Selbsteinschätzungsbogen R 215

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
aidafan301286
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Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mo 31. Dez 2012, 08:00

Hallo,

nachdem ich vor zwei Tagen meinen lang ersehnten Rentenbescheid über die Erwerbsminderungsrente erhalten habe, muss ich mich jetzt schon um die Verlängerung kümmern. Mein Rente wird rückwirkend für zwei Jahre gewährt und dafür aber nur bis zum 30.06.2013. Lt. Empfehlung der DRV soll der Verlängerungsantrag etwa 4 Monate vorher gestellt werden; bei mir also im Februar 2013 - 2 Monate nach Gewährung der Rente. Dass sich der Gesundheitszustand in der kurzen Zeit nicht gebessert haben kann, dürfte klar sein.

Nun habe ich gelesen, dass in dem Verlängerungsantrag darauf hingewiesen wird, dass man freiwillig diesen Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen kann. Ich habe mir diesen mal angeguckt und ich muss sagen, mir fällt es schon sehr schwer, meine Beschwerden dort aufzuführen, da meine Konzentration auch sehr schlecht ist. Wenn man mich direkt fragt, welche Beschwerden ich habe, kann ich Auskunft geben. Aber ich kann nicht drauf losschreiben - das klappt leider nicht.

Ist das denn wohl von Vorteil, wenn man diesen Bogen ausfüllt oder sollte man es lassen. Ich habe gedacht, ich würde das Formular R 120 (Antrag auf Verlängerung) nehmen und wieder diesen Bogen, der von den Ärzten auszufüllen ist, hinzufügen. Aber das ist gar nicht vorgesehen, dass ich von den Ärzten etwas hinzufügen muss. Wie habt Ihr das denn gemacht?

Oder geht man zu den Ärzten und bittet um einen Bericht, den man dann mitschickt?

Ich wäre für Tipps echt dankbar, denn man will ja von Vornherein nicht alles falsch machen.

Danke Euch und einen guten Rutsch.

LG
Gaby

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 31. Dez 2012, 08:07

Hallo Gaby,

hier haben wir das so gehandhabt, dass wir darauf hingewiesen haben,
dass es ja wohl nicht sein kann, dass sich innerhalb dieser kurzen Zeit
eine positive Veränderung eingestellt haben könnte.

Einen Selbsteinschätzungsbogen halte ich persönlich für hochwertig sinnlos, denn
ausgehend vom Rentenantrag, in welchem man bereits seine eigenen Beschwerden angeben kann, diese
allerdings keinerlei Gehör finden, so nichtmal Berichte wie z. B. von Psychologen (ohne Arztzulassung)
Gehör finden,....

Keine Veränderung der bereits bekannten Beschwerden, allerhöchstens eine Verschlechterung.
So in diesem etwaigen Wortlaut zurück schreiben, basta. (natürlich ehrlich bleiben)

Wir hier schlugen sogar die Freiwilligkeit einer Reha aus und dennoch wurde Rente weiter bewilligt.
Gruß
Miko

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 31. Dez 2012, 12:30

Hallo Aidafan.

Bei mir läuft die EM-rente bis März 2013.
Ich bekam den Verlängerungsantrag vom VDK und einen Tag später von der DRV.
Bei dem (vermutlich älteren) Formular des VDKs war nichts anzukreuzen, dass man diesen Bogen zugeschickt haben wollte.
Und bei der DRV müsste ich ein Kreuzchen machen, wenn ich es denn wollte.
Ich habs übersehen. :cool:
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mo 31. Dez 2012, 12:41

Ich habe mir den Verlängerungsantrag angesehen und komischerweise finde ich jetzt nicht mehr den Hinweis zu dem Formular R 215. Keine Ahnung, was ich da gesehen habe.

Kann mir denn jemand sagen, ob ich zu diesem Verlängerungsantrag Gutachten hinzufügen soll? Es ist nicht die Rede davon, also wird man sich bei der DRV das anfordern, was sie brauchen. Aber vielleicht ist es ja von Vorteil, wenn ich sofort Unterlagen hinzufüge?

