Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Oana
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Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Oana » Mo 19. Jan 2015, 11:01

Hallo ihr lieben,

bekam im Oktober meinen Rentenbescheid das dieser auf unbestimmte dauer ab dem 1-1-14 gilt. Habe den nächsten Tag gleich den Bescheid zu meiner Personalabt. und den betriebsrat verständigt und leider bis jetzt nichts gehört.
Vorige Woche habe ich meinen ganzen mut zusammen genommen und den Betriebsrat angeschrieben, ob er mir bitte helfen kann, da bekomme ich die antwort
Willst du wirklich in Erwerbsminderungsrente? wir haben neue firmenausweise kannst du abholen . ich hab gedacht ich höre nicht richtig ! ich will nicht ich wurde.... ich bin so traurig, bin seit mai 2010 zu hause, war 5x in kliniken, mache schon 6 jahre therapie...
das problem ist das dieser betriebsrat mir schon eine abfindung angeboten hat, ich war damals schon verunsichert, weil ich immer dachte wenn ich dann wieder arbeitsfähig bin, dann bin ich ja arbeitslos, und ich wollte ja nicht die firma verlassen, wenn man erwerbsminderungsrente bekommt, bekommt man keine abfindung, obwohl ich 32 jahre bei der firma bin.aber der betriebsrat hat mich ganz verrückt gemacht mit der abfindung und dann, nach 5 tagen . sorry aber du bekommst nix . ich wollte doch nichts . das arbeitsverhältnis ruht ja. sorry ich wollte nur erklären...
meine frage an euch , was heisst das : berentet auf unbestimmte dauer ? ich war der meinung jetzt wird das arbeitsverhältnis automatisch aufgelöst. habe eine schwerbehinderung von 6O prozent, hab schon verlängerung beantragt, läuft im feb aus. ich hab leider das problem das ich dem betriebsrat nicht mehr trauren kann, wieso fragt er mich ob ich wirklich erwerbsminderungsrente gehen will ? weiss auch nicht was ich meiner personalbt schreiben soll_ hab leider nicht viel kraft, und habe wieder schwere depressionen, und angst.

Kann ich das so an die personalabt schreiben ?

Sehr geehrte damen und Herren,

hiermit übersende ich ihren nochmals meinen Rentenbescheid von 10.0kt.2014 , der auf unbestimmte Dauer ab dem 1.1.2015 greift. Da ich Ihrer Seits noch nicht gehört habe, bitte ich sie um Rückantwort über den Status meines Arbeitsverhältnisses.


vielen lieben dank fürs lesen bin leider etwas durch den wind und so verzweifelt.

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Duftblume
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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Duftblume » Mo 19. Jan 2015, 11:14

Hallo,
Ja das kannst du so schreiben. Ich wundere mich, dass sich die Personalabteilung nicht bei dir gemeldet hat. Normalerweise musst du den Bescheid (nur die Seiten wo unbefristet drauf steht ) dort als Kopie abgeben und dann wird dein Arbeitsverhältnis entsprechend der tariflichen und / oder betrieblichen Bedingungen beendet.
Ich bin Personalreferentin und ich habe immer mit den Mitarbeitern dann Kontakt aufgenommen, um alles weitere zu besprechen (auch wegen Betriebsrente etc)
Magst du da nicht mal anrufen ?
Lieben Gruß
Duftblume
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EM Antrag gestellt 27.05.2015, GA Termin 24.07.2015
16.9.2015 Ablehnung erhalten, Widerspruch eingelegt
07.01.2016 Rentenbescheid erhalten
volle EM Rente ab 01.07.2014 bis 30.06.2017
Rente verlängert bis 30.06.2020
Rente verlängert bis 30.06.2023
Seit 03/23 nun in Dauerrente

Oana
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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Oana » Mo 19. Jan 2015, 11:27

hallo duftblume, danke für deine antwort. bin wie blockiert und bekomme fast nichts hin. der betriebsrat sagt mir immer das er mir hilft, ich habe panik da anzurufen, ich weine sofort. ich habe niemand wo mir da hilft. ich werde das jetzt so schreiben und schick es weg. leider ist meine personalbt in bayern und ich wohne in baden württemberg. vielen lieben dank dann schick ich das heute so weg ! also heisst auf unbestimmte dauer ich bin berentet ?

