Hallo ,nach meinen Recherchen ,hat die Regierung im letzen Jahr die Verbrecher Regierung die Gesetze was die Freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse geändert. Klammheimlich wurde so mal was geändert.
§ 9 SGB V Absatz 8 (Der Versicherung können beitreten innerhalb von sechs Monaten ab dem 1 .Jan 2005 Personen ,die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder Privat versichert waren .)
hier stehs genau ,ganz unten unter Artikel 1 .Erläuterung
http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 31346.html
hier fällt auch auf : Das der § 9 SGb V absatz 8 fehlt.
Jetzt können seit Jan 2012 nur noch schwerbehinderte in in Werkstätten oder Behinderteneinrichtungen arbeiten sich frewillig gesetzlich versichern , wenn sie z.b in Altersrente gehen und nicht die Vorrausetzungen erfüllen 90 % der letzten 20 -23 jahren vor der Rente gesetzlich krankenversichert waren .
Vorher im Jahre 2011 konnten noch Sozialhilfeempfänger sich frewillig gesetzlich vertsichern .Jetzt können sie nur noch als Betreute nach § 264 SGB V als qausi Versicherte in dfie Krankenkasse.
Was für ein Betrug.

Die dann nur ein paar Cent über die Altersrente sind ,und keinen Anspruch haben auf Grusi , müssen sich dann wohl Privat versichern und dann Hungern .Unglaublich .
