB XII holen...dort WAR aber die U-Abgeltung ZU VIEL "Vermögen" ... :Verwirrt: :Ohnmacht:

Manchmal haben wir es fast schon "verflucht", dass wir ihm die Rente OHNE Befristung erkämpfen konnten, denn bei Befristung wäre er im SGB II "anspruchsberechtigt" geblieben, dann hätte man wenigstens seinen Fehlbetrag am Bedarf nach SGBII zahlen MÜSSEN...
Dann wurde ganz "überraschend" (nach genau 3 Monaten Bearbeitungs-Zeit :cool: ) unseren Widersprüchen gegen die Anrechnung "im vollen Umfang stattgegeben" und im gleichen Briefumschlag (mit dem SELBEN DATUM) waren die Anhörungen zur erneut geplanten Anrechnung, die hatte man nämlich VORHER "vergessen", manchmal habe ich auch gedacht, ich halte das ALLES nicht mehr aus, da blickte doch kein :pig: mehr durch ...

Jedesmal andere Zahlen, nie eine korrekte Berechnung dazu und die Abzüge wurden immer höher, als Krönung kamen dann noch Rück-Forderungs-Bescheide weil man mich angeblich "überzahlt" hatte, das bischen was ich noch bekam, war also auch noch ZU VIEL... :confused: :Gruebeln:

Diese Forderungen wurden noch immer NICHT aufgehoben, obwohl die sich ja nun inzwischen auch noch überreichlich an meiner Renten-Nachzahlung bedient haben, wurde gerade die Tage nochmal bei Gericht dran erinnert, dass man diese Bescheide ja nun vielleicht auch mal aufheben sollte...WIR sind denen NIX MEHR SCHULDIG. :Verwirrt: :keule:
Dopas Rente steht (als Einkommen) in keinem einzigen Bescheid (seit April 2011), sonst wäre wohl aufgefallen, dass es nicht mal für ihn und die andere Hälfte der Miete reicht, mein EM-Renten-Bescheid hätte KEINEN einzigen Monat später kommen dürfen...dann hätten wir das wirklich finanziell nicht mehr durchhalten KÖNNEN ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich glaube mit solchen "Bescheinigungs-Spielchen" wären die bei MIR/UNS auch ganz schlecht angekommen, aber wir hatten auch so genug Theater mit denen, wenn auch auf einer ganz "anderen Bühne" als wir vorher mal gedacht und befürchtet hatten.
Bin mal gespannt, wie das jetzt so weitergehen wird am Gericht, bisher habe ich nicht den Eindruck, dass unser JC da besonders gut wegkommt bei der Richterin, jedenfalls wurde mir noch nichts dergleichen mitgeteilt, dass z.B. MEINE/UNSERE Beanstandungen /Forderungen nicht berechtigt und/oder überzogen wären ...

Vielleicht versuchen sie da irgendwann mit einem Vergleich rauszukommen ...mal sehen was sie dann BIETEN...ob wir uns darauf dann einlassen :Gruebeln: , weiß ich noch nicht, JETZT haben WIR den längeren Atem ... :jaa: :cool: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 13:16

maday hat geschrieben:Hamburger Deern, ich habe so eben meine Einladung vom April 2011 heraus gesucht. Es war die gleiche Einladung, wie du sie erhalten hast und es lag eine 3. Seite bei, die lade ich mal hier hoch.
JC Anlage.jpg
ah o.k. danke :umarm:
schon n starkes Stück, finde ich....
für den fall das sie nicht erscheinen "wollen" :ic_down:
die haben doch echt ne Vollmeise ,oder :confused:

was machen die eigentlich wenn man trotz AU dort erscheint, mit Mundschutz, den Raum des "Grauens" betritt...den Mundschutz abnimmt und nur kurz darauf hinweist: ach ja, ich gehe mal davon aus das Sie TBC geimpft sind :Gruebeln: :applaus:
NEIN, ich glaube ich werde mir das alles nicht antun....aber ne Überlegung ist es allemal wert :pfeif:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Di 27. Nov 2012, 15:04

