Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
ich bin gerade in einer psychosomatischen Reha und es steht evtl. eine teilweise Berentung an. Dazu habe ich ein paar Fragen:
erstens: es heißt ja, dass man gerechnet auf eine 5-Tagewoche weniger als 6Std. täglich arbeiten kann, um die Teilrente zu bekommen. Was ist, wenn der Arbeitsplatz an einem Tag eine längere Schicht, dafür aber an anderen Tagen kürzere verlangt? Riskiert man dann einen Verlust der Rente?
zweitens: wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente?
Ich freue mich auf Antworten, damit ich in den kommenden Gesprächen eine Grundlage habe!
Danke im Voraus!
Anna13
ich bin gerade in einer psychosomatischen Reha und es steht evtl. eine teilweise Berentung an. Dazu habe ich ein paar Fragen:
erstens: es heißt ja, dass man gerechnet auf eine 5-Tagewoche weniger als 6Std. täglich arbeiten kann, um die Teilrente zu bekommen. Was ist, wenn der Arbeitsplatz an einem Tag eine längere Schicht, dafür aber an anderen Tagen kürzere verlangt? Riskiert man dann einen Verlust der Rente?
zweitens: wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente?
Ich freue mich auf Antworten, damit ich in den kommenden Gesprächen eine Grundlage habe!
Danke im Voraus!
Anna13
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Anna13,
Wenn du für 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit eine Teilweise EM-Rente bewilligt bekommen solltest, dann bedeutet das auch, dass du NUR noch in diesem Zeitfenster täglich (höchstens!) arbeiten DARFST /SOLLST.
Im Allgemeinen geht die DRV dann von einer täglichen Arbeitszeit von ca. 4 Stunden aus, für den Rest bekommst du ja dann die Hälfte der (vollen) EM-Rente gezahlt.
Überschreitest du die 6 Stunden bist du (für die DRV) Vollzeit arbeitsfähig und hast keinen EM-Renten-Anspruch nehr.
Ich denke NICHT, dass es so gedacht ist mit der Teil-Rente, dass man ruhig öfter mal "Vollzeit" arbeiten kann, wenn es sich dann irgendwie wieder ausgleicht.
Dein AG MUSS dann auch gegenüber der DRV belegen /bestätigen, dass er dich leidensgerecht im Teilzeit-Bereich beschäftigen KANN.
Überschreitest du diesen Betrag, wird dir entsprechend die Renten-Zahlung gekürzt oder die Rente entfällt komplett.
Nur bei einer vollen EM-Rente steht der mögliche Zuverdienst (FÜR ALLE) fest, da dürfen es (regelmäßig) höchstens 400 € im Monat sein.
So schnell geht das Alles üblicherweise nicht von statten und wie gesagt, die finanziellen Vorgaben (für möglichen Zuverdienst) werden dann erst in deinem EM-Renten-Bescheid drin stehen.
Daraus ergibt sich dann eigentlich die höchstmögliche Wochen-Arbeitszeit schon von alleine, damit du diese Zuverdienstgrenze nicht überschreitest.
Die tägliche Arbeitszeit sollte sich dann möglichst gleichmäßig verteilen, du bekommst ja dann die Teil-Rente, damit du "kürzer treten KANNST" und zwar an JEDEM Arbeitstag der Woche.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Wie lange geht denn deine Reha noch und wer hat diese Aussagen bisher dort gemacht ???ich bin gerade in einer psychosomatischen Reha und es steht evtl. eine teilweise Berentung an. Dazu habe ich ein paar Fragen:
Ich verstehe das so, dass du noch einen Arbeitsplatz hast, an dem du dann in Teilzeit weiter arbeiten kannst (also in deiner bisherigen Tätigkeit nicht eingeschränkt?), bist du denn dort aktuell Vollzeit oder Teilzeit angestellt ???erstens: es heißt ja, dass man gerechnet auf eine 5-Tagewoche weniger als 6Std. täglich arbeiten kann, um die Teilrente zu bekommen. Was ist, wenn der Arbeitsplatz an einem Tag eine längere Schicht, dafür aber an anderen Tagen kürzere verlangt? Riskiert man dann einen Verlust der Rente?
Wenn du für 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit eine Teilweise EM-Rente bewilligt bekommen solltest, dann bedeutet das auch, dass du NUR noch in diesem Zeitfenster täglich (höchstens!) arbeiten DARFST /SOLLST.
Im Allgemeinen geht die DRV dann von einer täglichen Arbeitszeit von ca. 4 Stunden aus, für den Rest bekommst du ja dann die Hälfte der (vollen) EM-Rente gezahlt.
Überschreitest du die 6 Stunden bist du (für die DRV) Vollzeit arbeitsfähig und hast keinen EM-Renten-Anspruch nehr.
Ich denke NICHT, dass es so gedacht ist mit der Teil-Rente, dass man ruhig öfter mal "Vollzeit" arbeiten kann, wenn es sich dann irgendwie wieder ausgleicht.


