Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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hasenstall
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Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?)

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 26. Apr 2013, 10:48

Hallo @Ihrs,

Hilfe!!!!!!!!!!!!! :Heiss: :Hilfe:

Hatte heute mal wieder eine schlaflose Nacht, mit Albträumen gequählt! :Verwirrt:

Hatte dann in dieser blöden Grübelphase einen Blitzgedanken, der sehr wichtig ist! :aha:

Was wird aus meiner Urlaubsabgeltung????????????????????????????????

- Also, ich erhalte ja seit 01.11.12 meine befristete EM-Rente.

- Meinen Arbeitsplatz habe ich nach wie vor, das Arbeitsverhältnis ruht.

- Lt. Betriebsvereinbarung muss ab diesem Jahr bis 31.03. alter Urlaub genommen werden, oder ausbezahlt.

- Auf meiner letzten Abrechnung vom Okt. habe ich auf meinem Urlaubskonto 64 Urlaubstage gut.

Nun freute ich mich schon die ganze Zeit über die Kohle, weil es ja mit der Rente auch nicht so dicke ist. :kack:

Aber jetzt bin ich total kirre, ist doch Geld was mir zusteht, oh man, hätt ichs mir doch im letzten Jahr gleich auszahlen lassen. Ich blöde Kuh hatte im Januar 86 Tage auf dem Konto und habs dann mit dem Stundenkonto verrechnet.
Wir mussten vor meiner Erkrankung wegen drohender Kurzarbeit ins Minus fahren.
Als ich dann wieder angefangen hab zu arbeiten, wollten die, dass ich diese Minusstunden von 2008 so schnell als möglich wieder reinschaffe. :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: und Urlaub durfte ich auch nicht nehmen.

Ich denke mal, dass der Jahresurlaub von 35 Tagen stehen bleiben muss, bis ich irgendwann vielleicht in sehr ferner Zukunft wiederkomme. :amen:

Bei der DRV wollte ich nicht anrufen, nicht, dass die mir dann die Rente für diesen Monat einbehalten :teufel:
Hab den ganzen Morgen schon rumgegoogelt und nichts gefunden, was mir weiterhilft.


Nun meine Fragen:

1. wird das Geld, ca. 1.700,- Brutto, (eher weniger) auf meine Rente als Hinzuverdienst angerechnet?
(ist es eigentlich nicht, weil ich das ja vorher erwirtschaftet hatte! Oder?)

2. Darf ich, wenn es wirklich eintrudeln würde die nächsten Tage, überhaupt was davon ausgeben, weil dann evtl.
nächsten Monat keine Rente kommt?


3. Dürfen die von der blöden Arbeit einfach meinen alten Urlaub verfallen lassen?
Weil ich von denen noch gar nichts gehört habe!



Natürlich konnte ich dann gar nicht mehr einschlafen heut nacht, :Ohnmacht: aber ich hab so viele Rechnungen offen, könnte die Kohle echt gut gebrauchen. :traurig: :amen:

Hoffentlich kann mir hier jemand helfen,und hat die :kack: schon durch!

Danke schonmal :Bussi:

Eure Frau hasenstall
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 26. Apr 2013, 13:03

direkt kann ich dir das keine korrekte Antwort geben....aber hab mal hier im Forum etwas rumgesucht :Hund:

vielleicht kannst du hier mal etwas Quer :lesen:

search.php?st=0&sk=t&sd=d&sr=posts&keyw ... sabgeltung

wenn ich mich recht erinnere hat Boo auch ein Urteil dazu gepostet...

hab´s :aha:

viewtopic.php?f=10&t=3269
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Apr 2013, 15:10

Liebe Frau Hasenstall, :koepfchen:

ganz ruhig bleiben, erstmal muss das Geld auf deinem Konto überhaupt ankommen und die DRV kann (vielleicht) versuchen dir dann im "Zufluß-Monat" deine Rente streitig zu machen und diesen einen Monatsbetrag wegen "Überschreitung der Zuverdienst-Grenze" zurückfordern.

Gegen diese Rückforderung solltest du dich wehren (also auf keinen Fall zahlen), denn ein Widerspruch dazu hat "aufschiebende Wirkung", als Widerspruchs-Begründung kannst du gut das (von @K@lle wiedergefundene :ic_up: ) Urteil verwenden, mit beifügen als Kopie.
1. wird das Geld, ca. 1.700,- Brutto, (eher weniger) auf meine Rente als Hinzuverdienst angerechnet?
(ist es eigentlich nicht, weil ich das ja vorher erwirtschaftet hatte! Oder?)
NEIN, denn es handelt sich eben NICHT um Geld, das du dir mit (aktiver Arbeit /Tätigkeit) erwirtschaftet hast, sondern um eine Art Entschädigung, weil du deinen Urlaub (wegen Krankheit /Renten-Eintritt) nicht mehr auf die übliche Weise in Anspruch nehmen konntest, das wird (lt. diesem Urteil eindeutig) als sogenanntes "müheloses Einkommen" nicht als (echter) Zuverdienst gerechnet.

Wenn du arbeitest (Einkommen "erwirtschaftest") besteht ja kein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubes in Geld, dann sollst du ja deinen Urlaub zwecks Erholung als arbeitsfreie Tage in Anspruch nehmen.

Mich erstaunt es etwas, dass deine Firma die U-Abgeltung bereits bei einer Zeitrente auszahlen will, der Anspruch besteht eigentlich erst ab ENDE deines Arbeitsvertrages, denn bis dahin besteht ja noch die "theoretische" Möglichkeit den Urlaub auf dem üblichen Wege in Anspruch zu nehmen ...
2. Darf ich, wenn es wirklich eintrudeln würde die nächsten Tage, überhaupt was davon ausgeben, weil dann evtl.
nächsten Monat keine Rente kommt?
Bitte trenne diese beiden Sachen gedanklich, die DRV kann nicht einfach deine Rente einbehalten, die erfahren das mit der U-Abgeltung zwar irgendwann (spätestens vom Finanzamt, weil deine Firma das ja dort auch melden muss), aber ohne begründeten Forderungs- /Erstattungsbescheid, dürfen die deine Rente nicht einfach "einbehalten" ... :Zunge_zeigen:

Beim Dopa haben wir ein volles Jahr nach der Auszahlung der U-Abgeltng mal Post von der DRV dazu bekommen, er sollte mitteilen, was er in der Firma XXX (seine frühere Firma) für ein regelmäßiges Einkommen erzielt, man sei jetzt informiert worden, dass er "Nebeneinkommen" beziehen würde ...
:glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

Konnte schnell geklärt werden und dann passierte gar nichts weiter, wir hätten auch NIX an die DRV "erstatten können", das wurde ja vom JobCenter inzwischen schon auf meine Leistung "verrechnet", so hatte er eigentlich GAR NICHTS davon, aber (auch) dazu läuft noch das Verfahren am SG, das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

Mit der DRV gab es dann jedenfalls keine weiteren Probleme deswegen, vermutlich auch weil er das Geld (Zufluß-Monat) schon vor dem Monat der ersten Rentenzahlung erhalten hatte.
Mach dich nicht verrückt, denke an eventuelle Steuern (nächstes Jahr) und mach ansonsten mit dem Geld was du willst, wenn die was wollen dann melden die sich schon schriftlich (!!!) und dann meldest du dich HIER damit .... @Verelda hatte z.B. direkt "brav" gezahlt (1 Monatsrente) und danach erst (mit diesem Urteil) Widerspruch eingelegt ...

Eine Entscheidung und ihr Geld zurück hat sie vermutlich bis heute noch nicht, "man wollte prüfen, ob man sich diesem Urteil anschließen wird" ...was die erst mal haben bei der DRV geben die auch so schnell nicht freiwillig zurück. :Heiss: :ic_down:
3. Dürfen die von der blöden Arbeit einfach meinen alten Urlaub verfallen lassen?
Weil ich von denen noch gar nichts gehört habe!
Hast du denn irgendwas schriftlich davon, es gibt inzwischen schon die verschiedensten Urteile dazu und der letzte Stand ist eine Urlaubsabgeltung für die letzten 15 Monate, wenn das Arbeitverhältnis endet, ohne dass der Urlaub noch angetreten werden konnte, ALLES Andere verfällt dann "automatisch" ... es sei denn eure Betriebsvereinbarung macht dazu andere Aussagen, aber sowas kann ja auch "angepasst werden"...

Gesetzlich geregelt ist nur der gesetzliche Urlaub (20 Tage pro Jahr meines Wissens) auf den Tarifurlaub hat man keinen Rechts-Anspruch, meine Firma hat sich auch noch nicht gemeldet dazu, hatte aber bei der Info zu meiner Dauer-EM-Rente direkt den offiziellen Antrag auf die (mindestens gesetzlich) zustehende U-Abgeltung gestellt.

Denn bei mir ist ja nun ausgeschlossen, dass ich noch "normal" meinen Urlaub nehmen könnte, diese ursprünglich mal jahrelangen "Ansammlungen" von offenen U-Tagen, wurden allerdings inzwischen (mehrfach) gekippt, alles was VOR den letzten 15 Monate war verfällt tatsächlich gnadenlos, solange das Arbeitsverhältnis nicht endgültig beendet wird, besteht eigentlich überhaupt kein Anspruch darauf, den Urlaub Abgegolten zu bekommen.

Vielleicht haben die jetzt auch gemerkt, dass sie voreilig waren, das kann dir nur deine Firma erklären, die DRV ist da wohl im Moment dein geringstes Problem, die erfahren das NUR von dir und/oder mal später vom Finanzamt, dass da noch Gelder geflossen sind aus deinem Arbeitsverhältnis.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von hasenstall » So 28. Apr 2013, 12:13

Danke für eure schnellen Antworten,

ich kann heute erst schreiben, weil ich solchen emotionalen Stress absolut nicht mehr vertrage. :Ohnmacht:
Bekomme schon wieder das große Zittern, wenn ich nur an die Firma denke! :kotzen:
Ok, jetzt muss ich mich erstmal wieder beruhigen und abwarten, ob tatsächlich auch Geld auf mein Konto kommt!

Es sind ja auch erst 12 Monate, die ich nicht mehr arbeite, also noch nicht die 15 Monate, bis der Urlaub verfällt!
Sollte jetzt nichts kommen, dann muss ich es wohl schriftlich einfordern. Ich gehe schon davon aus, dass ein Jahresurlaub stehen bleibt, aber dann sind es immerhin 29 Urlaubstage die ich nicht verfallen lassen will.

Diese Betriebsvereinbarung wurde gemacht, weil einige Mitarbeiter ihren Urlaub gerne angespart hatten, um z.B. längere Auslandaufenthalte machen zu können, oder auch für externe Weiterbildungen genutzt wurden.
Die Firmenleitung hat auch gerne mit dem Urlaub jongliert, also diese Leute heimgeschickt, wenn wenig Aufträge waren und Urlaubssperren ausgesprochen, wenn viel Arbeit war.
Die Hälfte des Jahresurlaubs gehört der Firma, also ist nicht unbedingt frei verfügbar.

Der Betriebsrat kämpft schon einige Zeit, weil die Geschäftleitung seit 2009 unbedingt diese Gesetzeslage mit dem Verfall durchbringen wollte, so ist die Vereinbarung von der Auszahlung am 31.03. des Folgejahres zustande gekommen.

Mein Urlaub während dieser langen Krankenzeit ist auch nicht verfallen, weil ich ihn jedesmal nicht gleich nehmen durfte, (hab ich schriftlich) also beide Male vorher wieder zusammengebrochen bin. Für das Jahr ALG1 wurde auch keiner gutgeschrieben.

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

Werd mich dann melden, wenn näheres Bekannt wird.
und nochmal Danke für die Mühe
eure hasenstall
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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 14. Jun 2013, 11:34

Hallo Zusammen,

heut hab ich mich erst mal getraut auch in der Firma anzurufen!

Also Stand ist, lt. dem Personaler, dass bisher noch kein Urlaub verfallen ist und auch noch kein Urlaub ausbezahlt wurde in der gesamten Firma.
Aber da frag ich mich wesshalb die dann diese Betriebsvereinbarung überhaupt machen?

Irgendwie wird nach meiner Meinung nun diese Betriebsvereinbarung übergangen, oder bild ich mir das nur ein?

Er schaut danach, erstmal wo meine 63,5 Tage alter Urlaub herkommen und wird mir dann Bescheid geben.

Dann war meine Frage, warum ich diese Betriebsrente bekomme und gar nichts schriftliches habe, weil ich ja eine Einkommensteuererklärung machen muss und sollte das Geld dort belegen können?

Da gibt es nichts darüber, das erechnet sich automatisch nach Jahren der Betriebszugehörigkeit, bla, bla.
Diese 32 Euronen und Zerquetschte bekomme ich, weil ich noch nicht genug Anwartschaften erwirtschaftet habe. ????????

Er fragte mich, ob ich gedenke wieder zu arbeiten in der Firma?
Hab dann gesagt, dass ich da jetzt noch nicht entscheiden will und kann! Evtl. die Rente noch verlängern werde, aber das weiß ich heute noch nicht.

Das blöde daran, ist halt, dass bei uns in der Firma, das Personale und HR ausgelagert wurden, der Mensch mit dem ich telefoniert habe unterliegt total der Geschäftsleitung.
Alles Politik, kein Betriebsrat hat mehr darin Einblick seitdem. Er wird das Gespräch bestimmt sofort an HR melden, zum Glück hab ich kein Vertrauen mehr in die und nicht zuviel erzählt.

Also wird er erstmal schauen, wo dieser viele Urlaub herkommt und mich dann nächste Woche anrufen!
Meld mich dann hier, wenn ich näheres erfahren habe.
Zur Not, hat er gemeint, wird der Urlaub stehen bleiben bis zu Sankt Nimmerleinstag, oder ich wieder komme!!

Euch alles liebe
hasenstall
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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Jun 2013, 15:40

Hallo Frau Hasenstall, :koepfchen:

dein Mut mit deiner Firma zu telefonieren in allen Ehren aber du bist doch jetzt genauso "schlau" wie vorher auch ... :confused: :Gruebeln:

Ich verstehe das nicht so ganz wie das da in deinem Laden läuft, für eine Betriebsrente hat und bekommt man doch schriftliche Unterlagen, bei meiner Firma "ruht zwar im Moment auch noch der ganze See" aber spätestens Ende Juli werden die erneut eine schriftliche Anfrage von mir bekommen.

Denn zumindest ab August beginnt ja dann offiziell meine EM-Rente auf Dauer zu laufen und es gibt (aus meiner Sicht) keinen Grund mehr, den endgültigen Abschluß (Auflösung durch die Firma) des Arbeitsvertrages (verbunden mit den zustehenden Zahlungen) weiter hinauszuzögern.

Kann allerdings aktuell mal was in der Zeitung dazu lesen, dass da auch schon wieder "Umstrukturierungen" im Gange sind, bin langsam mehr als froh, dass ich dort sowieso nicht mehr arbeiten werde, denn mein Standort ist schon wieder in der "Abschußlinie", allerdings nicht zum ersten Mal ...die letzte "Verlegung" wurde dann auch abgeblasen. :Verwirrt: :Hilfe:

Letztlich ist mir das alles inzwischen ziemlich schnuppe, ich frage mich nur was die seit Februar noch so lange "zu bearbeiten" haben, wenn klar ist, dass ich wegen EM-Rente bis zur Altersrente nicht mehr wiederkommen werde und die Bestimmungen dazu im gültigen Arbeitsvertrag eigentlich auch eindeutige Aussagen machen. :confused: :Gruebeln:

Für die finanzielle Leistung (bei Dauer-EM-Rente) habe ich allerdings auch mal schriftliche Unterlagen bekommen, da geht es aber nicht um eine Betriebsrente sondern um eine Einmalzahlung, die unverfallbar ist und selbst bei einer Pleite der Firma noch (aus einer Rückversicherung) gezahlt werden muss.

Diese Leistung und den ausstehenden Urlaub (Urlaubsabgeltung entsprechend der gesetzlichen Regelungen) habe ich ja bereits schriftlich beantragt, als ich die Renten-Unterlagen hingeschickt habe und der Zugang wurde mir auch telefonisch zusätzlich bestätigt, leider kann ich meine direkt zuständige Personalerin auch nicht mehr persönlich erreichen, das war früher kein Problem. :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Dass deine Firma dir Gelder schickt ohne Nachweis wofür und warum ist schon seltsam, was steht denn bei den Überweisungen dabei, es muß doch irgendeinen Betreff geben. :confused:
Hast du die Lohnsteuerbescheinigungen bekommen die letzten Jahre, da sollte das vielleicht mit drauf stehen, die Firma muss das doch auch irgendwie beim Finanzamt belegen, wenn sie Geld an die Mitarbeiter schickt ...

Bei mir läuft ja (inzwischen Beitragsfrei mangels Lohneinkommen) auch noch eine Altersvorsorge/Pensionskasse ...dazu gibt es aber auch Vertragsunterlagen, so dass ich mich bei Fragen direkt an die zuständige Versicherung wenden kann... ich verstehe die Hirarchien /Betriebsvereinbarungen da in deiner Firma überhaupt nicht.

Gerade dann solltest du dich aber nicht mit Telefonaten abspeisen lassen, gibt es keine Geschäftsleitung die du direkt anschreiben kannst (nachweislich bitte), dass man dir deine Fragen auch schriftlich antworten muss, was mal in der Zukunft sein wird, das kann sowieso kein Thema dabei sein aber die Gegenwart wäre schon mal eindeutig zu klären.

Auch wenn man sich (teilweise) damit abfinden muss, dass Urlaub von der Firma "zugeteilt" wird kann das ja bei langer Krankheit für abgelaufene Arbeitsjahre keine große Bedeutung mehr haben ... letztlich steht dir ja trotzdem pro Jahr der komplette arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaub zu und wenn du ihn überhaupt nicht nehmen konntest (wegen Krankheit) hat das ja nicht mehr viel mit der sonst üblichen Arbeitsorganisation zu tun.

Da hast du ja auch nicht "auf eigenen Wunsch" eine Verschiebung (in das Folgejahr) oder "Ansammeln" (für einen Auslandsaufenthalt) beantragt, es kann auch "rückwirkend" keine Urlaubssperre oder Zwangsverbrauch von Urlaubstagen (wegen Auftragsmangel) geben, dafür ist der Erholungs-Urlaub sowieso nicht gedacht (um Auftragsmangel auszugleichen), das ist alleiniges Firmenrisiko.

Dann könnte man ja jetzt auch auf den kuriosen Gedanken kommen, dass dein Urlaub bereits durch die AU "verbraucht" wurde ... das soll ja gerade nicht sein, denn AU dient ja nicht gerade "Erholungszwecken" vom Arbeitsleben ... :Ohnmacht:

Vielleicht sind ja ein paar Denkanstöße dabei, ich habe jedenfalls meine Schwierigkeiten das System bei deiner Firma im Bezug auf Urlaubsansprüche zu begreifen, solche "Sonderregelungen" können doch nicht einfach auf Jemanden angewendet werden, der schon länger wegen AU überhaupt nicht mehr arbeiten konnte ...

Aber im Moment verstehe ich ja nichtmal warum meine Firma "nicht aus dem Knick" kommt, obwohl das (nach meiner Ansicht) alles klar vertraglich geregelt ist, was jetzt zu geschehen hat ...

Dann üben wir uns mal weiter in Geduld, erstmal schönes Wochenende, da kann man sowieso NIX regeln ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 14. Jun 2013, 19:25

Danke liebe Doma,

alles ein wenig dubios, aber normalität in dieser Firma!

Ich hab grad meine Schwerbehindertenvertretung erreicht und die sagt auch, dass es schon Fälle gab, wo irgendwelche Urlaubstage oder Plusstunden einfach verschwunden sind in der Firma oder im System!

Aber in meinem Fall, würde es genügen, dort anzurufen und dann würden die sich auch kümmern

Wollte ja alles schriftlich machen, vor allem, weil ich so dermaßen Schiss hatte mich überhaupt dort zu melden.

Fakt ist jetzt einfach, dass der Personaler bestimmt sofort ins HR-Büro gestürmt ist und Brühwarm erzählt hat, dass ich mich gemeldet hätte. Diese Ausfragerei, ob ich dann nicht im nächsten Jahr wiederkomme, bla, bla....

Aber so wie du schreibst, einfach abwarten, was kommt.

Könnte das Geld echt grad supergut brauchen.

Danke dir für die Denkanstöße

Lg hasenstall
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Re: Urlaubsabgeltung (wird alter Urlaub angerechnet auf EMR?

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 28. Jun 2013, 08:02

Hallo liebe Doma,

wollte dir nur kurz berichten, dass heute auf meinem Konto 4.500,-€ eingegangen sind, von meiner Firma und Urlaubsabgeltung steht noch mit dabei! :Yeah: :Yeah: :Yeah:

Lohnabrechnung ist noch keine dazu da, ist mir grad auch wurscht.

Werd gleich zur Bank stürmen und das Geld abholen, oh man, das rettet mir das Leben! :applaus:

Vorgestern musste ich mein Auto in der Werkstatt lassen, durfte keinen Meter mehr fahren. :Ohnmacht:
Dort hab ich schon voll das heulen angefangen, weil ich nicht wusste wie die Reparatur bezahlt werden könnte. :ic_down:

Anfang August kommt nun entgültig das Haus unter den Hammer, Versteigerung ohne Limit!
Natürlich bin ich auf Wohnungssuche, aber ich wusste ja nicht, wie ich eine Kaution auftreiben sollte, also war das nicht so richtig wirklich.

Nun kann ich mich wenigstens darum kümmern, hat grad wirklich Priorität, dieses neue Zuhause! :jaa:

Gleich kommt meine Schwester und fährt mich zur Bank, muss noch schnell die Überweisungen für längst überfällige Rechnungen schreiben, oh man, die werden sich auch freuen!

Danke dir nochmal für deine liebevolle und moralische Unterstützung :umarm:

Deine hasenstall
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