LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
NeueWege
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LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Do 13. Jun 2013, 18:11

Hallo zusammen

Ist ja schon wieder eine Zeit her seit meinen letzten Fragen. Muss sagen, dass ich aber auch dank vielen Beiträgen hier und einem kurzen PN-Kontakt mit Doppeloma (danke nochmals an dieser Stelle dafür) erst mal auch alleine weitergekommen bin. Bin dann auch nicht die Type, die alles nur über direkte Forums-Kontakte klärt.

Ich war inzwischen bei der Sozialmedizinischen Begutachtung des Rentenversicherungsträgers und kann nur sagen: ich fühlte mich total fair behandelt. Der Gutachter war sehr freundlich, umsichtig, ruhig und geduldig. Ich hatte mir im Vorfeld viel zu viele Sorgen gemacht. :ic_up:

Nun ist vorgestern auch der Bescheid des RVTr zu meinem LTA-Antrag eingetroffen, der mich reichlich verwirrt.

Es steht darin:

"Ihrem Antrag.....auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir nicht entsprechen.

Begründung:

(Es folgt der Auszug des Rechtstextes aus § 10 SGB VI)

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.


(Es folgt die Aufzählung der Diagnosen)


Hinweis:

Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und die bestehende Erwerbsminderung durch Leistungen zur Teilhabe nicht beseitigt werden kann (§ 16 Abs. 2 SGB VI).

Wir bitten Sie deshalb, möglichst umgehend bei einer dafür zuständigen Stelle (Aufzählung der Stellen) unter Vorlage dieses Bescheides einen formularmäßigen Antrag zu stellen. Erst bei Vorliegen dieses Antrags können die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für den Rentenanspruch geprüft werden.

Die Antrag aufnehmende Stelle hat keine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Der Vordruck R210 ist nicht erforderlich."

Weiter steht da noch Text bezüglich Bestimmung des Antragsdatums, der Antragsfristen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR, des möglichen negativen Einflusses einer Rentenbewilligung auf andere Rechtsverhältnisse, die weitere Empfehlung für die Therapie und die abschliessende Rechtsbelehrung.

:confused: :Gruebeln: :confused: :Gruebeln: :confused: :Gruebeln: :confused: :Gruebeln: :confused: :Gruebeln:


Ist das jetzt eine verbindliche Vor-Zusage für eine EM-Rente auf Zeit ?

Oder bleibt weiterhin auch offen, ob ich überhaupt eine EM-Rente bekomme oder nicht ?

Muss ich einen Widerspruch einlegen, um das Gutachten zu erhalten ?

Oder kann die Hausärztin das Gutachten direkt anfordern ? Formvorschrift oder bestimmte Begründung erforderlich ?

Vermutlich werde ich ja dann im Gutachten sehen, ob mir eine volle oder teilweise Erwerbsminderung zugestanden wird ?

Erfährt man erst mit einem Rentenbescheid, auf welchen Zeitraum diese EM-Rente ausgesprochen wird ?

Wenn es eine EM-Rente gibt, wie geht es zum Ende des bewilligten Zeitraumes weiter ?
Könnte dann eventuell noch einmal ein LTA-Antrag gestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand bis dahin doch verbessert hat ?

In der Aufzählung der Diagnosen fehlt mir ein Punkt. Muss ich dagegeben widersprechen oder ist das eh nicht mehr relevant, falls das ganze hier nun eh auf eine "Zeit-Rente" hinausläuft ?


Übrigens wurde mir von der AfA inzwischen auch das GA des ÄD eröffnet.

Dort steht im wesentlichen:

- vollschichtige Leistungsfähigkeit
- voraussichtlich sind im Rahmen des oben aufgeführten positiven/negativen Leistungsbildes Tätigkeiten auf dem
Allg. Arbeitsmarkt verrichtbar
- Aus sozialmed. Sicht sind die Voraussetzungen zur Anwendung des § 145 SGB III nicht gegeben. Die Ausübung der
letzten Tätigkeit erscheint nicht mehr leidensgerecht. Beruflich sollte eine Umorientierung oder gegebenenfalls
Arbeitsplatzumsetzung in Erwägung gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass Tätigkeiten mit leichter bis
gelegentlich mittlerer Arbeitsschwere verrichtet werden

Ich hatte dagegen keinen Widerspruch eingeleitet, da bereits das Gespräch bei der AfA sehr nett verlief und mir die SB erklärte, dass ja wohl klar ist, daß ich in meinen bisherigen Beruf nicht mehr zurück müsse und jetzt erst mal das Gutachten des RVTr abgewartet wird und ich mir schon mal zu einem Berufswechsel Gedanken machen soll. Die Eingliederungs-vereinbarung enthält lediglich Hinweise auf solche Überlegungen und Abklärungen, die ich mir in der Wartephase machen soll, zur Vorbereitung auf ein mögliches Gespräch zur beruflichen Rehabilitation nach Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.

:Schwindelig:

Tja, was sagt Ihr denn nun dazu. Ich war auf diese Variante nicht vorbereitet und stehe echt irritiert in der Gegend rum und weiss nicht, ob ich mich jetzt freuen kann oder ärgern muss, weil ich die Konsequenz und die Bedeutung des Bescheides nicht verstehe.

:Heiss:

Bin auf Eure Ansichten und Hinweise schon ganz gespannt, mit deren Hilfe ich bestimmt wieder viele neue Schritte bewältigen kann. :jaa:

Gruss :smile:

NeueWege

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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 13. Jun 2013, 18:46

Hallo NeueWege, :smile:
Nun ist vorgestern auch der Bescheid des RVTr zu meinem LTA-Antrag eingetroffen, der mich reichlich verwirrt.

Es steht darin:

"Ihrem Antrag.....auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir nicht entsprechen.

Begründung:

(Es folgt der Auszug des Rechtstextes aus § 10 SGB VI)

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Das bedeutet, dass dein Antrag auf LTA abgelehnt wird weil man nicht der Meinung ist, dass es noch was ändern kann an deiner Erwerbsfähigkeit ...das ist die sogenannte "Umdeutung des Reha-Antrages in einen Antrag auf EM-Rente"

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/10.html
Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und die bestehende Erwerbsminderung durch Leistungen zur Teilhabe nicht beseitigt werden kann (§ 16 Abs. 2 SGB VI).