Dein AG MUSS dann auch gegenüber der DRV belegen /bestätigen, dass er dich leidensgerecht im Teilzeit-Bereich beschäftigen KANN.
Das kannst du dann erst deinem Renten-Bescheid entnehmen, weil der Zuverdienst bei einer Teil-EM-Rente DIREKT mit vom letzten versicherungspflichtigen Einkommen abhängig ist, da steht dann die KONKRETE Summe drin, die NUR für dich gültig ist.zweitens: wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente?
Überschreitest du diesen Betrag, wird dir entsprechend die Renten-Zahlung gekürzt oder die Rente entfällt komplett.
Nur bei einer vollen EM-Rente steht der mögliche Zuverdienst (FÜR ALLE) fest, da dürfen es (regelmäßig) höchstens 400 € im Monat sein.
Ich denke nicht, dass die endgültige Klärung dieser Fragen innerhalb der Reha stattfinden wird, über eine Berentung entscheidet nur die DRV selber, im Anschluß an so eine Reha-Maßnahme, dann bekommst du einige Wochen später ein Schreiben von der DRV, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellen sollst.Ich freue mich auf Antworten, damit ich in den kommenden Gesprächen eine Grundlage habe!
So schnell geht das Alles üblicherweise nicht von statten und wie gesagt, die finanziellen Vorgaben (für möglichen Zuverdienst) werden dann erst in deinem EM-Renten-Bescheid drin stehen.
Daraus ergibt sich dann eigentlich die höchstmögliche Wochen-Arbeitszeit schon von alleine, damit du diese Zuverdienstgrenze nicht überschreitest.
Die tägliche Arbeitszeit sollte sich dann möglichst gleichmäßig verteilen, du bekommst ja dann die Teil-Rente, damit du "kürzer treten KANNST" und zwar an JEDEM Arbeitstag der Woche.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
@Doppeloma,
vielen Dank für Deine Antwort! Ich arbeite zur Zeit 32Wochenstunden. Ich dachte mir auch schon, dass es um die tägliche Arbeitszeit geht und man die Stunden gleichmäßig verteilen muss. Wollte mich nur mal versichern. Dass hier vor Ort keine Entscheidungen getroffen werden ist klar, aber ich weiß aus Erfahrung, dass die RV die Gutachten aus den Kliniken schon als Entscheidungsgrundlage mit heranzieht, zumindest meistens. Und wenn ich hier gefragt werde, möchte ich natürlich auch Stellung dazu beziehen können.
Inzwischen hatte ich ein Gespräch mit einem der zuständigen Ärzte hier und für mich käme, da ich vor dem 1.01.61 geboren bin, ja wohl auch eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage. Das hieße dann wohl, dass ich zwar noch in meinem Beruf, aber eben auch nur noch unter 6Stunden arbeiten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mehr als 6Stunden.
Dazu gibt es natürlich wieder noch Fragen: wie z.B. kann ich mit z.B. 20Wochenstunden an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, mit verhandelbaren Einschränkungen im Tätigkeitsbereich? Ist es riskant eine solche Rente zu beantragen, weil man evtl. zu Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sprich z.B. Umschulung gedrängt wird? Ich arbeite im sozialen Bereich, bin 51Jahre alt und mein aktueller Beruf ist nach einer über die Berufsgenossenschaft anerkannten Berufskrankheit, bereits der 2. Beruf. Ich kann mir einfach keine weitere neue Ausbildung mehr vorstellen, zumal die ja dann sinnvoller Weise nicht im sozialen, sondern einem anderen Bereich sein müsste und ich aufgrund meiner aktuellen Erkrankung absolut keine Energie für einen kompletten Neuanfang mit Ausbildung, Prüfung usw. habe.
Was meinst Du, bzw. was meint Ihr, was ich tun soll? Ist Berufsunfähigkeitsrente eine Alternative?
Schon mal Danke im Voraus für Antworten!
Gruß!
Anna13
vielen Dank für Deine Antwort! Ich arbeite zur Zeit 32Wochenstunden. Ich dachte mir auch schon, dass es um die tägliche Arbeitszeit geht und man die Stunden gleichmäßig verteilen muss. Wollte mich nur mal versichern. Dass hier vor Ort keine Entscheidungen getroffen werden ist klar, aber ich weiß aus Erfahrung, dass die RV die Gutachten aus den Kliniken schon als Entscheidungsgrundlage mit heranzieht, zumindest meistens. Und wenn ich hier gefragt werde, möchte ich natürlich auch Stellung dazu beziehen können.
Inzwischen hatte ich ein Gespräch mit einem der zuständigen Ärzte hier und für mich käme, da ich vor dem 1.01.61 geboren bin, ja wohl auch eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage. Das hieße dann wohl, dass ich zwar noch in meinem Beruf, aber eben auch nur noch unter 6Stunden arbeiten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mehr als 6Stunden.
Dazu gibt es natürlich wieder noch Fragen: wie z.B. kann ich mit z.B. 20Wochenstunden an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, mit verhandelbaren Einschränkungen im Tätigkeitsbereich? Ist es riskant eine solche Rente zu beantragen, weil man evtl. zu Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sprich z.B. Umschulung gedrängt wird? Ich arbeite im sozialen Bereich, bin 51Jahre alt und mein aktueller Beruf ist nach einer über die Berufsgenossenschaft anerkannten Berufskrankheit, bereits der 2. Beruf. Ich kann mir einfach keine weitere neue Ausbildung mehr vorstellen, zumal die ja dann sinnvoller Weise nicht im sozialen, sondern einem anderen Bereich sein müsste und ich aufgrund meiner aktuellen Erkrankung absolut keine Energie für einen kompletten Neuanfang mit Ausbildung, Prüfung usw. habe.
Was meinst Du, bzw. was meint Ihr, was ich tun soll? Ist Berufsunfähigkeitsrente eine Alternative?
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Anna13,
Wenn für deinen Beruf (bzw. die letzte überwiegend ausgeübte Tätigkeit!) die "Berufs-Unfähigkeit" festgestellt wird, dann bedeutet das, DU KANST / SOLLST / DARFST in DIESEM Beruf GAR NICHT mehr arbeiten, jedenfalls NICHT wenn du deswegen dann eine BU-Rente zugesprochen bekommst.
Das ist ja genau der "Sonderfall" für diese Jahrgänge, dass DAFÜR (für diesen Beruf) bereits eine Erwerbsminderung unter 6 Stunden täglich eintritt und ausreichend ist, die halbe Rente (vom Betrag her) als Rente wegen (VOLLER !!!) Berufs-Unfähigkeit zu zahlen...
Die "allgemeinen gesundheitlichen Ausschlüsse" sollten dann aber auch beachtet werden, die zu deiner Berufs-Unfähigkeit geführt haben.
Wenn also deine Firma dir dann KEINE andere Arbeit anbieten KANN, als GENAU das, was du bisher auch gemacht hast, dann entfällt diese Renten-Art, mit der BU-Rente will man ja verhindern, dass du deine Gesundheit mit dieser Tätigkeit weiter "ruinierst".
Meist wird das aber kombiniert mit der "normalen" Teil-EM-Rente, auch die DRV ist ja daran interessiert, dass die Teilrentner ihren Arbeitsplatz behalten und dort auch noch (in Teilzeit) irgendwas "Geeignetes" arbeiten können.
Vermutlich wirst dann auch als Arbeits-Unfähig entlassen, weil du ja Vollzeit (bzw. MEHR als 6 Stunden gar nicht mehr arbeiten sollst!), diese AU solltest du dann auch in Anspruch nehmen und bis zu einer endgültigen Regelung zu EM-Rente UND Arbeitsplatz beibehalten.
Es macht nämlich KEINEN Sinn, wenn man dir praktisch die Teil-Rente schon "anbietet" und du gehst nach der Reha direkt wieder fast Vollzeit (32 Wochenstunden) in deine Firma arbeiten...
Das KANNST du dir sowieso NICHT aussuchen, ob du die BU-Rente haben möchtest oder NICHT, den Anspruch auf BU-Rente prüft die DRV automatisch, bei Antrag auf eine EM-Rente und dem "richtigen Geburtsdatum"...
SOLLTE sich aus deiner Reha-Maßnahme tatsächlich die "Umdeutung in einen EM-Renten-Antrag" ergeben, dann brauchst du dir um den Erfolg deines (nachfolgenden) EM-Renten-Antrages KEINE Gedanken mehr machen.
Wenn dich die DRV SELBER auffordert, diesen Antrag im Ergebnis der Reha zu stellen, dann bekommst du auch eine EM-Rente bewilligt, WELCHE GENAU ( BU / Teil-EM/ Voll-EM), das kannst du dann nur abwarten.
ALLE weiteren wichtigen Informationen dazu bekommst du dann innerhalb dieses Antrags-Verfahrens UND mit deinem Renten-Bescheid DIREKT von der DRV.
Die unterschiedlichen Bedingungen sind SOOO umfangreich und kompliziert, vielfach auch vom konkreten Einzelfall abhängig, das kann hier im Moment keiner genau erklären, da solltest du wirklich erst mal das Ergebnis (Bericht) der Reha abwarten.
Natürlich wird das KEINER je ehrlich mit deinem Alter begründen, DAS wäre ja "Altersdiskriminierung" da finden sich dann andere Gründe für eine Ablehnung solcher Maßnahmen.
trinken und wenn du (aus der Reha) AU entlassen wirst zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen, bis du wenigstens den Reha-Bericht bekommen hast und/oder die direkte Aufforderung der DRV eine EM-Rente zu beantragen (das passiert üblicherweise dann innerhalb weniger Wochen) und die EM-Rente beginnt dann nämlich üblicherweise (rückwirkend) zum Zeitpunkt des Reha-Antrages, spätestens ab Reha-Beginn.
OB und WELCHE Rente es eventuell geben wird, DAS KANN (und WIRD) dir in der Reha-Klinik KEINER beantworten, darüber wird anschließend bei der DRV entschieden, macht sich jedenfalls nicht gut, wenn du dann gerade noch (fast) Vollzeit am Arbeiten bist...
Wie lange geht denn deine Reha jetzt noch ???
Liebe Grüße vonder Doppeloma