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 19. Jan 2015, 12:36

Hallo Oana!
Willst du wirklich in Erwerbsminderungsrente?
Von Wollen kann kann sicher nicht Rede sein.... Ich wollte sie auch nicht, habe damals in der Reha verbissen dagegen angekämpft, als die Ärzte von Vollrente sprachen, aber irgendwann musst ich einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht. Heute bin ich froh, dass das damals bei mir so problemlos klappte, auch mit den Verlängerungen, die meisten hier müssen hart dafür kämpfen (sonst wären sie nicht hier).
wir haben neue firmenausweise kannst du abholen . ich hab gedacht ich höre nicht richtig ! ....

.....wieso fragt er mich ob ich wirklich erwerbsminderungsrente gehen will ?
Klingt nicht gerade, als wüssten sie wirklich, wie es Dir geht.... :Gruebeln: Ich hoffe, dass Du nicht darüber nachdenkst, da wirklich wieder hinzugehen, Du bist nicht ohen Grund schon so lange arbeitsunfähig und in Behandlung.

Es ist verdammt schwer zu akzeptieren, dass man nicht mehr so kann, wie man möchte, dass man nicht mehr leistungsfähig ist.
Ich habe mehr als 3 Jahre und mehrere Klinikaufenthalte und eine ambulante Psychotherapie dafür gebraucht, bis ich wenigstens einigermaßen damit klarkam, ber so 100%ig kann ich es auch jetzt, nach 7 Jahren Rente immer noch nicht wirklich. Es gibt immer wieder Phasen, wo ich damit hadere. Aber ich merke Alltag, dass die Rente völlig berechtigt ist. Ich habe einen Minijob an 4 Tagen mit je 2 Stunden während der Schulzeit und schon da stoße ich jeden Tag aufs Neue an meine Grenzen und zu Hause geht nicht mehr viel. Vor Weihnachten musste ich stundenweise eine Kollegin vertreten, das waren insgesamt 6 Stunden, 3 pro Woche und das war schon zuviel und Weihnachten lage ich dann mit einer Nebehöhlenentzündung und Fieber flach.

Was ich damit sagen will, versuche es zu akzeptieren, dass Du jetzt Rente auf Dauer bekommst, Du hast dadurch ein sicheres Einkommen und musst Dir nicht zusätzlich Sorgen wegen Deiner Existenzsicherung machen.
was heisst das : berentet auf unbestimmte dauer ?
Bis zum Eintritt der regulären Altersrente.
ich war der meinung jetzt wird das arbeitsverhältnis automatisch aufgelöst
Das ist auch so. Das Arbeitsverhältnis endet bei Gewährung einer Rente auf Dauer automatisch mit Ablauf des Monats, in dem man den Rentenbesceid erhalten hat.

Du hast noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung, mindestens für die letzten 15 Monate, das würde ich schriftlich beantragen.

viewtopic.php?p=53606#p53606

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Jan 2015, 14:57

Hallo Oana, :Bussi:
meine frage an euch , was heisst das : berentet auf unbestimmte dauer ?
da steht sicher auch bei "längstens bis ..." und da steht dann das Datum wo du in reguläre Altersrente gehen kannst, das bedeutet, dass die DRV aktuell keine Möglichkeit mehr sieht, dass du vorher noch wieder arbeiten könntest.
ich war der meinung jetzt wird das arbeitsverhältnis automatisch aufgelöst.
Ist der übliche Weg, du brauchst auf keinen Fall mehr kündigen und deine Firma (eigentlich) auch nicht, denn es ist ja klar, dass du nicht mehr wiederkommen wirst, wie hast du denn deiner Firma das mitgeteilt, per Einschreiben oder mit normaler Post ... :confused: :Gruebeln:
Üblicherweise steht dazu was im Arbeitsvertrag drin wie das dann läuft und du solltest nicht vergessen deine Urlaubsabgeltung einzufordern, die steht dir zu auch (oder gerade) wenn das Arbeitsverhältnis wegen direktem Übergang in die EM-Rente "auf Dauer" endet.

