DRV Gutachten und AFA
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo
Am Freitag 11.01.2013 um 10,30 Uhr Termin bei der AFA.
Thema
Fr. xx moechte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen
Vieleicht wegen der Stellunghnahme von meinem Arbeitgeber ( gut 1200 Mitarbeiter siehe oben )
Da werden wir aber nur zu zweit hingehen.
Bin gespannt was da wieder kommt.
Gruß Karl
Am Freitag 11.01.2013 um 10,30 Uhr Termin bei der AFA.
Thema
Fr. xx moechte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen
Vieleicht wegen der Stellunghnahme von meinem Arbeitgeber ( gut 1200 Mitarbeiter siehe oben )
Da werden wir aber nur zu zweit hingehen.
Bin gespannt was da wieder kommt.
Gruß Karl
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
Liegt dir denn das AfA-GA vor, was stand denn so drin zu deiner Leistungsfähigkeit auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", wenn die der Meinung waren du könntest an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, dann stimmt das doch auch vorne und hinten nicht ...
Mach dir eine Kopie von deiner Einladung und lass dir gleich (als Erste Handlung) darauf deine Anwesenheit bestätigen von ihr, außerdem solltest du den Fahrtkosten-Antrag verlangen (ich hoffe du hast Fahrtkosten ???), damit du deinen Aufwwand für diesen Termin erstattet bekommst.
Sollte sie dir diesen Vorschlag machen, verlange das bitte unbedingt schriftlich mit Rechtsgrundlage und Bestätigung, dass man dir deswegen (Eigenkündigung) dann keine Leistungs-Sperre auferlegen wird... ich nehme an dann ist das Thema vom Tisch ...
Darüber brauchst du auch nicht diskutieren und schon garnicht solltest du freiwillig dein Arbeitsverhältnis aufgeben, schon die erforderliche KÜ-Frist ist eine sichere Bank dafür, dass es kaum einen AG geben wird der wild ist dich einzustellen und OHNE sicheren NEUEN AG ( Arbeitsvertrag) gibt man heutzutage KEINEN Job mehr "freiwillig" auf, schon gar nicht "auf Wunsch der AfA".
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Manchmal behaupten die einfach es wäre "nur" ein Gesprächsprotokoll, was du da unterschreiben sollst und schon bist du drin in der Falle, denn eine EGV ist ein VERTRAG, wer Verträge unterschreibt ist an den Inhalt gebunden, wie sonst im Leben auch.
Also ALLES einstecken was du unterschreiben sollst (zur Prüfung zu Hause, nicht mal kurz auf dem Flur
), dann schauen wir uns hier erst mal an, wofür du deinen guten Namen hergeben sollst.
Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen, meist sind die Termine ganz schnell wieder vorbei, denn die SB wissen mit den Ausgesteuerten "Kunden" auch nicht wirklich was anzufangen, aber sie müssen ja wenigstens "so tun als ob" und dabei tun sie sich oft unheimlich WICHTIG ...
Also schön ruhig bleiben und ehe du vielleicht was Falsches sagst, da sagst du lieber gar nichts ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

die AfA betreffend sollte es bestätigen was die hören /lesen wollten (oder eher nicht lesen wollten), dass man dich nicht auf den vorhandenen Arbeitsplatz zurückschicken KANN... wäre allerdings auch so nicht möglich gewesen, wenn du da arbeiten könntest, wärst du ja nicht krank geschrieben worden, für so lange Zeit ...Dieses schreiben habe ich am 26.11 .der AFA und dem VDK gesendet.
Ist diese Aussage vom meinem Arbeitgeber gut oder schlecht fuer mich



Liegt dir denn das AfA-GA vor, was stand denn so drin zu deiner Leistungsfähigkeit auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", wenn die der Meinung waren du könntest an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, dann stimmt das doch auch vorne und hinten nicht ...

NA dann lasse sie mal erzählen, wie sie sich deine berufliche Situation so vorstellt, sie ist doch deine "Arbeits-Beraterin" und Vermittlerin ...welche Möglichkeiten sieht sie denn so auf dem näheren Arbeitsmarkt für dich, welche freien Stellen (die für dich machbar wären) gibt es denn da so im näheren Umfeld ...lass SIE reden, schließlich hat sie dich eingeladen...Am Freitag 11.01.2013 um 10,30 Uhr Termin bei der AFA.
Thema
Fr. xx moechte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen


Mach dir eine Kopie von deiner Einladung und lass dir gleich (als Erste Handlung) darauf deine Anwesenheit bestätigen von ihr, außerdem solltest du den Fahrtkosten-Antrag verlangen (ich hoffe du hast Fahrtkosten ???), damit du deinen Aufwwand für diesen Termin erstattet bekommst.
Darüber brauchst du ja nicht weiter diskutieren, du hast diesen "Wisch" besorgt, obwohl es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt, es ist egal wieviele Mitarbeiter deine Firma hat, dort kannst du NICHT arbeiten, allerdings brauchst du trotzdem NICHT selber zu kündigen.Vieleicht wegen der Stellunghnahme von meinem Arbeitgeber ( gut 1200 Mitarbeiter siehe oben )

Sollte sie dir diesen Vorschlag machen, verlange das bitte unbedingt schriftlich mit Rechtsgrundlage und Bestätigung, dass man dir deswegen (Eigenkündigung) dann keine Leistungs-Sperre auferlegen wird... ich nehme an dann ist das Thema vom Tisch ...