Wenn man deine Reha-Maßnahme in eine EM-Rente "umdeuten" will, dann ist dieses Reha-Gutachten DAFÜR die einzige Grundlage, ob es um eine Volle oder teilweise EM-Rente gehen wird, hängt von der Einschätzung der Ärzte dort ab.dass die RV die Gutachten aus den Kliniken schon als Entscheidungsgrundlage mit heranzieht, zumindest meistens. Und wenn ich hier gefragt werde, möchte ich natürlich auch Stellung dazu beziehen können.
Vom Jahrgang her ist das richtig, von deiner Schlußfolgerung her aber nicht.Inzwischen hatte ich ein Gespräch mit einem der zuständigen Ärzte hier und für mich käme, da ich vor dem 1.01.61 geboren bin, ja wohl auch eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage.
Wenn für deinen Beruf (bzw. die letzte überwiegend ausgeübte Tätigkeit!) die "Berufs-Unfähigkeit" festgestellt wird, dann bedeutet das, DU KANST / SOLLST / DARFST in DIESEM Beruf GAR NICHT mehr arbeiten, jedenfalls NICHT wenn du deswegen dann eine BU-Rente zugesprochen bekommst.
Das ist ja genau der "Sonderfall" für diese Jahrgänge, dass DAFÜR (für diesen Beruf) bereits eine Erwerbsminderung unter 6 Stunden täglich eintritt und ausreichend ist, die halbe Rente (vom Betrag her) als Rente wegen (VOLLER !!!) Berufs-Unfähigkeit zu zahlen...
Hier sind (meines Wissens) dann auch die Zuverdienst-Grenzen anders geregelt, weil du ja richtig feststellst, dass man oft noch für 6 und MEHR Stunden (also Vollzeit) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (für andere geeignete Tätigkeiten) angesehen wird.Das hieße dann wohl, dass ich zwar noch in meinem Beruf, aber eben auch nur noch unter 6Stunden arbeiten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mehr als 6Stunden.
Die "allgemeinen gesundheitlichen Ausschlüsse" sollten dann aber auch beachtet werden, die zu deiner Berufs-Unfähigkeit geführt haben.
Wenn also deine Firma dir dann KEINE andere Arbeit anbieten KANN, als GENAU das, was du bisher auch gemacht hast, dann entfällt diese Renten-Art, mit der BU-Rente will man ja verhindern, dass du deine Gesundheit mit dieser Tätigkeit weiter "ruinierst".
Meist wird das aber kombiniert mit der "normalen" Teil-EM-Rente, auch die DRV ist ja daran interessiert, dass die Teilrentner ihren Arbeitsplatz behalten und dort auch noch (in Teilzeit) irgendwas "Geeignetes" arbeiten können.
Bei zu erwartender Bewilligung einer Teil-Rente (im Ergebnis der Reha) wirst du sowieso aufgefordert, ein entsprechendes Formular zu deinen weiteren Einsatzmöglichkeiten bei deinem AG ausfüllen zu lassen.Dazu gibt es natürlich wieder noch Fragen: wie z.B. kann ich mit z.B. 20Wochenstunden an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, mit verhandelbaren Einschränkungen im Tätigkeitsbereich?
Vermutlich wirst dann auch als Arbeits-Unfähig entlassen, weil du ja Vollzeit (bzw. MEHR als 6 Stunden gar nicht mehr arbeiten sollst!), diese AU solltest du dann auch in Anspruch nehmen und bis zu einer endgültigen Regelung zu EM-Rente UND Arbeitsplatz beibehalten.
Es macht nämlich KEINEN Sinn, wenn man dir praktisch die Teil-Rente schon "anbietet" und du gehst nach der Reha direkt wieder fast Vollzeit (32 Wochenstunden) in deine Firma arbeiten...


