3 Gutachter zur Wahl?
3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Ihr Lieben,
bin gerade auf die Seite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gestoßen http://www.behindertenbeauftragter.de/D ... _node.html
Dort steht, dass man bei Antrag auf EM 3 Gutachter zur Wahl gestellt bekommt, von denen man sich einen aussuchen muss.
Mich würde mal interessieren, ob das bei Euch so war. Bei mir wurde immer nur ein Gutachter vorgegeben, zu dem ich gehen musste. Die DRV bzw. das Sozialgericht hat also einen Gutachter festgelegt und ich hatte keine Widerspruchsmöglichkeit. Kennt sich da einer von Euch aus?
Liebe Grüße
Nelofee
bin gerade auf die Seite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gestoßen http://www.behindertenbeauftragter.de/D ... _node.html
Dort steht, dass man bei Antrag auf EM 3 Gutachter zur Wahl gestellt bekommt, von denen man sich einen aussuchen muss.
Mich würde mal interessieren, ob das bei Euch so war. Bei mir wurde immer nur ein Gutachter vorgegeben, zu dem ich gehen musste. Die DRV bzw. das Sozialgericht hat also einen Gutachter festgelegt und ich hatte keine Widerspruchsmöglichkeit. Kennt sich da einer von Euch aus?
Liebe Grüße
Nelofee
Gutachter, Richter und DRV-Mitarbeiter haben eine "Rundum-Versorgung": Seitlich Scheuklappen und vorn das Brett vor dem Kopf.
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo,
ne, bei mir wurden jeweils nur 1 Gutachter genannt.
Einmal hab ich durch meinen Anwalt einen Gutachter abgelehnt, weil er nebenbei eine Schönheitspraxis betreibt und da hätte ich, da bereits 57 Jahre alt, kurzhaarig, leicht ergraut (Dank Friseur nur leicht ergraut)..und leicht übergewichtig..gar keine Chance auf ein reelles Gutachten gehabt...außerdem arbeitet meine Nachbarin bei dem.....und der wollte ich nun nicht unbedingt direkt aufbinden, an was ich leide.
Die haben mir dann nur wieder 1 neuen Gutachter mitgeteilt...
Eigentlich ist das mal wieder eine Schweinerei, da suchen die sich den ihrer Meinung für sie besten Gutachter aus und wir trotten dann einfach dahin...weil uns wieder einmal etwas Entscheidendes nicht mitgeteilt wurde...
allmählich glaub ich, wir hätten alle Sozialrecht und Rentenrecht usw. studieren müssen, um an unser Recht zu kommen...man verschweigt uns wissentlich wichtige Dinge...
ich reg mich schon wieder auf...nein, will ich nciht..
LG
Vrori
ne, bei mir wurden jeweils nur 1 Gutachter genannt.
Einmal hab ich durch meinen Anwalt einen Gutachter abgelehnt, weil er nebenbei eine Schönheitspraxis betreibt und da hätte ich, da bereits 57 Jahre alt, kurzhaarig, leicht ergraut (Dank Friseur nur leicht ergraut)..und leicht übergewichtig..gar keine Chance auf ein reelles Gutachten gehabt...außerdem arbeitet meine Nachbarin bei dem.....und der wollte ich nun nicht unbedingt direkt aufbinden, an was ich leide.
Die haben mir dann nur wieder 1 neuen Gutachter mitgeteilt...
Eigentlich ist das mal wieder eine Schweinerei, da suchen die sich den ihrer Meinung für sie besten Gutachter aus und wir trotten dann einfach dahin...weil uns wieder einmal etwas Entscheidendes nicht mitgeteilt wurde...
allmählich glaub ich, wir hätten alle Sozialrecht und Rentenrecht usw. studieren müssen, um an unser Recht zu kommen...man verschweigt uns wissentlich wichtige Dinge...
ich reg mich schon wieder auf...nein, will ich nciht..
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- dasblaulicht
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Nelofee,
also ich kann mich in der Beziehung der lieben @vrori nur anschließen. Diese Seite ist ja vom „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“. Und zu denen darf ich mich ja trotzdem zählen, auch wenn ich „nur“ einen GdB von 40 anerkannt bekommen habe.
Bei mir war es aktuell im Oktober / November diesen Jahres so, dass ich zunächst einmal die Termine zweier Gutachter verschiedener Fachgebiete (Intern und Neurologie) schriftlich mitgeteilt bekommen habe und später noch ein Gutachten bei einem Orthopäden / Rheumatologen per telefonischer Terminmitteilung dazukam. Von einer Wahlmöglichkeit ist mir durchaus nix bekannt. Hätte mir auch nicht viel gebracht, da ich keinen Gutachter (außer meinem Hausarzt) kenne und so nach einem „blinden“ Auswahlverfahren hätte vorgehen müssen.
Wenn dem zukünftig tatsächlich so ist, dass man Wahlmöglichkeiten hätte, könnte die DRV bei einem eventuell nicht korrekt erstellten Gutachten die Meinung vertreten: „Den hat sich der Antragsteller ja selber ausgesucht“. Fein ausgedacht…
also ich kann mich in der Beziehung der lieben @vrori nur anschließen. Diese Seite ist ja vom „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“. Und zu denen darf ich mich ja trotzdem zählen, auch wenn ich „nur“ einen GdB von 40 anerkannt bekommen habe.
Bei mir war es aktuell im Oktober / November diesen Jahres so, dass ich zunächst einmal die Termine zweier Gutachter verschiedener Fachgebiete (Intern und Neurologie) schriftlich mitgeteilt bekommen habe und später noch ein Gutachten bei einem Orthopäden / Rheumatologen per telefonischer Terminmitteilung dazukam. Von einer Wahlmöglichkeit ist mir durchaus nix bekannt. Hätte mir auch nicht viel gebracht, da ich keinen Gutachter (außer meinem Hausarzt) kenne und so nach einem „blinden“ Auswahlverfahren hätte vorgehen müssen.
Wenn dem zukünftig tatsächlich so ist, dass man Wahlmöglichkeiten hätte, könnte die DRV bei einem eventuell nicht korrekt erstellten Gutachten die Meinung vertreten: „Den hat sich der Antragsteller ja selber ausgesucht“. Fein ausgedacht…

Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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- Esuse
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
GG war dreimal beim GA und einmal haben wir abgelehnt, jeweils wurde ihm nur einer genannt.
Aber die Tochter war von der BG aus dort, und da wurden mehrere zur Auswahl vorgeschlagen.
Aber die Tochter war von der BG aus dort, und da wurden mehrere zur Auswahl vorgeschlagen.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Nelofee
mir wurden 2 Gutachter zur Wahl gestell und ich durfte entscheiden allerdings ging es bei mir um eine Begutachtung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das ihr nicht wählen konntet finde ich schon Merkwürdig
Ist echt ne sauerei was die DRV da abzieht.
LG
mir wurden 2 Gutachter zur Wahl gestell und ich durfte entscheiden allerdings ging es bei mir um eine Begutachtung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das ihr nicht wählen konntet finde ich schon Merkwürdig

Ist echt ne sauerei was die DRV da abzieht.
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
hallo,
mir wurde von der DRV am Telefon gesagt das man mir angeblich 3 Gutachter zur Auswahl angeboten hatte. Dieser Brief ist merkwürdiger Weise bei mir aber nich angekommen.
2 Tage nach dem Anruf bekam ich dann einen Brief wo nur ein Gutachter benannt wurde, angeblich würde es keine anderen geben. Komisch das es wohl eine Woche vorher ging.
Habe mich dann über den besagten Gutachter erkundigt. Im Netz habe ich nicht gerade viel gefunden aber ich habe eine Bekannte die dort war und nur schlechtes erzählte.
Begleitperson wurde abgelehnt, der Gutachter hat das Rentenalter wohl schon überschritten und war zu ihr total unfreundlich.
Habe den jetzt auch abgelehnt denn auf eine Begleitperson werde ich auf alle fälle nicht verzichten.
Gruß
Sani
mir wurde von der DRV am Telefon gesagt das man mir angeblich 3 Gutachter zur Auswahl angeboten hatte. Dieser Brief ist merkwürdiger Weise bei mir aber nich angekommen.
2 Tage nach dem Anruf bekam ich dann einen Brief wo nur ein Gutachter benannt wurde, angeblich würde es keine anderen geben. Komisch das es wohl eine Woche vorher ging.
Habe mich dann über den besagten Gutachter erkundigt. Im Netz habe ich nicht gerade viel gefunden aber ich habe eine Bekannte die dort war und nur schlechtes erzählte.
Begleitperson wurde abgelehnt, der Gutachter hat das Rentenalter wohl schon überschritten und war zu ihr total unfreundlich.
Habe den jetzt auch abgelehnt denn auf eine Begleitperson werde ich auf alle fälle nicht verzichten.
Gruß
Sani
Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Ich hab jetzt nochmal im Netz gesucht und bin endlich fündig geworden. Die Regelungen, dass 3 Gutachter zur Wahl gestellt werden müssen und dass ein Gutachter 2 Wochen Zeit hat, ein Gutachten zu erstellen stehen in § 14 Abs. 5 SGB IX. Der Wortlaut ist:
Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter bleiben unberührt.
So wie ich das sehe, sind alle Gutachten und Entscheidungen, die dem entgegenstehen, anfechtbar wegen Verfahrensfehler! Das bedeutet, dass jedes Gutachten, dass durch einen vorgegebenen Gutachter erstellt wurde und auch jedes Gutachten, dass nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt wurde, anfechtbar ist.
Das eröffnet uns doch mal ganz neue Möglichkeiten.
Wer es nochmal vollständig nachlesen möchte, hier der Link zum Gesetzestext: http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... 14&mvpa=14
Ich hoffe, dass diese Info ganz vielen hier weiterhilft. Ich werde es auf jeden Fall nutzen.
Liebe Grüße
Nelofee
Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter bleiben unberührt.
