Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfähig
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Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfähig
Die Amtsärztin der Afa teilte mir (ausgesteuert) nach der Untersuchung mit, dass sie mich für voll arbeitsfähig hält. Ein Desaster. D.h. ich werde kein Alg 1 bekommen, oder?
Und da ich mein Schonvermögen noch nicht durch den Kauf einer Eigentumswohnung gesichert habe, kann ich auch das nun nicht mehr machen und bekomme nicht mal Hartz IV, oder? Kann man diese Gutachten anfechten?
Und da ich mein Schonvermögen noch nicht durch den Kauf einer Eigentumswohnung gesichert habe, kann ich auch das nun nicht mehr machen und bekomme nicht mal Hartz IV, oder? Kann man diese Gutachten anfechten?
- Fatbob
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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
hm, normal bist du ja laut Gutachten vermittlungsfähig und hast Anspruch auf ALG1.
Wirst aber Bewerbungsbemühungen über dich ergehen lassen müssen.
Da ich nicht weiss ob du deinen AG noch hast, kann ich nicht viel weiteres sagen.
lg
Wirst aber Bewerbungsbemühungen über dich ergehen lassen müssen.
Da ich nicht weiss ob du deinen AG noch hast, kann ich nicht viel weiteres sagen.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
Bewetbungen wären nicht das Problem. Es geht mir um mein Schonvermögen. Denn ich habe tatsächlich noch einen AG und eine volle Stelle. Und dorthin wird mich die Afa nun schicken, obwohl ich nicht kann, oder?
- Fatbob
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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
Dein Vermögen juckt die AfA garnicht, nur JC wird schnüffeln.
Zu deiner anderen Frage...k.a. Wenn der ÄD sacht kerngesund, wird der SB bestimmt auf den Gedanken
kommen das du wieder bei deiner Arbeit aufschlagen sollst.
Aaaaber..warte mal ab erst was sie sagen, kannst eh erst was unternehmen wenn du den Bescheid hast.
Dann kommt für dich nur ein Rechtsanwalt in frage denke ich.
Ansonsten lass dich weiterhin Krankschreiben, AU an Krankenkasse, AG Kopie zusenden, Orginal bleibt bei dir.
lg
Zu deiner anderen Frage...k.a. Wenn der ÄD sacht kerngesund, wird der SB bestimmt auf den Gedanken
kommen das du wieder bei deiner Arbeit aufschlagen sollst.
Aaaaber..warte mal ab erst was sie sagen, kannst eh erst was unternehmen wenn du den Bescheid hast.
Dann kommt für dich nur ein Rechtsanwalt in frage denke ich.
Ansonsten lass dich weiterhin Krankschreiben, AU an Krankenkasse, AG Kopie zusenden, Orginal bleibt bei dir.
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- Doppeloma
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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
Hallo christoph,
Hattest du entsprechende Arztberichte /Klinikberichte dabei, wo das draus hervorgeht...
Hole dir so bald wie möglich das komplette AfA-GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst, einen Rechtsanspruch (auf eine komplette Kopie) hast du nach § 25 SGB X.
Den Teil B bekommt jetzt der Vermittler-SB, da darf nur die Leistungseinschätzung enthalten sein, für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, Teil A unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, da stehen auch die Diagnosen drin und die zusammenfassende Einschätzung zu deinem Gesundheitszustand.
Außerdem sollten auch die ärztlichen Unterlagen erwähnt sein, aus denen diese Ärztin ihre Schlüsse gezogen hat.
Bisher weißt du doch noch gar nicht, was man weiter mit dir vor hat, wahrscheinlich bekommst du demnächst einen Termin zu einem Gespräch bei einem Arbeitsvermittler der AfA, darauf können wir dich hier dann schon recht gut vorbereiten, wenn du dich rechtzeitig dazu meldest.
Es gibt auch schon einige Beiträge von Usern dazu (z-B. Das Blaulicht), wie man die SB da ein wenig aus dem Konzept bringen kann, denn so leicht werden Ausgesteuerte nicht am aktuellen Arbeitsmatrkt "vemittelt" und in deine Firma brauchst du nicht zurück, wenn du dort wegen Krankheit gar nicht (mehr) tätig sein KANNST...
Du hast vermutlich noch die Zeit dir eine Eigentumswohnung zu besorgen, wolltest du das nicht längst erledigt haben...das "Schonvermögen" brauchst du NICHT auszugeben, darum heißt es ja "Schonvermögen", NUR was DARÜBER vohanden ist, MUSS verbraucht werden, bevor es Sozial-Leistungen aus dem SGB II gibt.
Zeige dich bei der AfA WILLIG, mit deinem festgestellten "Restleistungs-Vermögen" eine berufliche Veränderung zu erreichen (denn in deine Firma kannst du ja nicht zurück, aus gesundheitlichen Gründen), lass dich SEHR gut und ausführlich zu deinen neuen Chancen und Möglichkeiten beraten...schließlich sind die dafür da und werden dafür bezahlt...
Verlange IMMER deine Fahrtkosten-Erstattung wenn du (schriftlich) Eingeladen wirst, verlange IMMER die Rechtsgrundlage wenn man irgendwas von dir fordert (bitte schriftlich, damit dein Anwalt das prüfen kann
), es gibt noch so Einige "nette" Sachen, mit denen man so einen AfA-Vermittler "in den Wahnsinn treiben kann"...damit der bald sogar diese Einladungen bleiben läßt...
Also RUHIG BLUT...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Nun mal langsam und keine Panik...natürlich hast du Anspruch auf ALGI, es ist ja wohl erwiesen, dass du in deiner vorhandenen Tätigkeit (zumindest JETZT) NICHT arbeiten kannst oder wurde darüber nicht gesprochen bei der Untersuchung ???Die Amtsärztin der Afa teilte mir (ausgesteuert) nach der Untersuchung mit, dass sie mich für voll arbeitsfähig hält. Ein Desaster. D.h. ich werde kein Alg 1 bekommen, oder?
Hattest du entsprechende Arztberichte /Klinikberichte dabei, wo das draus hervorgeht...

