kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
amorpho
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kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von amorpho » Mo 30. Aug 2010, 10:20

Hallo!
Sehr interessant das Portal, habe schon nützliche Info´s gefunden. Es ist aber so viel, daß mir schon der Kopf schwirrt. Kurz: habe GdB 60, ALG II abgelehnt, weil Lebensgefährte nicht mitarbeitet, (er wird auch nicht alle Ersparnisse auflösen und das ist gefordert), unser gemeinsames Minihäuschen ist nicht teilbar, kann nicht ausziehen, weil mein Anteil nicht verkäuflich (weil nicht teilbar). Während ALG I war ich weg vom Fenster, es ging gar nichts - keine Befunde - kam selber auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten ( Arzt hatte das negiert). Jetzt bin ich geistig und körperlich zeitweise wieder "da", aber alle Leistungen wurden abgelehnt. Gehe in Widerspruch zur Ablehnung EM-Rente (Dank für den Tip in den Links zum Rentenberater). Ich überlebe noch von Lohnsteuerrückerstattung, aber nur noch wenige Monate.

Bewerbungen (richtig gute) haufenweise geschrieben, nur Ablehnungen.

Dazu Frage: ich gebe den GdB nicht an. Bei einer Zeitarbeitsfirma hat man mir erzählt, bei über 50% MUSS man den angeben, habe nur Widersprüchliches im Netz gefunden.

Ich bin starker Migräniker. 3 Reha´s gemacht, alle stellen volle Arbeitsfähigkeit fest... In der Letzten hat man Schmerzen als Einbildung hingestellt, ich mußte im Arbeitsleben immer "mir gehts gut" spielen - nun kann ich Schmerzen nicht mehr ausdrücken. Habe aber ca. halben Monat Beschwerden.

Bringt es was, mich krankschreiben zu lassen? Bin dann kaum noch zum Arzt gegangen, wer sollte denn die Krankschreibung bekommen außer der KK? Würde ich nach 6 Wochen derselben Erkrankung Krankengeld bekommen?

Dann war der Rententräger erstaunt, daß ich unter Teilhabe am Arbeitsleben (war genehmigt - aber nur für Zuschüsse, wenn ich einen Arbeitgeber finde, der mich entsprechend dem Gutachten beschäftigt und danach kann ich fast nichts) verstehe, daß man zum Assesment-Center muß und danach eine Maßnahme bekommt. "Woher wissen Sie denn das??" Geheim, oder was?? Lohnt es sich auf Gleichbehandlung zu pochen? Bin 53 J. alt. Und soll abgewimmelt werden.
Ich hätte gern einen Lehrgang. Weiß aber nicht, wie ich mit der Migräne im Arbeitsleben durchhalten soll. Hatte schon Leberprobleme wegen der vielen Tabletten. Das Übliche eben wie bei den Meisten hier. Dumm halten und wegschicken.
Ich sehe eigentlich nur einen Ausweg im Arbeit finden, und wieder Tablettenmißbrauch begehen.

:depri:

Gruß an alle
amorpho

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Urmel
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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mo 30. Aug 2010, 10:48

Hallo Amorpho,

erst einmal ein herzliches Wilkommen für Dich :umarm: . Und NEIN,nicht wieder Tablettenabhängig werden. Du weißt bestimmt noch,wie schlimm so ein Entzug sein kann! :koepfchen:
Also gucken wir mal,dass Du wieder zu Geld kommst :jaa:
Ich frag Dir jetzt mal Löcher in den Bauch :
1.)Sind Dein Lebensgefährte und Du noch zusammen?
2.)Geht er noch arbeiten?
3.)Steht Ihr für einander ein? d.h.,unterstützt er Dich ,ach nee,warscheinlich nicht,sonst müßtest Du nicht die Rückzahlung aufbrauchen
4.) Lebt Ihr in "getrennten " Zimmern?
5.)Für was bekommst Du 60% ?
So,das reicht erst mal .
Ach,und Du brauchst in Bewerbungen NICHT Deinen Schwerbehindertengrad angeben! Wenn Du das nämlich machst,sperrt Dir die ArGe das Geld,solltest Du welches bekommen.
Was Du noch was kannst,Dir einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht holen und Dir einen Anwalt für Sozialrecht suchen. Du kannst Dir auch einen suchen,der das dann mit dem Schein von sich aus macht. Frag einfach vorher.
Das Dein LG nicht seine Finanzen offenlegen will,kann ich sehr gut verstehen . Da gibts irgendwo ein Urteil,dass er das nicht unbedingt braucht und Du trotzdem ALG ll bekommst,ohne Deine Hälfte des Hauses zuverkaufen!!!!!!!!!!!!!!! Ich such nachher mal.
Du hast doch hoffentlich Einspruch dagegen erhoben,dass Du kein Geld vom Jobcenter bekommst,oder?