So wie ich das sehe, sind alle Gutachten und Entscheidungen, die dem entgegenstehen, anfechtbar wegen Verfahrensfehler! Das bedeutet, dass jedes Gutachten, dass durch einen vorgegebenen Gutachter erstellt wurde und auch jedes Gutachten, dass nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt wurde, anfechtbar ist.
Das eröffnet uns doch mal ganz neue Möglichkeiten.
Wer es nochmal vollständig nachlesen möchte, hier der Link zum Gesetzestext: http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... 14&mvpa=14
Ich hoffe, dass diese Info ganz vielen hier weiterhilft. Ich werde es auf jeden Fall nutzen.
Liebe Grüße
Nelofee
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- Doppeloma
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Nelofee,
vielen Dank für deine Mühe, trotzdem wird es den EM-Renten-Antragstellern in Punkto GA-Auswahl-Möglichkeiten NICHT weiter helfen KÖNNEN.
Denn im SGB IX geht es ausschließlich, um die Regelungen für Anträge auf "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" und NICHT um den EM-Renten-Anspruch und die Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Dort soll also über die Möglichkeiten einer Integration Behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt (REHA und Teilhabe) entschieden werden, GERADE um Renten-Zahlungen möglichst zu vermeiden und um diese Entscheidungen zeitnah treffen ZU MÜSSEN, wurden diese Regelungen wohl mal getroffen.
Allerdings wird auch das wohl NUR SEHR schlecht umgesetzt und AUCH oft solange verschleppt, bis es den Leuten zu schlecht DAFÜR geht oder eine gewisse "Altersschwelle" (für Umschulungen /Weiterbildungen) überschritten ist...
Selbstverständlich werden auch DAFÜR dann andere Gründe angeführt (sonst wäre es ja Diskriminierung) und ich KANN mir zumindest vorstellen, dass die GA DAFÜR dann gerne die entgegen gesetzte Richtung einschlagen, als bei den EM-Renten-Antragstellern.
Ich kenne (z.B.) einige aktuelle Fälle von ziemlich jungen Leuten (aus dem ELO), die sich durchaus (auch von den eigenen Ärzten bestätigt!) in der Lage sehen eine leidensgerechte Ausbildung /Umschulung zu absolvieren, sie haben GAR KEIN Interesse daran bereits mit 20/25 Jahren in die EM-Rente "geschoben" zu werden, weil VIELE dadurch ihr Leben als DAUER-Sozial-Fall verbringen müßten.
Ich bin dort mit jemandem in Kontakt (ich glaube er hat sich HIER bei uns inzwischen auch angemeldet...
), der unter einer seltenen Herzkrankheit leidet, die früher oder später (bei guter Behandlung eher später) zur Vollen Erwerbsminderung führen KÖNNTE (wir Kranken werden ja auch immer damit vertröstet, dass es irgendwann die "Wundermittel" für ALLE Krankheiten geben wird...
), er ist meines Wissens noch sehr JUNG und konnte noch NIE groß arbeiten gehen deswegen, ist aber im Moment für seine Verhältnisse IN SEHR GUTER Verfassung.
Was zunächst wohl auch durch eine med.Reha-Maßnahme der DRV bestätigt wurde, das Prozedere für eine Umschulung lief wohl an und nach einiger Zeit der "Totenstille" bei der DRV (von wegen 2 Wochen) wurde er (auf seine Nachfragen was nun weiter wird, wann es losgeht
) erneut zu einem GA der DRV eingeladen, um seine Belastbarkeit für die vorgesehene Umschulung "BESSER" nochmals zu überprüfen...
Inzwischen ging wohl wieder MEHR als ein Jahr ins Land, aber die Umschulung hat für ihn immer noch NICHT begonnen, man wartet wohl seitens der DRV nun ab, ob sein aktueller, stabiler Zustand nun "von Dauer sein wird" oder doch besser mit einer "kleinen Rente" die Kosten für eine Umschulung gespart werden SOLLTEN...
Es ist schlimm, wie in D mit Kranken und Behinderten umgegangen wird, den EINEN versagt man die EM-Rente, obwohl sie NICHT mehr arbeiten KÖNNEN und den ANDEREN versagt man die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, obwohl sie dazu in der Lage wären, werden sie häufig in die EM-Rente gedrängt, weil es DRV GA SOOO beschlossen haben...
Ein Wahlrecht bei den GA-Terminen hat hier wohl noch KEINER gehabt, ich kenne das NICHT von meinem Männe und auch nicht von meinen GA, es wurde EIN GA benannt und den hatte man zu akzeptieren.
Auch die Entfernung spielte da noch NIE eine Rolle, der GA bei dem ich gestern war (der war zwar vom SG angeordnet, aber eine WAHL hatte ich da AUCH NICHT), wäre mit öffentllichen Verkehsmitteln nur sehr umständlich (3 - 5 Mal umsteigen) in ca. 1,5- 2 Stunden (EINE Tour) erreichbar gewesen, ich war sehr froh, dass mich/uns jemand (hier aus dem Forum
) dann dort hin gefahren hat.
Ablehnen KANN man die vorgeschlagenen GA eigentlich NUR wegen falscher Fachrichtung (!!!) oder auch wegen "Besorgnis der Befangenheit", wenn es z.B. ein Arzt wäre, den man privat kennt (der nette Nachbar ?) oder bei dem man mal in Behandlung war, ich hätte z.B. auch JEDEN GA abgelehnt, bei dem mein Männe mal war... die KANNTEN mich, als seine Begleitung schon...
Hier wurden auch schon USER zu den selben GA vom Sozialgericht aus geschickt, bei denen sie schon von der DRV aus gewesen sind, DAS ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit, @Stadtpflanze hat diesen GA z.B. abgelehnt, in ihrem Gerichtsverfahren.
Witzigerweise bekam sie dann als Ersatz den genannt, der sie für die AfA begutachtet hatte (nach der Aussteuerung), war zwar eigentlich auch nicht wirklich zulässig, aber der war wohl ganz OK gewesen und da hat sie das dann hingenommen, immerhin gab es dann kurze Zeit später ein Vergleichs-Angebot von der DRV das Verfahren mit einer Teil-EM-Rente zu beenden...
Bei Männe damals haben wir dann den "Aufstand geprobt", als er mit Öffentlichen auch so 2-3 Stunden im tiefsten Winter durch die Gegend fahren sollte, wir haben den Taxi-Transport gefordert und am ENDE auch bekommen, es war dann plötzlich auch eine andere GA, als die zunächst Vorgesehene.
Mit der hatte ich kurz telefoniert wegen der "Transportfrage" und sie fragte MICH dann "Was hat denn ihr Mann, dass er sonst NICHT kommen KANN???", ob er ein Taxi benötigt oder nicht würde sie erst nach dem GA entscheiden, sonst müssen wir die Kosten eben selber tragen.
KLAR, von H4 bezahlt man doch mal locker so 60 € - 70 € für ein Taxi zum DRV-GA und wieder zurück.
Es gab dann noch ein bischen Theater mit deren Chef und wenig später bekamen wir dann die schriftliche Zusicherung, dass die Taxi-Kosten unabhängig von der Entscheidung der GA auf JEDEN Fall erstattet werden, die Hinfahrt SOFORT vor Ort und die Rückfahrt binnen weniger Tage (das dauert üblicherweise bis zu 3 Wochen), NA ALSO, ES GEHT DOCH...
Man KANN sich also durchaus wehren, besonders bei einer falschen Fachrichtung des GA sollte man das auch auf JEDEN FALL tun, AUCH bei unzumutbarer Anreise /Entfernung.
Man hatte angeblich auch noch "versucht" einen GA näher bei uns dran zu finden...ES GAB angeblich KEINEN, die Fachrichtung war Neurologie und Psychiatrie, DAVON gibt es schon mindestens DREI hier bei uns DIREKT im Wohnort und die schreiben AUCH ALLE GA, für die unterschiedlichsten Behörden, AUCH für die DRV...
Einer davon ist unser behandelnder Arzt, die anderen KENNEN wir NICHT persönlich, NUR die Schilder die an ihren Praxen darüber Auskunft geben...
Soviel zur freien Wahl (wenigstens aus 3 Angeboten) bei der Begutachtung für die EM-Rente, in diesem Fall GIBT ES DIE wohl EINFACH NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma

vielen Dank für deine Mühe, trotzdem wird es den EM-Renten-Antragstellern in Punkto GA-Auswahl-Möglichkeiten NICHT weiter helfen KÖNNEN.
Denn im SGB IX geht es ausschließlich, um die Regelungen für Anträge auf "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" und NICHT um den EM-Renten-Anspruch und die Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsminderung.

Dort soll also über die Möglichkeiten einer Integration Behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt (REHA und Teilhabe) entschieden werden, GERADE um Renten-Zahlungen möglichst zu vermeiden und um diese Entscheidungen zeitnah treffen ZU MÜSSEN, wurden diese Regelungen wohl mal getroffen.
Allerdings wird auch das wohl NUR SEHR schlecht umgesetzt und AUCH oft solange verschleppt, bis es den Leuten zu schlecht DAFÜR geht oder eine gewisse "Altersschwelle" (für Umschulungen /Weiterbildungen) überschritten ist...

Selbstverständlich werden auch DAFÜR dann andere Gründe angeführt (sonst wäre es ja Diskriminierung) und ich KANN mir zumindest vorstellen, dass die GA DAFÜR dann gerne die entgegen gesetzte Richtung einschlagen, als bei den EM-Renten-Antragstellern.
Ich kenne (z.B.) einige aktuelle Fälle von ziemlich jungen Leuten (aus dem ELO), die sich durchaus (auch von den eigenen Ärzten bestätigt!) in der Lage sehen eine leidensgerechte Ausbildung /Umschulung zu absolvieren, sie haben GAR KEIN Interesse daran bereits mit 20/25 Jahren in die EM-Rente "geschoben" zu werden, weil VIELE dadurch ihr Leben als DAUER-Sozial-Fall verbringen müßten.
Ich bin dort mit jemandem in Kontakt (ich glaube er hat sich HIER bei uns inzwischen auch angemeldet...


Was zunächst wohl auch durch eine med.Reha-Maßnahme der DRV bestätigt wurde, das Prozedere für eine Umschulung lief wohl an und nach einiger Zeit der "Totenstille" bei der DRV (von wegen 2 Wochen) wurde er (auf seine Nachfragen was nun weiter wird, wann es losgeht


Inzwischen ging wohl wieder MEHR als ein Jahr ins Land, aber die Umschulung hat für ihn immer noch NICHT begonnen, man wartet wohl seitens der DRV nun ab, ob sein aktueller, stabiler Zustand nun "von Dauer sein wird" oder doch besser mit einer "kleinen Rente" die Kosten für eine Umschulung gespart werden SOLLTEN...




Es ist schlimm, wie in D mit Kranken und Behinderten umgegangen wird, den EINEN versagt man die EM-Rente, obwohl sie NICHT mehr arbeiten KÖNNEN und den ANDEREN versagt man die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, obwohl sie dazu in der Lage wären, werden sie häufig in die EM-Rente gedrängt, weil es DRV GA SOOO beschlossen haben...

Ein Wahlrecht bei den GA-Terminen hat hier wohl noch KEINER gehabt, ich kenne das NICHT von meinem Männe und auch nicht von meinen GA, es wurde EIN GA benannt und den hatte man zu akzeptieren.
Auch die Entfernung spielte da noch NIE eine Rolle, der GA bei dem ich gestern war (der war zwar vom SG angeordnet, aber eine WAHL hatte ich da AUCH NICHT), wäre mit öffentllichen Verkehsmitteln nur sehr umständlich (3 - 5 Mal umsteigen) in ca. 1,5- 2 Stunden (EINE Tour) erreichbar gewesen, ich war sehr froh, dass mich/uns jemand (hier aus dem Forum


Ablehnen KANN man die vorgeschlagenen GA eigentlich NUR wegen falscher Fachrichtung (!!!) oder auch wegen "Besorgnis der Befangenheit", wenn es z.B. ein Arzt wäre, den man privat kennt (der nette Nachbar ?) oder bei dem man mal in Behandlung war, ich hätte z.B. auch JEDEN GA abgelehnt, bei dem mein Männe mal war... die KANNTEN mich, als seine Begleitung schon...


Hier wurden auch schon USER zu den selben GA vom Sozialgericht aus geschickt, bei denen sie schon von der DRV aus gewesen sind, DAS ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit, @Stadtpflanze hat diesen GA z.B. abgelehnt, in ihrem Gerichtsverfahren.
Witzigerweise bekam sie dann als Ersatz den genannt, der sie für die AfA begutachtet hatte (nach der Aussteuerung), war zwar eigentlich auch nicht wirklich zulässig, aber der war wohl ganz OK gewesen und da hat sie das dann hingenommen, immerhin gab es dann kurze Zeit später ein Vergleichs-Angebot von der DRV das Verfahren mit einer Teil-EM-Rente zu beenden...


Bei Männe damals haben wir dann den "Aufstand geprobt", als er mit Öffentlichen auch so 2-3 Stunden im tiefsten Winter durch die Gegend fahren sollte, wir haben den Taxi-Transport gefordert und am ENDE auch bekommen, es war dann plötzlich auch eine andere GA, als die zunächst Vorgesehene.

Mit der hatte ich kurz telefoniert wegen der "Transportfrage" und sie fragte MICH dann "Was hat denn ihr Mann, dass er sonst NICHT kommen KANN???", ob er ein Taxi benötigt oder nicht würde sie erst nach dem GA entscheiden, sonst müssen wir die Kosten eben selber tragen.
KLAR, von H4 bezahlt man doch mal locker so 60 € - 70 € für ein Taxi zum DRV-GA und wieder zurück.


Es gab dann noch ein bischen Theater mit deren Chef und wenig später bekamen wir dann die schriftliche Zusicherung, dass die Taxi-Kosten unabhängig von der Entscheidung der GA auf JEDEN Fall erstattet werden, die Hinfahrt SOFORT vor Ort und die Rückfahrt binnen weniger Tage (das dauert üblicherweise bis zu 3 Wochen), NA ALSO, ES GEHT DOCH...


