ich habe demnächst wiedermal einen sozialmedizinischen Gutachter Termin hier in der Reha und möchte dem Arzt, sollte er wie bei der DRV üblich meinen ich wäre Erwebsfähig, eine Haftungsübernahme vorlegen in der er persönlich die Verantwortung für evtl. Vor- und/oder Unfälle übernimmt, die dadurch passieren könnten.
Da ich Sehaussetzer habe und zudem Medikamente (u.A. Opiate) nehme welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, das auf Anfrage bei meiner KFZ-Versicherung mir mitgeteilt wurde, das sollte ich in einen Unfall verwickelt werde, für die Kaskoversicherung keine Leistungspflicht besteht und immer zumindest eine Teilschuld mit dadurch entsteht. Als Fahrer muss man dann seinen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen sind allerdings auch beim Tatbestand der groben Fahrlässigkeit durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert, können aber u.U von der Versicherung vom Versicherten zurückgefordert werden.
Weiterhin möchte ich den Arzt in Haftung nehmen können, wenn mir krankheitsbedingte Fehler während der Arbeit unterlaufen, da ich auch massive Konzentrations- und Konditionsprobleme habe.
Ich hatte mir das ganze wie folgt vorgestellt:
Kennt jemand von euch einen Paragraphen im deutschen Gesetz nachdem der Arzt das unterschreiben muß?Haftungsübernahme
Hiermit übernehme ich, Dr. ______________________,
Reha Zentrum xxxxxx, xxxxxxx 2, xxxxxx Ort
ärztliche Zulassungsnummer:______________,
die volle persönliche Haftung gemäß § 823 BGB für krankheits- und/oder medikamentenbedingte Vor- und/oder Unfälle von Herrn XYZ, geb. 00.00.0000, wohnhaft Holzweg 94a, 12345 Irgendwo.
Herr XYZ leidet unter folgenden Erkrankungen:
hier die Diagnoseschlüssel und Diagnosen
Dadurch bestehen folgenden Einschränkungen, welche die Verkehrs- und/oder Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen:
kontinuierlicher Dauerschmerz
medikamentenunabhängiges Schleiersehen und sekundenlange Sehausfälle
diverse periphere Gelenkprobleme (meist Hand- und Sprunggelenke)
Schwindel und Benommenheit
medikamentenunabhängige Konzentrationsschwäche
Schnelles Nachlassen der geistigen und manuellen Leistungsfähigkeit
Aufgrund der o.G. Erkrankungen kommen u.A. Opioide, Muskelrelaxantien und Psychopharmaka zum Einsatz. Diese Medikamente verändern alleine durch bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen negativ, wodurch der gesetzliche und private Versicherungsschutz u.U. erlischt.
Für diesen Fall haftet der unterzeichnende Arzt in vollem Umfang.
_____________________________ Irgendwo, __.10.2010
In der Arzthaftungregelung ist zwar vermerkt, das wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, damit – rechtlich betrachtet – ein Behandlungsvertrag zustande kommt. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird. Aber nicht ob er schriftlich die Haftungsübernahme bestätigen muss.
Weiterhin überlege ich ob ich zu diesem Termin einen Beistand (Zeugen) evtl. sogar einen Anwalt hinzuziehe, wobei ich nicht weiß ob es der Anwalt sein darf der mich dann im dann anstehenden Sozialgerichtsprozess vertritt.
Das war auch mit einer der Gründe weshalb ich eine Reha-Klinik gewählt habe die in der Nähe meines Heimatortes liegt (ca. 20 Km)
Hat jemand von euch noch irgendwelche nützlichen Vorschläge für solch eine sozialmedizinische "Visite"?
Gruss
Fulgora