Welche Akten erhält der GA von der DRV?
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Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Akten der von der DRV bestellte Gutachter zusammen mit seinem Auftrag erhält?
Den vom zu Begutachtenden ausgefüllten Reha-Antrag?
Alle Berichte, Schriftverkehr etc., die zusammen mit dem Reha-Antrag eingereicht wurden?
Mein Frage bezieht sich nur auf den Fall, dass die DRV der Auftraggeber ist.
Welche Akten die Sozialgerichte verschicken, ist mir bekannt.
Aber inwieweit bekommt der Gutachter von der DRV Akteneinsicht?
Schon mal vielen Dank im Voraus
Max
kann mir jemand sagen, welche Akten der von der DRV bestellte Gutachter zusammen mit seinem Auftrag erhält?
Den vom zu Begutachtenden ausgefüllten Reha-Antrag?
Alle Berichte, Schriftverkehr etc., die zusammen mit dem Reha-Antrag eingereicht wurden?
Mein Frage bezieht sich nur auf den Fall, dass die DRV der Auftraggeber ist.
Welche Akten die Sozialgerichte verschicken, ist mir bekannt.
Aber inwieweit bekommt der Gutachter von der DRV Akteneinsicht?
Schon mal vielen Dank im Voraus
Max
- Blacky
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Der wird die komplette Akte bekommen und sich das für ihn relevante raussuchen.
Bleibt ja beim selben Gangsterverein
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Die habe ich aufgrund eines Bescheids der Krankenkasse beantragen müssen!Tamara hat geschrieben:Was hast du denn für eine Reha beantragt?
Eine "medizinische Maßnahme zur Rehabilitation".
Vermutest du das oder bist du dir da sicher?Blacky hat geschrieben:Der wird die komplette Akte bekommen ...
LG,
Max
Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Lese dir doch mal die Bedingungen durch auf der Seite der DRV im Netz, ob du die Kriterien erfüllst. Ich denke eher, dass sie das ablehnen werden.
Tamara
Tamara
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Hallo,
für eine Begutachtung durch einen von der DRV beauftragten Gutachten mußte ich eine Schweigepflichtentbindung für die Mitlieferung des REHA-Entlassungsberichts unterschreiben...
alle anderen Daten werden die wohl mitschicken dürfen...
meine Akte bei den Gutachtern ist jedenfalls prall gefüllt und die letzte Gutachterin hat immer wieder farbige Post-its auf für sie wichtige Seiten geklebt..ergo hat sie die Akte auch durchgearbeitet...
für eine Begutachtung durch einen von der DRV beauftragten Gutachten mußte ich eine Schweigepflichtentbindung für die Mitlieferung des REHA-Entlassungsberichts unterschreiben...
alle anderen Daten werden die wohl mitschicken dürfen...
meine Akte bei den Gutachtern ist jedenfalls prall gefüllt und die letzte Gutachterin hat immer wieder farbige Post-its auf für sie wichtige Seiten geklebt..ergo hat sie die Akte auch durchgearbeitet...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Sogar bei den vom SG beauftragten GA lag immer meine komplette Akte vor.
Das wollen wir ja ändern weil die GA dann ja schon eine vorgefertigte Meinung haben und nicht mehr gründlich untersuchen.
Eine Krähe hackt der anderen ja äußerst selten ein Auge aus...
Das wollen wir ja ändern weil die GA dann ja schon eine vorgefertigte Meinung haben und nicht mehr gründlich untersuchen.
Eine Krähe hackt der anderen ja äußerst selten ein Auge aus...
- Fatbob
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Gebe Blacky da vollständig recht, Befunde, Röntgenbilder, Blutwerde sind ok, aber einfach abschreiben vom
Vorgänger und es sich einfach machen, wobei das schlimmste ist, das Fehler immer mitübernommen werden, das
geht ja garnicht.
Aber was meinst du was dann da für Gutachten rauskommen ?, 5 Gutachter 8 Meinungen.
Persönlich finde es gut das es schon einige Gerichte gibt die bei bestimmten Gutachtervereinen keine Gutachten
mehr machen lassen, weil sie sich zu oft Falsch rausstellten.
Eine Petiton ist z.Z anhängig, das Gutachter die zu oft falsch begutachten und dabei auffallen, oder Gutachter die nur
im Auftrag von Versicherungen Arbeiten und damit Abhängig von ihren Auftraggeber sind, per seh abzulehnen.
Selbst viele Richter der Sozialgerichte unterstützen das, nur sind viele relativ, der Rest nimmt eben lieber möglicherweise
das mögliche Schmiergeld.
Wer Richter anpisst muss vorsichtig sein, sind auch nur Menschen, aber erst wenn beweisen ist das einer bestechlich ist
darf man so etwas behaupten, schon das vermuten, das es soetwas gibt, geben kann, kann übel ausgehen.
Wer das macht sitzt schneller mit bekannten Persönlichenkeiten in der Klapse als er/sie schauen kann.
Und schon ist man ein Renten-Querulant
Vorgänger und es sich einfach machen, wobei das schlimmste ist, das Fehler immer mitübernommen werden, das
geht ja garnicht.
Aber was meinst du was dann da für Gutachten rauskommen ?, 5 Gutachter 8 Meinungen.
Persönlich finde es gut das es schon einige Gerichte gibt die bei bestimmten Gutachtervereinen keine Gutachten
mehr machen lassen, weil sie sich zu oft Falsch rausstellten.
Eine Petiton ist z.Z anhängig, das Gutachter die zu oft falsch begutachten und dabei auffallen, oder Gutachter die nur
im Auftrag von Versicherungen Arbeiten und damit Abhängig von ihren Auftraggeber sind, per seh abzulehnen.
Selbst viele Richter der Sozialgerichte unterstützen das, nur sind viele relativ, der Rest nimmt eben lieber möglicherweise
das mögliche Schmiergeld.
Wer Richter anpisst muss vorsichtig sein, sind auch nur Menschen, aber erst wenn beweisen ist das einer bestechlich ist
darf man so etwas behaupten, schon das vermuten, das es soetwas gibt, geben kann, kann übel ausgehen.
Wer das macht sitzt schneller mit bekannten Persönlichenkeiten in der Klapse als er/sie schauen kann.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- Doppeloma
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Hallo Max,
Der Internist bei dem ich (von der DRV) war hatte einen dicken gelben Ordner vor sich liegen, schaute mich an und fragte "ob das Alles so richtig sei, was da drin steht"...
Ich wußte weder WAS da überhaupt ALLES drin IST, noch ob stimmen kann was da drin steht, ICH kannte den Inhalt dieses fetten Ordners ja gar nicht ..., er fand aber genug Material ein GA "zusammenzuzimmern", das zumindest für die Ablehnung meines EM-Renten-Antrages tauglich war.
Wen interessierte es da später noch, dass er das Meiste nur aus den diversen (unterschiedlich alten) vorliegenden Unterlagen abgeschrieben hatte, manches wurde sogar ein wenig "umformuliert" damit es nicht zu schnell auffallen sollte, auch ein 2 Jahre alter Blutbefund war dann "frisch genug", ich frage mich heute noch ob der kein Labor in seiner Klinik hatte ... ich wurde auch komplett "körperlich untersucht", da war ich aber schon nicht mehr dabei oder habe wirklich auch totalen "Gedächtnisschwund", denn der ganze "Zauber" war nach 17 Minuten VORBEI ...
Und so wird über Menschenschicksale entschieden ...
In deinem Falle kann dir diese Arbeitsweise eher "von Nutzen sein", wenn du noch keine Rehas und/oder GA hattest kann da nicht viel vorhanden sein für den GA-Termin, eventuell wirst du gebeten (in der schriftlichen Einladung vom Arzt) entsprechende aktuelle Unterlagen mitzubringen, die DRV ist (trotz umfassender Schweigepflicht-Entbindung bei der Antragstellung) nicht wirklich fleißig, da selber bei den behandelnden Ärzten groß was anzufordern.
Ob das Mitgebrachte dann tatsächlich auch gelesen wird, steht in den Sternen, ich sollte extra einen "Arbeits- und Krankheits-Lebenslauf" mitbringen, die GA sahen später nicht so aus, als ob das auch mal gelesen wurde, denn relevante Gesundheitsdaten wurden NICHT erwähnt, die dort aber dringestanden hatten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
meines Wissens bekommen die GA der DRV die komplette (Kranken-Akte) von der DRV, also ALLES was an Reha-Berichten/eingeforderten Unterlagen (Klinik- und Arztberichte), frühere DRV-GA vorhanden ist.Aber inwieweit bekommt der Gutachter von der DRV Akteneinsicht?
Der Internist bei dem ich (von der DRV) war hatte einen dicken gelben Ordner vor sich liegen, schaute mich an und fragte "ob das Alles so richtig sei, was da drin steht"...
Ich wußte weder WAS da überhaupt ALLES drin IST, noch ob stimmen kann was da drin steht, ICH kannte den Inhalt dieses fetten Ordners ja gar nicht ..., er fand aber genug Material ein GA "zusammenzuzimmern", das zumindest für die Ablehnung meines EM-Renten-Antrages tauglich war.
Wen interessierte es da später noch, dass er das Meiste nur aus den diversen (unterschiedlich alten) vorliegenden Unterlagen abgeschrieben hatte, manches wurde sogar ein wenig "umformuliert" damit es nicht zu schnell auffallen sollte, auch ein 2 Jahre alter Blutbefund war dann "frisch genug", ich frage mich heute noch ob der kein Labor in seiner Klinik hatte ... ich wurde auch komplett "körperlich untersucht", da war ich aber schon nicht mehr dabei oder habe wirklich auch totalen "Gedächtnisschwund", denn der ganze "Zauber" war nach 17 Minuten VORBEI ...
Und so wird über Menschenschicksale entschieden ...
In deinem Falle kann dir diese Arbeitsweise eher "von Nutzen sein", wenn du noch keine Rehas und/oder GA hattest kann da nicht viel vorhanden sein für den GA-Termin, eventuell wirst du gebeten (in der schriftlichen Einladung vom Arzt) entsprechende aktuelle Unterlagen mitzubringen, die DRV ist (trotz umfassender Schweigepflicht-Entbindung bei der Antragstellung) nicht wirklich fleißig, da selber bei den behandelnden Ärzten groß was anzufordern.
Ob das Mitgebrachte dann tatsächlich auch gelesen wird, steht in den Sternen, ich sollte extra einen "Arbeits- und Krankheits-Lebenslauf" mitbringen, die GA sahen später nicht so aus, als ob das auch mal gelesen wurde, denn relevante Gesundheitsdaten wurden NICHT erwähnt, die dort aber dringestanden hatten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- k@lle
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Re: Welche Akten erhält der GA von der DRV?
Bin ja zur Zeit wieder dabei...nächstes Ga Jan.2013....
habe jetzt im Widerspruch beim Ra gesehen,dass sie selbst Ga von 1998 mitbenutzten....
und selbst da fehlen einige und natürlich die welche in meinem Sinne für mich sprechen....
na inzwischen hab ich sie mir schon besorgt und werde sie dann zum nächsten Ga mitnehmen....
wenn sie schon die alten Ga mitbenutzten sollen sie auch diese mit einschließen....
bleib halt nur zu hoffen ,das der Ga so Fair ist...bisher hatte es nur ein Ga getan und bei dem hieß es,es wäre ja nicht sein Fachgebiet....
aber die bisherigen aktuellen Widersprüche der DRV wurden von einem Facharzt für Jugend & Kinderkrankheiten unterschrieben ....und das ist beim SG Ok...könnte schon wieder
habe jetzt im Widerspruch beim Ra gesehen,dass sie selbst Ga von 1998 mitbenutzten....
und selbst da fehlen einige und natürlich die welche in meinem Sinne für mich sprechen....
na inzwischen hab ich sie mir schon besorgt und werde sie dann zum nächsten Ga mitnehmen....
wenn sie schon die alten Ga mitbenutzten sollen sie auch diese mit einschließen....
bleib halt nur zu hoffen ,das der Ga so Fair ist...bisher hatte es nur ein Ga getan und bei dem hieß es,es wäre ja nicht sein Fachgebiet....
aber die bisherigen aktuellen Widersprüche der DRV wurden von einem Facharzt für Jugend & Kinderkrankheiten unterschrieben ....und das ist beim SG Ok...könnte schon wieder
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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