Hallo zusammen,
ich musste letztes Jahr vorm Sozialgericht Düsseldorf Klage einreichen, bis heute hab ich noch kein Bescheid! Lediglich mussten alle behandelnden Ärzte letztes Jahr Unterlagen ausfüllen.....
Wer von euch hat den Erfahrung mit dem Sozialgericht Düsseldorf, was läuft bei einer Verhandlung so ab??? Sorry, aber das warten macht mich fertig!!!
Termin Sozialgericht
- Doppeloma
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Re: Termin Sozialgericht
Hallo Marion,
Ob es überhaupt eine Verhandlung geben wird entscheidet der jeweilige Richter, wenn die "Ermittlungen" des Gerichtes abgeschlossen sind.
Machst du das alleine oder mit Unterstützung ???
Hast du die Berichte bekommen, die deine Ärzte ausgefüllt haben, mir wurden die von meinem Anwalt zur Verfügung gestellt ???
Dann kann sich die DRV wieder dazu äußern, meine Berichte waren der DRV "nicht aussagefähig genug", naja, die eindeutige Feststellung meines Psychiaters, dass ich NICHT mehr arbeiten KANN, ist eben NUR FÜR MICH "aussagefähig" genug.
Offenbar gab sich das Gericht aber so auch nicht zufrieden und hat mich jetzt selber noch zum GA geschickt, den ersten Termin hatte ich im Dezember und am nächsten Montag habe ich noch einen GA-Termin beim Psychiater (hoffendlich der Letzte GA-Termin!), wie lange es dann wieder dauert, bis das GA bei Gericht ist und dann von der DRV wieder "zerpflückt" wird, das weiß ICH auch noch nicht...
Ich werde diese GA jedenfalls auch wieder zur "Ansicht" und Stellungnahme bekommen, es KANN also noch dauern bist da mal was entschieden wird.
Bei meinem Dopa (beim 1. EM-Renten-Antrag) dauerte es (NUR am Gericht!!!) auch fast 2 Jahre, zum Ergebnis und dem Ablauf der "Verhandlung" habe ich hier schon irgendwo was geschrieben, es ist BESSER wenn ich DAS jetzt hier NICHT wiederhole...
Bin ich auch ganz "froh" drüber, denn mein Verfahren ist ja auch am selben Gericht wie damals das vom Dopa, trotzdem läuft da bei mir im Moment schon Einiges ganz anders ab...so habe ich immer noch Hoffnung, dass es bei mir BESSER laufen /enden KANN...
Wenn die Berichte deiner Ärzte auch dem Richter "zu mager" sind, dann wird man dich sicher auch noch zum GA vom Gericht aus schicken, es kommt auch SEHR darauf an, worauf in der Klage-Begründung besonders verwiesen wurde.
Diese GA sind meist unabhängig von der DRV (leider NICHT immer) und diese GA werden dann auch für die Enscheidung des Richters genommen, ich hatte bisher (wahrscheinlich) Glück, denn mein GA vom Gericht, der begutachtet NUR noch für die Gerichte in meinem ganzen Bundesland.
Er hat AUCH vom Gericht die Aufgabe bekommen, seine eigenen Feststellungen mit denen der DRV-GA zu vergleichen und diese insgesamt auf Schlüssigkeit zu prüfen, er war NICHT "sehr begeistert", als ich so "nebenbei" erwähnte, dass ich beim Internisten der DRV NUR 17 Minuten "untersucht" wurde für das GA .
Bei ihm dauerte die ganze (internistische) Untersuchung übrigens fast 3 Stunden...
Mein Anwalt hat von Beginn an immer die DRV-GA scharf angegriffen und angezweifelt, dass da Alles mit "rechten Dingen gelaufen ist", wenn JETZT der Gerichts-GA DAS bestätigen sollte, sieht die DRV "ganz schön alt aus".
Da KÖNNTE es auch ein "Vergleichs-Angebot" (von der DRV) geben und dann findet gar keine Verhandlung mehr statt, bei @Stadtpflanze war das z.B. so und nun bekommt sie erst mal eine Zeitrente.
Uns bleibt leider NICHTS Anderes übrig als zu warten, ich HOFFE, dass es in diesem Jahr noch eine Entscheidung bei mir geben wird, in welche Richtung, werde ich erst ahnen können, wenn ich die aktuellen Ga in den Händen habe, denn sie werden in MEINEM (konkreten) Fall SEHR wahrscheinlich den Ausschlag geben, ob HOPP oder TOPP...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Mein Verfahren am SG läuft schon seit November 2010, mein Anwalt meinte, es könne 2 - 3 Jahre dauern bis zu einer Enscheidung, es ist zwar ein anderes Gericht (also nicht Düsseldorf) aber die SG sind überall vollkommen überlastet wegen der vielen H4-Klagen.ich musste letztes Jahr vorm Sozialgericht Düsseldorf Klage einreichen, bis heute hab ich noch kein Bescheid! Lediglich mussten alle behandelnden Ärzte letztes Jahr Unterlagen ausfüllen.....
Ob es überhaupt eine Verhandlung geben wird entscheidet der jeweilige Richter, wenn die "Ermittlungen" des Gerichtes abgeschlossen sind.
Machst du das alleine oder mit Unterstützung ???
Hast du die Berichte bekommen, die deine Ärzte ausgefüllt haben, mir wurden die von meinem Anwalt zur Verfügung gestellt ???
Dann kann sich die DRV wieder dazu äußern, meine Berichte waren der DRV "nicht aussagefähig genug", naja, die eindeutige Feststellung meines Psychiaters, dass ich NICHT mehr arbeiten KANN, ist eben NUR FÜR MICH "aussagefähig" genug.
Offenbar gab sich das Gericht aber so auch nicht zufrieden und hat mich jetzt selber noch zum GA geschickt, den ersten Termin hatte ich im Dezember und am nächsten Montag habe ich noch einen GA-Termin beim Psychiater (hoffendlich der Letzte GA-Termin!), wie lange es dann wieder dauert, bis das GA bei Gericht ist und dann von der DRV wieder "zerpflückt" wird, das weiß ICH auch noch nicht...
Ich werde diese GA jedenfalls auch wieder zur "Ansicht" und Stellungnahme bekommen, es KANN also noch dauern bist da mal was entschieden wird.
Bei meinem Dopa (beim 1. EM-Renten-Antrag) dauerte es (NUR am Gericht!!!) auch fast 2 Jahre, zum Ergebnis und dem Ablauf der "Verhandlung" habe ich hier schon irgendwo was geschrieben, es ist BESSER wenn ich DAS jetzt hier NICHT wiederhole...
Ich denke mal, dass es egal ist, um welches Gericht (vom Ort her) es da gerade geht, die Abläufe KÖNNEN auch am selben Gericht total unterschiedlich sein, das ist IMMER vom Richter und dem konkreten Einzelfall abhängig.Wer von euch hat den Erfahrung mit dem Sozialgericht Düsseldorf, was läuft bei einer Verhandlung so ab??? Sorry, aber das warten macht mich fertig!!!
Bin ich auch ganz "froh" drüber, denn mein Verfahren ist ja auch am selben Gericht wie damals das vom Dopa, trotzdem läuft da bei mir im Moment schon Einiges ganz anders ab...so habe ich immer noch Hoffnung, dass es bei mir BESSER laufen /enden KANN...
Wenn die Berichte deiner Ärzte auch dem Richter "zu mager" sind, dann wird man dich sicher auch noch zum GA vom Gericht aus schicken, es kommt auch SEHR darauf an, worauf in der Klage-Begründung besonders verwiesen wurde.
Diese GA sind meist unabhängig von der DRV (leider NICHT immer) und diese GA werden dann auch für die Enscheidung des Richters genommen, ich hatte bisher (wahrscheinlich) Glück, denn mein GA vom Gericht, der begutachtet NUR noch für die Gerichte in meinem ganzen Bundesland.
