Beistand zur ärztlichen Untersuchung bei der Afa

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Arighis
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Beistand zur ärztlichen Untersuchung bei der Afa

Ungelesener Beitrag von Arighis » Sa 7. Dez 2013, 22:31

Hallo zusammen,
habe am 09.12.13 einen Termin zur ärztlichen Begutachtung beim ärztlichen Dienst der AfA. Meine Frage: Kann ich meine Frau als Beistand nach §13 SGB Abs.4 mit zur Untersuchung nehmen??
Wäre für Antworten sehr sehr dankbar!

Liebe Grüße

Klaus
Zuletzt geändert von Amethyst am So 8. Dez 2013, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beistand zur ärztlichen Untersuchung bei der Afa

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Dez 2013, 00:25

Hallo Arighis, :smile:
habe am 09.12.13 einen Termin zur ärztlichen Begutachtung beim ärztlichen Dienst der AfA. Meine Frage: Kann ich meine Frau als Beistand nach §13 SGB Abs.4 mit zur Untersuchung nehmen??
Ja natürlich, du kannst jede volljährige Person als Beistand mitnehmen, ob der beauftragte Arzt was dagegen hat wirst du feststellen müssen ... die sind nicht alle unbedingt "begeistert" davon, müßten das aber (eigentlich) dann schriftlich ablehnen und diese Ablehnung auch sachlich begründen (es reicht also nicht, dass der Arzt sich dadurch "beobachtet und gestört fühlt").

Der Beistand braucht auch keinen Namen zu nennen oder sich auszuweisen, es ist dein Beistand und fertig ... man braucht natürlich auch kein Geheimnis daraus machen, "wenn man sich durch die Anwesenheit des Partners /der Partnerin in der ungewohnten Untersuchungs-Situation sicherer fühlt als alleine" ... üblicherweise beobachtet der Beistand, hört gut zu und schweigt ...

Später (solange die Erinnerung noch frisch ist) solltet ihr ein gemeinsames Gedächtnisprotokoll aufsetzen, besonders wenn es negative Eindrücke / Erlebnisse gab, bitte auch Zeiten (Wartezeit trotz Termin/längere Unterbrechungen ohne wirklichen Anlaß/Gesamtdauer der Untersuchung) notieren, manchmal dauert die Warterei länger als die tatsächliche Untersuchung.

Sei nur vorsichtig, dass du nichts in Richtung eines "Zeugen" für den Verlauf der Untersuchung verlauten läßt ... einen "Zeugen" können die ablehnen ohne Begründung.

Zum Zeugen wird dein Beistand erst nachträglich, wenn es erforderlich sein sollte.

Hast du schon ärztliche Unterlagen im Vorfeld an den Med. Dienst geliefert oder nimmst du erst (Kopien) mit zur Untersuchung, kommt ja aktuell nur noch selten vor, dass man überhaupt beim Arzt vorstellig werden soll, "ruhig Blut" man wird dich schon fragen was man wissen will und oft ist das schnell vorbei. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

PS. wenn es sich um deinen Echtnamen handelt, sollte das (zumindest der Nachname) gelöscht werden, man weiß nie so genau wer hier mitliest und dich daran vielleicht "erkennen könnte", melde dich bitte per PN wenn das der Fall ist, du kommst da selber zum "ändern" (wahrscheinlich) nicht mehr dran. :lesen: :lesen: :lesen:
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