Meinst du jetzt konkret die BU-Rente oder die EM-Rente allgemein ???Ist es riskant eine solche Rente zu beantragen, weil man evtl. zu Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sprich z.B. Umschulung gedrängt wird?
Das KANNST du dir sowieso NICHT aussuchen, ob du die BU-Rente haben möchtest oder NICHT, den Anspruch auf BU-Rente prüft die DRV automatisch, bei Antrag auf eine EM-Rente und dem "richtigen Geburtsdatum"...

SOLLTE sich aus deiner Reha-Maßnahme tatsächlich die "Umdeutung in einen EM-Renten-Antrag" ergeben, dann brauchst du dir um den Erfolg deines (nachfolgenden) EM-Renten-Antrages KEINE Gedanken mehr machen.
Wenn dich die DRV SELBER auffordert, diesen Antrag im Ergebnis der Reha zu stellen, dann bekommst du auch eine EM-Rente bewilligt, WELCHE GENAU ( BU / Teil-EM/ Voll-EM), das kannst du dann nur abwarten.
ALLE weiteren wichtigen Informationen dazu bekommst du dann innerhalb dieses Antrags-Verfahrens UND mit deinem Renten-Bescheid DIREKT von der DRV.
Die unterschiedlichen Bedingungen sind SOOO umfangreich und kompliziert, vielfach auch vom konkreten Einzelfall abhängig, das kann hier im Moment keiner genau erklären, da solltest du wirklich erst mal das Ergebnis (Bericht) der Reha abwarten.

In diesem Punkt kann ich dich wohl komplett beruhigen, NIEMAND wird dir mit aktuell 51 Jahren noch eine Umschulung anbieten und/oder "aufzwingen", selbst DANN NICHT wenn es durch die Reha NICHT zu einer EM-Rente kommen sollte.Ich arbeite im sozialen Bereich, bin 51Jahre alt und mein aktueller Beruf ist nach einer über die Berufsgenossenschaft anerkannten Berufskrankheit, bereits der 2. Beruf. Ich kann mir einfach keine weitere neue Ausbildung mehr vorstellen, zumal die ja dann sinnvoller Weise nicht im sozialen, sondern einem anderen Bereich sein müsste und ich aufgrund meiner aktuellen Erkrankung absolut keine Energie für einen kompletten Neuanfang mit Ausbildung, Prüfung usw. habe.
Natürlich wird das KEINER je ehrlich mit deinem Alter begründen, DAS wäre ja "Altersdiskriminierung" da finden sich dann andere Gründe für eine Ablehnung solcher Maßnahmen.
Abwarten undWas meinst Du, bzw. was meint Ihr, was ich tun soll? Ist Berufsunfähigkeitsrente eine Alternative?

OB und WELCHE Rente es eventuell geben wird, DAS KANN (und WIRD) dir in der Reha-Klinik KEINER beantworten, darüber wird anschließend bei der DRV entschieden, macht sich jedenfalls nicht gut, wenn du dann gerade noch (fast) Vollzeit am Arbeiten bist...


Wie lange geht denn deine Reha jetzt noch ???
Liebe Grüße vonder Doppeloma

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- k@lle
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo k@lle,
ich verstehe das nicht so wirklich mit der Bu-Rente. Ich bin vor 1961 geboren. Trotzdem kann ich aber doch auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, oder wie oder was? Blicke mal wieder gar nicht durch....Kannste mir mal helfen, bitte?
LG
Anjuna
ich verstehe das nicht so wirklich mit der Bu-Rente. Ich bin vor 1961 geboren. Trotzdem kann ich aber doch auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, oder wie oder was? Blicke mal wieder gar nicht durch....Kannste mir mal helfen, bitte?
LG
Anjuna
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Anjuna,
bin zwar nicht K@lle
aber ich versuche trotzdem mal deine Frage zu beantworten, ich denke er wird NICHTS dagegen haben.
Dann hast du den "theoretischen" Anspruch, dass du noch eine BU-Rente bekommen KÖNNTEST.
Diese Rente ist NUR 50% (vom Betrag her) wert gegenüber einer Vollen EM-Rente und wird NUR NOCH zugesprochen, wenn man den erlernten Beruf ODER auch die letzte (überwiegend) ausgeübte Tätigkeit (die zählt dann WIE der erlernte Beruf) NICHT MEHR mindestens 6 und mehr Stunden täglich ausüben KANN (aus gesundheitlichen Gründen).
UND NUN das ABER, diese BU-Rente braucht von der DRV AUCH NICHT bewillgt werden, wenn man dir einen anderen (sehr ähnlichen) Beruf /Tätigkeit "als Verweis" vorschlagen kann, wo du (ohne Umschulung) in Zukunft trotzdem MEHR als 6 Stunden täglich (mit den vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen) arbeiten KÖNNTEST, unter Nutzung deiner vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ein "gewisser" Sozialer Abstieg (auch einkommensmäßig) ist dir dabei zuzumuten, SOWEIT die Theorie der Rente wegen Berufs-Unfähigkeit.
Da gibt es komplizierte "Abstufungs-Gruppen", je nach usprünglicher Ausbildung bzw. ausgehend von der letzten Tätigkeit, für einen erlernten Beruf, den man zuletzt gar nicht mehr ausgeübt hat, entfällt dieser Berufsschutz KOMPLETT.
Im üblichen Regelfall findet die DRV IMMER einen "Verweisberuf" (und sei er noch so fantasievoll), damit ein Anspruch auf die Zahlung einer BU-Rente entfällt.
DAMIT landet man dann "automatisch" im allgemein gültigen Bereich der teilweisen oder vollen Erwerbs-Minderung, die unabhängig vom Geburtsdatum, FÜR ALLE die gleichen (hohen) Hürden hat!
DA sind wir dann ALLE wieder gleich, EGAL wie ALT ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