Er hat AUCH vom Gericht die Aufgabe bekommen, seine eigenen Feststellungen mit denen der DRV-GA zu vergleichen und diese insgesamt auf Schlüssigkeit zu prüfen, er war NICHT "sehr begeistert", als ich so "nebenbei" erwähnte, dass ich beim Internisten der DRV NUR 17 Minuten "untersucht" wurde für das GA .
Bei ihm dauerte die ganze (internistische) Untersuchung übrigens fast 3 Stunden...
Mein Anwalt hat von Beginn an immer die DRV-GA scharf angegriffen und angezweifelt, dass da Alles mit "rechten Dingen gelaufen ist", wenn JETZT der Gerichts-GA DAS bestätigen sollte, sieht die DRV "ganz schön alt aus".
Da KÖNNTE es auch ein "Vergleichs-Angebot" (von der DRV) geben und dann findet gar keine Verhandlung mehr statt, bei @Stadtpflanze war das z.B. so und nun bekommt sie erst mal eine Zeitrente.
Uns bleibt leider NICHTS Anderes übrig als zu warten, ich HOFFE, dass es in diesem Jahr noch eine Entscheidung bei mir geben wird, in welche Richtung, werde ich erst ahnen können, wenn ich die aktuellen Ga in den Händen habe, denn sie werden in MEINEM (konkreten) Fall SEHR wahrscheinlich den Ausschlag geben, ob HOPP oder TOPP...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Miko
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Re: Termin Sozialgericht
Hallo,
mein Sozialgerichtstermin dauerte gerade mal 25 min.
Hatte aber auch einen merkwürdigen Richter.
Gruß
Miko
mein Sozialgerichtstermin dauerte gerade mal 25 min.
Hatte aber auch einen merkwürdigen Richter.
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Miko
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Re: Termin Sozialgericht
Hallo doma,
wieviel Gutachten hattest du, die vom Sozialgericht angeordnet waren?
Ich war ja jetzt bei 2 Gutachtern...vom sozialgericht angeordnet....
wie gehts denn dann weiter?
Wenn die Gutachten dann nicht pro Antragsteller sind, dann fordert der RA wieder ein Gutachten und soweiterundsofort?
LG
Vrori
wieviel Gutachten hattest du, die vom Sozialgericht angeordnet waren?
Ich war ja jetzt bei 2 Gutachtern...vom sozialgericht angeordnet....
wie gehts denn dann weiter?
Wenn die Gutachten dann nicht pro Antragsteller sind, dann fordert der RA wieder ein Gutachten und soweiterundsofort?
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Doppeloma
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Re: Termin Sozialgericht
Hallo Vrori,
Der psychiatrische GA war (für diesen Fall) aber auch schon vom Gericht vorgegeben und "als med. Sachverständiger vereidigt", so steht es in dem Anschreiben (DIREKT für mich vom Gericht!), was ich zu dem Internisten mitnehmen musste.
Dort habe ich ja nun für Montag die Einladung, ist der Chef der Psychiatrie einer großen Klinik, die Einladung ist zu angenehmer Nachmittagszeit und ich soll ÜBEHAUPT NIX mitbringen...
Ich hoffe der kommt NICHT auf den Einfall mich dort zu einem 3-tägigen Aufenthalt in seiner Klinik (zwecks der Begutachtung) "einzuladen", DAS würde ich nicht so wirklich toll finden, wäre aber dem Gerichts-Schreiben zu Folge AUCH möglich... ich HOFFE aber DAS bleibt mir erspart und es geht so gesittet und seriös ab wie bei dem anderen.
Der hatte mir ja schon angedeutet, dass ER sich den psychischen Bereich betreffend NICHT äußern KANN, weil es nun mal NICHT sein Fachgebiet ist und ich selber sehe mich ja auch tatsächlich nicht NUR auf Grund der Herz-Geschichte komplett erwerbsgemindert...eher wegen der zusätzlichen psychischen Probleme und dem Tinnitus...