So,das reicht fürs erste*g*.

Liebe Grüße und nicht aufgeben ,bitte :umarm:
Sigrun

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von amorpho » Mo 30. Aug 2010, 11:07

Danke, hier die Antworten:

1.) wir sind zusammen
2.) er arbeitet und bekommt ca. 1500,- netto ( 1 Kind studiert, eines in Lehre; meine sind "raus")
3.) alles getrennt bis auf Bett :pfeif: und Haus und Garten
4.) geht nicht, es sind nur 2! Das Haus ist ein Bungalow von 57 qm und hat nur Stube und Schlafzimmer, wir MÜSSEN uns vertragen!
5.) Ich habe wie gesagt Migräne und damals war Epilepsie festgestellt worden - werde jetzt aber auf Narkolepsie behandelt. - Desweiteren habe ich jetzt leichte rheumatische Arthritis, depressive Episoden, Yersinien-Infektion. NMU´s habe ich nicht vom Arzt näher erforschen lassen, ein negativer Atemtest reicht mir. Genetisch auch negativ - und trotzdem hab ichs.

Und der Ablehnung von ALG II habe ich auch nicht widersprochen. Mir war klar, wenn der Partner nicht will, geht gar nichts!
Kann man auch nicht sagen, daß man wegen der Depression handlungsunfähig war??? (Wohl nicht)
:traurig:

Aber liebe Grüße
amorpho

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mo 30. Aug 2010, 14:37

Huhu Amorpho,
Kann man auch nicht sagen, daß man wegen der Depression handlungsunfähig war??? (Wohl nicht)
DOCH,das geht. Allerdings brauchst Du,wenn Du Pech hast,ein Attest,oder jemand,der mit Dir zur ArGe geht,wo Du selbstverständlich sowieso NIE alleine hingehen solltest.

So,nun zu Deinem LG,der ja seine Daten nicht offenlegen möchte. Er kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben,dass bei Euch alle Ausgaben und Einnahmen getrennt werden. Er auch nicht vorhat,für Dich und Deinen Unterhalt aufzukommen.
Er ist ja nicht dazu verpflichtet,das steht in keinem Gesetz!.
Im Urteil wird der Begriff der Partnerschaft definiert. Bei eheänlichen Partnerschaften bzw. den Partnern einer eheänlichen Gemeinschaft handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Beziehung zwischen unterschiedlich geschlechtlichen personen, die daneben keine Beziehung gleicher Art zulässt, die sich durch eine enge innere Bindung auszeichnet und auch in finanzieller Hinsicht ein gegenseitiges Füreinander-Einstehen begründet.

Indizien für die Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft sind etwa ein gemeinsames Kind, Kiinder oder Angehörige eines Partners, die gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt werden, ein gemeinsames Konto oder eine Kontovollmacht für den anderen sowie die gegenseitige finanzielle Unterstützung.