Ich vermute mal stark das ist der Grund für das Schweigen deiner Personal-Abteilung, die hoffen das verfällt/verjährt und dann sparen sie das Geld auch noch, fordere das unbedingt schriftlich ein also ergänze dein Anschreiben noch um den Satz : " Hiermit beantrage ich die Auszahlung meiner aufgelaufenen Urlaubsansprüche gemäß der gesetzlichen Grundlagen", das genügst, denn du hast mindestens Anspruch auf die Auszahlung für 15 Monate und das kann auch schon ein hübsches Sümmchen sein.
habe eine schwerbehinderung von 6O prozent, hab schon verlängerung beantragt, läuft im feb aus. ich hab leider das problem das ich dem betriebsrat nicht mehr trauren kann, wieso fragt er mich ob ich wirklich erwerbsminderungsrente gehen will ?


Deine Schwerbehinderung hat jetzt darauf keine Auswirkungen mehr, üblicherweise endet ein Arbeitsvertrag durch die Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer, denn es besteht ja kein Grund mehr das Arbeitsverhältnis weiter "ruhen" zu lassen, traurig genug wenn dein Betriebsrat das nicht weiß, ebenso sollte das mit der Urlaubsabgeltung bekannt sein.

Das hat mit einer Abfindung nichts zu tun, die kann es zusätzliche geben (müssen) aber das sind Tarifliche Regelungen und die kenne ich von deinem AG nicht, das Angebot einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ausgerechnet vom Betriebsrat ist schon eine Unverschämtheit gewesen, denn damit wäre der AG "fein raus gewesen" ... weil der dann keine Genehmigung vom Integrationsamt braucht wie bei Entlassung eines Schwerbehinderten vorgeschrieben.
weiss auch nicht was ich meiner personalbt schreiben soll_ hab leider nicht viel kraft, und habe wieder schwere depressionen, und angst.
Du brauchst keine Angst haben, du forderst nur ein was dir jetzt auch zusteht ... :koepfchen: :troesten:

Die erste Seite vom Renten-Bescheid genügt aber (eventuelle Nachzahlungs-Summen kannst du schwärzen), die haben bestimmt auch die andere Post bekommen und stellen sich jetzt "tot" in der Hoffnung, dir die Urlaubsabgeltung dann auch nicht mehr zahlen zu müssen, lass dir das nicht gefallen, du hast NICHTS zu verschenken ...

Aber stelle deine Forderungen unbedingt schriftlich und nachweislich (per Übergabe-Einschreiben), das Arbeitsverhältnis ist jetzt vom AG abzuschließen aber nicht rückwirkend zum Beginn der Rente sondern frühestens zum nächsten 1. (also für die Zukunft :ic_up: ) ... es ist ja nicht dein Problem, wenn die bisher geschlafen haben.

Leider versuchen viele Firmen selbst dann noch an den früheren Mitarbeitern zu sparen, das kannst du aber notfalls beim Arbeitsgericht prüfen lassen, damit kann man auch ruhig mal "drohen", wenn die dir dumm kommen wollen, mir wollte man auch zunächst einreden, dass mein ganzer Urlaub "verfallen" sei, das wollte ich dann schriftlich haben und schau an wenige Tage danach war das Geld auf dem Konto ... :confused: :teufel:

Deinen Betriebsrat kannst du wohl wirklich vergessen, das sollten die alles wissen und zu fragen, ob du dir das mit der Rente nicht noch mal "überlegen willst" ... warum solltest du denn es wird wohl nötig sein, wenn die DRV dir das so bewilligt hat ... vielleicht gibt es (im Tarifvertrag /Betriebsvereinbarungen) sogar noch irgendwelche Ansprüche bei Übergang in eine EM-Rente, ich verstehe diese merkwürdige Vorgehensweise sonst nicht wirklich.