bin zwar nicht K@lle

ich verstehe das nicht so wirklich mit der Bu-Rente. Ich bin vor 1961 geboren.
Dann hast du den "theoretischen" Anspruch, dass du noch eine BU-Rente bekommen KÖNNTEST.
Diese Rente ist NUR 50% (vom Betrag her) wert gegenüber einer Vollen EM-Rente und wird NUR NOCH zugesprochen, wenn man den erlernten Beruf ODER auch die letzte (überwiegend) ausgeübte Tätigkeit (die zählt dann WIE der erlernte Beruf) NICHT MEHR mindestens 6 und mehr Stunden täglich ausüben KANN (aus gesundheitlichen Gründen).
UND NUN das ABER, diese BU-Rente braucht von der DRV AUCH NICHT bewillgt werden, wenn man dir einen anderen (sehr ähnlichen) Beruf /Tätigkeit "als Verweis" vorschlagen kann, wo du (ohne Umschulung) in Zukunft trotzdem MEHR als 6 Stunden täglich (mit den vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen) arbeiten KÖNNTEST, unter Nutzung deiner vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ein "gewisser" Sozialer Abstieg (auch einkommensmäßig) ist dir dabei zuzumuten, SOWEIT die Theorie der Rente wegen Berufs-Unfähigkeit.
Da gibt es komplizierte "Abstufungs-Gruppen", je nach usprünglicher Ausbildung bzw. ausgehend von der letzten Tätigkeit, für einen erlernten Beruf, den man zuletzt gar nicht mehr ausgeübt hat, entfällt dieser Berufsschutz KOMPLETT.
Im üblichen Regelfall findet die DRV IMMER einen "Verweisberuf" (und sei er noch so fantasievoll), damit ein Anspruch auf die Zahlung einer BU-Rente entfällt.

DAMIT landet man dann "automatisch" im allgemein gültigen Bereich der teilweisen oder vollen Erwerbs-Minderung, die unabhängig vom Geburtsdatum, FÜR ALLE die gleichen (hohen) Hürden hat!
Die Teil-EM-Rente bekommt man bei einer Ewerbsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden und die volle EM-Rente wenn man nur noch UNTER 3 Stunden täglich arbeiten kann, das bezieht sich aber NUR noch auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt und JEDE erdenkliche (eventuell noch mögliche) Tätigkeit OHNE Rücksicht auf irgendwelche Berufsausbildungen und/oder die letzte ausgeübte Tätigkeit.Trotzdem kann ich aber doch auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, oder wie oder was? Blicke mal wieder gar nicht durch....
DA sind wir dann ALLE wieder gleich, EGAL wie ALT ...