LG
Gaby

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 31. Dez 2012, 16:13

Hallo aidafan, :smile:
Ich habe mir den Verlängerungsantrag angesehen und komischerweise finde ich jetzt nicht mehr den Hinweis zu dem Formular R 215. Keine Ahnung, was ich da gesehen habe.
kann mich den Vorschreibern nur anschließen, diesen Bogen gab es seit Anfang diesen Jahres wohl ganz neu zum Antrag auf EM-Rente, da wurde das schon ausführlich diskutiert, ob es wirklich sinnvoll ist den überhaupt auszufüllen. :confused:
Schon merkwürdig, dass man da (seitens der DRV) plötzlich so interessiert an unseren eigenen Ansichten zu unserer Gesundheit ist, ich persönlich würde das nicht ausfüllen, meine Ansicht hat die früher auch nicht interessiert, sonst wäre der Weg zum Gericht ja nicht nötig gewesen. :confused: :Gruebeln:

Meine EM-Rente wurde auch für fast 2 Jahre rückwirkend bewilligt und muß im Sommer 2013 schon verlängert werden, warum sollte ich denen da auch noch selber erklären müssen, dass es mir immer noch nicht besser geht, nach diesem ganzen jahrelangen Theater ... :Verwirrt: :Hilfe:
Beim Verlängerungsantrag habe ich davon noch nicht gehört, dass man diesen Bogen auch ausfüllen kann /soll, das ist ja generell freiwillig und unnötige Arbeit mache ich mir nicht "freiwillig", wer weiß schon wie die das dann wieder auslegen, was man da reinschreibt ... :Gruebeln:
Kann mir denn jemand sagen, ob ich zu diesem Verlängerungsantrag Gutachten hinzufügen soll? Es ist nicht die Rede davon, also wird man sich bei der DRV das anfordern, was sie brauchen. Aber vielleicht ist es ja von Vorteil, wenn ich sofort Unterlagen hinzufüge?
Wenn du was hast zu deinem aktuellen Zustand, was die noch nicht kennen können, dann wird es wohl nicht schaden es beizufügen, welche neuen Gutachten hast du denn von welcher Stelle ...was vom Versorgungsamt interessiert die z.B. im Bezug auf EM-Rente nicht unbedingt, mit dem Anfordern sind die selber nicht so besonders fleißig...

Ich denke mal bei der kurzen Zeit, wo du jetzt noch "echte" Renten-Zeit hattest wird es keine großen Nachforschungen geben und die Verlängerung relativ problemlos durchgehen, wirklich wissen kann man das aber erst mit dem entsprechenden Bescheid in der Hand. :jaa: :cool:

Ich lasse mich mal überraschen, mein "Erinnerungs- /Antragsbrief" wird ja im neuen Jahr auch bald eintreffen, wenn mein Psycho-DOC mir da noch was zu schreibt schicke ich das mit und wenn nicht, fülle ich den notwendigen Antrag aus und schicke das ohne weitere zusätzliche Kommentare dort hin, steht denen ja frei sich noch Infos bei meinen Ärzten anzufordern.

Irgendwelche DRV-Begutachtungen bleiben mir hoffendlich erspart, die taugten schon im Renten-Antrags-Verfahren NIX und Reha-Maßnahmen jeglicher Art wurden auch schon als sinnlos ausgeschlossen ..., die sollen das einfach maximal verlängern und gut, in 3 Jahren kann ich sowieso in Altersrente gehen, ich habe schlicht und einfach GENUG von dieser ganzen DRV- :kack:

In den letzten GA steht doch schon klar drin, dass ich nicht mehr FITT zu bekommen bin, von ständigen Wiederholungen und Nachfragen wird das auch nicht besser werden, die sollen mich einfach endlich mal längerfristig (!!!) IN RUHE lassen ... ohne, dass ich immer wieder erneute Rechtfertigungen /Erklärungen dafür abgeben muss warum ... :Verwirrt: :Hilfe:

Jedenfalls werde ich freiwillig nicht ein einziges Stück Papier mehr ausfüllen, als dafür unbedingt erforderlich ist ... :Sturkopf:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Mo 31. Dez 2012, 19:11

Hallo Doppeloma,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe es übrigens doch wieder gefunden und zwar heißt es in dem Formular R120 (Antrag auf Verlängerung) unter Punkt 3.13:

"Damit wir uns ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen machen können, haben sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Einschätzung in dem Vordruck R214 einzubringen."

Aber ich sehe es auch als freiwillig an und ich sehe nicht ein, dass ich eine persönliche Einschätzung meines Gesundheitszustandes abgebe. Das steht mir nicht zu und ich überlasse es lieber den Ärzten und bin insofern auch gerne bereit, ärztliche Gutachten hinzuzufügen. Da kann man sich gerne einen Einblick verschaffen.

Natürlich hast Du recht, Doppeloma, wenn Du schreibst, dass die DRV sich das anfordern soll, wenn sie es für nötig halten. Ich denke aber, wenn ich schon Gutachten hinzufüge, bleibt mir evtl. eher der Gutachter erspart, vor dem ich ja ganz schön Sch.... habe.

Ich bin auch der Meinung, dass es wohl kein großes Problem sein sollte, nach so kurzer Zeit eine Verlängerung zu bekommen, wenn ich schon zwei Monate nach Erhalt des Rentenbescheides die Verlängerung beantragen soll. Aber wer weiß, was für ein cleveres Kerlchen gerade meinen Antrag bearbeitet. Nicht alles ist logisch bei der DRV. Die Erfahrung hast Du ja auch schon zur genüge gemacht, wenn ich das so lese, was Du schreibst.

Ich drücke Dir natürlich auch ganz fest die Daumen, dass es relativ unproblemtisch über die Bühne geht.

LG
Gaby

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von Nixe » Mo 31. Dez 2012, 23:57

@Miko

Wir hier schlugen sogar die Freiwilligkeit einer Reha aus und dennoch wurde Rente weiter bewilligt.
Heisst das, dass man vor der Verlängerung eigentlich nochmal in eine Reha muss und Du das abgelehnt hast??

*grusel*

LG
Nixi

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Di 1. Jan 2013, 00:42

Nixe hat geschrieben:@Miko

Wir hier schlugen sogar die Freiwilligkeit einer Reha aus und dennoch wurde Rente weiter bewilligt.
Heisst das, dass man vor der Verlängerung eigentlich nochmal in eine Reha muss und Du das abgelehnt hast??

*grusel*

LG
Nixi

Das würde mich auch interessieren, wobei ich erst vor einem halben Jahr aus der Reha gekommen bin. So schnell werde ich bestimmt nicht fahren müssen.

LG
Gaby

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Re: Selbsteinschätzungsbogen R 215

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 1. Jan 2013, 08:54

aidafan301286 hat geschrieben:
Nixe hat geschrieben:@Miko
Wir hier schlugen sogar die Freiwilligkeit einer Reha aus und dennoch wurde Rente weiter bewilligt.
Heisst das, dass man vor der Verlängerung eigentlich nochmal in eine Reha muss und Du das abgelehnt hast??
LG
Nixi

Das würde mich auch interessieren, wobei ich erst vor einem halben Jahr aus der Reha gekommen bin. So schnell werde ich bestimmt nicht fahren müssen.

LG
Gaby
Ja, so war das.
Es kam ein Reha Vorschlag, man sollte sich dazu äußern und wir haben darauf gar nicht reagiert.

Die Rente wurde weiter bewilligt.

Das sollte allerdings nicht als "Freibrief" gelten, denn dieses risikoreiche vorgehen, wie wir es hier
praktizierten ist sicherlich nicht immer mit einer Weiterbewilligung gekoppelt.

Da heißt es abwägen.
Gruß
Miko

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