Hey,
das mit dem Mundschutz ist 'ne tolle Idee. Sollte ich so eine Einladung erhalten, werde ich mit Mundschutz zum Termin erscheinen.Mal sehen was passiert.
LG
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 27. Nov 2012, 20:54

reallyangry hat geschrieben:Hey,
das mit dem Mundschutz ist 'ne tolle Idee. Sollte ich so eine Einladung erhalten, werde ich mit Mundschutz zum Termin erscheinen.Mal sehen was passiert.
LG
ReallyAngry

du, das ist jetzt nich mal aus der Luft gegriffen
Mundschutz trage ich notgedrungen wenn mein Immunstatus platt ist, kommt öfter mal vor
und logisch das man sich dann selber schützen muss!
Und das mit TBC nunja auch hier warte ich noch auf das Ergebnis....
wie auch immer, wenn die einen doch unbedings sehen wollen.......trotz AU..... :pfeif: :grinser:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 29. Nov 2012, 01:24

so, un bin ich wieder irritiert :confused: :Gruebeln: :confused:
hat wer auf ARD 23.30 gesehen?
nun ja, viel blabla....
aber eins wundert mich nun doch etwas
was soll man davon halten :confused:
die Anwältin erzählt was von da gab es eine Änderung im Gesetz und eine normale AU reichht als Nachweis nicht zu erscheinen nicht mehr aus!
Die sagt aber nichts davon das man dann auch schriflich darauf hingewiesen werden muss
Müssen die doch nicht? Nun bin ich verwirrt :confused:
Wird auch hier wieder nur die Menschheit dumm"gehalten" oder wie soll man das verstehen?
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Nov 2012, 03:26

Hallo Hamburger Deern, :koepfchen:
die Anwältin erzählt was von da gab es eine Änderung im Gesetz und eine normale AU reichht als Nachweis nicht zu erscheinen nicht mehr aus!
Habe auch was davon gesehen, der Dopa kam auch ganz "aufgeregt" zu mir und erzählte mir davon "dass die Wegeunfähigkeits-Bescheinigung" JETZT Gesetz wäre ... allerdings wurde NIX dazu gesagt wo das nun GENAU im Gesetz (in WELCHEM ???) stehen soll, ich denke mal da ging es wieder mal um dieses ominöse Urteil und lngsam glauben sogar schon viele Anwälte "das sei nun ein Gesetz" ... :Ohnmacht:
Die sagt aber nichts davon das man dann auch schriflich darauf hingewiesen werden muss
Die haben da so Manches NICHT gesagt,diese Anwältin machte zwar zeitweise einen recht kompetenten UND vor ALLEM auch engagierten Eindruck, aber als die dort anfingen über die Notwendigkeiten und Sinnhaftigkeiten von 1-€-Jobs zu diskutieren, da hätte ich NUR NOCH :kotzen: :kotzen: :kotzen: können und bin lieber rausgegangen.

"Das wäre BESSER als GAR KEINE Arbeit ???", müßte aber etwas BESSER bezahlt werden (FDP glaube ich), BOHHH, das ist überhaupt KEINE ordentliche Arbeit, der labert rum von den "Armen Steuerzahlern" die auch die "faulen H4-Bezieher bezahlen müßten" und findet die "Steuerfressenden Sklaven-Jobs OK", Wie schräg ist das denn :glotzen: , da bekommen auch noch die "Maßnahmeträger" für JEDEN der Sklaven EXTRA-KOHLE in den Hals geschoben, AUCH aus den Steuergeldern ...NEEE, sowas kann ich mir nicht reinziehen, da könnte ich in den Bildschirm schlagen... :keule: :keule: :keule:

WARUM setzen sich da immer Leute hin und diskutieren über ein Thema, von dem sie offenbar kaum die richtige Ahnung haben, aber "die waren da alle schon mal im JobCenter "gucken", dort bemüht man sich SOOO SEHR, BLA, BLA, BLA ... :Verwirrt: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

Sorry aber ein wenig grinsen :grinser: mußte ich über die beiden "Vorzeige"-Damen, die sich mit dem "Schrotthandel" aus H4 "verselbstständigt" haben, arbeiten doch SOOO fleißig bis zu 16 Stunden am Tag und der (20-jährige) Junior der Einen hält sich so GAR NICHT, an das leuchtende Beispiel seiner fleißigen Mama, kassiert eine Sanktion nach der anderen, weil er keinen Bock hat, sich diesem System zu beugen ... :jaa: :cool:

