ich hab noch eine Frage zu meinem EM-RA.
Ich habe von der KK jetzt ein Schreiben erhalten, in dem steht, das ich nicht die Voraussetzung für die Versicherung in der KVdR erfüllt habe, weil ich seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des RA mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraumes Mitglied einer GKV oder familienversichert war.
Nach Rentenbewilligung erfolgt ggf. eine Neueinstufung. Ich wäre dann freiwillig versichert und habe Anspruch auf die Zahlung eines Beitragszuschusses von der DRV. Meine Beiträge muss ich dann aber selber abführen.
Meine Rentenberaterin hat mit meinem EM-RA bereits einen Beitragszuschuss beantragt. Daher meldet die KK nach Eingang des Rentenbescheides der DRV die aktuelle Beitragshöhe. Der Rentenbescheid wird daraufhin berichtigt und ich erhalte Rente plus Zuschuss ausgezahlt.
Kennt Ihr dieses Schreiben? Ist das richtig/ ok?
Kann ich dann auch in eine andere KK meiner Wahl wechseln? Wenn der Rentenbescheid da ist? Was passiert mit meinem Kind, welches jetzt bei meiner KK familienversichert ist?

Weil, wenn ich freiwillig versichert werde, dann sicher nicht mehr bei der barmherzigen KK.
