anfang 2008 habe ich einen antrag auf erhöhung meiner nachteilsprozente gestellt( 40) , da sich die gesundheitlichen einschränkungen durch meine erkrankung sich verschlimmerten.
recht zügig bekam ich eine ablehnung.
bin in widerspruch gegangen.
erneute ablehnung - rechtsanwalt eingeschaltet - klageverfahren läuft.
vom gericht wurden 2 gutachten angefordert.
okt 2009 erster gutachtertermin - august 2010 nächster gutachtertermin.
dieser letzte gutachter erzählte mir nun, er hätte den 36 seiten

er ließ sich lang und breit darüber aus, so einen umfangreichen bericht noch nicht gesehen zu haben.

nun meine frage :
darf ein gutachter, in der gleichen sache ,das gutachten des anderen gutachters lesen ?

nach dem lesen des berichtes ist der doch nicht mehr neutral ?
seh ich das zu eng ?
gibt es richtlinien wo man das nachlesen kann ?
danke schon mal für euer interesse - und für eure antworten ..
lg - schätzelein