Wir waren z.B. über die Firma für solche Fälle "versichert" und hatten dann Anspruch auf die Auszahlung einer "Risiko-Leistung" wenn wir vor der Altersrente wegen EM-auf Dauer aussteigen mussten ... hast du mal irgendwelche UNterlagen zu solchen Sachen bekommen / unterschrieben ???

Bitte schau in deinen Arbeitsunterlagen nach, das könnte sehr wichtig sein und fordere mindestens deine Urlaubsabgeltung ein, schriftlich und nachweislich ... am Besten mit Terminsetzung (in spätestens 2 Wochen ein festes Datum setzen) wann das Geld auf dem Konto zu sein hat, weil du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst ... ich denke mal dann werden die nicht mehr "weiter schlafen" ...

Dir kann KEINER was tun deswegen, es gibt keinen Grund Angst zu haben glaube mir ... du brauchst doch dort NIE, NIE wieder hin ... man kann alles schriftlich regeln aber bitte IMMER mit Nachweis ... du brauchst keinen neuen Betriebsausweis mehr sondern das Geld was dir noch zusteht aus deinem Arbeitsverhältnis ...

Meine Betrieblichen Unterlagen habe ich später auch einfach per Einschreiben an die Personal-Abteilung geschickt, bekam einen "Drei-Zeiler", dass mein Arbeitsvertrag ab dem XXX wegen EM-Rente als beendet anzusehen ist und fertig ... beim Dopa war es auch nicht anders ... die waren nur schneller und haben die Urlaubsabgeltung ohne langes Theater schnell von alleine überwiesen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Oana » Mo 19. Jan 2015, 16:51

erstmal ganz lieben dank euch. kann heute nichts mehr schreiben bin so kopflos. ich ärge mich so sehr das man mich alleine lässt. war ja schon beim anwalt wegen beratung. aber die rechtsschutzversicherung klärt noch. meine betriebsrente und meine firma abgelehnt... es ist echt als ob ich kein deutsach spreche. ich bin psychisch leider so fertig und kann nicht mal das hier richtig lesen weil ich so fertig bin und unverstanden fühle. ich danke euch für eure lieben worte und melde mich sobald ich mich etwas beruhigt habe.

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Oana » Mo 19. Jan 2015, 16:55

sorry wegen urlaubsgeld, habe von der rechtschutzversicherung die ein call center haben wo du dich mit einem angwalt unterhalten kannst, gesagt bekommen, ich hätte keinen anspruch mehr auf urlaubsgeld, weil ich schon so lange krank bin bzw erwerbsminderung bekomme. bin seit 2010 daheim und wurde nach der aussteuerung gleich an die drv weitergeschoben und seitdem bekomme ich volle erwerbsmionderungsrente seit 2011.

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mo 19. Jan 2015, 19:47

Hallo Oana,

der Anwalt hat Dir Quatsch erzählt!
Leider wissen viele Anwälte über dieses Thema nicht so gut Bescheid.

Zwar ist ein Teil Deines Urlaubsanspruchs verfallen, aber nicht alles.

Deshalb schreib' das mit der Einforderung Deines Urlaubsanspruchs so in Deinen Brief, wie Doppeloma es Dir geraten hat.

Liebe Grüße und Kopf hoch! :troesten:
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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 19. Jan 2015, 22:14

Hallo Oana :umarm:

jetzt mal ganz ruhig durchatmen und vor allem gut aufpassen, was die Mitglieder hier aus dem Forum dir erzählen und raten. :koepfchen:

Du bekamst, wie du schreibst, zwar schon volle EMR seit 2011, hast aber dein Arbeitsverhältnis immer noch, d.h. weder du noch der Arbeitgeber haben das Arbeitsverhältnis bisher gekündigt/aufgelöst.

