Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
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Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe: Hab mal kurz im Internet recheriert und das gefunden:
So wie ich das verstehe, darf der Arbeitgeber also eine Amtsärztliche Untersuchung fordern, stimmts? Ohne dass es davor ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer gab? Hm!
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010
- 6 Sa 640/09 -
Arbeitnehmer verweigerte Gang zum Amtsarzt - Arbeitgeber durfte fristlos kündigen
Außerordentliche Kündigung wegen schuldhafter Verweigerung einer Begutachtung
Wer sich als Arbeitnehmer weigert, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz fristlos gekündigt werden.
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Im zugrunde liegenden Fall verweigerte eine Arbeitnehmerin (spätere Klägerin) eine Untersuchung durch einen Amtsarzt. Sie arbeitete als Schreibkraft bei der Bundeswehr. Der Grad der Behinderung der Frau betrug 60. Der Arbeitgeber hatte ernstliche Zweifel an der Dienstfähigkeit der Arbeitnehmerin. Nach einem Gespräch mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen beim Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) wurde beschlossen, dass die Frau sich einer fachärztlichen bzw. vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen solle.
An zwei Untersuchungsterminen nicht teilgenommen
Die Arbeitnehmerin sah dafür jedoch keinen Grund und blieb einem angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fern. Der Arbeitgeber mahnte die Frau daraufhin ab. Trotzdem blieb die Arbeitnehmerin auch einem zweiten Untersuchungstermin fern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus.
Mitwirkungspflicht verletzt
Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Die Klägerin habe ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Zwar handele es sich hierbei nur um eine sogenannte Nebenpflicht und nicht etwa, wie die Arbeitspflicht, um eine Hauptpflicht des Arbeitsvertrages. Gleichwohl könne auch bei einem bewussten Vorstoß gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht die Kündigung zulässig sein.
Verhaltensbedingter Kündigungsgrund
Eine permanente und massive Nebenpflichtverletzung stelle nach einer Abmahnung einen verhaltensbedingten Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zu rechtfertige vermag.
Was soll ich am Eurer Meinung nach am Besten tun?
G.
So wie ich das verstehe, darf der Arbeitgeber also eine Amtsärztliche Untersuchung fordern, stimmts? Ohne dass es davor ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer gab? Hm!
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010
- 6 Sa 640/09 -
Arbeitnehmer verweigerte Gang zum Amtsarzt - Arbeitgeber durfte fristlos kündigen
Außerordentliche Kündigung wegen schuldhafter Verweigerung einer Begutachtung
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Im zugrunde liegenden Fall verweigerte eine Arbeitnehmerin (spätere Klägerin) eine Untersuchung durch einen Amtsarzt. Sie arbeitete als Schreibkraft bei der Bundeswehr. Der Grad der Behinderung der Frau betrug 60. Der Arbeitgeber hatte ernstliche Zweifel an der Dienstfähigkeit der Arbeitnehmerin. Nach einem Gespräch mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen beim Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) wurde beschlossen, dass die Frau sich einer fachärztlichen bzw. vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen solle.
An zwei Untersuchungsterminen nicht teilgenommen
Die Arbeitnehmerin sah dafür jedoch keinen Grund und blieb einem angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fern. Der Arbeitgeber mahnte die Frau daraufhin ab. Trotzdem blieb die Arbeitnehmerin auch einem zweiten Untersuchungstermin fern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus.
Mitwirkungspflicht verletzt
Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Die Klägerin habe ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Zwar handele es sich hierbei nur um eine sogenannte Nebenpflicht und nicht etwa, wie die Arbeitspflicht, um eine Hauptpflicht des Arbeitsvertrages. Gleichwohl könne auch bei einem bewussten Vorstoß gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht die Kündigung zulässig sein.
Verhaltensbedingter Kündigungsgrund
Eine permanente und massive Nebenpflichtverletzung stelle nach einer Abmahnung einen verhaltensbedingten Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zu rechtfertige vermag.
Was soll ich am Eurer Meinung nach am Besten tun?
G.