Da bleibt eben nicht mehr viel übrig, zum Vollzeit arbeiten aud dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", ich hoffe der Herr Klinik-Chef KANN das auch OHNE Klinik-Aufenthalt erkennen, ich denke mal der Internist wird ihm trotzdem bestimmte Fragen übermittelt haben, die er bei seiner Untersuchung versuchen soll zu klären.
Wir haben ja trotzdem recht intensiv über meinen letzten Arbeitsversuch gesprochen, davon wollte ja VORHER (Reha /DRV-GA) auch KEINER was hören, es wurde ja eher immer ALLES so gedreht, als hätte ich nach der Herz-OP überhaupt NICHT mehr gearbeitet und nun wolle ich eben einfach GAR NICHT mehr.
In meinem Falle verstehe ich das aber so, dass der Psychiater sein Ergebnis dann AUCH an den Internisten schickt und der macht dann ein Komplett-GA für das Gericht daraus...
Ich denke mal, dass sich das Gericht da vorab schon mal eine EIGENE Meinung zu bildet, besonders wenn die GA PRO Antragsteller sind, bekommt wohl die DRV direkt Richtlinien zwecks "Vergleich" mitgeliefert, mein "Obergutachter" macht (z.B) vorwiegend Gutachten für das Landes-Sozial-Gericht...,DARAN kommt dann wohl auch die DRV NICHT mehr vorbei.
Fällt es gegen den Antragsteller aus, dann KANN ich (zumindest in meinem Falle) NUR NOCH "einpacken" und die Klage zurücknehmen, gegen einen GA der fürs LSG GA macht, habe ICH dann wohl auch in der nächsten "Etage" KEINE Chance...
ICH HOFFE lieber auf Variante 1 und vielleicht sogar einen "Vergleich" OHNE Verhandlung, dann könnte das im Sommer endlich Alles gelaufen sein...
Wie lange das im Extrem so gutachterlich HIN und HER gehen KÖNNTE, das weiß ich nicht, ein GA nach § 109 SGG KANN ICH mir nicht leisten und so eine Koryphähe, die dann den vom LSG "klein kriegen" könnte, KENNE ich auch nicht...
Da stelle ich dann lieber einen neuen EM-Renten-Antrag und ärgere die DRV DIREKT weiter...notfalls bis zur Altersrente...
MUSS ich aber nicht ernsthaft haben, ein baldiger Erfolg vor Gericht wäre mir 1000 Mal lieber und DANN endlich mal RUUUUHEEEE...
Liebe Grüße von der Doppeloma
bisher DAS bei dem Internisten (Dezember), der hat aber sozusagen den "General-Auftrag" vom Gericht ALLE Vorgutachten (von der DRV) zu überprüfen UND ER sollte auch entscheiden ob, ich zusätzlich noch zum psychiatrischen GA geschickt werde.wieviel Gutachten hattest du, die vom Sozialgericht angeordnet waren?
Der psychiatrische GA war (für diesen Fall) aber auch schon vom Gericht vorgegeben und "als med. Sachverständiger vereidigt", so steht es in dem Anschreiben (DIREKT für mich vom Gericht!), was ich zu dem Internisten mitnehmen musste.
Dort habe ich ja nun für Montag die Einladung, ist der Chef der Psychiatrie einer großen Klinik, die Einladung ist zu angenehmer Nachmittagszeit und ich soll ÜBEHAUPT NIX mitbringen...
Ich hoffe der kommt NICHT auf den Einfall mich dort zu einem 3-tägigen Aufenthalt in seiner Klinik (zwecks der Begutachtung) "einzuladen", DAS würde ich nicht so wirklich toll finden, wäre aber dem Gerichts-Schreiben zu Folge AUCH möglich... ich HOFFE aber DAS bleibt mir erspart und es geht so gesittet und seriös ab wie bei dem anderen.
Der hatte mir ja schon angedeutet, dass ER sich den psychischen Bereich betreffend NICHT äußern KANN, weil es nun mal NICHT sein Fachgebiet ist und ich selber sehe mich ja auch tatsächlich nicht NUR auf Grund der Herz-Geschichte komplett erwerbsgemindert...eher wegen der zusätzlichen psychischen Probleme und dem Tinnitus...
Da bleibt eben nicht mehr viel übrig, zum Vollzeit arbeiten aud dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", ich hoffe der Herr Klinik-Chef KANN das auch OHNE Klinik-Aufenthalt erkennen, ich denke mal der Internist wird ihm trotzdem bestimmte Fragen übermittelt haben, die er bei seiner Untersuchung versuchen soll zu klären.
Wir haben ja trotzdem recht intensiv über meinen letzten Arbeitsversuch gesprochen, davon wollte ja VORHER (Reha /DRV-GA) auch KEINER was hören, es wurde ja eher immer ALLES so gedreht, als hätte ich nach der Herz-OP überhaupt NICHT mehr gearbeitet und nun wolle ich eben einfach GAR NICHT mehr.
Bei mir sind es dann also (eigentlich) auch zwei GA vom Gericht angeordnet.Ich war ja jetzt bei 2 Gutachtern...vom sozialgericht angeordnet....
In meinem Falle verstehe ich das aber so, dass der Psychiater sein Ergebnis dann AUCH an den Internisten schickt und der macht dann ein Komplett-GA für das Gericht daraus...
Wenn das /die GA dann fertig und bei Gericht sind, dann bekommen das ALLE Beteiligten, um dazu ihre Stellungnahmen abzugeben.wie gehts denn dann weiter?
Ich denke mal, dass sich das Gericht da vorab schon mal eine EIGENE Meinung zu bildet, besonders wenn die GA PRO Antragsteller sind, bekommt wohl die DRV direkt Richtlinien zwecks "Vergleich" mitgeliefert, mein "Obergutachter" macht (z.B) vorwiegend Gutachten für das Landes-Sozial-Gericht...,DARAN kommt dann wohl auch die DRV NICHT mehr vorbei.
Auch die DRV kann noch Einwände machen wenn es FÜR den Antragsteller ausfällt, da werden die aber bei Gericht nicht mehr mit durchkommen, Gegen-Gutachten lassen die dann meist nur noch bei Privat-GA machen, ansonsten haben die gerichtlich angeordneten schon SEHR viel Gewicht...und die Richter halten sich meist dann an diese Gutachten bei ihrer Entscheidung.Wenn die Gutachten dann nicht pro Antragsteller sind, dann fordert der RA wieder ein Gutachten und soweiterundsofort?
Fällt es gegen den Antragsteller aus, dann KANN ich (zumindest in meinem Falle) NUR NOCH "einpacken" und die Klage zurücknehmen, gegen einen GA der fürs LSG GA macht, habe ICH dann wohl auch in der nächsten "Etage" KEINE Chance...
ICH HOFFE lieber auf Variante 1 und vielleicht sogar einen "Vergleich" OHNE Verhandlung, dann könnte das im Sommer endlich Alles gelaufen sein...
Wie lange das im Extrem so gutachterlich HIN und HER gehen KÖNNTE, das weiß ich nicht, ein GA nach § 109 SGG KANN ICH mir nicht leisten und so eine Koryphähe, die dann den vom LSG "klein kriegen" könnte, KENNE ich auch nicht...
Da stelle ich dann lieber einen neuen EM-Renten-Antrag und ärgere die DRV DIREKT weiter...notfalls bis zur Altersrente...
MUSS ich aber nicht ernsthaft haben, ein baldiger Erfolg vor Gericht wäre mir 1000 Mal lieber und DANN endlich mal RUUUUHEEEE...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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