Hallo liebes Hasenställchen,
kaum aus dem Urlaub zurück überschlagen sich hier ja die Ereignisse bei unserer
@Hamburger Deern aber nun wenigstens (endlich) überwiegend im positiven Sinne ...
Diese PDF ist sehr interessant ...

und hat schon den Weg auf meinen PC gefunden, allerdings gilt das wohl nur für Ansprüche nach Kapitel 3 SGB XII (HLU /Sozial-
HILFE), darauf hat man ja mit EM-Rente ohne Befristung auch keinen Anspruch mehr ... das wäre ein Anspruch nach Kapitel 4 SGB XII (Grusi im Alter und bei EM auf Dauer) ...
In den Richtlinien der AfA, die ja auch für JC gelten (sollten) beim Übergang in eine (dort Alters-) Rente ist das aber auch klar gestellt worden, dass die "Änderung der Verhältnisse" nach § 48 SGB X Abs.1 erst bewirkt ist
NACH dem Zufluss der ersten Rente auf dem Konto, mit dem Bescheid kann man ja weder Miete zahlen, noch im Laden einkaufen gehen bis dahin ...
Hier hat man sich nach der realen Verfügbarkeit der (zukünftigen) finanziellen Mittel zu richten und nicht nach einem Bescheid der die Zahlung zunächst nur ankündigt, das verändert noch gar nichts, weil man das Geld noch nicht ausgeben kann für den Lebensunterhalt.
Leider richten sich die JC da eher selten nach und stellen gerne direkt zum Beginn des ersten Renten-Zahl-Monates (lt. Rentenbescheid) ein, obwohl denen durchaus bekannt ist, dass die Renten (seit Jahren inzwischen) erst am Monatsende überwiesen werden und bis dahin verbleibt man beim SGB II und hat Anspruch weil die Bedürftigkeit noch immer gegeben ist.
Einen Ausgleich haben die im Fall des Falles untereinander zu regeln, denn zum Glück ist ja nicht jeder EM- oder Altersrenter auf Dauer dann noch anschließend vom SGB XII abhängig, die würden den Antragsteller wegen dieser kurzfristigen Zahlungslücke dann also auch wegschicken und am Ende ist mal wieder Keiner "zuständig" ... der Bescheid wurde zu früh aufgehoben und das werden wir denen ganz deutlich klar machen, die Begründung sollten sie in ihren eigenen Arbeitsanweisungen nachlesen können ...
Wir werden denen schon mitteilen, was "Ambach" ist und wenn sie schon meinen, dass ohnehin zukünftig kein Anspruch mehr auf soziale Leistungen bestehen wird, dann sind sie erst Recht zuständig bis dahin (Zufluss der ersten Rente auf dem Konto) weiter das bisherige Existenzminimum zu sichern ... man erspart sich aber zu gerne die zusätzliche Arbeit bei (absehbaren) "Überzahlungen" dann (nach Zufluss der ersten Renten-Zahlung) Beträge zurückfordern zu müssen ... so hat man das bei mir ja auch gemacht mit dem "freundlichen" Hinweis, dass ich dem Amt damit Arbeit erspart habe ...
Nur sind wir nicht auf der Welt denen Arbeit zu ersparen für die sie nun mal zuständig sind und bezahlt werden, ich hatte auch nur Glück, dass meine restliche Renten-Nachzahlung noch rechtzeitig auf dem Konto war, ansonsten hatten wir uns schon auf den letzten Kampf mit dem JC vorbereitet, wenn am Monatsletzten kein Geld gezahlt wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
