Hallo royan
Meine Freundin leidet u.a. neben Depressionen und Migräne auch unter Wirbelsäulenproblemen (die Langzeit AU ist wegen Depressionen/Lumboischialgie). So, wie es sich gerade abzeichnet, könnte da noch eine Fibromyalgie oder eine rheumatische Arthritis dazu kommen. Das wird gerade noch abgeklärt.
Wirbelsäulenschäden und rheumatische Erkrankungen, hierbei auch das Fibromyalgiesyndrom, fallen unter dem Formenkreis (entzündliche/nichtentzündliche weichteilbedingte) "Gewebeschäden" ggf. mit knöcherner Beteiligung und werden so auch meist gegenseitig als mitdeterminierte Erkrankung und nicht im Einzelnen betrachtet/gesehen.
Je nach Schwere und Ausprägung der Wirbelsäulenschäden kann es folgerichtig zu beruflichen Einschränkungen kommen (z.B. wenn dabei ausgiebig schwere Lasten zu heben sind mit ausgeprägten Zwangshaltungen), die eine EM nach sich zieht.
Leider, und das ist eher die Norm, gelten selbst ausgeprägte Wirbelsäulenschäden (auch wenn bereits operativ stabilisierende Maßnahmen diesbezüglich erfolgt sind) bei der Entscheidung zu oder gegen EM weniger rentenzusprechend. Es wird meist als Folge eines "degenerativen Prozesses" (altersbedingter Verschleiß) angesehen und gilt demnach als "Volkskrankheit".
Dies somit grundsätzlich als "rentenbefürwortend" einzustufen, würde einen immensen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, da ein "Alterungsprozess" und Schäden an der Wirbelsäule bereits früh entstehen kann.
Hierbei wird oft dann nur selten differenziert, und die Beweisfrage wird auch schwer zu erörtern bleiben, ob diese Schäden berufsbedingt entstanden oder degenerativer Art sind.
Von daher werden Wirbelsäulenschäden als alleiniges Krankheitsbild selten rentenbefürwortende Anerkennung finden.
Depressionen, psychische Erkrankungen und gleichzeitige Gewebeschäden wie Bandscheiben-Wirbelsäulenerkrankungen, Fibromyalgie, Rheuma, div. Formen von MS, ein chron. Schmerzsyndrom etc . ... treffen gerne aufeinander und es bedarf ein gutachterliches Feingespür, diese Erkrankungen auch im Zusammenhang einzuschätzen und ihre "Schwere" für Betroffene, ihren beruflichen Alltag damit auszuüben, zu erkennen und zu bedenken.
Ich gehe, aus meinen persönlich gemachten Erfahrungen davon aus, dass deine Freundin wahrscheinlich keine Chancen darauf haben wird, neben den vorherigen AU-auslösenden Erkrankungen die nun noch zu diagnostizierenden Verdachtsdiagnosen "Fibromyalgie und/oder rheumatische Arthritis" als selbständige Erkrankungen anerkannt zu bekommen und schon gar nicht, bei fortlaufender AU, als eine neue Blockfrist angerechnet zu bekommen.
Egal welche Form sie jetzt durchlaufen muss, Gutachten und Reha, sie sollte darauf achten, dass immer ihr Gesamtgesundheitszustand betrachtet wird, sprich eine fachübergreifende Befundung stattfindet, und nicht nur einseitig nach der Psyche oder (orthopädisch oder neurologisch) nach den Gewebeschäden geschaut wird.
Bei der Beurteilung wird festgestellt, ob eine "somatoforme Störung" aufgrund von somatoformen (körperlichen) und psychischen Leiden auslösend vorliegt oder eine "Psychosomatik", wo die Psyche vordergründig steht.
Wie auch immer, wichtig ist nur die Schwere aller Leiden im Zusammenhang für den Gesundheitszustand und somit für die Betrachtung zur Anerkennung einer EM.
Viel Erfolg für das Bevorstehende!

agnes