Ende Krankengeld

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Hoffnung1224
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Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Hoffnung1224 » Di 20. Nov 2012, 17:17

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

mein Krankengeldanspruch läuft am 28.12.2012 aus, ich habe vor paar Tagen ein Schreiben der Krankenkasse dazu erhalten.
Muß ich mich dazu bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellen?
Welche Möglichkeiten und Wege gibt es, z.B. Wenn ich dann weiterhin krank bin? Von wem erhalte ich dann Geld? Arbeitslosengeld 1?
Mein behandelnder Arzt hat mir vorgeschlagen, das im Januar 2013 eine Wiedereingliederung erfolgen soll, wer zahlt mir dann bei einer Wiedereingliederung das Geld? Arbeitgeber,Arbeitagentur? Wie läuft eine Wiedereingliederung ab?


Vielen Dank für eure Antworten schon vorab.


Es grüßt Hoffnung 1224

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 20. Nov 2012, 18:50

so ich sag erst mal Hallo :smile:

da du erst frisch hier bist solltest du dich zuerst mal etwas einlesen...

viele hier haben/hatten die selben Probleme wie du....

du wirst dann auch lesen dass wenn man dir etwas mehr helfen soll es doch noch der einen oder anderen info zu dir bedarf...
am besten du eröffnest unter "Dein Fall" deinen eigenen Thread...

P.s.du kannst auch über unser Suchfeld mal einige Antworten zu deinen Fragen bekommen....

und wenn du dann doch nicht weiterkommst ...melde dich noch mal...
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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 20. Nov 2012, 23:29

Hallo,

wichtig ist, dass du dich bei Afa "mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt Vollzeit (wenn bisher auch) zur Verfügung stellst...das Restleistungsvermögen müssen sie dann noch per Gutachtenlage feststellen. Es wird dann ein sozialmedizinisches Gutachten angefertigt.

Damit die Behörde das Gutachten durchführen kann, werden sie dir ohne weitere Erklärung einen Gesundheitsfragebogen undSchweigepflichtentbindungen in die Hand drücken. Das sollst du ausfüllen und unterschreiben...natürlich wird nicht dazu gesagt, dass das freiwillig ist..

Du solltest genau überlegen, welche Unterlagen du dem ärztl.Dienst der Afa zukommen lassen willst...
wenn z.B. schon ein Rentenantrag gestellt wurde und der in der 1. Instanz abgelehnt wurde, dann würde ich das Gutachen z.B. nicht freigeben..

ansonsten kannst du der Afa auch vorschlagen, dass du alle medizinischen Unterlagen in einem verschlossenem Umschlag !! an den ärztlichen Dienst senden willst und die sollen dir die Anschrift dafür geben.
Meinstens werden sie dann ungehalten, weil sie selber meinen, sie müßten überprüfen, ob alle Unterlagen korrekt sind...
das dürfen sie natürlich nicht...woher wollen die auch wissen, welche ärztlichen Unterlagen ich habe? geht die doch auch ncihts an.

das war es erst einmal, lese dich hier ein und ich gehe jetzt ins Bett...

Gute Nacht
LG
Vrori

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 21. Nov 2012, 07:32

wenn z.B. schon ein Rentenantrag gestellt wurde
du siehst es kommen schon mehr Fragen als Antworten...

schau mal :lesen: ... zur zeit ein Aktueller Fall....dürfte ggf.interessant für dich sein..ggf.findest du hier schon einige Antworten..

viewtopic.php?f=5&t=3578
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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Hoffnung1224 » Mi 21. Nov 2012, 12:30

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten und Tipps,

also ich hatte vor kurzem einen Termin bei meinem behandelnden Arzt und er sagte zu mir, das ich im Januar 2013 mit einer Wiedereingliederung beim alten Arbeitgeber beginnen soll, da besteht ja noch ein laufender Arbeitsvertrag, muß ich dann aber trotzdem zur Agentur für Arbeit? Wer zahlt mir eigentlich in der Zeit einer Wiedereingliederung Geld? Der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit oder die Krakenkasse? Muß ich der Agentur für Arbeit schon am Anfang mitteilen, das ich eine Wiedereingliederung machen soll? Bekomme ich von der Agentur für Arbeit dann Arbeitslosengeld 1?