Wir bitten Sie deshalb, möglichst umgehend bei einer dafür zuständigen Stelle (Aufzählung der Stellen) unter Vorlage dieses Bescheides einen formularmäßigen Antrag zu stellen. Erst bei Vorliegen dieses Antrags können die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für den Rentenanspruch geprüft werden.

Die Antrag aufnehmende Stelle hat keine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Der Vordruck R210 ist nicht erforderlich."
Mach am Besten einen Termin bei deiner nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle und die wissen dann schon was jetzt zu geschehen hat, es geht eigentlich nur noch darum, dass die Versicherungszeiten geprüft werden, die für den Anspruch auf EM-Rente erforderlich sind.
Einen Antrag auf EM-Rente muss man daher immer noch selber stellen, aber eben mit der sicheren Aussicht, dass diese EM-Rente dann (bei Erfüllung auch der Versicherungszeiten) auch garantiert bewilligt wird.
Ist das jetzt eine verbindliche Vor-Zusage für eine EM-Rente auf Zeit ?

Oder bleibt weiterhin auch offen, ob ich überhaupt eine EM-Rente bekomme oder nicht ?
Das ist "verbindlich" für die Bewilligung einer EM-Rente (sofern auch die Versicherungszeiten stimmen, gesundheitlich ist schon alles geklärt), ob auf Zeit oder auf Dauer ist daraus nicht zu entnehmen.
Muss ich einen Widerspruch einlegen, um das Gutachten zu erhalten ?
Nein, es sei denn du bist mit dieser Lösung überhaupt nicht einverstanden, wills keine EM-Rente und weiter um eine LTA kämpfen ... das GA kannst du auch ohne Widerspruch anfordern, schreibst am Besten gleich dazu, dass es bei "Sperrvermerk" an deine Hausärztin (volle Anschrift angeben) geschickt werden soll.
Oder kann die Hausärztin das Gutachten direkt anfordern ? Formvorschrift oder bestimmte Begründung erforderlich ?
Kannst du alles formlos machen, bittest einfach um die Zusendung einer Kopie des GA vom XXX bei DR. YYY und falls man es dir nicht direkt schicken darf (Sperrvermerk des GA, nur durch einen Arzt bla-bla...) dann möge man es bitte an deine Hausärztin schicken.

Das brauchst du nicht begründen, du hast generell Anspruch auf Einsicht in deine Unterlagen bei jeder Behörde.
Vermutlich werde ich ja dann im Gutachten sehen, ob mir eine volle oder teilweise Erwerbsminderung zugestanden wird ?
Nein, das wirst du daraus nicht unbedingt entnehmen können, denn der GA beschreibt deine Krankheiten / deinen Gesamtzustand und ob du aus seiner Sicht Erwerbsfähig bist oder nicht ...die Entscheidung zur konkreten EM-rente trifft aber die DRV und nicht der GA.

Die haben zumindest schonmal entschieden, dass eine LTA für dich nicht mehr in Frage kommt, den Rest wirst du erst aus dem Rentenbescheid erfahren.
Erfährt man erst mit einem Rentenbescheid, auf welchen Zeitraum diese EM-Rente ausgesprochen wird ?
Genau, immer vorausgesetzt, dass du auch die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllst.
Wenn es eine EM-Rente gibt, wie geht es zum Ende des bewilligten Zeitraumes weiter ?
Warte doch erstmal den Bescheid ab, bzw. stelle erstmal den offiziellen Antrag auf die EM-Rente ... vielleicht wird ja auch gar nicht befristet ????
Könnte dann eventuell noch einmal ein LTA-Antrag gestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand bis dahin doch verbessert hat ?
Keien Ahnung, das müßtest du dann mit der DRV klären aber die gehen ja im Momennt nicht davon aus, dass du eine LTA gebrauchen und durchstehen könntest, wer soll denn jetzt wissen, wie sich das zukünftig entwickelt ???
In der Aufzählung der Diagnosen fehlt mir ein Punkt. Muss ich dagegeben widersprechen oder ist das eh nicht mehr relevant, falls das ganze hier nun eh auf eine "Zeit-Rente" hinausläuft ?
Das dürfte dann wohl im Moment unerheblich sein, du bekommst ja keine Rente wegen der Anzahl bestimmter Diagnosen, sondern weil du wegen Krankheit insgesamt nicht (mehr) Erwerbsfähig bist /sein kannst...

Zum Rest später mehr, jetzt ist bei mir erstmal Abendbrotzeit... :Essen:


Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Do 13. Jun 2013, 21:38

Hallo Doppeloma

Habe inzwischen auch Abendbrot gegessen....

Ich muss das alles hier mit dem Bescheid immer noch "verdauen" - was für ein Hammer :glotzen:

Noch breche ich nicht in Jubel aus, was ganz klar mit der wirtschaftlichen Seite und meiner Einstellung zum Leben zu tun hat. Ärzte und Therapeuten haben mehrmals gesagt, dass ich einen EM-Rentenantrag mit Sicherheit nicht bewilligt bekommen würde - und nun das.

Zudem hat das Ganze für mich nun eine erhebliche finanzielle "Fussangel". Ich werde von der Rente niemals leben können und bin nun eigentlich auf ergänzende Sozial-Leistungen angewiesen. Da ich aber in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und das Gesamteinkommen zu hoch sein wird, werden wohl auch diese entfallen.

Da steht nun also nach Aussteuerung aus dem Krankengeld, vorübergehendem ALG1-Bezug der nächste finanzielle Einschnitt zur Debatte. :ic_down:

Nachdem ich in diesem Leben schon 2x wirtschaftlich bei Null anfing, habe ich zwar ne gewisse Übung in Entbehrung und Verabschiedung von Dingen aus dem Leben - es trifft mich aber trotzdem, was meiner psychischen Diagnose gerade auch nicht so gut bekommt. :Ohnmacht: - das ist schon ganz schön hart. Die Devise "aller guten Dinge sind drei" löst da gerade ein etwas gequältes Grinsen aus.