Man KANN sich also durchaus wehren, besonders bei einer falschen Fachrichtung des GA sollte man das auch auf JEDEN FALL tun, AUCH bei unzumutbarer Anreise /Entfernung.
Man hatte angeblich auch noch "versucht" einen GA näher bei uns dran zu finden...ES GAB angeblich KEINEN, die Fachrichtung war Neurologie und Psychiatrie, DAVON gibt es schon mindestens DREI hier bei uns DIREKT im Wohnort und die schreiben AUCH ALLE GA, für die unterschiedlichsten Behörden, AUCH für die DRV...


Einer davon ist unser behandelnder Arzt, die anderen KENNEN wir NICHT persönlich, NUR die Schilder die an ihren Praxen darüber Auskunft geben...
Soviel zur freien Wahl (wenigstens aus 3 Angeboten) bei der Begutachtung für die EM-Rente, in diesem Fall GIBT ES DIE wohl EINFACH NICHT.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Liebe Doppeloma

Nur ein parr dinge weichen ab ist ja auch viel Zeit vergangen und alles kann man sich ja auch nicht behalten da du ja auch selber hart um deine EM Rente Kämpen musst ich hoffe das Lezte Gutachten viel sehr Positiv für dich aus
.
Im November 2010 stellte ich den Antrag bei der AfA dort hatte man allerdings noch nichts entschieden habe aber schon die Notwendigen Tests wie den "Psyscholgischen" test (Deutsch, Mathe usw.) absolviert. Jedoch hat der Ärztliche dienst der AfA entschieden das eine Med.Reha Notwendig sei. Deswegen wurde mein Antrag Abgehlehnt und kamm dann in die Reha und ab da war dann die DRV für mich zuständig.
Ca. 2 Monate nach der Reha rief ich bei der DRV an wie weit mein Antrag bearbeitet worden ist hier ehielt ich meinen ersten Schock angeblich hätte ich keinen Antrag gestellt.
Nach ein Paar Telefonaten auch mit meiner Reha Klinik konnte mein Antrag wiedergefunden werden. Ca. 3-4 Wochen hatte ich den Ablehnungsbescheid in der Post.
Der Wiederspruch Läuft seit Ende/Anfang Juli/August ohne das ich meinen Wiederspruch Begründet hatte wurde Mein Arzt befragt ob sich mein Gesundheitszustand Stabieliesiert bzw verschlechtert hat. Ende Oktober war ich dann erneut bei einem Gutachter der DRV den ich mir Wählen konnte.
Bei meiner Erkrankung kommt es auf einen Bestimmten wert im Herzen an der Gemessen wird dieser Gutachter hat tatsächlich einen höheren wert gemessen als es die Med. Reha Tat auch teilte er mir die schon bekannte verschlechterungsprognose mit.
Ja und jetzt warte und bibbere ich auf den Nächsten Bescheid
Liebe Grüße Martin

Ich gehe davon aus das du mich meinst da mich der fall stark an meinen erinnertIch kenne (z.B.) einige aktuelle Fälle von ziemlich jungen Leuten (aus dem ELO), die sich durchaus (auch von den eigenen Ärzten bestätigt!) in der Lage sehen eine leidensgerechte Ausbildung /Umschulung zu absolvieren, sie haben GAR KEIN Interesse daran bereits mit 20/25 Jahren in die EM-Rente "geschoben" zu werden, weil VIELE dadurch ihr Leben als DAUER-Sozial-Fall verbringen müßten.
Ich bin dort mit jemandem in Kontakt (ich glaube er hat sich HIER bei uns inzwischen auch angemeldet...), der unter einer seltenen Herzkrankheit leidet, die früher oder später (bei guter Behandlung eher später) zur Vollen Erwerbsminderung führen KÖNNTE (wir Kranken werden ja auch immer damit vertröstet, dass es irgendwann die "Wundermittel" für ALLE Krankheiten geben wird...
), er ist meines Wissens noch sehr JUNG und konnte noch NIE groß arbeiten gehen deswegen, ist aber im Moment für seine Verhältnisse IN SEHR GUTER Verfassung.
Was zunächst wohl auch durch eine med.Reha-Maßnahme der DRV bestätigt wurde, das Prozedere für eine Umschulung lief wohl an und nach einiger Zeit der "Totenstille" bei der DRV (von wegen 2 Wochen) wurde er (auf seine Nachfragen was nun weiter wird, wann es losgeht) erneut zu einem GA der DRV eingeladen, um seine Belastbarkeit für die vorgesehene Umschulung "BESSER" nochmals zu überprüfen...
Inzwischen ging wohl wieder MEHR als ein Jahr ins Land, aber die Umschulung hat für ihn immer noch NICHT begonnen, man wartet wohl seitens der DRV nun ab, ob sein aktueller, stabiler Zustand nun "von Dauer sein wird" oder doch besser mit einer "kleinen Rente" die Kosten für eine Umschulung gespart werden SOLLTEN...![]()
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Es ist schlimm, wie in D mit Kranken und Behinderten umgegangen wird, den EINEN versagt man die EM-Rente, obwohl sie NICHT mehr arbeiten KÖNNEN und den ANDEREN versagt man die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, obwohl sie dazu in der Lage wären, werden sie häufig in die EM-Rente gedrängt, weil es DRV GA SOOO beschlossen haben...![]()