Alleinstehende hingegen bilden immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft (auch wenn überhaupt keine Gemeinschaft im allgemeinen Wortsinn vorliegt). Alleinstehend ist eine Person, die in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft ohne Partner lebt. Beispiel: verbüßt ein Ehepartner eine Freiheitsstrafe im Gefängnis, gilt der andere Partner als allein stehend und erhält die volle Regelleistung. Ist der Partner jedoch nur berufsbedingt abwesend, so wird der andere Partner nicht als allein stehend angesehen
Quelle
Wenn ich es richtig verstehe,hast Du auch keine Kontovollmacht über sein Konto,auch wenn z.B. Dein Geld auf seins gehen würde,weil Du grade kein eigenes hast. Aus welchen Gründen auch immer. Auch da reicht eine eidesstattliche Versicherung,dass Du wohl Überweisungen tätigen darfst,aber ansonsten keinen Zugriff zu dem Konto hast.
Bei Tacheles gibt es Adressen,wo Du vielleicht jemanden in Deiner Nähe findest,der mit Dir zur ArGe geht
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Vielleicht kannst Du da ja schon mal was mit anfangen. Das reicht für den Anfang auch,sonst schwirrt Dir der Kopf :jaa: :koepfchen: .
Äääähm,Dein Antrag damals wurde abgelehnt,stimmts? Dann hol Dir so schnell es geht einen neuen,denn ich ob man das rückgängig machen kann,weiß ich nicht. Holst Du Dir den neuen Antrag,gilt ab dem Tag die Antragsstellung,egal,wann Du ihn dann abgibts :jaa: :icon_e_wink: .
Einmal hab ichs hinbekommen bei einer jungen Frau,dass alles wieder aufgenommen wurde und sie hat tatsächlich ihr Geld sofort bekommen. Da war ich selbst platt :groehl: :Yeah: .
Mit Rente und Reha gibts hier andere Spezies :jaa: . Die melden sich dann aber auch noch.

Liebe Grüße und Kopf hoch,das wird schon :koepfchen:
Sigrun

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 30. Aug 2010, 17:00

Hallo Amorpho,

Urmel hat dir ja schon einige Tipps zum weiteren Vorgehen gegeben.
Gesetzlich ist dein Partner NICHT zum Unterhalt und zur Angabe irgendwelcher Vermögensdinge verpflichtet, auch wenn die Argen das gerne anders sehen und hätten!

Die Dinge (Konto und so!) die ihr auf jeden Fall getrennt halten solltet, hat dir Urmel schon genannt.
Dein Lebenspartner kann eine schriftliche Erklärung gegenüber der Arge abgeben, dass er nicht bereit ist, für dich finanziell aufzukommen und weitergehende persönliche Angaben für deinen Antrag zu machen.
Schließlich WILL dein Partner NIX vom Amt haben, er könnte es sogar "auf die Spitze treiben" und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er dich "auf die Straße werfen wird", wenn das Amt dir weiterhin keinen Regelsatz und die Kranken-Versicherung zahlt (er muß es ja nicht wirklich vorhaben, aber das RECHT hat er dazu!!!).

In diesem Falle MUSS das Amt dir eine eigene Wohnung bezahlen + Regelsatz und KV, denn wenn du wohnungslos bist, ist ja auch kein Anderer mehr dafür zuständig (zu machen).
Ich weiß, das klingt alles sehr hart, aber DAS ist leider die REALITÄT, H4 ist weder familien- noch partnerschaftsfreundlich.
:schimpfen:
Dein Lebenspartner hat ja auch nicht das Recht, dich (wie einen Ehepartner) mit in seine Kranken-Versicherung (Familienversicherung) aufzunehmen, da stellt sich für mich schon mal die Frage, WIE bist du aktuell krankenversichert :confused:

Wenn die Arge einen neuen Antrag trotzdem ablehnt, würde ich direkt mit der Ablehnung zum Sozialgericht gehen (wenn das mit dem Anwalt klappt, macht der das!), denn es ist NICHT möglich einen Lebenspartner auf Unterhalt zu verklagen, da du eben KEINEN gesetzlichen Anspruch darauf hast.

Das würde das SG dann wohl der Arge sehr schnell klarmachen müssen, damit du endlich zu Geld und vor allem auch zu einer Krankenversicherung kommst :ic_up:
Bringt es was, mich krankschreiben zu lassen? Bin dann kaum noch zum Arzt gegangen, wer sollte denn die Krankschreibung bekommen außer der KK? Würde ich nach 6 Wochen derselben Erkrankung Krankengeld bekommen?
Das hätte was gebracht, wenn du noch bei der Arbeitsagentur ALGI zu bekommen hättest, dann wäre ein Krankengeld-Anspruch versichert gewesen.