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo,
meistens ist es im öffentl. Dienst so, dass ein AG eine amtsärztliche Untersuchung fordert....
bei mir war das so, hätte ich mich arbeitsfähig gefühlt, nach Ablehnung der DRV, (Klage läuft aber) hätte mein AG mich zum Amtsarzt gebeten, um festzustellen, ob überhaupt Dienstfähigkeit vorliegt...
bei allen anderen Arbeitnehmern ist es aber so, dass zur Feststellung einer Arbeitsfähigkeit- oder unfähigkeit der Medizinische Dienst der KK eingeschaltet wird...
ein Arbeitgeber wird nicht den Amtsarzt bezahlen wollen...ein AG, öffentlich Dienst, hat da andere Möglichkeiten...
LG
Vrori
meistens ist es im öffentl. Dienst so, dass ein AG eine amtsärztliche Untersuchung fordert....
bei mir war das so, hätte ich mich arbeitsfähig gefühlt, nach Ablehnung der DRV, (Klage läuft aber) hätte mein AG mich zum Amtsarzt gebeten, um festzustellen, ob überhaupt Dienstfähigkeit vorliegt...
bei allen anderen Arbeitnehmern ist es aber so, dass zur Feststellung einer Arbeitsfähigkeit- oder unfähigkeit der Medizinische Dienst der KK eingeschaltet wird...
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LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
nun die Antwort hast du dir ja in deinem Beitrag schon selbst gegeben....Was soll ich am Eurer Meinung nach am Besten tun?
wenn dein Ag es so möchte wird dir keine andere Möglichkeit bleiben....
nur ist zu deinem Beitrag ohne nähere Infos zu deinem Fall kaum was zu sagen denn ich weis jetzt nicht was bei dir im einzelnen ist...(das wären wieder mehr Fragen als Antworten)auch suche ich jetzt nicht hier rum um Infos zu deinem Fall zu finden.
warum immer einen neuen Thread eröffnen ?......Fragt doch in eurem "Fall" weiter....nur so kann man die zusatzinfos finden
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo Gabriella,
ich denke mal so pauschal darf man auch dieses Urteil nicht direkt wieder AUF ALLE anwenden, du weißt doch nicht mal was in der Einladung der Klägerin drin gestanden hat...
OHNE Nennung einer Rechtsgrundlage, DARF auch kein AG dich zu irgendeinem Amtsarzt schicken, DAS ist der springende Punkt...ich kann bisher keine Rechtsgrundlage in deiner "Einladung" finden und dann kann man dich auch nicht wegen "Pflichtverletzung" entlassen.
Wie ich dir geschrieben habe reicht es nicht, einfach pauschal irgendwelche "negativen Folgen" anzudrohen, wenn noch nicht mal eine Rechtsgrundlage angegeben wird die dich verpflichtet dort hinzugehen, es gibt schließlich auch DAFÜR Gesetze, dann sollte man (AG ???) sich bitte auch darauf berufen.
Das angegeben Urteil muss ich mir erst raussuchen und versuchen herauszufinden, ob es da wirklich verbindliche Formulierungen mit entsprechender Rechtsfolgen-Belehrung gegeben hat, immerhin ist ja die Rede von Absprachen mit Schwerbehinderten-Vertretung usw. also kann ich mir nicht vorstellen, dass die Betroffene so ganz "Ahnungslos gewesen ist"...
Letztlich musst DU SELBER entscheiden was du tust, das kann dir keiner abnehmen, wenn deine Angst vor "undefinierten negativen Folgen" zu groß ist, dann tu was man von dir verlangt, ohne es weiter zu hinterfragen...
Bei meiner Firma wurde jedenfalls auch VORHER mit mir gesprochen, als ich zum Betriebsarzt sollte, weil man nach der Herz-OP erst ein OK von ihm haben wollte, dass ich den Job wirklich noch machen darf.
Das gehörte in diesem Falle zur Fürsorgepflicht meines AG und das habe ich natürlich auch eingesehen und verstanden, die ganze Art und Weise bei dir erscheint mir jedoch (rechtlich) nicht korrekt, ich schreibe dir dazu später noch was, wenn ich mir die Unterlagen in Ruhe angeschaut habe.
Liebe Grüße von der Doppeloma

ich denke mal so pauschal darf man auch dieses Urteil nicht direkt wieder AUF ALLE anwenden, du weißt doch nicht mal was in der Einladung der Klägerin drin gestanden hat...
OHNE Nennung einer Rechtsgrundlage, DARF auch kein AG dich zu irgendeinem Amtsarzt schicken, DAS ist der springende Punkt...ich kann bisher keine Rechtsgrundlage in deiner "Einladung" finden und dann kann man dich auch nicht wegen "Pflichtverletzung" entlassen.
Wie ich dir geschrieben habe reicht es nicht, einfach pauschal irgendwelche "negativen Folgen" anzudrohen, wenn noch nicht mal eine Rechtsgrundlage angegeben wird die dich verpflichtet dort hinzugehen, es gibt schließlich auch DAFÜR Gesetze, dann sollte man (AG ???) sich bitte auch darauf berufen.
Das angegeben Urteil muss ich mir erst raussuchen und versuchen herauszufinden, ob es da wirklich verbindliche Formulierungen mit entsprechender Rechtsfolgen-Belehrung gegeben hat, immerhin ist ja die Rede von Absprachen mit Schwerbehinderten-Vertretung usw. also kann ich mir nicht vorstellen, dass die Betroffene so ganz "Ahnungslos gewesen ist"...


Letztlich musst DU SELBER entscheiden was du tust, das kann dir keiner abnehmen, wenn deine Angst vor "undefinierten negativen Folgen" zu groß ist, dann tu was man von dir verlangt, ohne es weiter zu hinterfragen...

Bei meiner Firma wurde jedenfalls auch VORHER mit mir gesprochen, als ich zum Betriebsarzt sollte, weil man nach der Herz-OP erst ein OK von ihm haben wollte, dass ich den Job wirklich noch machen darf.
Das gehörte in diesem Falle zur Fürsorgepflicht meines AG und das habe ich natürlich auch eingesehen und verstanden, die ganze Art und Weise bei dir erscheint mir jedoch (rechtlich) nicht korrekt, ich schreibe dir dazu später noch was, wenn ich mir die Unterlagen in Ruhe angeschaut habe.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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- reallyangry
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo Gabriella,
ich habe die amtsärztliche Untersuchung gerade hinter mir. Bei mir war der Grund, dass mich das AA aufgefordert hatte, bei meinem AG (Öffentlicher Dienst) anzufragen, ob er mir einen leidensgerchten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.
Die Konsequenz dieser Anfrage war, dass ich zur vertauensärztlichen Untersuchung musste.
Ergebnis: 100% dienstuntauglich und auch nicht leidensgerecht einsetzbar. AG schlug mir vor, doch EM Rente zu beantragen. Und damit ist der AG erst einmal raus....es sei denn, ich gehe zum Arbeitsgericht und verklage auf leidensgerechten Arbeitsplatz.
Was Doppeloma geschreiben hat, ist wichtig und richtig: Es muss dir mindestens ein Grund genannt werden, warum die Diensttauglichkeit untersucht werden soll.
Wir brauchen mehr Infos!
Bist du ausgesteuert und beziehst ALG 1 und hast die gleiche Aufforderung vom AA erhalten?
Gruß
ReallyAngry
ich habe die amtsärztliche Untersuchung gerade hinter mir. Bei mir war der Grund, dass mich das AA aufgefordert hatte, bei meinem AG (Öffentlicher Dienst) anzufragen, ob er mir einen leidensgerchten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.
Die Konsequenz dieser Anfrage war, dass ich zur vertauensärztlichen Untersuchung musste.
Ergebnis: 100% dienstuntauglich und auch nicht leidensgerecht einsetzbar. AG schlug mir vor, doch EM Rente zu beantragen. Und damit ist der AG erst einmal raus....es sei denn, ich gehe zum Arbeitsgericht und verklage auf leidensgerechten Arbeitsplatz.
Was Doppeloma geschreiben hat, ist wichtig und richtig: Es muss dir mindestens ein Grund genannt werden, warum die Diensttauglichkeit untersucht werden soll.
Wir brauchen mehr Infos!
Bist du ausgesteuert und beziehst ALG 1 und hast die gleiche Aufforderung vom AA erhalten?
Gruß
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo ReallyAngry,
nein, ausgesteuert bin ich noch nicht. Seit März krank, da ich ja die 6. Wirbelsäulen-OP hatte und es nicht besser wurde.
Ich habe ja diese Aufforderung von der Landeshauptstadt München erhalten, was mir unerklärlich ist. Morgen Termin beim MDK und mal sehen, was der meint.
Bin ja immer am Überlegen, ob ich meinem AG sagen soll, dass ich Rente beantragt habe, aber ich glaube das ist nicht gut, stimmts? Widerspruch läuft ja schon.
Oh Mann, mir gehts dermaßen schlecht!
Bitte Daumen drücken für morgen und dann sehen wir weiter.
Lieben Gruß
G.
nein, ausgesteuert bin ich noch nicht. Seit März krank, da ich ja die 6. Wirbelsäulen-OP hatte und es nicht besser wurde.
Ich habe ja diese Aufforderung von der Landeshauptstadt München erhalten, was mir unerklärlich ist. Morgen Termin beim MDK und mal sehen, was der meint.
Bin ja immer am Überlegen, ob ich meinem AG sagen soll, dass ich Rente beantragt habe, aber ich glaube das ist nicht gut, stimmts? Widerspruch läuft ja schon.
Oh Mann, mir gehts dermaßen schlecht!
Bitte Daumen drücken für morgen und dann sehen wir weiter.
Lieben Gruß
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
Hallo Gabriella,
hast du die Personalvertretung mal gefragt? Die müssten dir eigentlich Fragen zu dieser Thematik beantworten können.
Läuft vielleicht im Hintergrund eine Massnahme zur betrieblichen Wiedereingliederung?
und: ich glaube nicht, dass du dem AG sagen musst, das du eine EM Rente beantragt hast und Widerspruch läuft. Das geht den erstmal nix an.
Wenn du eine Schwerbehinderung beantragt hast, dann kannst oder solltest du den AG darüber informieren...hat was mit Kündigungsschutz zu tun, musst du aber auch nicht.
Bring erst mal den Termin beim MDK hinter dich und dann geht's weiter. Ich drück dir die Daumen.
Gruß
ReallyAngry
hast du die Personalvertretung mal gefragt? Die müssten dir eigentlich Fragen zu dieser Thematik beantworten können.
Läuft vielleicht im Hintergrund eine Massnahme zur betrieblichen Wiedereingliederung?
und: ich glaube nicht, dass du dem AG sagen musst, das du eine EM Rente beantragt hast und Widerspruch läuft. Das geht den erstmal nix an.
Wenn du eine Schwerbehinderung beantragt hast, dann kannst oder solltest du den AG darüber informieren...hat was mit Kündigungsschutz zu tun, musst du aber auch nicht.
Bring erst mal den Termin beim MDK hinter dich und dann geht's weiter. Ich drück dir die Daumen.
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- dasblaulicht
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Re: Darf AG amtsärztliche Untersuchung fordern?
An sich ist es schon richtig, dass es den AG generell nix angeht, ob man einen Rentenantrag gestellt hat oder nicht. Wenn´s allerdings so läuft, wie bei mir, dass der AG dann von der DRV das Formblatt R3212 zum ausfüllen zugeschickt bekommt, kann es sein, dass der AG etwas komisch reagiert, wenn er noch so gar nix von nem Rentenantrag weiß. Da kommen dann schnell so Begriffe wie „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ ins Spiel.
Wie gesagt, es gibt keine Verpflichtung zur Meldung, es hängt aber, so denke ich, von jedem selber ab, wie man´s handhabt bzw. wie man seinen Arbeitgeber einschätzt.
Wie gesagt, es gibt keine Verpflichtung zur Meldung, es hängt aber, so denke ich, von jedem selber ab, wie man´s handhabt bzw. wie man seinen Arbeitgeber einschätzt.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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