Hole dir so bald wie möglich das komplette AfA-GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst, einen Rechtsanspruch (auf eine komplette Kopie) hast du nach § 25 SGB X.

Den Teil B bekommt jetzt der Vermittler-SB, da darf nur die Leistungseinschätzung enthalten sein, für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, Teil A unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, da stehen auch die Diagnosen drin und die zusammenfassende Einschätzung zu deinem Gesundheitszustand.
Außerdem sollten auch die ärztlichen Unterlagen erwähnt sein, aus denen diese Ärztin ihre Schlüsse gezogen hat.
Dazu musst du es erst mal haben und selber lesen, so einfach ist das nicht eine ärztliche Stellungnahme anzufechten, solange dir daraus keine schwerwiegenden Nachteile entstehen ohnehin nicht.Kann man diese Gutachten anfechten?
Bisher weißt du doch noch gar nicht, was man weiter mit dir vor hat, wahrscheinlich bekommst du demnächst einen Termin zu einem Gespräch bei einem Arbeitsvermittler der AfA, darauf können wir dich hier dann schon recht gut vorbereiten, wenn du dich rechtzeitig dazu meldest.
Es gibt auch schon einige Beiträge von Usern dazu (z-B. Das Blaulicht), wie man die SB da ein wenig aus dem Konzept bringen kann, denn so leicht werden Ausgesteuerte nicht am aktuellen Arbeitsmatrkt "vemittelt" und in deine Firma brauchst du nicht zurück, wenn du dort wegen Krankheit gar nicht (mehr) tätig sein KANNST...
Du bekommst sowieso KEIN HARTZ 4, solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist, der Verweis dorthin ist gar nicht zulässig, denn beitragsbasierte Versicherungsleistungen ( ALGI /SGB III) sind IMMER vorrangig in Anspruch zu nehmen.Und da ich mein Schonvermögen noch nicht durch den Kauf einer Eigentumswohnung gesichert habe, kann ich auch das nun nicht mehr machen und bekomme nicht mal Hartz IV, oder?
Du hast vermutlich noch die Zeit dir eine Eigentumswohnung zu besorgen, wolltest du das nicht längst erledigt haben...das "Schonvermögen" brauchst du NICHT auszugeben, darum heißt es ja "Schonvermögen", NUR was DARÜBER vohanden ist, MUSS verbraucht werden, bevor es Sozial-Leistungen aus dem SGB II gibt.
Zeige dich bei der AfA WILLIG, mit deinem festgestellten "Restleistungs-Vermögen" eine berufliche Veränderung zu erreichen (denn in deine Firma kannst du ja nicht zurück, aus gesundheitlichen Gründen), lass dich SEHR gut und ausführlich zu deinen neuen Chancen und Möglichkeiten beraten...schließlich sind die dafür da und werden dafür bezahlt...