Darüber brauchst du auch nicht diskutieren und schon garnicht solltest du freiwillig dein Arbeitsverhältnis aufgeben, schon die erforderliche KÜ-Frist ist eine sichere Bank dafür, dass es kaum einen AG geben wird der wild ist dich einzustellen und OHNE sicheren NEUEN AG ( Arbeitsvertrag) gibt man heutzutage KEINEN Job mehr "freiwillig" auf, schon gar nicht "auf Wunsch der AfA".

Das ist SEHR gut, denke daran, das ist dein Beistand nach § 13 SGB X und der darf nicht einfach abgelehnt werden ohne schriftliche Begründung ...Da werden wir aber nur zu zweit hingehen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Wahrscheinlich nicht viel, wenn du wartest was SIE so von dir will, du kommst deiner Meldepflicht nach, REDE-Pflicht gibt es (noch) nicht bei diesen Terminen und wenn du genug hast, kannst du jederzeit wieder gehen, vor ALLEM unterschreibe NICHTS sofort bei ihr, egal was sie dir dazu erzählt, könnte sein dass sie dir eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) "unterjubeln" will, lass dich da nicht überrumpeln.Bin gespannt was da wieder kommt.

Manchmal behaupten die einfach es wäre "nur" ein Gesprächsprotokoll, was du da unterschreiben sollst und schon bist du drin in der Falle, denn eine EGV ist ein VERTRAG, wer Verträge unterschreibt ist an den Inhalt gebunden, wie sonst im Leben auch.

Also ALLES einstecken was du unterschreiben sollst (zur Prüfung zu Hause, nicht mal kurz auf dem Flur


Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen, meist sind die Termine ganz schnell wieder vorbei, denn die SB wissen mit den Ausgesteuerten "Kunden" auch nicht wirklich was anzufangen, aber sie müssen ja wenigstens "so tun als ob" und dabei tun sie sich oft unheimlich WICHTIG ...
Also schön ruhig bleiben und ehe du vielleicht was Falsches sagst, da sagst du lieber gar nichts ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Doppeloma
Ich denke das ich am Freitag Kaffe und dazu ein Stueck Kaesesahne bekomme
Im Anhang die Gutachten nach der Rentenablehnung
Die Gutachten sind allerdings nicht mehr aktuell, da weitere gesicherte Krankheiten im
Knochensystem dazu gekommen sind . Der GDB 50 war damals auch noch nicht erfasst.
Den Schwerbehindertenausweiß hab ich mitlerweilen meiner SB in Kopie gegeben .
Die weiteren Krankheiten hat die DRV im Widerspruchverfahren bekommen.
Der AFA sag ich die Krankheiten nicht.
Sonst stufen die mich noch als nicht vermittelbar ein und es gibt kein Geld mehr.
Das wuerde denen gefallen.
Das Gutachten der AFA passt schon denn wenn mich der MDK nicht arbeitsfaehig schreiben wuerde dann gaebe es kein ALGI oder nur fuer die Stunden die er mich arbeitsfaehig schreibt.
Einige meinen das die Nahtlosigkeit nach abgelehnten Rentenbescheid weiter laeuft.
Ist aber nicht so sobald ein Ablehnungsbescheid von der Rentenversicherung kommt bist da raus.
Deswegen passt das mit den Gutachten vom MDK.
Ich bekomme bis 04/2014 ALGI.
Meinen Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber wo ich seit 1976 bin werde ich auf gar keinen Fall
kuendigen. Er gab schon einige die habei einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und haben dafuer 50-80000 € bekommen. Aber das kannst vergessen (Zieh mal die Steuern ab )
Falls mich die AFA zu einen anderen Arbeitgeger zum Vorstellungsgespraech
(wegen Systembefriedigung) gehe ich gerne hin.
Aber wen der mich sieht mit Gehstoch hohe Lammfellgefuettere Filzhausschuhe meine Einschraenkungen , und wenn ich dann noch erzaehle das weiter Gebrechen anstehen das ein
Rentenantrag laeuft und ich eine festen Arbeitsvertrag habe ich das meiste schon erledigt.
In so einem Fall darf ich ja nicht Luegen .
Zum andern muss mein Arbeitgeber dem zustimmen und das macht er nicht so die Antwort vom meinem Personalchef.
Gruß karl
Ach ja ich habe Knochenkrankheiten und andere aber nichts an Magen und Darm
Der Facharzt der Rentenversicherung der mich Untersuchte war einen Facharzt fuer Magen Darmkrankheiten
Ich denke das ich am Freitag Kaffe und dazu ein Stueck Kaesesahne bekomme

