Hallo zusammen,
ich bin ja im VDK aber die DAme dort meinte zu mir, dass es schlimmere Krankheit gäben würde, ich könnte ja in einem Büro arbeiten :-(
Nur komisch das in dem Entlassungsbericht der Klinik von der DRV steht, dass ich Zugluft,Nässe,Kälte,Allergene und nicht lange stehen od. gehen darf..........so den Job such mal!!!
Rentenwiderspruch
- Esuse
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Re: Rentenwiderspruch
Mal ganz sarkastisch gesprochen, nimm es mir bitte nicht übel. Die Dame vom VdK hat Recht, was die Einschränkungen betrifft. GG bekam bei der Reha von der Sozialdame auch zu hören, daß andere schlimmer krank sind. Ich habe dann ganz frech gesagt, daß wir aber hier sind, um über die Zukunft meines Mannes zu sprechen, weil wir die Probleme der Anderen nicht lösen können.
Aber natürlich sollte der VdK bzw dessen Mitarbeiter hinter ihren Mitgliedern stehen.
Hast Du die betreffenden Gutachten schon gesehen? Was sagen die denn über Deine Arbeitsfähigkeit, wurde alles, was Du hast, richtig berücksichtigt?
Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht suchen und einfach mal nachfragen, oft ist die erste Beratung kostenlos, bzw sehr preiswert.
Aber natürlich sollte der VdK bzw dessen Mitarbeiter hinter ihren Mitgliedern stehen.
Hast Du die betreffenden Gutachten schon gesehen? Was sagen die denn über Deine Arbeitsfähigkeit, wurde alles, was Du hast, richtig berücksichtigt?
Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht suchen und einfach mal nachfragen, oft ist die erste Beratung kostenlos, bzw sehr preiswert.
Liebe Grüße
Esuse
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- Dieter
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Re: Rentenwiderspruch
Hi Marion 
Klar kann man im Büro arbeiten...kann jeder.
Hier geht es aber darum wie lange man das täglich, 5 Tage in der Woche, machen kann.
Wenn man das nur 3 bis 6 stunden im Büro schafft, steht einem zumindest schon mal halbe Rente zu.
LG Dieter

wenn ich das richtig verstehe, versteht die Dame nicht worum es bei der Erwerbsminderungsrente geht.ich bin ja im VDK aber die DAme dort meinte zu mir, dass es schlimmere Krankheit gäben würde, ich könnte ja in einem Büro arbeiten :-(
Klar kann man im Büro arbeiten...kann jeder.
Hier geht es aber darum wie lange man das täglich, 5 Tage in der Woche, machen kann.
Wenn man das nur 3 bis 6 stunden im Büro schafft, steht einem zumindest schon mal halbe Rente zu.
LG Dieter

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
- Doppeloma
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Re: Rentenwiderspruch
Liebe Marion,
Da war das aber auch nicht so pralle mit der Unterstützung, beim Anwalt brauchst (und solltest) du deine Mitgliedschaft am besten GAR NICHT erwähnen, du bist nicht verpflichtet das (beim VDK) in Anspruch zu nehmen.
Eines geht natürlich nur und auf den Fragebögen für Beratungshilfe / PKH muß man auch ein Kreuz dafür machen (ob man von einem Sozialverein oder über Rechtsschutz vertreten werden KANN), ich habe da nicht angekreuzt, dass ich da überhaupt drin bin, inzwischen bin ich da seit 01.01.2011 auch wieder ausgetreten.
Bei mir hat das dann alles schon der Anwalt gemacht, mit dem Antrag auf PKH, beim Sozialgericht entstehen ansonsten KEINE Kosten (für den Kläger), NUR die, für den eigenen Anwalt
Liebe Grüße von der Doppeloma

Kann mich den Vorschreibern in dieser Richtung NUR VOLL anschließen, ich hatte ja schon im Widerspruchs-Verfahren (m)einen Anwalt, war zu der Zeit auch noch im VDK.Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht suchen und einfach mal nachfragen, oft ist die erste Beratung kostenlos, bzw sehr preiswert.
Da war das aber auch nicht so pralle mit der Unterstützung, beim Anwalt brauchst (und solltest) du deine Mitgliedschaft am besten GAR NICHT erwähnen, du bist nicht verpflichtet das (beim VDK) in Anspruch zu nehmen.
Eines geht natürlich nur und auf den Fragebögen für Beratungshilfe / PKH muß man auch ein Kreuz dafür machen (ob man von einem Sozialverein oder über Rechtsschutz vertreten werden KANN), ich habe da nicht angekreuzt, dass ich da überhaupt drin bin, inzwischen bin ich da seit 01.01.2011 auch wieder ausgetreten.
Bei mir hat das dann alles schon der Anwalt gemacht, mit dem Antrag auf PKH, beim Sozialgericht entstehen ansonsten KEINE Kosten (für den Kläger), NUR die, für den eigenen Anwalt

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rentenwiderspruch
Hallo marion!
Natürlich klagen! Auch das kann man zunächst pauschal tun, Akteneinsicht beantragen und die Begründung nachreichen.
viewtopic.php?p=24435#p24435
Also, auf den Kampf, halte Dich an meine rote Signatur!
Liebe Grüße
Annette
marion23 hat geschrieben:Hallo,
habe gerade den ablehnenden Widerspruchsbescheid von der DRV erhalten! :-(
Was soll ich jetzt machen??? Ich bin total fertig!


Natürlich klagen! Auch das kann man zunächst pauschal tun, Akteneinsicht beantragen und die Begründung nachreichen.
viewtopic.php?p=24435#p24435
Also, auf den Kampf, halte Dich an meine rote Signatur!


Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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- marion23
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Re: Rentenwiderspruch
danke für eure Antworten
Kann mir den jemand sagen wie hoch die Anwaltskosten sind??? Leider bin ich schon seit zwei Jahren ohne Job
und finde auch nichts neues durch den gdb.........
Wo sind den die Grenzen für PKH ??? Vielleicht kann man die ja beantragen?

Kann mir den jemand sagen wie hoch die Anwaltskosten sind??? Leider bin ich schon seit zwei Jahren ohne Job

Wo sind den die Grenzen für PKH ??? Vielleicht kann man die ja beantragen?
- Esuse
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Re: Rentenwiderspruch
http://www.pkh-rechner.de/
Ich hatte schon mal geschrieben, das uns gesagt wurde ca 500€, aber hier hat auch jemand im Widerspruchsverfahren schon über 600€ bezahlt. Vermutlich ist das vom Aufwand abhängig. Unser Überprüfungsantrag bzw das -verfahren haben knapp 40€ gekostet. Da war kein Widerspruch nötig.
Ich hatte schon mal geschrieben, das uns gesagt wurde ca 500€, aber hier hat auch jemand im Widerspruchsverfahren schon über 600€ bezahlt. Vermutlich ist das vom Aufwand abhängig. Unser Überprüfungsantrag bzw das -verfahren haben knapp 40€ gekostet. Da war kein Widerspruch nötig.
Liebe Grüße
Esuse
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