Da du durch die Krankheit nach Krankengeldbezug und Aussteuerung/Nahtlosigkeit im Anschluss die volle EMR ab 2011 anerkannt bekamst und dadurch auch nicht mehr zur Arbeit musstest, ist dein Arbeitsplatz dir trotzdem erhalten geblieben und zwar als "ruhendes Arbeitsverhältnis".

Jetzt wurde die EMR als Dauerrente ab 1.1.2015 weiterbewilligt/anerkannt und erst jetzt endet automatisch auch dein Arbeitsverhältnis, ob es dem Betriebsrat/deinem Arbeitgeber nun passt oder nicht!

Und erst jetzt, also ab 1.1.2015 hast du auch das Recht, deinen Urlaubsabgeltungsanspruch umgehend geltend zu machen.

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nämlich erst, wenn das Arbesitverhältnis aufgelöst wird und das tut es bei dir nun automatisch, ab 1.1.2015, durch die Dauerrente.

Während dem Rentenbezug 2011 und bis Ende 2014 (das war dann eine volle EMR als Zeitrente) das Arbeitsverhältnis ruhte, sind auch weiterhin Urlaubsansprüche aufgelaufen und zwar steht dir für die Jahre 2013 und 2014 der volle Urlaubsansabgeltungsanspruch jetzt zu!!!!!, nachdem das Arbeitsverhältnis nun automatisch mit dem Dauerbescheid endet.

Nur was vor 1.1.2013 lag, das ist verjährt, also der Urlaubsanspruch aus den Jahren 2010 und 2011 bis einschließlich 31.12.2012 kann nicht mehr rückvergütet werden, das ist gesetzlich so geregelt worden. :jaa:

Allerdings musst du diesen zweijährigen Urlaubsabgeltungsanspruch aus den Jahren 2013 und 2014 (auch die jeweilige zustehende eine Woche = 2 Wochen noch aus deinem Schwerbehindertenurlaubsanspruch, da du einen GdB 60 hast) bis Ende Januar 2015 schriftlich bei deinem Arbeitgeber geltend machen!!!!!

Bitte schreibe deinem Arbeitgeber, dass dein Arbeitsverhältnis, aufgrund der "EM-Rentenbewilligung auf unbestimmte Dauer ab 1.1.2015 ", ab diesem Datum Auflösung findet und du um die umgehende Auszahlung der gesetzlich zustehenden Urlaubsabgeltung der Jahre 2013 und 2014, nebst des zusätzlichen Schwerbehindertenurlaubsanspruchs, bittest.

Dies machst du natürlich per Einschreiben mit Rückschein, damit du auch nachweislich etwas in den Händen hältst, falls der Arbeitgeber sich quer stellt und du vors Arbeitsgericht ziehen musst, um es einzuklagen.

Man versucht dich gerade mehr als nur ein wenig über den Tisch zu ziehen, das ist nicht richtig!

Ausser, du hättest einen Arbeitsvertrag, in dem genau drin stehen würde, dass kein ruhendes Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber nur dann würde die Verjährung komplett greifen.

Wenn du etwas nicht verstehst, du gerade überfordert bist und keinen Partner/Verwandten/Bekannten hast, der dir das, was wir dir hier schreiben, erklären kann, dann gehe bitte unbedingt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Du verschenkst sonst einige Tausend Euros!

Beachte , dass du bis Ende des Monats (31. Januar 2015) deinem Arbeitgeber das schreiben musst, sonst verfällt womöglich am Ende auch dieser Anspruch, weil du es nicht rechtzeitig getan hast.

Du kannst ja auch das hier ausdrucken und es dem Arbeitgeber/Lohnbüro/Betriebsrat vor die Nase halten und dir erklären lassen, warum sie die Urlaubsabgeltung nicht zahlen wollen.