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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Ach...liebe Doppeloma...was täte ich ohne Deine liebe Hilfe und die der anderen vielen Helfer und Aufklärer? Im Moment wohl eher schreiend im Schrank sitzen und mir besten Falles die Haare raufen
Aber erstmal "Hallo liebe Doppeloma!" -
soviel Zeit muss sein! Jetzt habe ich das wenigstens verstanden, habe verstanden, daß das mal wieder irgendwie Papiermüll ist, das Blatt nicht wert, auf dem es steht. Mir ist auch lieber, wir sind alle gleich, egal wie alt! Es ist doch toll, eigentlich vereint uns hier alle nix Gutes, Krankheit, Schmerz, Angst, Verzweiflung.....aber durch die Gemeinschaft gibt es eben auch: Trost, Hilfe, einen Tritt in den "Du weisst schon...", Humor und wir bekommen Kraft und Mut! Das ist das beste in der ganzen Misere!
Ich danke Dir sehr für Deine gute Erklärung für eine z. Z. völlig konfuse Anjuna.....der Durchblick kommt langsam zurück
Ich habe bestimmt, je weiter ich in meinem Renten-Antrag komme, noch Fragen und muss sicher noch ein paar mal nerven....
Ich wünsche Dir eine schmerzfreie, gute Nacht!
Liebe Grüße
Anjuna

Aber erstmal "Hallo liebe Doppeloma!" -

Ich danke Dir sehr für Deine gute Erklärung für eine z. Z. völlig konfuse Anjuna.....der Durchblick kommt langsam zurück

Ich habe bestimmt, je weiter ich in meinem Renten-Antrag komme, noch Fragen und muss sicher noch ein paar mal nerven....
Ich wünsche Dir eine schmerzfreie, gute Nacht!
Liebe Grüße
Anjuna
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Doppeloma!
Wieder mal vielen Dank für Deine ausführlichen Infos!
Inzwischen wurde mit meiner Zustimmung eine Empfehlung im Entlassungsbericht besprochen: über 3 und unter 6Stunden, sowohl in meinem ausgeübten/ erlernten Beruf, als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sodass das Vorgehen wg. teilweiser EM-Rente, das Du beschrieben hast, wahrscheinlich wird. Meine Reha geht jetzt noch zweieinhalb Wochen und bringt mir wirklich viel. Andererseits weiß ich jetzt, dass es hinterher noch Vieles weiter zu bearbeiten gibt und es beruhigt mich etwas, dass ich zumindest die Aussicht auf etwas weniger Belastung nebenbei habe und mich meinen Themen widmen und etwas kürzer treten kann.
Gruß! Anna13
Wieder mal vielen Dank für Deine ausführlichen Infos!
Inzwischen wurde mit meiner Zustimmung eine Empfehlung im Entlassungsbericht besprochen: über 3 und unter 6Stunden, sowohl in meinem ausgeübten/ erlernten Beruf, als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sodass das Vorgehen wg. teilweiser EM-Rente, das Du beschrieben hast, wahrscheinlich wird. Meine Reha geht jetzt noch zweieinhalb Wochen und bringt mir wirklich viel. Andererseits weiß ich jetzt, dass es hinterher noch Vieles weiter zu bearbeiten gibt und es beruhigt mich etwas, dass ich zumindest die Aussicht auf etwas weniger Belastung nebenbei habe und mich meinen Themen widmen und etwas kürzer treten kann.
Gruß! Anna13
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Wobei man zu der überwiegend ausgeübten Tätigkeit sagen muß, das das nicht leicht ist.
GG war 20 Jahre Kraftfahrer und das wurde ihm nicht anerkannt, weil er keinen Facharbeiter hatte. Aber zur Klage kam es nicht mehr, weil er ja vorher die volle Rente bekommen hat.
GG war 20 Jahre Kraftfahrer und das wurde ihm nicht anerkannt, weil er keinen Facharbeiter hatte. Aber zur Klage kam es nicht mehr, weil er ja vorher die volle Rente bekommen hat.
Liebe Grüße
Esuse
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