Hallo luckimaus68,
erstmal
HERZLICH WILLKOMMEN bei uns hier im K-o-R
Vom 31.05.-12.07.2013 war ich das 5. Mal (2009-2013) zur Reha in Bad Sooden-Allendorf in der Klinik Hoher Meißner. Die Ärzte dort haben nun festgestellt, dass ich aufgrund meiner chron. Muskelschmerzen und Erschöpfungszuständen nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Das sehe auch ich so. Ich habe dann nach der Reha gleich einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente gestellt.
welche konkreten Aussagen hat man denn zu deiner aktuellen Tätigkeit gemacht, wurdest du auch AU entlassen, wenn du einen Vollzeit-Vertrag hast (was ja wohl in der Reha bekannt war ???) und nur noch Teilzeit arbeiten (können) sollst, wäre das ja folgerichtig gewesen ...
Was wir selber fühlen, glauben und annehmen ist für die Entscheidungen der DRV zu einem Antrag auf EM-Rente eher "nebensächlich", üblicherweise würde sonst nach so einem Reha-Ergebnis eine "Umdeutung" in eine EM-Rente (wenigstens Teilrente) direkt schon durch die DRV erfolgen (müssen) ...
Allerdings ist die Reha ja noch nicht besonders lange her, da brauchen die auch immer ein paar Wochen für, wenn der Reha-Bericht erstmal bei denen vorliegt, habe ich das richtig verstanden, dass du den schon erhalten hast (oder dein behandelnder Arzt) ...
Kann es passieren, dass die DRV den Rente ablehnt , trotz des Reha-Berichtes in dem alles steht und auch befürwortet wird und was kann ich dann machen, da mir ja dann Geld fehlt. Leider bekomme ich bei der DRV kaum klare Auskünfte.
Ja sicher kann das passieren, so ein Reha-Bericht gilt zwar als wichtige Entscheidungsgrundlage bei der DRV aber wie die das nun werten und ob die da wirklich die Notwendigkeit sehen, dir eine Teil-Rente zu bewilligen, darüber entscheiden ganz andere Leute ...
Ich gehe seit gestern nach 6 Wochen Reha + 4 Wochen AU und einer Woche Urlaub wieder arbeiten. Aber nur verkürzt für 5,75 Stunden. Vor meiner Reha habe ich in Vollzeit gearbeitet.
AHA 
, damit ist ja meine Frage von oben schon fast beantwortet, stand das so im Bericht (dass du nach weiteren 4 Wochen AU wieder arbeitsfähig bist ???) oder hast du das mit deinem Arzt zusammen selber so festgelegt, dass du nun wieder arbeiten gehen solltest ...
Wer hat dir geraten deine Arbeitszeit "freiwillig" zu verkürzen

, das hat doch rechtlich/finanziell erstmal keine weitere Bedeutung, was da in deiner Reha herausgefunden wurde, du hast also freiwillig dafür gesorgt, dass du nun weniger Geld verdienst als vorher, weil du angenommen hast Vollzeit nicht mehr zu schaffen ...
Dann läßt man sich wieder AU schreiben wenn es nicht geht und bekommt wenigstens noch weiterhin Krankengeld entsprechend der Vollzeitbeschäftigung

, bei dir wird es zukünftig nur noch für die aktuelle Teilzeitbeschäftigung sein (auch später eventuell mal nötiges ALGI beruht dann auf Teilzeit), bei der DRV interessiert es niemanden, ob du das aus gesundheitlichen Gründen gemacht hast ...
Die Prüfung eines Antrages auf EM-Rente erfolgt immer ausgehend von Vollzeit-Arbeit (das sind rentenrechtlich 6 und mehr Stunden, da liegst du mit deinen knapp 6 Stunden "ziemlich nah dran" aus Sicht der DRV), ob man aus eigenem Entschluß schon länger nur Teilzeit arbeitet und nun durch eine Teil-EM-Rente gerne den finanziell fehlenden Rest dazu bekommen möchte, ist denen ziemlich "egal" dabei ...
Wann hast du denn den Antrag auf EM-Rente gestellt, kann ja noch nicht so lange her sein, dass man dir dazu noch keine konkreten Auskünfte geben kann (möchte ???) bei der DRV das ist im Moment (vom Zeitraum her) noch nachvollziehbar, es kann auch mal Jahre dauern, bis da am Gericht was zu entschieden wird ... wovon du bis dahin deinen Lebensunterhalt bestreitest, das interessiert die DRV dabei überhaupt nicht.
Wenn du ca. 3 Monate nach der Antragstellung noch gar nichts gehört hast von denen, kannst du mal "vorsichtig" (schriftlich /nachweislich bitte !!!) den aktuellen "Sachstand" anfragen (Telefonate sind da eher selten Zielführend), gesetzlich gesehen hat die DRV 6 Monate Zeit deinen Antrag zu bearbeiten, die finanzielle Situation des Antragstellers ist denen dabei sozusagen "völlig Schnuppe" ...
Wir mußten letztlich sogar fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, weil die Entscheidungen erst später am Gericht gefallen sind ... bis dahin waren schon Krankengeld-Anspruch und nachfolgendes ALGI (nach § 145 SGB III /Nahtlosigkeit) abgelaufen ... an unseren Arbeitsplatz (den wir immer noch inne hatten) konnten wir aber aus gesundheitlichen Gründen auch nicht zurück.
Ich denke im Moment, dass die "freiwillige" Arbeitszeitverkürzung dein größter Fehler gewesen ist und du dir damit schon selber unnötig finanziellen Schaden für die Zukunft zugefügt hast, ich kann das menschlich /gesundheitlich durchaus verstehen

, aber das ist für den Renten-Antrag völlig irrelevant, ob du damit schon der DRV zeigen /beweisen möchtest "mehr geht nicht" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
