Hallo agnes,
dann brauche ich ja nur noch ergänzen, hast ja soweit schon alles prima erklärt ...
Eine Zeitrente wird ebenfalls zunächst ausgesprochen, wenn der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt und man somit die Arbeitsmarktrente zugesprochen bekommt. Auch diese Arbeitsmarktrente kann nach Ablauf zeitlich weiter begrenzt verlängert werden (ich habe schon gehört, dass sie wohl auch länger als neun Jahre laufen kann ... ???, weiß es aber nicht wikrlich, ob das so stimmt).
Dazu kann ich bestätigen, dass du das richtig gehört /gelesen hast ... denn die "Arbeitsmarktrente" wird
IMMER nur befristet (auf höchstens 3 Jahre am Stück) bewilligt.
Es besteht (im Hintergrund) nur die teilweise Erwerbsminderung auf 3 - unter 6 Stunden, eigentlich soll der Teil-EM-Rentner den Rest mit einer (leidensgerechten/versicherungspflichtigen) Tätigkeit selber dazu verdienen, hier sind aber seine gesamten gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen.
Da es solche Arbeitsplätze meist nicht gibt am allgemeinen Arbeitsmarkt, übernimmt dann die DRV das sogenannte "Arbeitsmarktrisiko" und zahlt die volle EM-Rente obwohl eigentlich nur die Halbe zu zahlen wäre ... immer in der Hoffnung, dass sich diese schlechte Arbeitsmarktlage (für die betroffenen Teil-EM-Rentner) mal bessern könnte ... diese Hoffnung geben die auch nach 9 Jahren EM-Rente (meist) noch nicht auf ...
Daher kann die "Arbeitsmarktrente" auch endlos befristet verlängert werden, notfalls bis zum Eintritt in die Altersrente ...
Hatte selbst zunächst die Teilweise EM am Gericht bekommen aber direkt (mit separatem Bescheid dazu) bis zur Regelaltersgrenze ... einen weiteren Bescheid bekam ich dann wenige Tage später, für die Zahlung der Vollen EM-Rente aber mit dem Hinweis im Bescheid (Seite 2 oder 3), dass es sich nur um die Vollrente wegen "verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt" handelt ...
Die Teilweise EM-Rente wurde für diese Zeit ruhend gestellt, man bekommt dann natürlich nur die Voll-Rente überwiesen und nicht beides (auch wenn unser JC das damals irgendwie anders gelesen hat ...

), wäre meine Verlängerung der "Arbeitsmarktrente" abgelehnt worden, hätte aber die Teil-Rente gezahlt werden müssen, dieser Anspruch wäre also wieder aufgelebt, weil die ja (bei mir) schon ohne Befristung bewilligt war ...
Wer z.B. noch einen Arbeitsplatz hat auf dem er Teilzeit weiterbeschäftigt werden kann, ohne Gefahr für seine Restgesundheit, der bekommt
KEINE "Arbeitsmarktrente", da gilt der Teilzeitarbeitsmarkt dann nicht als "verschlossen" ... dazu werden bei (geplanter) Teilberentung auch diese AG dann von der DRV angeschrieben, ob das so möglich ist.
Ich selbst hatte wohl etwas "Würfel-Glück" bei meinem Verlängerungsantrag (der Arbeitsmarktrente), denn mir wurde ja dann sehr schnell die EM-Vollrente ohne erneute Befristung bewilligt, ich hatte auch noch keine neuen Befunde mitgeschickt ... meine Rente lief ja gerade erst gut 6 Monate ...
Vielleicht hat aber auch der DRV-SB bei dem das gelandet ist, mal etwas logisch und menschlich gedacht und gehandelt, denn im PC konnte er ja leicht feststellen, dass ich in knapp 3 Jahren sowieso in vorzeitige Altersrente gehen könnte, es war wohl anzunehmen, dass ich das auch tun würde, wenn man die EM-Rente erneut befristet ...
Aus der Rentenzahlung wäre die DRV also bei mir sowieso nicht mehr rausgekommen, jetzt kann ich mit der Änderung der Rentenart warten bis ich 65,5 Jahre alt bin, sonst müsste ich das ja 2 Mal machen ... denn einen "Kurzantrag" muss man später für den Übergang in die reguläre Altersrente trotzdem noch stellen ...
Die EM-Rente endet ja mit diesem Datum lt. Bescheid, um die angedrohten Überprüfungen mache ich mir eher keine Gedanken mehr, ab 55 Jahre machen die das wohl nicht mehr und wenn doch, muss weiter gezahlt werden bis das notfalls gerichtlich geklärt wurde, ob man wirklich wieder gesund genug ist, für den Arbeitsmarkt ...
Die Bearbeitungszeiten (spätestens) bei Gericht würden dann schon dafür sorgen, dass sich das für die DRV nicht mehr lohnt ...
So was brauchen wir allerdings nicht mehr wirklich, bisher gab es solche Post auch nicht, das kann gerne so bleiben und in Behandlung sind wir beide sowieso regelmäßig, schon weil wir lebenslang verschreibungspflichtige Medikamente brauchen, da kann die DRV gerne jederzeit anfragen bei unseren Ärzten ... es wird nicht mehr besser davon, wir sind schon sehr froh, wenn es so schnell nicht schlechter wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
