Hallo Mav,
zunächst herzlich willkommen bei uns, allgemein ist es bei uns üblich wenigstens ein
Hallo zu schreiben und/oder sich ein wenig vorzustellen, am Besten indem man ein eigenes Thema eröffnet und nicht einfach "irgendwo reinplatzt" mit seiner Frage.
So wäre es schon mal interessant zu wissen wie alt du bist und welchen Erwerbsweg du so insgesamt schon hinter dich gebraccht hast ... natürlich in groben Zügen ... ob du mal Krankengeld bezogen hast bis zur Aussteuerung /ALGI und dann (wegen Krankheit) im SGB II gelandet bist, du kennst natürlich dein Leben aber wir kennen es nicht und das würde manche Antwort einfacher machen...
Dazu habe ich gleich eine dringende Bitte ... mach mal einige Absätze in deine Beiträge und lockere das durch ein paar Leerzeilen etwas auf ... das können viele User hier sonst nicht konzentriert erfassen, was du geschrieben hast ... für deinen ersten Beitrag habe ich das mal übernommen, sonst sieht es schlecht aus für weitere Antworten.
Ich versuche es mal mit dem zurechtzukommen was du geschrieben hast ...
Das JC hat mich aufgefordert einen EM-Rentenantrag bei der DRV zu stellen und dies nachzuweisen, was ich gemacht habe.
hast du einen schriftlichen Bescheid dazu erhalten und welche Rechtsgrundlagen wurden dir dafür genannt, dass du das tun sollst ???
Da nach mehreren Jahren ALG II-Bezug seit 31.12.2010 keinen RV-Beiträge vom Amt mehr abgeführt wurden erfülle ich gemäss Versichertenältestem nicht die Voraussetzung von mindestens drei Jahren Beiträgen in den fünf Jahren vor Feststellung des Beginns der fraglichen EM.
Es ist unerheblich dafür, wenn du bereits vorher ALGI bezogen hast und seit dem ohne Unterbrechung im ALGII -Bezug gewesen bist, bleibt die Anwartschaft auf eine EM-Rente auch ohne Beiträge vom JC erhalten, die werden übrigens seit 01/2011 nicht mehr gezahlt und vorher war das auch nicht besonders "Rentensteigernd" aber das nur nebenbei.
Da scheint der Versicherten-Älteste nicht besonders gut informiert zu sein aber das kommt öfter vor ... wenn du deine aktuellen Ansprüche erfahren willst, dann solltest du dich mit deiner Rentenversicherungs-Nummer direkt an die DRV wenden und eine Rentenauskunft erbitten, da sollte dann drin stehen ob ein Anspruch auf EM-Rente gegeben ist oder nicht.
Hast du denn den EM-Renten-Antrag nun bereits gestellt an die DRV oder nicht
Vielleicht ist es möglich, dass du dich einfacher und allgemeinverständlicher ausdrückst, wenn du hier bei uns Antworten finden und bekommen willst ... wir sind hier keine Rechtsexperten und deine Fragestellungen sind ziemlich verwirrend formuliert.
Trotzdem zwingend die Schweigepflichtentbindung und amtsseitig proaktiv diese Aktion mit Hinweis auf ergänzende GruSi für dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung Stehende.
Gutachten nach Aktenlage der Amtsärztin nebst Befragung Facharzt und Hausarzt.
Weniger als 3 Stunden und voraussichtlich länger als sechs Monate, aber nicht auf Dauer.
Welche Schweigepflichtentbindungen und "Gutachten nach Aktenlage" meinst du denn überhaupt, wer hat da (und wann) selbstherrlich zu deiner Erwerbsfähigkeit entschieden, ohne dich je gesehen und untersucht zu haben ???
Wenn du die Befragungen erlaubt hast (per freiwilliger Schweigepflichtentbindungen), dann befragen die eben ... wer hat denn entschieden, dass du unter 3 Stunden erwerbsfähig sein sollst ... deine Ärzte, nur die Amtsärztin, liegt dir dieses "GA" selber vor, weißt du wie sich deine Ärzte konkret dazu geäußert haben ???
Somit musste doch amtsseitig die Verunmöglichung (3 von 5) eines erfolgreichen EM-Antrags bekannt gewesen sein, oder?
BOH, welch "geschraubte" Ausdrucksweise, denen beim JC ist es so was von egal, ob du wirklich eine EM-Rente bekommen kannst oder nicht, das Ganze dient nur deiner Abschiebung in das SGB XII, allerdings bekommst du dort (ohne rechtsgültigen Bescheid von der DRV, dass du tatsächlich EM bist) keine Grusi sondern nur HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) vom Sozial-AMT ...
Für diesen amtlichen Bescheid von der DRV ist es allerdings unerheblich, ob du auch einen Anspruch auf eine Geld-Rente haben wirst ... man kann auch ohne diesen Anspruch von denen für Erwerbsgemindert begutachtet werden, das müsste dann aber vom Sozial-AMT in Auftrag gegeben werden, denn die DRV macht da ganz sicher nichts "nach Aktenlage" ... und viele Antragsteller werden von deren GA dann spontan "Wundergeheilt" ...
Was die JC-Ärzte so per Papier (nach Aktenlage) festgestellt haben wollen, interessiert die DRV-GA nämlich dann nicht wirklich, die wollen es dann genau wissen und zwar vorwiegend im Interesse der Rentenkasse ... die zahlen nämlich ganz ungerne EM-Rente (wenn man einen Anspruch darauf hat aus dem Versicherungsverlauf) ... darum gibt es dieses Forum überhaupt nur ...
Werden eigentlich trotz zwingender Ablehnung trotzdem meine Ärzte befragt, kann dies irgendeine Auswirkung haben und hat der Versichertenälteste Recht, dass ich meine Schweigepflichtsentbindungen nicht zurückziehen darf?
Da kein positiver Bescheid möglich habe ich überlegt, was negatives ggf. folgen könnte.
Zunächst solltest du mal klarstellen, ob du nun bereits einen Antrag gestellt hast oder nicht ... Schweigepflichtentbindungen sind immer und überall freiwillig und die kann man auch jederzeit widerrufen, wenn man das möchte ... normalerweise steht das auf den Formularen sogar drauf.
Eine Ablehnung (des gestellten Antrages) könnte viele Gründe haben, die müssen dann im Ablehnungsbescheid auch drin stehen, hier wurden viele Anträge abgelehnt weil wir (für die DRV) noch nicht krank genug sind, jedenfalls nach deren GA ... kein Geld-Anspruch ist eher selten der Fall ...
Was könnte jetzt eigentlich passieren nach der sicheren Ablehnung, prüfen die trotzdem auf EM und ist das ganze wie Berlin ungefragt telefonisch auf der Hotline sagte offensichtlich ein Verschiebung von Kostenverursachen von einem zum anderen Amt?
Natürlich ist das ganze eine "Abschiebung" von Kostenverursachern und die DRV sieht sich auch nicht dafür zuständig die eingeschränkten und deswegen nicht vermittelbaren dann als EM-Rentner zu übernehmen ... schlechte Aussichten am Arbeitsmarkt gehören jedenfalls nicht zu den Bewilligungskriterien bei EM-Rente, solche EMR-Anträge (auf dringenden Wunsch der JC, nach ärztlicher Aktenlage) bekommen die vermutlich inzwischen täglich auf den Tisch ...
Trotz chronischer Krankheit scheint EM-Bescheid auch später nicht möglich zu sein, nur, wenn der vorgebliche Beginn der EM unter 3 Stunden sehr viele Jahre zurück datiert würde, was mir völlig unmöglich erscheint (Wegen früherer Selbständigkeit ausreichende Pflichtbeitragszeiträume nur Anfang der 1990er).
Chronische Krankheiten bedeuten ja nicht unbedingt, dass der Betroffene tatsächlich auch als Erwerbsgemindert (im Sinne des Rentenrechtes) anzusehen ist, das hätten die JC natürlich gerne, aber solche "GA" von deren Amtsärzten nimmt die DRV doch gar nicht ernst.
Wenn du zuletzt 1990 Pflichtbeiträge gezahlt hast und während der Selbstständigkeit keine Beiträge an die DRV gleistet hast, dann sieht es wirklich nicht besonders "rosig" aus für einen Anspruch auf EM-Rente ... selbst wenn man auch bei der DRV eine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden bestätigen würde.
Hast du nie eine Renten-Information von der DRV bekommen in den ganzen letzten Jahren, da steht das ja eigentlich immer genau drin welche Renten man eventuell mal in Anspruch nehmen könnte ansonsten siehe oben, fordere dir das an, dann weißt du Bescheid und brauchst keinen Versicherungs-Ältesten mehr dazu befragen.
Ist unabhängig vom DRV die Migration zur HLU anstelle der beim JC avisierten GruSi zu erwarten? Und danach unregelmässig oder periodisch amtsseitig die Prüfung auf Restarbeitsfähigkeit nebst ggf. Remigration zum JC (Intensivbetreuung z.Zt.)?
Wenn du dir das gefallen lässt ohne Begutachtung durch die DRV, dann kann das passieren, rechtlich in Ordnung ist das so allerdings nicht ... die "Intensivbetreuung" beim JC war ja offenbar auch nicht besonders erfolgreich, sonst würde man dich ja jetzt nicht abschieben wollen ... egal wohin ...
In 6 - 12 Monaten schickt dich dann das Sozial-Amt zum nächsten Amtsarzt (Gesundheitsamt) und der stellt dann fest (vielleicht auch wieder nach "Aktenlage" wenn du wieder brav Schweigepflichtentbindungen unterschreibst), dass du durchaus mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig bist ... dann geht es Retoure zum JC ... das kann den Rest deines theoretischen Arbeitslebens dann immer so weitergehen, denn wirklich zahlen will eigentlich
KEINER für dich ... wenigstens nicht auf die Dauer ...
Kläre uns bitte erst mal auf an welchem Punkt du nun tatsächlich gerade bist, wurde schon ein EMR-Antrag gestellt oder nicht ... dann wartest du einfach ab, was die DRV dazu feststellen und entscheiden wird (jeder gestellte Antrag muss auch bearbeitet werden) ... alles andere wäre nur "stochern im Nebel" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma