Berufsschutz
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Berufsschutz
Hallo
Wer kann das Thema Berufsschutz mal erklären.
Ich frage deshalb weil ich als Metallfacharbeiter Fachrichtung Qualitätssicherung beschäftigt war und die DRV meine Rente ablehnt mit der Begründung ich könnte noch leichte Verpackungstätigkeiten ausführen , als Pförtner oder Museumswaechtrer vollschichtig arbeiten.
Bin vor 61 geboren.
Irgend was stimmt da sowieso nicht die haben eine ganz andere Tätigkeit im abgelehnten Rentenbescheid
geschrieben als die was ich in der Firma ausgeführt habe.
Wenns was bringt kann ich es ja ein scannen
Gruß Karl
Wer kann das Thema Berufsschutz mal erklären.
Ich frage deshalb weil ich als Metallfacharbeiter Fachrichtung Qualitätssicherung beschäftigt war und die DRV meine Rente ablehnt mit der Begründung ich könnte noch leichte Verpackungstätigkeiten ausführen , als Pförtner oder Museumswaechtrer vollschichtig arbeiten.
Bin vor 61 geboren.
Irgend was stimmt da sowieso nicht die haben eine ganz andere Tätigkeit im abgelehnten Rentenbescheid
geschrieben als die was ich in der Firma ausgeführt habe.
Wenns was bringt kann ich es ja ein scannen
Gruß Karl
- k@lle
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Re: Berufsschutz
hab dir mal einen post aus einem anderen Thread kopiert...
Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen?
wenn ich eure Geschichte lese könnte man meinen es dreht sich dabei um mich....
hab euch mal mal was zum Thema Bu rausgesucht...
§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.
vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.
berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
das ganze zum Thema :
viewtopic.php?f=3&t=102
ich selbst verstehe es auch nicht ...bei den einen wird sofort auf Bu_Rente entschieden....bei anderen (wie auch bei mir)auf diesen "Gummi" § verwiesen
Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen?
wenn ich eure Geschichte lese könnte man meinen es dreht sich dabei um mich....
hab euch mal mal was zum Thema Bu rausgesucht...
§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.
vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.
berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
das ganze zum Thema :
viewtopic.php?f=3&t=102
ich selbst verstehe es auch nicht ...bei den einen wird sofort auf Bu_Rente entschieden....bei anderen (wie auch bei mir)auf diesen "Gummi" § verwiesen

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Berufsschutz
Hallo
Soeben Post vom DGB erhalten.
Der DGB schreibt das die DRV schreibt
Ich bin bis 2000 in meinem Beruf tätig war und dann als Sachbearbeiter eingesetzt worden bin.
So ein Schmarren
Ich bin seit 1976 in der Qualitätssicherung in der Firma eingesetzt.
Im laufe der Jahre habe ich viele Schulungen und Prüfungen ablegen muessen(Kundenforderung.)
Die Vorraussetzung fuer diesen Beruf ist eine abgeschlossene Metallfacharbeiterausbildung.
Zuletzt war ich das Verbindungsglied zwischen der Qualitätsicherung unserer Firma und der Qualitätssicherung underer Kunden wenn es um ungeklärte Kostenfragen ging.
Dazu ist natürlich ein breites technisches wissen auf den Gebiet der QS erforderlich.
Zu meinem zuletzt ausgeübten Beruf schreibt die DRV im Gutachten Job im Helferbereich !
Wo haben die diesen Schmarren was die schreiben her ?
Gruß Karl
Soeben Post vom DGB erhalten.
Der DGB schreibt das die DRV schreibt
Ich bin bis 2000 in meinem Beruf tätig war und dann als Sachbearbeiter eingesetzt worden bin.
So ein Schmarren
Ich bin seit 1976 in der Qualitätssicherung in der Firma eingesetzt.
Im laufe der Jahre habe ich viele Schulungen und Prüfungen ablegen muessen(Kundenforderung.)
Die Vorraussetzung fuer diesen Beruf ist eine abgeschlossene Metallfacharbeiterausbildung.
