Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
tom1612
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Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Ungelesener Beitrag von tom1612 » Di 31. Jul 2012, 23:50

hallo alle zusammen,

ich bin aus der 78 woche raus wie ihr alle wisst, ich hatte im letzten monat einen EM Rentenantrag gestellt der natürlich noch nicht bewilligt oder abgelehnt ist....

nun zu meiner Frage:

mir wurde gesagt, dass ich ab der Antragstellung über die KDVR versichert bin und das bis zu einer entscheidung....... :Gruebeln:
nun erzählt mir meine KK das das so nicht stimmt...... :Ohnmacht:

was ist denn nun richtig????? :Verwirrt:

danke gruß tom

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Doppeloma
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Re: Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 1. Aug 2012, 03:49

Hallo Tom, :smile:
ich bin aus der 78 woche raus wie ihr alle wisst, ich hatte im letzten monat einen EM Rentenantrag gestellt der natürlich noch nicht bewilligt oder abgelehnt ist....
Bist du jetzt bei der AfA und bekommst ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld ???
mir wurde gesagt, dass ich ab der Antragstellung über die KDVR versichert bin und das bis zu einer entscheidung.......
nun erzählt mir meine KK das das so nicht stimmt......
Mit der Antragstellung auf EM-Rente wird gleichzeitig der Antrag auf die KvdR mit eingereicht, so prüfen die direkt ob man dann bei einer EM-Rente gesetzlich versichert bleibt oder nicht.

Für die Dauer bis zur EM-Renten-Bewilligung bleibt man schon als "Renten-Antragsteller" in diesem KV-Bereich.

Da gibt es sicher ein Mißverständnis, in welchem Zusammenhang hat man dir denn jetzt gesagt, das würde NICHT stimmen...geht es um den Beitrag für die KvdR... :confused: :Gruebeln:
was ist denn nun richtig?????
Den monatlichen Beitrag MUSS man nämlich unter Umständen SELBER zahlen, wenn es sonst keine andere Möglichkeit gibt, wie z.B. durch Leistungs-Bezug von AfA oder JobCenter oder auch über die Familien-Versicherung beim Ehepartner z.B.

NUR wenn über diesen Weg irgendwie der Mindestbeitrag (ca. 150 €) übernommen wird, ist man von dieser eigenen Zahlung befreit, ansonsten ist der Beitrag aus eigener Tasche zu Zahlen, bis mal eine Entscheidung zur EM-Rente gefallen ist, DANN bekommt man diese Beiträge erstattet.

Leider kann man sich das nicht aussuchen, sobald man einen Renten-Antrag gestellt hat MUSS dieser Beitrag (für die KvdR) irgendwo herkommen, ansonsten muss man selber zahlen...da interessiert es die KK leider nicht, wo man dieses Geld hernimmt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 1. Aug 2012, 09:18

Hallo,

wenn du gleichzeitig ALG I beantragt hast, dann wirst du als Arbeitsloser geführt...intern aber, falls es zu Unterbrechungen kommt, als Rentenantragsteller....
wenn du die Möglichkeit der Mitversicherung hast, dann brauchst du für Unterbrechungszeiten keine Beiträge zu zahlen.

bissl schwierig...

z.B. stellt die Afa das ALG I ein, aus welchen Gründen auch immer, dann müßtest du dich familienversichern, da aber ein Rentenantrag gleichzeitig läuft, wirst du als Rentenantragsteller versichert.

ich hoffe, das konnte man jetzt verstehen..
LG
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Re: Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 1. Aug 2012, 22:33

Hallo Tom!
mir wurde gesagt, dass ich ab der Antragstellung über die KDVR versichert bin und das bis zu einer entscheidung....... :Gruebeln:
nun erzählt mir meine KK das das so nicht stimmt...... :Ohnmacht:
Bei derlei Aussagen grundsätzlich nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen!

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _text.html


Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Voraussetzungen

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (so genannte Vorversicherungszeit).
Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind. Dabei ist es egal, ob Sie Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied waren. Bei Hinterbliebenenrenten kann die Vorversicherungszeit auch durch den Verstorbenen erfüllt werden.

Beginn der KVdR

Die KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung.


http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf

http://www.charite.de/schwerbehinderten ... srente.pdf

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... herung.pdf

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Krankenversicherung bei EM Rentenantrgsstellung

Ungelesener Beitrag von tom1612 » Do 2. Aug 2012, 00:26

hallo alle zusammen,

da ich nun endlich den bescheid bekommen habe wenn auch sch....., kann ich morgen mich auf machen zu dem stützpunkt für schwerbehinderte in der charlottenstraße....meine frist wurde ja durch mein ersten besuch dokumentiert und verlängert bis zum 06.08.2012...aslo alles noch im rahmen......und dann werde ich mir mal anschauen was da kommt und werde mich dann morgen bestimmt mit vielen vielen fragen an euch wenden.....

weiß einer warum es für schwerbhinderte extra geschäftsstellen gibt???

ich werde sehen ob ich die formulare zum ausfüllen mit nach hause nehmen kann dann kann ich das in ruhe erledigen und mir ein bisschen ruhe dabei gönnen.....

vielen lieben dank euch nochmal ich melde mich

VG tom

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