Nur ein parr dinge weichen ab ist ja auch viel Zeit vergangen und alles kann man sich ja auch nicht behalten da du ja auch selber hart um deine EM Rente Kämpen musst ich hoffe das Lezte Gutachten viel sehr Positiv für dich aus

Im November 2010 stellte ich den Antrag bei der AfA dort hatte man allerdings noch nichts entschieden habe aber schon die Notwendigen Tests wie den "Psyscholgischen" test (Deutsch, Mathe usw.) absolviert. Jedoch hat der Ärztliche dienst der AfA entschieden das eine Med.Reha Notwendig sei. Deswegen wurde mein Antrag Abgehlehnt und kamm dann in die Reha und ab da war dann die DRV für mich zuständig.
Ca. 2 Monate nach der Reha rief ich bei der DRV an wie weit mein Antrag bearbeitet worden ist hier ehielt ich meinen ersten Schock angeblich hätte ich keinen Antrag gestellt.
Nach ein Paar Telefonaten auch mit meiner Reha Klinik konnte mein Antrag wiedergefunden werden. Ca. 3-4 Wochen hatte ich den Ablehnungsbescheid in der Post.
Der Wiederspruch Läuft seit Ende/Anfang Juli/August ohne das ich meinen Wiederspruch Begründet hatte wurde Mein Arzt befragt ob sich mein Gesundheitszustand Stabieliesiert bzw verschlechtert hat. Ende Oktober war ich dann erneut bei einem Gutachter der DRV den ich mir Wählen konnte.
Bei meiner Erkrankung kommt es auf einen Bestimmten wert im Herzen an der Gemessen wird dieser Gutachter hat tatsächlich einen höheren wert gemessen als es die Med. Reha Tat auch teilte er mir die schon bekannte verschlechterungsprognose mit.
Ja und jetzt warte und bibbere ich auf den Nächsten Bescheid

Liebe Grüße Martin
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Re: 3 Gutachter zur Wahl?
Hallo Martin,
ich denke schon, dass du der User mit "K" bist, von dem ich geschrieben habe, richtig ist auch, dass ich vielleicht einige Einzelheiten nicht so GANZ korrekt wiedergegeben habe, das passiert mir schon deswegen häufig, weil auch meine "Merkfähigkeit" nicht immer so toll ist und weil ich auch schon SOOO VIELE verschiedene Geschichten in meinem Kopf habe aus BEIDEN Foren...
Da geht schon manchmal die Eine oder Andere konkrete Information mit der Zeit verloren, ich wollte ja auch vorwiegend NUR die Realität darstellen, wie sich AUCH in diesem Bereich die Bearbeitung der Anträge eher auf Sparsamkeit bei der Rentenkasse (Umschulungen /Weiterbildungen für Kranke und Behinderte, die eigentlich noch arbeiten KÖNNTEN und AUCH WOLLEN) konzentriert UND NICHT auf die gesetzlich vorgesehene HILFE und Unterstützung...
Diese Abschiebung von (teilweise SEHR Jungen) Leuten in eine dauerhaft Sozial-Leistungsabhängige Zukunft finde ich mindestens GENAU SO entsetzlich, wie den Umgang mit UNS HIER, die einfach NICHT mehr KÖNNEN und trotzdem aber bis zur regulären AltersRente aber MÜSSEN (sollen), nach Ansicht der DRV.
Wenn ich diese Geschichten lese, "WIE LEICHT" da Mancher Anfang /Mitte 20 in die DAUERHAFTE EM-Rente geschickt wird, weil die DRV nur ein paar läppische EURO pro Monat zahlen braucht, bei manchen GAR NICHTS, weil KEIN Renten-Anspruch besteht...
Besonders im letztgenannten Fall (KEINERLEI Renten-Ansprüche!) gibt es dann "kurioser" Weise auch (OFT) OHNE JEDE Begutachtung, SOFORT die Bescheinigung der VOLLEN lebenslangen Erwerbsminderung, da versucht dann KEINER (bei der DRV) mehr eventuell herauszufinden, ob da NICHT DOCH (bei entsprechender kostspieliger Förderung) was GEHT für den Arbeitsmarkt und eine LEBENSWERTE eigenständige Zukunft...IMMER wie es FÜR DIE DRV PASST....
ICH möchte AUCH in der Haut dieser Menschen NICHT stecken, auch wenn es gerne durch Politik und Laber-Sender /-Zeitungen behauptet wird, liegt es NICHT wirklich in der Natur JEDES Menschen sein GANZES zukünftiges Leben (30 und MEHR Jahre ???) abhängig vom Sozialamt zu fristen, eine SOLCHE "Zukunft", hätte ICH ganz sicher als junger Mensch NICHT für ER-Lebenswert gehalten...
In MEINER aktuellen Lage hält mich AUCH hauptsächlich DER Gedanke aufrecht, dass es in JEDEM FALLE "NUR" (noch) ein vorübergehender Zustand sein wird, mit dieser Abhängigkeit vom Amt "irgendwie existieren zu müssen", wenigstens die "baldige" Altersrente KANN man mir dann nicht mehr streitig machen.
Trotzdem fühle ich mich JETZT schon, um einige Jahre (trotz Krankheit) möglicher "Lebensqualität" aus meinem bisherigen Arbeitsleben betrogen, für meine Gesundheit sind diese Kämpfe MEHR als schädlich, aber vielleicht geschieht DAS ja nun schon "vorbeugend", damit ich auch später mit meiner Altersrente der DRV nicht mehr ZUU lange "zur Last falle"...
DIE haben KEINE Ahnung WIE ZÄH so eine Doppeloma ist, ICH WILL mindestens 100 Jahre alt werden und sei es NUR, um die DRV ZUR STRAFE noch SEHR lange zu ärgern...
Liebe Grüße von der Doppeloma