Sicher sicher, ich werde nicht in bitterer Armut landen - aber im Alter spätestens ja - und Jahre vorher sicher auch, denn das Gesamteinkommen von uns beiden hier wird nicht immer so bleiben können und die Inflation und der übliche Zahn der Zeit werden den Rest richten.


Das ist für mich keine Rest-des-Lebens-Perspektive ! Ich will da ganz klar wieder raus - irgendwann :keule:
Das war auch der Grund, warum ich um eine LTA kämpfte.

Werde nun erst mal das Gutachten anfordern, mit der Hausärztin und Therapeutin reden und alles erst mal mit paar Tagen Distanz auf mich wirken lassen und mich wieder mal im Leben damit auseinandersetzen, worin die Chance denn nun in dieser völlig überraschenden Variante liegt.

Auf jeden Fall bekomme ich so ganz viel Raum freigespült, mich um meine Gesundheit und Zukunft auf meine Weise zu kümmern - das ist natürlich jede Menge Wert und völlig unbezahlbar - schon klar... :applaus:

Muss ich sonst noch irgendwas bedenken, was ich in der kurzfristigen Schreck-Überraschungs-Situation übersehen könnte ?

Für heute erst mal genug....fix und alle !

Bis morgen oder so

NeueWege

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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Jun 2013, 01:58

Hallo NeueWege, :smile:
Übrigens wurde mir von der AfA inzwischen auch das GA des ÄD eröffnet.

Dort steht im wesentlichen:

- vollschichtige Leistungsfähigkeit
- voraussichtlich sind im Rahmen des oben aufgeführten positiven/negativen Leistungsbildes Tätigkeiten auf dem
Allg. Arbeitsmarkt verrichtbar
- Aus sozialmed. Sicht sind die Voraussetzungen zur Anwendung des § 145 SGB III nicht gegeben.


Das scheint ja nun nicht mehr den Realitäten zu entsprechen aber wenn die AfA im Moment nichts von dir will, solltest du das einfach mal so stehen lassen, wenigstens bis du den Antrag auf EM-Rente nachweisen kannst.
An deinem Leistungssatz / Anspruchsdauer ändert sich ja auch nichts (jedenfalls nicht vor einem schriftlichen Bescheid zur EM-Rente) wenn man nun den § 145 offiziell "anerkennen würde", im Zuge der aktuellen Entwicklung.
Die Ausübung der
letzten Tätigkeit erscheint nicht mehr leidensgerecht. Beruflich sollte eine Umorientierung oder gegebenenfalls
Arbeitsplatzumsetzung in Erwägung gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass Tätigkeiten mit leichter bis
gelegentlich mittlerer Arbeitsschwere verrichtet werden
Diese "berufliche Umorientierung" wurde ja nun klar von der DRV abgelehnt und die Bewilligung einer EM-Rente angekündigt ...
Ich hatte dagegen keinen Widerspruch eingeleitet, da bereits das Gespräch bei der AfA sehr nett verlief und mir die SB erklärte, dass ja wohl klar ist, daß ich in meinen bisherigen Beruf nicht mehr zurück müsse und jetzt erst mal das Gutachten des RVTr abgewartet wird und ich mir schon mal zu einem Berufswechsel Gedanken machen soll. Die Eingliederungs-vereinbarung enthält lediglich Hinweise auf solche Überlegungen und Abklärungen, die ich mir in der Wartephase machen soll, zur Vorbereitung auf ein mögliches Gespräch zur beruflichen Rehabilitation nach Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.


NaJa, einem GA kann man sowieso nicht widersprechen und die Gedanken zum "Berufswechsel" wirst du wohl (zumindest vorläufig) auch ad Acta legen müssen, ihr seid also so verblieben, dass du dich melden wirst wenn es neue Entwicklungen geben sollte in der Reha-Sache ... :confused: :Gruebeln:

Da hast du jetzt die Wahl, abzuwarten bis dir der Bescheid zur EM-Rente vorliegt oder zumindest die Antragstellung dann schonmal mitzuteilen, mit dem Verweis auf das aktuelle Schreiben dazu von der DRV.
Das GA würde ich der AfA nicht mehr zukommen lassen, darauf haben die keinen Anspruch und das brauchen die auch nicht.

Spätestens wenn du den Bescheid zur EM-Rente erhalten hast, wird das ALGI sowieso aufgehoben, weil du dann wegen erwiesener EM dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Wann hattest du den Antrag auf LTA gestellt, das wird wohl auch der Beginn deiner Berentung werden ???
Tja, was sagt Ihr denn nun dazu. Ich war auf diese Variante nicht vorbereitet und stehe echt irritiert in der Gegend rum und weiss nicht, ob ich mich jetzt freuen kann oder ärgern muss, weil ich die Konsequenz und die Bedeutung des Bescheides nicht verstehe.
Zur Bedeutung habe ich dich ja im letzten Beitrag schon aufgeklärt, das zu "verdauen" ist sicher nicht leicht, wenn man selber noch die Hoffnung hatte, neue berufliche Wege einschlagen zu können, zumindest eine zeitlang wirst du diese "Arbeits-Pause" aber wohl auch benötigen, so großzügig ist die DRV allgemein ja nicht mit den EM-Renten. :confused: :Gruebeln:
Noch breche ich nicht in Jubel aus, was ganz klar mit der wirtschaftlichen Seite und meiner Einstellung zum Leben zu tun hat.
Ich weiß gerade nicht mehr wie alt (oder jung) du bist, falls du das irgendwo schonmal geschrieben hattest, letztlich ist es in jedem Alter eine schwierige Situation und man muss erst sehen, wie man damit umgehen kann, das mit dem "Jubel" ist auch bei uns ausgeblieben, aber es war irgendwann ein Gefühl der Erleichterung da, nicht mehr kämpfen zu müssen.
Zudem hat das Ganze für mich nun eine erhebliche finanzielle "Fussangel". Ich werde von der Rente niemals leben können und bin nun eigentlich auf ergänzende Sozial-Leistungen angewiesen. Da ich aber in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und das Gesamteinkommen zu hoch sein wird, werden wohl auch diese entfallen.


Man kann es sich leider nicht immer so aussuchen, wie es einem lieber wäre ... du darfst ja bis zu 450 € monatlich dazu verdienen (bei einer vollen EM-Rente) und gerade wenn man dir die "förmlich aufgedrängelt hat" glaube ich nicht, dass man dir da gleich Probleme machen wird, wenn du diese Möglichkeit auch wahrnehmen solltest.

Vielleicht könntest du aus so einem Zuverdienst auch noch eine private Zusatzrente bezahlen, für später um deine Altersrente "aufzustocken", ich halte sonst nicht viel von Riestern aber möglicherweise bringen dir da die staatlichen Zuschüsse über die Jahre dann was, soll ja angeblich noch verbessert werden.

Lohnt sich natürlich nur, wenn du damit später wenigstens unabhängig von Ämtern existieren könntest, denn bisher wird das ja alles "angerechnet" auf Sozial-Leistungen ...

Vielleicht findest du aber nach 2/3/4 Jahren EM-Rente auch mal einen Job der zu dir passt, den du ausüben kannst, wo du deine spätere Rente noch mit erhöhen könntest ... das ist ja nicht nur von einer anderen Berufsausbildung abhängig und Niemand kann dir verbieten wieder arbeiten zu gehen, wenn du dich dazu in der Lage fühlst und einen AG findest der dich einstellt. :ic_up:

Wer weiß schon wie die Zukunft sein wird, man sollte die Hoffnung auf positive Entwicklungen nie aufgeben, jetzt aktuell brauchst du offensichtlich erstmal eine ausgiebige Pause, sonst hätte die DRV sicher anders entschieden.
Die EM-Rente fällt dann von ganz alleine weg, wenn du zuviel dazu verdienst oder wird zumindest entsprechend gekürzt.
Auf jeden Fall bekomme ich so ganz viel Raum freigespült, mich um meine Gesundheit und Zukunft auf meine Weise zu kümmern - das ist natürlich jede Menge Wert und völlig unbezahlbar - schon klar...
Genau meine Meinung, nur mit anderen Worten, wer weiß schon welche heute ungeahnten Möglichkeiten es mal geben könnte ... :Bussi: :umarm:
Muss ich sonst noch irgendwas bedenken, was ich in der kurzfristigen Schreck-Überraschungs-Situation übersehen könnte ?
Im Moment wohl nicht, organisiere die Antragstellung, informiere die AfA (nachweislich /schriftlich!!!) über den neuesten Stand in deiner "Reha-Angelegenheit" und dann warte ab, wann der Bescheid zur EM-Rente in deinem Briefkasten ist ... danach folgen dann (je nach konkretem Inhalt) die weiteren Schritte ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Fr 14. Jun 2013, 16:23

Hallo Doppeloma

Vielen Dank für die erklärenden Zeilen und netten Worte. :umarm:

War heute morgen bei der Hausärztin und sie kommt insgesamt zum gleichen Ergebnis: akzeptieren, durchatmen und lernen sich darüber zu freuen, dass die Behörden-Tortur nun erst mal ein Ende hat und die Zeit nutzen und es als Chance sehen.

Ich bin 45jährig. Meine Hausärztin meinte noch, so hätte ich auch eine solide Grundlage um eben bei Ablauf der Befristung mit dem RVTr auch über anschliessende Leistungen (egal welcher Art: Verlängerung, erneute LTA, was auch immer) auf einer ganz anderen Basis "verhandeln" zu können. Gerade unter dem Aspekt betrachtet, dass ich ja die Rente gar nicht mit 1.Priorität wollte, sondern man mir diese ja jetzt anbietet. Das müsste ich mal als Plus auf meine Seite verbuchen lernen. Da hat sie bestimmt recht. :Gruebeln:

Hinzuverdienst 450,-- monatlich. In welcher Form kann mir der RVTr da Probleme machen ? Ich gehe davon aus, dass man deutlich unter den täglich 3 Std. bleiben muss, die 450,-- nicht überschreitet (da sonst eh angerechnet wird, was ja auch Quatsch für einem selbst ist) und die Tätigkeit ins positive Leistungsprofil passt. :confused:

Ich finde das eh nicht so grandios, eine EM-Rente zu bekommen und sich auch im geringen Umfang mit einer leichten Tätigkeit zu befassen (auch eine solche zu suchen). Das beisst schon ganz schön und widerspricht natürlich dem Sinn von sich erst mal um sich selbst kümmern und gesunden. Aber wenn wir hier finanziell baden gehen, wird das mit der Gesundheit eh nix und eben - es ist ein deutlicher Vorgeschmack auf die Alters-Perspektive - schon schockierend. :aha:

Wie läuft das nun eigentlich mit dem Beginn der EM-Rente ? Im Moment bin ich ja im ALG1-Bezug. Wie ich anderen Forums-Beiträgen entnommen habe, wird das mit der Bewilligung nach offizieller Antragsstellung ziemlich schnell gehen. Das Konto ist bis auf eine fehlende Position geklärt - also auch nichts mehr Langwieriges.

Kann es passieren, dass ich ALG1 zurückbezahlen muss ?

Und ab wann wird denn die Dauer eine Zeit-Rente berechnet ? Ab dem Tag der Erstellung des Renten-Bescheides oder ab dem Tag der 1. Auszahlung ?

Hält man während der Befristungs-Zeit irgendwie Kontakt zum RVTr oder hat denen irgendwie (z.B. über den Hausarzt) irgendwelche Rechenschaft abzulegen ?

Wird man zum Ende der Befristung irgendwie aufgefordert, sich zum weiteren Planung zu äussern oder wie geht das dann weiter ?

Werde jetzt übers Wochenende mal das Gutachten anfordern, die Kontenklärung fertig machen und nächste Woche wohl den Rentenantrag abgeben. :Heiss:

Hoffe, dass dann endlich mal auch noch sowas wie Erleichterung bei mir eintritt. Dummerweise überwiegt im Moment akute Existenzangst - vielleicht etwas zu sehr von der Hoffnung gelebt. Na ja. :schlecht:

Gehe jetzt mal an die Luft - das Grün und der norddeutsche Wind sind eine gute Ablenkung für solche Fälle :gretl:

Bis später

NeueWege

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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Jun 2013, 18:38

Hallo NeueWege, :smile:

schon zurück vom "frische Luft schnappen" ???
War heute morgen bei der Hausärztin und sie kommt insgesamt zum gleichen Ergebnis: akzeptieren, durchatmen und lernen sich darüber zu freuen, dass die Behörden-Tortur nun erst mal ein Ende hat und die Zeit nutzen und es als Chance sehen.
Ist mir symphatisch deine Hausärztin ... :jaa: :cool:
Ich bin 45jährig. Meine Hausärztin meinte noch, so hätte ich auch eine solide Grundlage um eben bei Ablauf der Befristung mit dem RVTr auch über anschliessende Leistungen (egal welcher Art: Verlängerung, erneute LTA, was auch immer) auf einer ganz anderen Basis "verhandeln" zu können.
NAJA, das betrachtet sie wohl etwas "blauäugig" ... die einzige LTA-Leistung die dann vielleicht noch gewährt wird, dürfte wohl ein AG-Zuschuß sein und den AG dazu (der das haben will und dich einstellt/einarbeitet wie du bist) den musst du dir trotzdem selber suchen ...

Ab 40 plus X beginnt in Richtung ernsthafter Umschulung inzwischen schon das "Spardenken" bei der DRV (und auch bei der AfA), vor knapp 20 Jahren bekam man auch noch Mitte bis Ende 40 mal die Bewilligung, aber die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für die dann fertigen Umschüler (um die 50 und ohne Berufserfahrung) waren schon zu dieser Zeit mehr als gering.

Der Dopa und ich haben ja die Bewilligungen (in den 90-ern) noch bekommen, das Beste was wir uns daraus (für die private Zukunft :grinser: ) mitnehmen konnten, war ein neuer Partner fürs Leben :jaa: :cool: ...
Arbeit gefunden haben wir in diesen Bereichen niemals und dann beide notgedrungen was "Angelerntes" gemacht, das kann man auch ohne Umschulung tun ... nach gut 2 Jahren "Übergangsgeld" standen wir also auch wieder vor dem finanziellen NICHTS ... ich bekam damals nichtmal ALO-Hilfe, mußte direkt zum Sozial-Amt, zumal ich auch noch ein Kind irgendwie satt bekommen mußte ...

Ich weiß also auch sehr gut wie es ist, wenn man (berufliche und finanzielle) Hoffnungen begraben muss ... aber irgendwie geht es immer weiter ... :ic_up:
Hinzuverdienst 450,-- monatlich. In welcher Form kann mir der RVTr da Probleme machen ? Ich gehe davon aus, dass man deutlich unter den täglich 3 Std. bleiben muss, die 450,-- nicht überschreitet (da sonst eh angerechnet wird, was ja auch Quatsch für einem selbst ist) und die Tätigkeit ins positive Leistungsprofil passt.
Soweit schon alles richtig bedacht, nur was du tust bleibt dir überlassen, du darfst dir ruhig weiter deine "Restgesundheit ruinieren", da man aber Zuverdienste / Aufnahme von beruflicher Tätigkeit immer bei der DRV melden MUSS (auch unter 450 € Einkommen), werden die sich gegebenen Falles schon ihre eigenen Gedanken dazu machen, spätestens beim nächsten Antrag auf Verlängerung.

Es ist rechtlich erlaubt und trotzdem wird die Berechtigung einer EM-Rente manchmal auch "in Zweifel" gezogen, wenn jemand (z.B.) direkt nach der Bewilligung sofort eine Tätigkeit aufnimmt, obwohl er doch im jahrelangen Rentenkampf immer betont habe, dass er überhaupt nicht mehr könne ... die finanziellen Aspekte und Zwänge die da oft (wegen sehr geringer Rente) dahinter stehen, interessieren die SB der DRV dann eher wieder gar nicht ...

Du wolltest aber eine LTA und keine Rente und wenn du dann mal ein paar Stunden was dazu verdienen würdest, wäre das (aus Sicht der DRV) nicht so schlimm, weil du ja auch nie behauptet hast, dass du nicht mehr arbeiten kannst, klingt "weit hergeholt", ist es aber vermutlich nicht, denn merkwürdigerweise wurden manchen Zuverdienern schon häufiger die Zeitrenten eben nicht verlängert ... :Gruebeln:
Ich finde das eh nicht so grandios, eine EM-Rente zu bekommen und sich auch im geringen Umfang mit einer leichten Tätigkeit zu befassen (auch eine solche zu suchen). Das beisst schon ganz schön und widerspricht natürlich dem Sinn von sich erst mal um sich selbst kümmern und gesunden.
Das ist sicher auch der Hintergedanke der DRV dabei, denn es ist erlaubt (im beschränkten Rahmen) aber keine Pflicht und manchen Leuten tut es eben auch gesundheitlich gut, auf diese Weise mal "raus zu kommen", statt sich nur zu Hause zu verkriechen, es kommt ja auch ein wenig auf die konkreten gesundheitlichen Gründe für die Berentung an.

Andererseits gäbe es noch mehr Leute in der staatlichen Grusi /Sozial-Hilfe weil die EM-Rente ja oft gar nicht ausreichend ist, um alleine davon Leben zu können, so wird der Anreiz gegeben lieber ohne staatliche Zuschüsse auszukommen.
Es hat ja sicher seinen Grund, dass es seit 2001 keine "Erwerbs-Unfähigkeit" mehr gibt rentenrechtlich, man ist eben UNTER 3 Stunden täglich (theoretisch) immer noch "Erwerbsfähig", darum darf man in diesem Rahmen auch Arbeiten gehen mit voller EM-Rente.
Wie läuft das nun eigentlich mit dem Beginn der EM-Rente ? Im Moment bin ich ja im ALG1-Bezug. Wie ich anderen Forums-Beiträgen entnommen habe, wird das mit der Bewilligung nach offizieller Antragsstellung ziemlich schnell gehen.
Das Antragsdatum auf die LTA sollte als Antrag auf EM-Rente übernommen werden, auch im GA kann ein Datum drin stehen wo der GA den "Eintritt der EM" sieht, das kann auch schon vor der Antragstellung liegen, du wirst abwarten müssen was letztlich dazu im Bescheid drin stehen wird.

