Hallo,
in einigen Foren wird verbreitet, man soll den Weg über die Gerichte gehen.
Dies ist leider nicht mehr möglich. U. a. nimmt das Bundesverfassungsgericht keine Verfassungsbeschwerde mehr an. Dieser Werg ist versperrt.
Verfassungsbeschwerde gescheitert
Petition gescheitert
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers wird höher bewertet als unsere Grundrecht.
Somit gibt es nur noch einen Weg, immer wieder auf die ungerechten Rentenabschläge bei Erwerbsminderung hinzuweisen.
Es sind ca. 1,6 Millionen Betroffene.
2006 hat der 4. Senat bei BSG in einem Urteil vom 16.05.2006 AZ: B4 Ra 22/05 entschieden , dass die Kürzung des Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr nicht verfassungsgemäß sei. Der Rententräger sei dem aber nicht gefolgt.Sie betrachteten das Urteil lediglich als Einzellfallentscheidung und beriefen sich auf andere Auslegung der Vorschriften . Und somit sind die geführten Musterstreitverfahren durch die Sozialverbände durch aller Instanzen , vor dem 5.Senat des BSG in Kassel abgewiesen . Weil die Richter das Problem der ,,fehlenden Freiwilligkeit,, bei Erwerbsminderung oder dem Tod des Ehepartners nicht gelten ließen.Und das Minus sei auf 10,8% maximal begrenzt und daher könne von einer Willkür keine Rede sein.
BVerfG -AZ 1BvR 3588/08 AZ: 1 BvR 555/09 : entscheidet .Kürzungen von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 .Lebensjahr sind verfassungsgemäß.Und die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von VdK, DGB und SoVD wegen der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten von 10,8% wurde abgewiesen. Als Begründung führte das BVerfG unter anderen aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei ,weil Sie einem Gemeinwohlzweck diene und die verhältnismäßig sei. Sie diene der legitime Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), um damit die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern. Das Gericht stellte fest, dass es keine übermäßige Belastung für die Betroffene gäbe. Auch für die Versicherten , die vor der Vollendung des 60 .Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beantragen ,sei eine Kürzung von 10,8% zumutbar.
Petition
Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 Lebensjahr .
08.10.2015
Die Petition wurde mit Stimmen der CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Sie haben auch die Mehrheit im Petitionsausschuss.
Grüne und Linken haben für die Petition gestimmt.
Aus der Begründung:
Bei einem Verzicht auf die Abschläge müsste wieder mit einem deutlich
verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden,
vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in
Anspruch genommen werden kann usw.
Diese Begründung wird seit Jahren durch die Politiker verbreitet und lässt sich an Hand von Statistiken der Rentenversicherung nicht beweisen. Es ist eine Lüge.
Michael Gerdes, SPD Bundestagsabgeordenter: "Das Rentensystem ist keine Wundertüte, aus der sich jeder das Beste nehmen kann. ... Bei der heutigen Reform hätte ich mir persönlich noch eine Schippe mehr im Bereich der Erwerbsminde
rungsrenten gewünscht. Dass die Verbesserungen dringend notwendig sind, war bei vielen Sachverständigen
unstrittig. Dennoch: Die Mehrheit der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente kommt aus Tätigkeiten mit geringem Einkommen. Damit ist klar, dass auch mit der späteren Altersrente keine großen Sprünge zu machen sind.
Schließlich wirken sich niedrige Entgeltpunkte unmittelbar auf die Absicherung im Alter aus".
Plenarprotokoll 18/37, Deutscher Bundestag, 37.Sitzung, 23.5.2014.
Erwerbsgeminderten !!! sind laut Herrn Weiß (CDU) die armen Teufel !!
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04.02.2015 19:41 Uhr
Video zu Diskussionsrunde der Hans Böckler Stiftung zum Thema : Reform Erwerbsminderungssicherung :
www.youtube.com/watch?v=loTkbYmvJzo#t=139
Wir sind nach 15 Jahren mit Prozessen bei den Sozialgerichten, den LSG's, dem BSG, dem BVerfG und dem EuGH für Menschenrechte zu der Erkenntnis gekommen, dass wir mit dem Rententhema bei den Gerichten auch in den nächsten 15 Jahren keinen Erfolg haben werden. Die Richter, angefangen beim BVerfG bis zum letzten Sozialgericht sind bei diesem Thema befangen, denn Richter sind neben den Politikern und höheren Beamten die größten Nutznießer der gigantischen Umverteilung, die bei den Sozialsystemen stattfindet. Laut Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005, S. 331) sind das 65 Milliarden Euro pro Jahr, ein Schattenhaushalt der mehr als 20 Prozent des regulären Haushalts ausmacht, und der ausschließlich von Beitragszahlern und Rentnern aufzubringen ist. Sie können sich ausrechnen, was das ausmachen würde, wenn auch diese Herrschaften das mitbezahlen müssten.
Nicht zuletzt deshalb hat das BVerfG seit 1981 keine Beschwerde mehr zum Thema Rentenhöhe/Rentenanspruch auch nur zur Entscheidung angenommen, die Herrschaften müssen das nicht mal begründen. Auch unsere Begründungen beruhten oft auf anderen BVerfG- oder BSG-Entscheidungen, aber wenn das BVerfG wie zum Beispiel in der Begründung zum Urteil vom 27.02.2007 sagt, dass der "Eigentumsschutz aus Artikel 14 GG in der Rentenversicherung eine eigene Ausprägung erfahren hat", das heißt im Ergebnis nicht gilt, ebenso der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) im Rentenrecht für Arbeitnehmer und Rentner nur eingeschränkt gelten, dann haben Sie nur geringe Chancen, das zu ändern. Ein Richter am BSG, der diesbezüglich mehrere Vorlagen beim BVerfG gemacht hatte (da müssen die die Ablehnung begründen, wie z.B. im Urteil vom 27.2.2007), wurde auf Druck von oben aus dem Verkehr gezogen. Und deshalb fällt uns schwer zu glauben, dass wir noch einen Richter in Deutschland finden, der diese Fragen dem BVerfG vorlegt. Und selbst kommen Ihre Argumente gar nicht wirklich zum Senat, sondern werden im Vorfeld von einer Kammer aussortiert.
weiteres unter:
http://www.adg-ev.de/
Der Druck auf die Politiker muss von außen kommen.
Viele Grüße
Anja