Verlange IMMER deine Fahrtkosten-Erstattung wenn du (schriftlich) Eingeladen wirst, verlange IMMER die Rechtsgrundlage wenn man irgendwas von dir fordert (bitte schriftlich, damit dein Anwalt das prüfen kann



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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
hier noch etwas input auch findest du da einen Musterbrief um dein Gutachten anzufordern
viewtopic.php?f=3&t=600

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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
Hallo Christoph,
Bei mir war es so, das ich nach der Aussteuerung vom medizinischen Dienst der Afa als vollschichtig arbeitsfähig erklärt wurde ( für leichteste Tätigkeiten, mit fast 25 Einschränkungen)
Das geschah alles ohne Untersuchung ( nach Aktenlage).
Ich war damals so dumm, die Schweigepflichtentbindungen brav zu unterschreiben. ( kannte dieses Forum noch nicht)
Mein SB beim Arbeitsamt sagte sofort, das es mit diesen Einschränkungen keine Arbeit gäbe.
Ich habe einen sogenannten Behindertenvermittler.....
Sein Ratschlag für mich war: " Lassen sie sich wochenweise krankschreiben".
Aber immer so ca. 4 bis 5 Wochen und dann wieder 1 bis 2 Wochen " gesund" sein.
Das heißt nichts anderes als das man sich praktisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, aber wegen Krankheit in Ruhe gelassen werden muß!
Um der Vermittlung aus dem Weg zu gehen, lässt man sich Wochenweise AU schreiben.
Man darf aber NIE länger als 6 Wochen krankgeschrieben sein, sonst fällt man automatisch in den Krankengeldbezug.
Und auf Krankengeld hast Du durch die Aussteuerung keinen Anspruch mehr.
Das war der Tip von meinem Afa-SB......
Wäre eine Möglichkeit für Dich.
Ob Du das so machst, bleibt Dir überlassen...
L.G. Cirillo
Bei mir war es so, das ich nach der Aussteuerung vom medizinischen Dienst der Afa als vollschichtig arbeitsfähig erklärt wurde ( für leichteste Tätigkeiten, mit fast 25 Einschränkungen)
Das geschah alles ohne Untersuchung ( nach Aktenlage).

Ich war damals so dumm, die Schweigepflichtentbindungen brav zu unterschreiben. ( kannte dieses Forum noch nicht)
Mein SB beim Arbeitsamt sagte sofort, das es mit diesen Einschränkungen keine Arbeit gäbe.
Ich habe einen sogenannten Behindertenvermittler.....
Sein Ratschlag für mich war: " Lassen sie sich wochenweise krankschreiben".
Aber immer so ca. 4 bis 5 Wochen und dann wieder 1 bis 2 Wochen " gesund" sein.
Das heißt nichts anderes als das man sich praktisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, aber wegen Krankheit in Ruhe gelassen werden muß!
Um der Vermittlung aus dem Weg zu gehen, lässt man sich Wochenweise AU schreiben.
Man darf aber NIE länger als 6 Wochen krankgeschrieben sein, sonst fällt man automatisch in den Krankengeldbezug.
Und auf Krankengeld hast Du durch die Aussteuerung keinen Anspruch mehr.
Das war der Tip von meinem Afa-SB......
Wäre eine Möglichkeit für Dich.
Ob Du das so machst, bleibt Dir überlassen...
L.G. Cirillo
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Re: Sozialmed. Gutachter der Afa entscheidet: voll arbeitsfä
Bei meinem Mann war die Situation auch so. Er hat sich im Rahmen des Gutachtens (also mit den Einschränkungen, die genannt wurden) dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestellt. Der AG hat auf sein Dispositionsrecht verzichtet. Er hat nicht ein Stellenangebot bekommen, aber AlG.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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