Aktuell bist du ja überhaupt nicht mehr krankenversichert (wenn ich deinen Beitrag jetzt richtig verstanden habe), wo soll da ein Anspruch auf Krankengeld herkommen :confused:

Im SGB II gibt es ohnehin keinen Anspruch mehr auf Krankengeld (ist da nicht mehr mitversichert), da bekommst du bei längerer Krankheit (mit AU-Bescheinigung!) einfach weiter H4 und wirst irgendwann zum Amtsarzt geschickt zwecks Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit.

Darüber brauchst du dir aber jetzt noch keine Gedanken zu machen, jetzt ist erst mal wichtig, dass du schnellstens zu Geld und zur Krankenversicherung kommst (es ist nämlich in D inzwischen auch PFLICHT krankenversichert zu sein!!!) :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von amorpho » Di 31. Aug 2010, 11:03

Ihr seid alle ein schlagkräftiges Team, das muß ich schon sagen!
Schade, daß ich so spät hier rein geguckt habe.

Noch ein paar Info´s von mir:
- meine Konten waren immer getrennt, auch als ich mal verheiratet war. Nur auf das Hauskonto fließt alles, was mit den Nebenkosten zu tun hat. Es fließt auch kein Geld hin und her. Er kommt nicht für mich auf. (von Lohnsteuerrückerstattung noch was da...) Jeder bezahlt Seins, vom Kino bis zum Urlaub.

- Ich bin krankenversichert, zahle ich noch aus eigener Tasche, bis selbe leer ist (von daher auch die Frage nach Krankengeld)

- Unser Grundstück (wir sind als GbR im Grundbuch) ist 1800 qm groß - das macht mir Bauchschmerzen hinsichtlich der Bedürftigkeit. Aber auch das ist nicht teilbar. Weil es nur einen Zugang hat mit direkt Straßenbahn davor und somit dann für uns keine Einfahrt mehr gäbe. Wir wohnen im hinteren Bereich. Meinen Anteil habe ich von der Abfindung bezahlt - dieses Geld ist voll weg und meine Alterssicherung.

Mein Kommentar: Notfalls wollte ich putzen gehen - dann kamen die Bandscheiben und Rheuma, ist keine gute Idee mehr, Migräne ist auch sowas von lästig. Da kann ich mindestens körperlich nicht mehr arbeiten. Und dann gibt es nicht mal diese Minijobs hier!! Habe mich nun zum Zeitungsaustragen angemeldet... 200 Eu im Monat für 3:00 Uhr aufstehen...
Das mit dem Neuantrag werde ich machen, nur: ich muß 3 Monate vergehen lassen, die Lohnsteuerrückerstattung war nicht wenig. Es ist hier sowieso noch einiges zu bezahlen.

Meine Fragen:
Lohnt sich das mit dem Rentenberater, muß man auf was bestimmtes achten, hat schon jemand so einen konsultiert?

Und: ich kann meinen "Mitbewohner" nicht auf Unterhalt verklagen? Wirklich? Ich bin davon ausgegangen! Na dann wär ich doch aber in Widerspruch gegangen! :keule: Der Herr hat mir das selber so gesagt, der... man ist der ... und dann am Rad drehen. Neee.
Gibts dazu noch mehr Info´s? Überall wird erzählt, er hat Mitwirkungspflicht. Was hat es dann damit auf sich?? Und wenn er das nicht tut, welches Gesetz verpflichtet ihn? Keines? Da läßt man mich schon mit Absicht im Regen stehen ( die Ämter).

Noch ein Kommentar: gerade Termin für einen Rehafachberater bekommen, damit die mir erzählen können, was ich an Tätigkeit ausüben darf: was ohne Publikumsverkehr, ohne Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, ohne klettern und steigen, ohne Nachtschicht. Im letzten Job als Operator im Reinstraum nur noch unter 3 Stunden tauglich - ist aber das Einzige, wo man mich genommen hätte: 12-h-Schichten bei München in Zeitarbeit. Als Alte kann man nur noch schuften, weil nicht mehr so dekorativ.

Na gut, ist schon erhellend hier.

Ich danke Euch allen, denn nirgends sonst krieg ich solche Auskünfte. Ich hoffe, irgendwann auch mal hier nützlich sein zu können.