ich denke schon, dass du der User mit "K" bist, von dem ich geschrieben habe, richtig ist auch, dass ich vielleicht einige Einzelheiten nicht so GANZ korrekt wiedergegeben habe, das passiert mir schon deswegen häufig, weil auch meine "Merkfähigkeit" nicht immer so toll ist und weil ich auch schon SOOO VIELE verschiedene Geschichten in meinem Kopf habe aus BEIDEN Foren...

Da geht schon manchmal die Eine oder Andere konkrete Information mit der Zeit verloren, ich wollte ja auch vorwiegend NUR die Realität darstellen, wie sich AUCH in diesem Bereich die Bearbeitung der Anträge eher auf Sparsamkeit bei der Rentenkasse (Umschulungen /Weiterbildungen für Kranke und Behinderte, die eigentlich noch arbeiten KÖNNTEN und AUCH WOLLEN) konzentriert UND NICHT auf die gesetzlich vorgesehene HILFE und Unterstützung...


Diese Abschiebung von (teilweise SEHR Jungen) Leuten in eine dauerhaft Sozial-Leistungsabhängige Zukunft finde ich mindestens GENAU SO entsetzlich, wie den Umgang mit UNS HIER, die einfach NICHT mehr KÖNNEN und trotzdem aber bis zur regulären AltersRente aber MÜSSEN (sollen), nach Ansicht der DRV.
Wenn ich diese Geschichten lese, "WIE LEICHT" da Mancher Anfang /Mitte 20 in die DAUERHAFTE EM-Rente geschickt wird, weil die DRV nur ein paar läppische EURO pro Monat zahlen braucht, bei manchen GAR NICHTS, weil KEIN Renten-Anspruch besteht...


Besonders im letztgenannten Fall (KEINERLEI Renten-Ansprüche!) gibt es dann "kurioser" Weise auch (OFT) OHNE JEDE Begutachtung, SOFORT die Bescheinigung der VOLLEN lebenslangen Erwerbsminderung, da versucht dann KEINER (bei der DRV) mehr eventuell herauszufinden, ob da NICHT DOCH (bei entsprechender kostspieliger Förderung) was GEHT für den Arbeitsmarkt und eine LEBENSWERTE eigenständige Zukunft...IMMER wie es FÜR DIE DRV PASST....




ICH möchte AUCH in der Haut dieser Menschen NICHT stecken, auch wenn es gerne durch Politik und Laber-Sender /-Zeitungen behauptet wird, liegt es NICHT wirklich in der Natur JEDES Menschen sein GANZES zukünftiges Leben (30 und MEHR Jahre ???) abhängig vom Sozialamt zu fristen, eine SOLCHE "Zukunft", hätte ICH ganz sicher als junger Mensch NICHT für ER-Lebenswert gehalten...


In MEINER aktuellen Lage hält mich AUCH hauptsächlich DER Gedanke aufrecht, dass es in JEDEM FALLE "NUR" (noch) ein vorübergehender Zustand sein wird, mit dieser Abhängigkeit vom Amt "irgendwie existieren zu müssen", wenigstens die "baldige" Altersrente KANN man mir dann nicht mehr streitig machen.



Trotzdem fühle ich mich JETZT schon, um einige Jahre (trotz Krankheit) möglicher "Lebensqualität" aus meinem bisherigen Arbeitsleben betrogen, für meine Gesundheit sind diese Kämpfe MEHR als schädlich, aber vielleicht geschieht DAS ja nun schon "vorbeugend", damit ich auch später mit meiner Altersrente der DRV nicht mehr ZUU lange "zur Last falle"...

DIE haben KEINE Ahnung WIE ZÄH so eine Doppeloma ist, ICH WILL mindestens 100 Jahre alt werden und sei es NUR, um die DRV ZUR STRAFE noch SEHR lange zu ärgern...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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