Sorry, das ich schon von Anfang an soviele Fragen habe, bin das erste mal in so einer Situation, bisschen eingelesen habe ich mich auch schon, aber ich habe soviel um die Ohren zur Zeit.


Es grüßt euch Hoffnung1224

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 21. Nov 2012, 13:24

Hallo,

für dich müßte dann eigentlich § 145 SGB III gelten..

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

u..a. auch während einer Wiedereingliederung....schau mal ungefähr ab Seite..12
Punkt 2.4.1 - 5 a...

was mich aber wiederum dann daran zweifeln läßt, warum man für den 145 erst mehr als 6 Monate dauernde Erkrankung annehmen muss...
wenn während einer Wiedereingliederung der 145 nicht entfallen kann....???
LG
Vrori

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Hoffnung1224 » Mi 21. Nov 2012, 21:40

Das hatte ich jetzt auch nicht so richtig verstanden, wenn ich jetzt zur Arbeitsagentur gehe, weiß ich nicht was ich machen soll, ich möchte ja nichts falsches machen, das stimmt mich jetzt wirklich sehr nachdenklich. Was könnte ich jetzt am besten tun?

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 22. Nov 2012, 00:52

Hallo Hoffnung1224, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN auch von mir hier im Forum. :umarm:
Das hatte ich jetzt auch nicht so richtig verstanden, wenn ich jetzt zur Arbeitsagentur gehe, weiß ich nicht was ich machen soll, ich möchte ja nichts falsches machen, das stimmt mich jetzt wirklich sehr nachdenklich. Was könnte ich jetzt am besten tun?
Was hast du nicht richtig verstanden, der ERSTE Schritt ist, dass du zur AfA gehst, dort eine Kopie der Aussteuerungs-Bescheinigung deiner KK vorlegst und ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) beantragst, weil du am XXX ausgesteuert wirst und noch NICHT direkt wieder arbeitsfähig bist, auf noch unbestimmte Zeit weiterhin AU !!!

Wenn du schon direkt davon sprichst, dass man (dein Arzt) meint dich ab Januar wieder einzugliedern, KÖNNTE es ernste Probleme geben, da solltest du besser erst mal die wirkliche Entwicklung abwarten.
Denn die Nahtlosigkeit nach § 145 tritt nur in Kraft, wenn du noch NICHT (sicher) absehbar wieder gesund /arbeitsfähig sein wirst...
also ich hatte vor kurzem einen Termin bei meinem behandelnden Arzt und er sagte zu mir, das ich im Januar 2013 mit einer Wiedereingliederung beim alten Arbeitgeber beginnen soll, da besteht ja noch ein laufender Arbeitsvertrag,


Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz, warum dein Arzt mit so einer Idee wartet, bis du aus dem Krankengeld ausgesteuert bist, oder war das EHER (z.B. vor ca. 3 Monaten ???) tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen noch KEINE Option ...das ist im Moment jedenfalls ein ganz schlechtes "Timing"... :confused: :Gruebeln:

Der Arbeitsvertrag an sich ist kein Grund gegen die Anwendung der Nahtlosigkeit nach § 145, NUR wird es möglicherweise Probleme geben, dass die AfA dann diese Wiedereingliederung finanziell übernimmt ... :confused:
muß ich dann aber trotzdem zur Agentur für Arbeit?


Du MUSST in JEDEM Falle zur AfA, es sei denn du kannst DIREKT wieder normal zur Arbeit gehen nach der Aussteuerung, dann entfällt das natürlich...
Wer zahlt mir eigentlich in der Zeit einer Wiedereingliederung Geld?


Das wirst du wohl dann (später) NUR mit der AfA irgendwie klären können, es gibt dazu wohl Regelungen aber die tun sich mehr als schwer damit, die auch anzuwenden, wirklich Erfahrungen damit hat hier wohl bisher kaum Jemand (meines Wissens), für die meisten hier stand diese Frage nach der Aussteuerung gar nicht mehr, sie KONNTEN (können) ohnehin nicht mehr arbeiten oder zumindest NICHT mehr im alten Beruf /in der alten Firma.
Der Arbeitgeber
der scheidet aus, der wird deine Bezahlung während einer Wiedereingliederung ganz sicher nicht übernehmen, der braucht erst wieder zahlen, wenn du auch vollwertig deine Arbeit wieder aufnehmen kannst.
Der KANN einer solchen Maßnahme zwar zustimmen, MUSS er aber auch nicht, hast du das in der Firma schon mal angesprochen ???
Es genügt nicht ganz, dass dein Arzt das für angebracht hält, da müssen auch der AG und der entsprechende "Geldgeber" zustimmen.

Die Krankenkasse scheidet aber bei dir schon aus, dann hätte das VOR der Aussteuerung passieren MÜSSEN, dafür muß noch ein gewisser Anspruch auf Krankengeld vorhanden sein (so 2 - 3 Monate), bleibt also im Januar 2013 NUR noch die AfA übrig.
Muß ich der Agentur für Arbeit schon am Anfang mitteilen, das ich eine Wiedereingliederung machen soll? Bekomme ich von der Agentur für Arbeit dann Arbeitslosengeld 1?
Das solltest du bei denen aber erst ansprechen, wenn zumindest KLAR ist, dass dein AG da auch mitmacht, sonst bekommst du am Ende GAR NICHTS mehr ... :Ohnmacht:
Gibst du das schon bei der Antragstellung an, wird man den Antrag vielleicht direkt ablehnen, weil du voraussichtlich weniger als 6 Monate weiterhin gesundheitlich eingeschränkt bist. :Gruebeln:

Ansonsten gibt es nur noch die Finanzierung über die Renten-Kasse, das wird aber meist direkt nach Ende einer medizinischen Reha-Maßnahme durchgeführt, sonst übernehmen die das auch nicht.

Vielleicht magst du ja noch näher beschreiben, warum dein Arzt erst so spät auf diesen Gedanken kommt, eigentlich sollten die Ärzte doch auch wissen, dass man bei sowas üblicherweise Krankengeld bekommen kann, aber NICHT mehr kurz vor oder nach der Aussteuerung... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Hoffnung1224 » So 25. Nov 2012, 01:06

Hallo ,

vielen Dank für die kompetenten Auskünfte.

Also bei der Agentur für Arbeit war ich gewesen, und habe dort Unterlagen zum ausfüllen erhalten und wenn diese ausgefüllt sind soll ich wieder hinkommen, der Arbeitgeber hat sich zwischenzeitlich gemeldet und wollte wissen, wie es weitergeht. Jetzt habe ich kommende Woche da ein Gespräch u.a. auch bei einem Betriebsarzt soll ich vorsprechen, für den Betriebsarzt habe ich schon den Termin erhalten, muß ich dem Betriebsarzt alle Diagnoseschlüssel und Befunde von mir geben oder kann ich da schweigen, das wäre eine wichtige frage für mich, möchte ja in diesem Gespräch nicht zuviel Preisgeben, den dieser Arzt soll wohl feststellen ob ich eine Wiedereingliederung erhalten soll. Wenn ich eine Wiedereingliederung erhalten würde, wäre diese dann evtl. im Januar 2013 Wer würde mir für diesen Zeitraum der Wiedereingliederung Geld zahlen? Die Agentur für Arbeit?


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Re: Ende Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 25. Nov 2012, 12:54

Hallo,

hast du dir den Link durchgelesen?

dann noch einmal...für die Zeit einer Wiedereingliederung nach Aussteuerung ist die Afa nach § 145 SGB der Leistunsträger...

(4a) Auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach § 74
SGB V und § 28 SGB IX liegt Arbeitsunfähigkeit und keine
Beschäftigung vor, so lange die Tätigkeit in dem
Wiedereingliederungsverhältnis nicht den zeitlichen Umfang der vor
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zuletzt konkret ausgeübten
Beschäftigung erreicht. Das Wiedereingliederungsverhältnis lässt
insoweit die Voraussetzungen der Nahtlosigkeit nicht entfallen.

Quelle:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung
(145.19a)
LG
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