Im Anhang die Gutachten nach der Rentenablehnung
Die Gutachten sind allerdings nicht mehr aktuell, da weitere gesicherte Krankheiten im
Knochensystem dazu gekommen sind . Der GDB 50 war damals auch noch nicht erfasst.
Den Schwerbehindertenausweiß hab ich mitlerweilen meiner SB in Kopie gegeben .
Die weiteren Krankheiten hat die DRV im Widerspruchverfahren bekommen.
Der AFA sag ich die Krankheiten nicht.
Sonst stufen die mich noch als nicht vermittelbar ein und es gibt kein Geld mehr.
Das wuerde denen gefallen.
Das Gutachten der AFA passt schon denn wenn mich der MDK nicht arbeitsfaehig schreiben wuerde dann gaebe es kein ALGI oder nur fuer die Stunden die er mich arbeitsfaehig schreibt.
Einige meinen das die Nahtlosigkeit nach abgelehnten Rentenbescheid weiter laeuft.
Ist aber nicht so sobald ein Ablehnungsbescheid von der Rentenversicherung kommt bist da raus.
Deswegen passt das mit den Gutachten vom MDK.
Ich bekomme bis 04/2014 ALGI.
Meinen Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber wo ich seit 1976 bin werde ich auf gar keinen Fall
kuendigen. Er gab schon einige die habei einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und haben dafuer 50-80000 € bekommen. Aber das kannst vergessen (Zieh mal die Steuern ab )
Falls mich die AFA zu einen anderen Arbeitgeger zum Vorstellungsgespraech
(wegen Systembefriedigung) gehe ich gerne hin.
Aber wen der mich sieht mit Gehstoch hohe Lammfellgefuettere Filzhausschuhe meine Einschraenkungen , und wenn ich dann noch erzaehle das weiter Gebrechen anstehen das ein
Rentenantrag laeuft und ich eine festen Arbeitsvertrag habe ich das meiste schon erledigt.
In so einem Fall darf ich ja nicht Luegen .
Zum andern muss mein Arbeitgeber dem zustimmen und das macht er nicht so die Antwort vom meinem Personalchef.
Gruß karl
Ach ja ich habe Knochenkrankheiten und andere aber nichts an Magen und Darm
Der Facharzt der Rentenversicherung der mich Untersuchte war einen Facharzt fuer Magen Darmkrankheiten

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Re: DRV Gutachten und AFA
Hier kannste ausrechnen wie viel dir von einer Abfindung übrig bleibt.
Bei mir wurden damals von 16000€ nur 800€ eingezogen.
Dafür wurde mir das H4 Almosen komplett gestrichen.
Wenn eine Abfindung erfolgen soll macht das auf jeden Fall während des ALG 1 Bezugs.
Bei der richtigen Formulierung bekommt man nicht mal ne Sperre.
Bei mir wurden damals von 16000€ nur 800€ eingezogen.
Dafür wurde mir das H4 Almosen komplett gestrichen.
Wenn eine Abfindung erfolgen soll macht das auf jeden Fall während des ALG 1 Bezugs.
Bei der richtigen Formulierung bekommt man nicht mal ne Sperre.

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Re: DRV Gutachten und AFA
Karl vergiß nicht, dass du deine 6 Monate Kündigungsfrist beim Vorstellungsgespräch mit anführen mußt. 

Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo
Oh stimmt das ist auch wichtig
Sind sogar 7 Monate Kuendigungsfrist.
Aber ans Kuendigen oder Abfinden daran denke ich gar nicht werde heuer erst 57 Jahre
Oh stimmt das ist auch wichtig
Sind sogar 7 Monate Kuendigungsfrist.
Aber ans Kuendigen oder Abfinden daran denke ich gar nicht werde heuer erst 57 Jahre
- Doppeloma
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
wo sollen denn die Vorstellungsgespräche herkommen ???
Hier hat sich noch Keiner gemeldet der jemals Eines hatte, nach der Aussteuerung, da sind wir jetzt schon gespannt auf deinen Bericht...
Sicher darf man da nicht lügen, aber einem AG (schon gar einem ganz Fremden) braucht man auch nicht seine Krankengeschichte erzählen, VOR einer Einladung steht üblicherweise eine schriftliche Bewerbung und die Ankündigung, dass du wegen deiner arbeitsvertraglichen KÜ-Frist von 7 Monaten erst frühestens in mehr als einem halben Jahr den Job antreten könntest, dürfte wohl abschreckend genug auf den AG wirken ... ich glaube um diesen Bereich machst du dir viel zu viele Gedanken ...
Worauf sollst du dich denn berwerben, als "Pförtner"
...die arbeiten ALLE im Schichtdienst bei Wachschutzunternehmen, geht schon mal nicht ... sieht schlecht aus mit weiteren Vorschlägen, fordere die Dame, sie soll dich beraten, was du mit deiner stark eingeschränkten "Restleistungsfähigkeit" am allgemeinen Arbeitsmarkt noch machen kannst ... "überwiegend im Sitzen" (eigentlich nur zeitweise) und ohne große Ansprüche an die Benutzung deiner Hände ...
Dann hätte ich ja kein ALGI bekommen für 1,5 Jahre nach der Aussteuerung, GENAU weil der med. