ich habe gleichen Beitrag auch im ELO-Forum geschrieben, da es so eilig ist, wollte ich hier auch noch nachfrage, ob sich jemand damit auskennt und mir helfen kann?
Tut mir leid, dass ich jetzt so kurzfristig erst schreibe (morgen ist Fristende) - es war mir definitiv nicht anders möglich mich eher darum zu kümmern. Der Brief kam in meiner Abwesenheit und die letzten Tage hatte ich keine Chance, mich darum zu kümmern.
Seit 1.8. bin ich zum Glück raus aus dem Bezug, der Bezug endete automatisch am 31.7.12
Nachdem ich jetzt meine Kontoauszüge alle bis 31.7. eingereicht hatte, kam nun ein Schreiben wie folgt:
Schreiben vom 28.08.12
Was wollen die jetzt von mir, außer meinem Geld? Warum soll ich mit dem Vorgehen einverstanden sein? Und dann kann ich die Berechnung so nicht wirklich nachvollziehen, liegt aber auch daran, dass ich umgezogen bin und der JC-Ordner noch irgendwo in einem Karton schlummert...Anhörung gemäß §24 Zehntes Buch SGB
Sehr geehrte Frau Kicki,
nach meinen Erkentnissen haben Sie in der Zeit vom 1.5.12 bis 31.7.12 ALG II in Höhe von 863,67 Euro zu Unrecht bezogen.
Für die Monate Mai bis einschl. Juli 2012 war bisher ein vorläufiges Erwerbseinkommen angerechnet.
Tatsächlich haben Sie jedoch nur einen Monat Erwerbseinkommen erzielt. Dieses ist Ihnen im Mai zugeflossen und wird im Mai auf die Bedarfe angerechnet.
Ihr Krankengeld sowie das Übergangsgeld werden ebenfalls auf die Bedarfe angerechnet.
Da es auf die Lohnersatzleistungen krankengeld und Übergangsgeld im Gegensatz zum bisher angerechneten Erwerbseinkommen keine Freibeträge gibt, ist Ihr Anspruch niedriger als bisher berechnet. Es kommt daher zur Überzahlung in Höhe von 863,67 EUR.
Zeitgleich wurde Ihr Anspruch für April 2012 nachberechnet. Für April entstand eine Nachzahlung in Höhe von 104,45 EUR.
Wir planen die Überzahlung direkt mit der Nachzahlung zu verrechnen. Es verbleibt dann eine Überzuahlung in Höhe von 759,22 EUR.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind.
Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen entstand die Überzahlung aufgrund der rückwirkenden Berechnung Ihres Anspruchs.
Für den Fall, dass die leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grunddsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden.
Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben.
Sollten Sie bis zum 14.9.12 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen.
MfG
meine SB
und dann noch die übliche Belehrung denke ich.
Die Zahlungssaufforderung beläuft sich auf 508,59 EUR die ich bis zum 14.09. zu zahlen habe.
Begründung:
Die forderung bezieht sich auf folgenden bescheid:
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 19.1.12
ursprüngliche Forderung: 732,99
Restforderung: 508,59
Fälligkeit 14.09.12
Bisher wurde die Forderung gegen Ihre laufenden Leistungen aufgerechnet. Der Leistungsbezug wurde beendet, daher kann nicht mehr aufgerechnet werden. Deshalb bitte ich Sie die Restforderung bis zum 14.09.12 zu zahlen.
Etwaige nicht in der tabelle angeführte Forderungen bleiben von dieser zahlungsaufforderung unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
gegen diesenBsch. kann jd Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem JC einzulegen.
MfG
meine SB
Wichtige Hinweise
.. Kommen Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, werden Sie kostenpflichtig gemahnt.
Für die Zahlungsabwicklung und den Forderungseinzug wurde das regionale Forderungsmanagement bayern beauftragt. Bitte wenden Sie sich an das Forderungsmanagement, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat ode rSie die Forderung nicht bis zum 14.September12 zahlen können.
Anschrift mit Tel und emailadresse.
Und dann ist da noch das Antwortformular dabei:
betreff: Ihr schreiben vom 28.8.2012
(zutreffendes bitte ankreuzen oder auasfüllen)
- der aufgeführte Sachverhalt trifft zu
- zu dem genannten sachverhalt möchtre ich mich nicht äußern
- zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern
falls noch Rückfragen erforderlich sind bin ich telefonisch erreichbar unter de rNummer
Ort, Datum, Unterschrift
ich bin weiterhin krank, habe kein eigenes Einkommen außer derzeit noch krankengeld und lebe jetzt mit Kind bei meinem Freund, daher brauche ich auch keinen weiteren Folgeantrag mehr zu stellen, denn ich falle dadurch definitiv aus dem bezug raus.
Bitte, könnt ihr mir möglichst schnell helfen? die Frist läuft morgen ab..
viele Grüße
kicki