:winke:

amorpho

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von Urmel » Di 31. Aug 2010, 13:15

Huhu Amorpho,

Du bist echt davon ausgegangen,dass Du Deinen LG auf Unterhalt verklagen kannst? Nee,oder? Auf so eine Idee würde ich nicht mal im Traum kommen :Gruebeln: :confused:
Das Dir die Leute da Mist erklärt haben,ist ja nun mehr als deutlich geworden,leider :Veraergert: Hast Du das vielleicht auch schriftlich*hoff*

So,Du brauchst keine 3 Monate zu warten,Du kannst das Geld,einiges zumindest,auf ein extra Konto packen,das nur für das Haus ist,also Repkosten ,Nebenkosten und was da sonst noch anfällt.Dann ist es zweckgebunden. Da bin ich mir aber nicht wirklich sicher :Gruebeln: ,aber kann ich nachfragen. Du mußt es nicht auf einmal alles ausgeben.
Dann darfst Du ja auch eine bestimmte Summe pro Lebensjahr behalten,das sind/waren zuletzt 150 Euro,aber sie wollten es erhöhen. Da kannst Du dann selber ausrechnen :icon_e_wink: :jaa:

Dann erzähl mal dem netten LG,dass er eine eidesstattliche Versicherung fertig macht,dass er keinen Cent für Deinen Unterhalt dazu gibt !
Dann geh so schnell wie möglich und stell einen neuen Antrag,wann Du ihn dann letztlich abgibst,ist völlig peng,denn das Datum der Antragsstellung gilt(blödes Deutsch,fiel nur nichts besseres ein).

Ich hör jetzt auf,sonst wird das wieder ein Roman :schuechtern:

Liebe Grüße
Sigrun
So,nun hast Du noch mehr Tipps bekommen, :jaa: . Vielleicht hilft es ja . Ansonsten frag einfach weiter *g* :lachen:

Liebe Grüße
Sigrun
Ach ja,sie können nicht von Dir verlangen,dass Du jahrelang von der Abfindung und der Rückerstattung lebst,wenn Du das Geld anderweitig ausgegeben hast,z.B. auch mal was neues zum Anziehen,denn dafür hast Du nachher kaum noch Geld,leider,oder Kühlschrank.
Ach,und sollten die dann mal ohne Anmeldung bei Dir vor der Tür stehen,brauchst Du die nicht reinlassen! Auch wenn sie Dir mit Kürzung drohen. Bei so einem Ortstermin sollten dann auch immer mehrere Zeugen dabei sein und die Personalien nicht vergessen .
Ist schon ein Ding,das heutzutage von Menschen ,weil sie das Bett und die Wohnung teilen,verlangt wird,für den anderen aufzukommen,sie nicht zahlen müssen,aber anderseits man überhaupt keine Rechte hat,sollte dieser Partner mal im KH liegen,oder was vererben(ohne Testament). :schimpfen: :Wut:

http://www.sozialticker.com/die-eheaehn ... meinschaft
http://www.sozialticker.com/steuerrueck ... 80219.html

Hab noch was gefunden
b) Erhöhung des Schonvermögens

Der Freibetrag zur Altersvorsorge gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II soll von derzeit 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht werden. Dieser Freibetrag betrifft nicht Ersparnisse für eine Riester-Rente, die vom Arbeitslosengeld II nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II anrechnungsfrei bleibt. Voraussetzung dafür, dass dieses Vermögen anrechnungsfrei bleibt, ist dass es erst nach Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Auf diese Weise sollen diejenigen Bürger besser gestellt werden, die in Zeiten der Erwerbstätigkeit gespart und für das Alter vorgesorgt haben. Zudem sollen selbst genutzte Immobilien vor dem Zugriff des Staates stärker als vorher geschützt werden.

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 1. Sep 2010, 01:32

Hallo Amorpho, :smile:

von Urmel hast du ja auch schon viele wichtige Infos bekommen, ich ergänze mal ein wenig.
Ich bin krankenversichert, zahle ich noch aus eigener Tasche, bis selbe leer ist (von daher auch die Frage nach Krankengeld)
OK, das ist schon mal gut, damit du nicht auch noch Ärger mit der KK bekommst.