Und seine Mutter war sich doch nicht mal "zu schade" (auf eigenen Wunsch!!!) 8 Monate lang (als 1-€-Jobberin) Müll aufzusammeln und öffentliche Gelände zu säubern und in Ordnung zu halten und hat wohl auch NIE darüber nachgedacht, dass sie damit wahrscheinlich sogar einen regulären Arbeitsplatz "gekillt hat", denn eigentlich sind sowas feste Aufgaben der Gemeinden (also NIX "Zusätzliches", was eigentlich gar nicht nötig wäre???) und sollten von regulär (bei der Gemeinde -Verwaltung) angestellten und bezahlten Arbeitskräften gemacht werden.

Soviel zur Behauptung (des FDP-Fritzen) es liege ALLES NUR am schlechten Vorbild der H4-Eltern, dass sich das inzwischen schon auf die nächste Generation ausweitet, zu realen Arbeitsplatz-Zahlen /Einkommens-Möglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt wurden allerdings (wie IMMER) keine Zahlen genannt, aber die 1-€-Jobs als das Allheil- und Wundermittel wurden förmlich "in den Himmel gehoben" ...als ob das auch nur im Entferntesten was mit regulärer Versicherungspflichtiger und auskömmlich bezahlter ARBEIT zu tun hätte ...

Ich habe in den Gesetzen (SGB II / SGB III) zur AU bei Krankheit /Meldepflicht in H4 bisher noch KEINE Änderungen gefunden, das "Spielchen" mit den "Wegeunfähigkeits-Bescheinigungen und Co." ist ja nicht mehr SOOO neu, wird aber in letzter Zeit auch von vielen Anwälten schon als feste gesetzliche Regelung angesehen, es ist wirklich langsam erschreckend, dass die tatsächlichen rechtlichen Regelungen da immer mehr in den Hintergrund gedrückt werden (können) ....

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

Ich behalte das schon lange im Auge, schon um möglichst KEINE falschen Behauptungen aufzustellen, aber wenn Recht und Gesetz NICHTS mehr bedeuten ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 29. Nov 2012, 13:44

huhu liebe Doppeloma,
ah haste auch gesehen, prima
mich beschleicht hier das böse Gefühl das auch hier wieder nur die Menschen verschaukelt werden
wie leider oft im TV
das aber eine solche Aussage ausgerechnet von einer Anwältin kommt macht mich allerdings noch stutziger
die sollten es doch wirklich wissen...eigentlich....aber nunja ich hatte auch so das Gefühl, eher am Anfang, das die wirklich was kann und weiss...das änderte sich aber tatsächlich im laufe der Sendung
Und ja das mir den beiden "Vorzeige" Damen vom Schrotthandel war schon wieder lustig, wo doch angeblich sonst IMMER nur die Kinder der Harz Bezieher genau solch ein Verhalten an den Tag legen "sollen" :groehl:
Ich rupf also nachher ne Blume ab - hoffe ich finde eine ;-)...und dann zähl ich beim Blätter abrupfen....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht..... :Gruebeln: :jaa: :Heiss:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 29. Nov 2012, 14:40

Hallo,

ich versteh die Welt manchmal nicht...den Bürgern von Deutschland, die den Staat mit aufbauen, Steuern zahlen, ordentlich Umsatz machen, in dem sie Lebensmittel kaufen usw....werden Gelder vorenthalten, oder sie werden im Notfall mit Almosen abgestraft..

aber nach Ägypten schiessen wir jedes Jahre 100 Millionen Euro Entwicklungshilfe...ist das zu glauben?

Deutschland's Politiker sind bescheuert...alle der Reihe nach...sollen lieber hier für Entwicklung sorgen...


achja...

ist die Einladung zum Gespräch überhaupt gesetzlich abgesichert?

im § 309 steht doch nur:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

da steht nichts über Gespräche bzgl. gesundheitlicher Leistungsfähigkeit....oder vertu ich mich da?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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