Bei einer Zeitrente beginnt die Renten-Zahlung/Leistungsanspruch üblicherweise frühestens ab dem 7. Monat nach der Antragstellung /Eintritt des Leistungsfalles, bei einer EM-Rente ohne Befristung sofort ... es wäre wirklich ganz gut, wenn du die Antragstellung in der Beratungsstelle machen läßt, damit die das richtige Datum (für die Antragstellung) eintragen, die kennen sich ja damit aus wie das läuft bei "Umdeutungen".

Man weiß nie bei wem das dann zur Bearbeitung auf den Tisch kommt und ob die das nochmal entsprechend abgleichen, mit davorliegenden Vorgängen (Reha /LTA wird meist wo anders bearbeitet als die EM-Renten-Anträge), sonst gibt es da vielleicht gleich wieder unnötiges "Kuddel-Muddel" ...

Sobald dir der schriftliche Bescheid zur EM-Rente vorliegt wirst du das ALLES erst genau wissen (können), dann musst du die AfA darüber informieren, dass dir die EM-Rente bewilligt wurde und auch den Nachweis dazu (1. Seite des Bescheides genügt üblicherweise) beifügen.
Kann es passieren, dass ich ALG1 zurückbezahlen muss ?
Nein, das darf nicht zurück verlangt werden, du bekommst dann aber einen Aufhebungsbescheid für die Zukunft und ab dem genannten Tag zahlen die auch nicht mehr, wegen Änderung der Verhältnisse (du bist wegen EM nicht mehr vermittelbar) ...wenn es bei der DRV entsprechende Nachzahlungsbeträge geben sollte, bekommen die daraus was erstattet, soweit es den entsprechenden (rückwirkenden!) monatlichen Rentenbetrag nicht überschreiten würde.

Auf den Rest müssen sie verzichten, wenn dein ALG höher war als die (zeitgleiche) Monatsrente gewesen wäre, Rück-Forderungen an dich zu richten ist nicht erlaubt, solltest du da was bekommen melde dich bitte, versucht wird da durchaus manchmal was.
Und ab wann wird denn die Dauer eine Zeit-Rente berechnet ? Ab dem Tag der Erstellung des Renten-Bescheides oder ab dem Tag der 1. Auszahlung ?
Weder /noch, diese beiden Zeitpunkte haben damit nichts zu tun, es geht auch hier um den festgelegten /festgestellten Zeitpunkt wo der Leistungsfall /die EM eingetreten ist ... es wird (bei dir) wahrscheinlich der Antragstag auf die LTA sein ...ab da ist eine Befristung auf höchstens 3 Jahre möglich, den genauen Zeitraum legt die DRV fest, es kann also auch weniger sein, bis zur ersten Verlängerung.

Mein EM-Renten-Bescheid wurde letztes Jahr im Juli erstellt, die EM-Zeit-Rente begann aber rückwirkend ab 08/2010 und lief mit Befristung bis 07/2013, die erste Überweisung der Renten-Leistung erfolgte im September 2012, das steht dann alles genau in deinem Bescheid drin, auch ob sich eine Nachzahlung ergeben wird und die konkrete Höhe dieser Nachzahlung.

Der Rest davon wird aber erst nach der Abrechnung mit den Vorleistern an dich ausgezahlt, bei mir war das die AfA und das JobCenter, ist deine (rückwirkende) EM-Rente niedriger als es die Leistungen von KK und/oder AfA waren, dann bleibt kein Nachzahlungsbetrag für dich übrig.

Dann bekommst du zum Ende des angekündigten Monats (also bei mir war es Ende September, die Rente FÜR den September) deine erste Rente überwiesen und das war es dann auch schon, ansonsten werden die verbleibenden Nachzahlungen meist schon vorher überwiesen (meine kam Ende August schon).
Hält man während der Befristungs-Zeit irgendwie Kontakt zum RVTr oder hat denen irgendwie (z.B. über den Hausarzt) irgendwelche Rechenschaft abzulegen ?
Nein, das brauchst du nicht, nur wenn es Änderungen gibt (Umzug /Arbeitsaufnahme/Konto-Änderung) bist du verpflichtet der DRV das mitzuteilen, ansonsten kommt jeden Monat pünktlich deine Rentenzahlung auf dein Konto und damit ist das erledigt.
Wird man zum Ende der Befristung irgendwie aufgefordert, sich zum weiteren Planung zu äussern oder wie geht das dann weiter ?
Üblicherweise bekommt man rechtzeitig (ca. 4 - 5 Monate vor Ablauf der Befristung, bei mir kam das Anfang Februar für die Verlängerung ab August) das Formular zugeschickt, um die Verlängerung der EM-Rente zu beantragen, du füllst es aus, fügst (bei Bedarf oder Anforderung) aktuelle Arztberichte bei und schickst es einfach an die DRV zurück ... ich glaube nach irgendwelchen "Zukunfts-Planungen" wird da nicht gesondert gefragt ... :Gruebeln:

Stellst du den Antrag nicht läuft die EM-Rente einfach aus und du bekommst dann kein Geld mehr von der DRV, auf den Antrag bekommst du natürlich (früher oder später) einen Bescheid dazu, ob die Rente verlängert wird (und wie lange jetzt) oder welche Gründe es gibt die Verlängerung abzulehnen.

