Hallo Tom,
ich bin aus der 78 woche raus wie ihr alle wisst, ich hatte im letzten monat einen EM Rentenantrag gestellt der natürlich noch nicht bewilligt oder abgelehnt ist....
Bist du jetzt bei der AfA und bekommst ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld ???
mir wurde gesagt, dass ich ab der Antragstellung über die KDVR versichert bin und das bis zu einer entscheidung.......
nun erzählt mir meine KK das das so nicht stimmt......
Mit der Antragstellung auf EM-Rente wird gleichzeitig der Antrag auf die KvdR mit eingereicht, so prüfen die direkt ob man dann bei einer EM-Rente gesetzlich versichert bleibt oder nicht.
Für die Dauer bis zur EM-Renten-Bewilligung bleibt man schon als "Renten-Antragsteller" in diesem KV-Bereich.
Da gibt es sicher ein Mißverständnis, in welchem Zusammenhang hat man dir denn jetzt gesagt, das würde NICHT stimmen...geht es um den Beitrag für die KvdR...
was ist denn nun richtig?????
Den monatlichen Beitrag MUSS man nämlich unter Umständen SELBER zahlen, wenn es sonst keine andere Möglichkeit gibt, wie z.B. durch Leistungs-Bezug von AfA oder JobCenter oder auch über die Familien-Versicherung beim Ehepartner z.B.
NUR wenn über diesen Weg irgendwie der Mindestbeitrag (ca. 150 €) übernommen wird, ist man von dieser eigenen Zahlung befreit, ansonsten ist der Beitrag aus eigener Tasche zu Zahlen, bis mal eine Entscheidung zur EM-Rente gefallen ist, DANN bekommt man diese Beiträge erstattet.
Leider kann man sich das nicht aussuchen, sobald man einen Renten-Antrag gestellt hat MUSS dieser Beitrag (für die KvdR) irgendwo herkommen, ansonsten muss man selber zahlen...da interessiert es die KK leider nicht, wo man dieses Geld hernimmt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