Zuletzt war ich das Verbindungsglied zwischen der Qualitätsicherung unserer Firma und der Qualitätssicherung underer Kunden wenn es um ungeklärte Kostenfragen ging.
Dazu ist natürlich ein breites technisches wissen auf den Gebiet der QS erforderlich.
Zu meinem zuletzt ausgeübten Beruf schreibt die DRV im Gutachten Job im Helferbereich !
Wo haben die diesen Schmarren was die schreiben her ?
Gruß Karl
- Miko
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Re: Berufsschutz
Um es mal ganz lapidar auszudrücken:
Wenn man vor 61 geboren ist....
Hat man einen Beruf erlernt und diesen bis zur beantragten EU Rente durchgängig ausgeführt, dann ist die Wahrscheinlichkeit
der Rentengenehmigung höher, sofern man in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
War man, wie ich, so flexibel und ist nicht auf dem Arbeitsamt sitzen geblieben, hat sich nicht jahrelang vom Staat für´s
Nichtstun bezahlen lassen, sondern war so flexibel und einen anderen Beruf erlernt, (weil der erlernte Beruf z. B. ausgestorben ist) bzw. sich
woanders in anderer Branche hat anlernen lassen und diesen dann ausgeübt,
ist man in dieser, unseren Situationen der Dumme.
Wenn man vor 61 geboren ist....
Hat man einen Beruf erlernt und diesen bis zur beantragten EU Rente durchgängig ausgeführt, dann ist die Wahrscheinlichkeit
der Rentengenehmigung höher, sofern man in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
War man, wie ich, so flexibel und ist nicht auf dem Arbeitsamt sitzen geblieben, hat sich nicht jahrelang vom Staat für´s
Nichtstun bezahlen lassen, sondern war so flexibel und einen anderen Beruf erlernt, (weil der erlernte Beruf z. B. ausgestorben ist) bzw. sich
woanders in anderer Branche hat anlernen lassen und diesen dann ausgeübt,
ist man in dieser, unseren Situationen der Dumme.
Gruß
Miko
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Re: Berufsschutz
Hallo Miko
Das ist wieder so eine Wortglauberei bei der DRV .
Beispielfrage
Wenn Metzger gelernt hast und dann als Fleisch und Wurstvekäufer arbeitest hast dann auch deinen Berufsschutz verloren?
Wobei ja für den Fachverkäufer eine Fachausbildung im Metzgerhandwerk vorraussetzung ist.
Ist Irgend wie eine Saurei
Poch mal beim Arbeitsamt auf deinen Beruf was die dir erzählen ,
aber im nachhinein Intresiert das keinen man ist einfach der Depp.
Das ist wieder so eine Wortglauberei bei der DRV .
Beispielfrage
Wenn Metzger gelernt hast und dann als Fleisch und Wurstvekäufer arbeitest hast dann auch deinen Berufsschutz verloren?
Wobei ja für den Fachverkäufer eine Fachausbildung im Metzgerhandwerk vorraussetzung ist.
Ist Irgend wie eine Saurei
Poch mal beim Arbeitsamt auf deinen Beruf was die dir erzählen ,
aber im nachhinein Intresiert das keinen man ist einfach der Depp.
- Miko
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Re: Berufsschutz
Hallo Karla1,Karla1 hat geschrieben:Hallo Miko
Das ist wieder so eine Wortglauberei bei der DRV .
Beispielfrage
Wenn Metzger gelernt hast und dann als Fleisch und Wurstvekäufer arbeitest hast dann auch deinen Berufsschutz verloren?
Wobei ja für den Fachverkäufer eine Fachausbildung im Metzgerhandwerk vorraussetzung ist.
Ist Irgend wie eine Saurei
Poch mal beim Arbeitsamt auf deinen Beruf was die dir erzählen ,
aber im nachhinein Intresiert das keinen man ist einfach der Depp.
in der Tat, da hast du Recht.
So, wie ich die DRV mittlerweile kennen gelernt habe, verlierst du deinen Berufsschutz bei deinem Beispiel.