Ich denke mal in diesem Falle (Ablehnung) wäre es erst angebracht, erneut eine Förderung /LTA zu beantragen, denn wenn die EM verlängert wird sieht man die (eventuelle) Besserung ja noch nicht als ausreichend an, was Anderes zu überlegen ... :confused: :Gruebeln:

Kann ich nur "raten" denn mir war es ja Recht, dass man die EM-Rente so problemlos auf unbefristet verlängert hat, bei mir wurden nichtmal Arztbefunde verlangt, ich hatte auch in der kurzen Zeit seit der Rentenbewilligung noch nichts neues zum Mitschicken.
Hoffe, dass dann endlich mal auch noch sowas wie Erleichterung bei mir eintritt. Dummerweise überwiegt im Moment akute Existenzangst - vielleicht etwas zu sehr von der Hoffnung gelebt. Na ja.


Die "Erleichterung" wird wohl erst langsam eintreten (können) wenn dir dann der schriftliche EM-Renten-Bescheid mit allen notwendigen Informationen vorliegt ... ob sich dann deine Existenzangst etwas besänftigen läßt kann ich nicht beurteilen, das hängt ja auch von der konkreten Höhe deiner zu erwartenden EM-Rente ab ... :confused: :Gruebeln:

Unsere diesbezüglichen Ängste hätte die DRV weit früher beseitigen können, wenn man uns nicht erst "ganz nach unten" weitergereicht hätte, unsere Renten sind zwar auch relativ bescheiden, aber damit können wir zumindest etwas mehr als "nur existieren" und das hätten wir ganz gerne schon früher gehabt ... da wären uns manche schlaflosen Nächte erspart geblieben ...

Während meiner Umschulung damals war es mit dem Übergangsgeld von der DRV aber auch nicht gerade üppig (mit Kind und zwei Haushalten) zu leben und die beruflichen Hoffnungen gingen dann eben danach auch ziemlich schnell "baden", ich fürchte dass du dir von einer LTA überhaupt zuviel erwartet / erhofft hast, für deine gesamte berufliche Zukunft. :confused: :confused: :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Sa 15. Jun 2013, 10:04

Hallo Doppeloma

Schon mal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

War gestern eine ganze Stunde frische Luft schnappen - ich denke, dass die "Forums-Uhr" eine Abweichung aufweist - fiel mir gestern auf, als ich meine Frage einstellte. Ich meine mich daran zu erinnern, dass es um die 1,5 Std. Differenz war zwischen Real-Zeit und angegebener Erfassungszeit.

Ich gehe auch jetzt erst mal ein wenig an die Sonne und komme erst gegen Abend wieder zurück. Dann werde ich mir Deine Zeilen in Ruhe zuführen.

Bis dann

NeueWege :-)

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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 15. Jun 2013, 10:58

NeueWege hat geschrieben: War gestern eine ganze Stunde frische Luft schnappen - ich denke, dass die "Forums-Uhr" eine Abweichung aufweist - fiel mir gestern auf, als ich meine Frage einstellte. Ich meine mich daran zu erinnern, dass es um die 1,5 Std. Differenz war zwischen Real-Zeit und angegebener Erfassungszeit.
Das müsste an Deinen Einstellungen liegen

Klick mal auf "Persönlicher Bereich", dann "Einstellungen", da kann man unten die Zeitzone und Sommerzeit einstellen. Die Forenuhr tickt richtig. :icon_e_wink:
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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von NeueWege » Mo 17. Jun 2013, 22:44

Hallo Doma

Habe mich nun inzwischen durch Deinen Text gewühlt :grinser: - habe da noch Anschlussfragen:

Zum Gutachten:

Zwischen Gutachten und im Bescheid erwähnten Diagnosen muss ja ein kausaler Zusammenhang bestehen. Ich habe da eine Hammer-Diagnose drinstehen, die mich schon etwas belastet.

Aus dem Gutachten werde ich ja wohl entnehmen können, wie der Gutachter das begründet ? Aber vermutlich kann ich da eh nichts gegen unternehmen können ?

Geht halt einfach noch darum, daß ich überlege, ob ich nun einfach nur das Gutachten anfordere oder vorsorglich Widerspruch einlegen soll. Ich weiss ja nicht, wie lange es dauert, bis mir (oder allenfalls der Hausärztin) das Gutachten zugeschickt wird.

Habe einfach Angst, doch noch irgendwo am falschen Ende nachlässig zu werden und die Dinge nun einfach schleifen zu lassen. :Ohnmacht: Diese Be-Rentung macht mich irgendwie wuschig :Ohnmacht: :glotzen:


Berechnung:

Warum wird eine Zeitrente ab dem 7.Monat nach Eintritt Leistungsfall/Antragsstellung gezahlt und eine Dauer-Rente sofort. Bin wohl komplett wuschig. Versteh das gerade gar nicht.

Also ich hatte den LTA-Antrag am 28.02. abgeschickt. 7 Monate später wäre dann 28.09.

Habe ja keine Ahnung wie lange das dauert, ab "gewandeltem Renten-Antrag" bis zum Renten-Bescheid. Bis jetzt läuft ja alles sehr schnell.

Wird die ALG1-Zahlung eingestellt, wenn der Renten-Bescheid vorliegt ? Wäre ja logisch, denn ich kann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Mein ALG1 ist deutlich höher als die EM-Rente voraussichtlich sein wird. Das kann ich zumindest den bisher zugestellten Renteninformationen entnehmen. Das hängt mit dem besonderen Umstand zusammen, daß ich Ausländerin bin und aus Deutschland nur eine Teilweise Voll-EM-Rente bekommen werde. Was mein Herkunfts-Staat entscheiden wird, werde ich wohl erst in Monaten wissen - bitter, aber wahr. :kotzen:

Was passiert also in den Monaten von der ALG1-Einstellung bis zum Beginn der Rentenzahlung ?