Großes Fragezeichen, ist da ein Beitrags-Anteil für die Zahlung von Krankengeld enthalten und wenn ja, ab welchem Tag würde die Zahlung beginnen bei durchgehender AU ?????????
Das solltest du deinen Versicherungsunterlagen entnehmen können, sonst bleibt dir nur die direkte Nachfrage bei der Krankenkasse.

Ich denke mal, du zahlst den erforderlichen Mindestbeitrag und da wird eher KEIN Krankengeld-Anspruch dabei sein.

Kann ansonsten Urmel nur zustimmen, du MUßT NICHT dein ganzes Geld ausgeben, bevor du einen neuen Antrag stellst, gerade in H4 gibt es Freibeträge für Vermögen und ein unteilbares Gemeinschaftsvermögen kannst (und brauchst!) du NICHT verkaufen.
Dafür gibt es doch sicher auch schriftliche Nachweise (z.B. Grundbuchauszug?), schließlich KANN das Amt nicht verlangen, dass dein LG sein Eigentum deinetwegen aufgibt.
Diese Konstellation macht es zwar nicht einfacher, aber ein absoluter Ausnahmefall dürfte das nun auch nicht sein.

Nein, dein LG ist dir gegenüber zu absolut gar nichts verpflichtet, ER will doch nichts vom Amt, warum soll ihn da jemand zwingen können, Auskünfte zu seiner Person und seinem Vermögen /Einkommen zu geben.

Ein (mit dir NICHT verheirateter) Partner wäre nur dann verpflichtet zu Unterhaltsleistungen, wenn es ein gemeinsames Kind gibt (in diesem Fall ev. auch bis das Kind 3 Jahre wäre, Unterhalt für die Mutter!), dann besteht ein Unterhalts-Anspruch des Kindes, der ist auch einklagbar.

Das Amt KANN dich auch nicht zwingen dort wohnen zu bleiben, wenn dein LG der Meinung wäre, dass ihm das alles zuviel wird und er mit deinen Finanzproblemen nichts mehr zu tun haben will.
Ich will hier wirklich nicht den " :teufel: an die Wand malen", aber ihr seid nun mal NICHT verheiratet und dann gibt es KEINE Unterhaltspflicht für den Partner :ic_down:
Es gibt auch KEINE Pflicht auf Dauer zusammen zu wohnen (die gibt es nicht mal für Ehepartner :teufel: ), auch nicht weil euch das Haus gemeinsam gehört.

Man muß manchmal ungewöhnliche Wege gehen, um zu seinem Recht zu kommen, das heißt ja nicht, dass ihr euch tatsächlich zerstreiten sollt/müßt und nimm es deinem Freund nicht übel wenn er da stur bleibt, "das ist sein gutes Recht!!!"

Mach auch im Antrag KEINE Angaben zu seiner Person, das darfst du überhaupt nicht wenn er das nicht will, du stellst den Antrag ganz alleine NUR für dich.

Es wird nicht leicht Amorpho, aber du kannst es schaffen, so weit es uns möglich ist werden wir dich mit Infos dabei unterstützen.

LG von Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 1. Sep 2010, 06:01

auch kann es sein dass unterhalt von deinem ex verlangt wird....z.b. wenn deine Abfindung nicht richterlich bestätig ist
(hatte da auch mal.....aber ist ne länger story)

zum Thema Rentenberater:
gibt welche direkt von Drv......ist kostenlos

od.priv-Rentenberater die damit ihren Lebensunterhalt finanzieren diese begleiten dich ggf. durch den Prozess und geben dir Tip´s
allerdings kommen dann kosten auf dich zu die meistens nicht von Rv bezahlt werden.

auch kannst du dich von einem soz.verband beraten lassen (z.b. VdK) kostet dann Mitgliedsbeitrag (ca.50€ +/- per./Jahr)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: kein Einkommen, Rente abgelehnt - was geht noch?

Ungelesener Beitrag von amorpho » Mi 1. Sep 2010, 09:08

k@lle hat geschrieben: zum Thema Rentenberater: gibt welche direkt von Drv......ist kostenlos
--- da hat sich die DRV aber dumm gestellt: "Was? Sowas gibt es bei uns nicht!" Einen Reha-Berater bekomme ich, aber da sie die Rentenstelle selber seien, gibt es keinen Berater... :Verwirrt:

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