Auch mir wollte man weismachen, dass meine Ansprüche bereits verjährt seien ... Pustekuchen!
Ich habe mir einen Anwalt genommen und meine Urlaubsabgeltung (auch bei mir waren es volle zwei Jahre Urlaubs- und dazu den Schwerbehindertenurlaubsanspruch) von knapp 10.000 Euro vor dem Arbeitsgericht eingefordert.
Drei Jahre Urlaubsanspruch unterlagen bereits der Verjährung, aber das war mir klar.

Vor einem richterlichen Urteilsspruch hat mein Arbeitgeber freiwillig gezahlt, das Gesetz war aber auch auf meiner Seite!


Eine Abfindungszahlung wird/kann nicht mehr stattfinden, die hätte der Arbeitgeber dir viel früher anbieten müssen, nämlich um dich rauszuschmeissen.

Lasse dich bitte auf keinen Kuhhandel mit denen ein, falls sie dir etwas anbieten und womöglich noch unterschreiben lassen, ohne mit einem Anwalt das besprochen zu haben.

Falls du noch Fragen hast, schieße los. :ic_up:

Hier sind genug Menschen im Forum, die das alles schon hinter sich haben und erst danach auch in Ruhe die EM-Rente genießen konnten, als sie sich gerecht behandelt fühlten.

Lieben Gruß sendet agnes :umarm: :koepfchen:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Frage zum Rentenbescheid auf unbestimmte Dauer

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Jan 2015, 02:55

Hallo Oana, :smile: :koepfchen:
sorry wegen urlaubsgeld, habe von der rechtschutzversicherung die ein call center haben wo du dich mit einem angwalt unterhalten kannst, gesagt bekommen, ich hätte keinen anspruch mehr auf urlaubsgeld, weil ich schon so lange krank bin bzw erwerbsminderung bekomme. bin seit 2010 daheim und wurde nach der aussteuerung gleich an die drv weitergeschoben und seitdem bekomme ich volle erwerbsmionderungsrente seit 2011.
bitte telefoniere deswegen nicht mit irgendwelchen Anwalts-Hotlines herum, die besten "Anwälte" die du dafür haben kannst im Moment, die sitzen HIER an den Tastaturen und schreiben sich die Finger für dich wund. :Bussi:

Bitte schreibe deine Zeilen von oben und füge den Absatz an, den ich dir dazu geschrieben habe und setze einen Termin für die Erledigung, es gibt Verjährungsfristen für alle Forderungen aus Arbeitsverträgen und die sind oft recht kurz.

Fordere das schriftlich ein was dir (mindestens) zusteht, zu einer Betriebsrente kann ich dir leider nicht helfen, aber zu solchen Sachen hat man normalerweise auch Vertragsunterlegen zu Hause (hatte ich zu meiner betrieblichen "Risiko-Absicherung" auch)... lass dir keinen Unsinn erzählen dazu, wenn es da einen Anspruch gibt, hast du auch irgendwo Unterlagen dazu ... :Hund:

Ich war ab Februar 2008 AU geschrieben, durchgehend über 78 Wochen Krankengeld /Aussteuerung / ALGI nach Aussteuerung und habe sogar noch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen müssen, ehe meine erste EM-Zeitrente (ab 2010 befristet bis 2013) bewilligt wurde ... dann bekam ich bei der Verlängerung die EM-Rente ohne erneute Befristung bis zur Altersrente ... da hat mein Arbeitsvertrag also schon fast 5 Jahre "geruht" ... ich bekam (im Herbst 2013) einige Tausend Euro ausgezahlt als Urlaubsabgeltung, aber auch nur weil ich es schriftlich eingefordert habe. :lesen: :lesen: :lesen: :ic_up:

Es geht NICHT um Urlaubs-Geld sondern um die Abgeltung von Urlaub (Urlaubs-Abgeltung) bitte achte genau auf den Unterschied und die Wortwahl in deinem Schreiben.

Du bist NICHT ALLEINE :troesten: , du hast uns und wir versuchen dir wirklich zu helfen und erzählen dir was wir selbst erlebt haben ... vertrau uns aber MACHEN musst du es selber ... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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