Ach Leute, ich geh jetzt :Bett: ! Doma, Du scheinst ja eine Nacht-Eule zu sein und vielleicht haust Du ja noch paar Zeilen in die Tasten und ich bin in paar Stunden wieder aufnahmefähig, den Inhalt zu begreifen. :winke:

Bis morgen und danke :umarm:

NeueWege

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Re: LTA-Bescheid ist da - völlig verwirrt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Jun 2013, 03:45

Hallo NeueWege, :smile:
Zwischen Gutachten und im Bescheid erwähnten Diagnosen muss ja ein kausaler Zusammenhang bestehen. Ich habe da eine Hammer-Diagnose drinstehen, die mich schon etwas belastet.
Welchen Bescheid meinst du denn jetzt, den aktuellen wegen der Umdeutung, im EM-Renten-Bescheid stehen nur selten Diagnosen drin ???
Aus dem Gutachten werde ich ja wohl entnehmen können, wie der Gutachter das begründet ? Aber vermutlich kann ich da eh nichts gegen unternehmen können ?
Sollte so sein, dass der GA begründet woher er seine Schlüsse zieht, entweder aus der eigenen Beobachtung bei der Begutachtung oder aus mitgelieferten anderen Befundberichten.

Was willst du dagegen "unternehmen" können, das ist eine ärztliche Stellungnahme (die Ansicht /Meinung genau dieses Arztes) und wenn es um ein psychisches /psychiatrisches GA geht kannst du noch weniger dagegen machen, als bei anderen GA, es gibt zu viele verschiedene Möglichkeiten psychische Probleme zu sehen /zu deuten da kann jeder "Recht haben" auch wenn er ganz was Anderes diagnostiziert ...
Geht halt einfach noch darum, daß ich überlege, ob ich nun einfach nur das Gutachten anfordere oder vorsorglich Widerspruch einlegen soll. Ich weiss ja nicht, wie lange es dauert, bis mir (oder allenfalls der Hausärztin) das Gutachten zugeschickt wird.
Gegen ein GA kann man keinen Widerspruch einlegen (da könntest du höchstens eine Gegendarstellung verfassen und an die DRV senden), wenn dann nur gegen den Bescheid zur Umdeutung in die EM-Rente, du kannst es auch einfach bleiben lassen und den Antrag auf EM-Rente nicht stellen, dann passiert gar nichts mehr, bekommst aber auch bald von Niemandem mehr Geld, weil es Keiner verstehen wird ... vielleicht auch die AfA nicht. :Gruebeln:

Denn irgendwann wollen die ja auch mal wissen, was nun aus deinem LTA-Antrag geworden ist. :confused: :Gruebeln:
Habe einfach Angst, doch noch irgendwo am falschen Ende nachlässig zu werden und die Dinge nun einfach schleifen zu lassen. Diese Be-Rentung macht mich irgendwie wuschig


Verstehe ich gerade nicht wie du das meinst, was befürchtest du denn konkret in dem GA, was dir für die Zukunft irgendwie schaden könnte, wenn du jetzt diese EM-Rente einfach in Anspruch nimmst, die man dir gerade förmlich "zu Füßen legt" ... :confused: :confused: :confused:
Warum wird eine Zeitrente ab dem 7.Monat nach Eintritt Leistungsfall/Antragsstellung gezahlt und eine Dauer-Rente sofort. Bin wohl komplett wuschig. Versteh das gerade gar nicht.
Das brauchst du auch nicht verstehen wollen, das ist so gesetzlich bei der DRV festgelegt, dafür gibt es keine "logische Erklärung" ... das versteht Keiner, es ist einfach so ... :koepfchen: :troesten:
Also ich hatte den LTA-Antrag am 28.02. abgeschickt. 7 Monate später wäre dann 28.09.
Nicht ganz, eine Rente (auch die EM-Rente) beginnt immer am 01. eines Monates ...Ausgangsbasis Antrag LTA wäre also der 01.03. und dann 6 Monate dazu wäre der 01.09. bei einer Zeitrente, sonst eben der 01.03. bei EM-Rente ohne Befristung.

Ist aber wirklich nur eine rein theoretische Rechnung, bitte warte den Bescheid dazu ab, mit "Rätselraten" kommt man da nicht weit.
Habe ja keine Ahnung wie lange das dauert, ab "gewandeltem Renten-Antrag" bis zum Renten-Bescheid. Bis jetzt läuft ja alles sehr schnell.
Ich auch nicht, denn zunächst musst du mal den offiziellen schriftlichen EM-Antrag auf den Weg bringen, es kann durchaus noch einige Wochen dauern bis dann der Bescheid kommt, dazu gibt es hier nur wenige Erfahrungswerte, die Umdeutungen kommen nicht so besonders häufig vor.
Da steht dann ALLES genau drin, auch ab welchem Monat dir die Rente auf dein Konto ausgezahlt wird.
Wird die ALG1-Zahlung eingestellt, wenn der Renten-Bescheid vorliegt ? Wäre ja logisch, denn ich kann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ja, sobald der Bescheid vorliegt ist die Afa berechtigt den Bescheid aufzuheben (für die Zukunft !!!) und die Zahlungen einzustellen.
Mein ALG1 ist deutlich höher als die EM-Rente voraussichtlich sein wird. Das kann ich zumindest den bisher zugestellten Renteninformationen entnehmen. Das hängt mit dem besonderen Umstand zusammen, daß ich Ausländerin bin und aus Deutschland nur eine Teilweise Voll-EM-Rente bekommen werde. Was mein Herkunfts-Staat entscheiden wird, werde ich wohl erst in Monaten wissen - bitter, aber wahr.
Damit kenne zumindest ich mich überhaupt nicht aus, allerdings ist ALGI (oder Krankengeld) häufiger höher (gewesen) als die EM-Rente sein wird, das war bei mir auch so, ohne diese zusätzlichen Probleme.
Was passiert also in den Monaten von der ALG1-Einstellung bis zum Beginn der Rentenzahlung ?
Bei "Bedürftigkeit" muss man Hartz 4 zur Überbrückung beantragen, wenn man sonst keine Rücklagen dafür hat, du solltest wirklich erstmal abwarten bis du genaue Daten vorliegen hast, im Moment ist das alles wilde Spekulation.
Doma, Du scheinst ja eine Nacht-Eule zu sein und vielleicht haust Du ja noch paar Zeilen in die Tasten und ich bin in paar Stunden wieder aufnahmefähig, den Inhalt zu begreifen.


Ja, ich bin eine Nachteule, jetzt ruft aber auch mein "Sandmännchen", viel Spaß beim "begreifen" ... ich gehe jetzt ins :Bett:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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