Aber wissen tut´s man erst, wenn man seinen SB "kennengelernt" hat.
Stimmt auch: Denen auf dem Arbeitsamt etwas vom evtl. später wichtigen Berufsschutz erzählen.
Die lachen dich aus und stellen erstmal die Zahlungen ein, weil du dich nicht willig gezeigt hast.
So gesehen ein Würgegriff.
Ich habe das damals auch nicht bedacht, sondern nur zugesehen, dass ich schnell wieder Geld verdienen kann,
nachdem ich aus der Lebensmittelbranche ausscheiden musste.
Der Logistikbereich war dann eine völlig andere Branche, jedoch, wenn man es genau nehmen würde, auch in meiner
Lehrzeit ein Abschnitt, eine Abteilung die zu erlernen war, bzw. erlernt werden musste.
Egal wie man es macht, man macht es falsch, denn oft hinterher kommt erst der "ACHSO Effekt".
Wenn man 34 Jahre alt ist, 2 Kinder hat, arbeitslos wird, kerngesund ist, denkt man schließlich nie an
eine evtl. EU Rente in 15 Jahren, oder an Bedingungen wie BERUFSSCHUTZ.
Nein, man sieht zu, dass man seine Familie ernähren und sich auch mal einen Urlaub leisten kann.
Gruß
Miko
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Re: Berufsschutz
Hallo Miko
Stimmt das Thema Berufsschutz kennt man ja gar nicht.
Es taucht erst auf wenn man Rente beantragt , und dann ist es zu spät .
Das heist man kommt unverschuldet in so scheiß Mühlen der DRV.
Gruß Karl
Stimmt das Thema Berufsschutz kennt man ja gar nicht.
Es taucht erst auf wenn man Rente beantragt , und dann ist es zu spät .
Das heist man kommt unverschuldet in so scheiß Mühlen der DRV.
Gruß Karl
- k@lle
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Re: Berufsschutz
oder auch nicht...siehe Beispiel K@lle....Hat man einen Beruf erlernt und diesen bis zur beantragten EU Rente durchgängig ausgeführt, dann ist die Wahrscheinlichkeit
der Rentengenehmigung höher, sofern man in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
habe immer nur angegeben nur auf meinem erlernten Beruf (elektroinstallature)gearbeitet zu haben...
die Bu wurde schon 1999/2000 (Richterliche Begutachtung (uni-Klinik) & Reha (DRV)) festgestellt....
und Trotzdem verweist mich die DRV auf eine Anlerntätigkeit (die in kürzester Zeit erlernt werden kann)
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- Miko
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Re: Berufsschutz
k@lle hat geschrieben: oder auch nicht...siehe Beispiel K@lle....
habe immer nur angegeben nur auf meinem erlernten Beruf (elektroinstallature)gearbeitet zu haben...
die Bu wurde schon 1999/2000 (Richterliche Begutachtung (uni-Klinik) & Reha (DRV)) festgestellt....
und Trotzdem verweist mich die DRV auf eine Anlerntätigkeit (die in kürzester Zeit erlernt werden kann)



Da sieht man´s mal wieder: Der DRV kann man nicht trauen.
Eine ergänzende Antwort somit für Karla1
Es ist zum

Gruß
Miko
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Re: Berufsschutz
Hallo K@lle
Ah ge du spinns... das gibts doch nicht .
Das werde ich unseren Elektriker sagen das er eine Anlerntätigkeit ausübt :-)
Ich weis aber genau wenn es zur Verhandlung kommt und einer von der DRV sitzt da ,das frag ich den
was er gelernt hat da sein Job eh nur eine Anlernftätigkeit ist.
Gruß Karl
Ah ge du spinns... das gibts doch nicht .
Das werde ich unseren Elektriker sagen das er eine Anlerntätigkeit ausübt :-)
Ich weis aber genau wenn es zur Verhandlung kommt und einer von der DRV sitzt da ,das frag ich den
was er gelernt hat da sein Job eh nur eine Anlernftätigkeit ist.
Gruß Karl
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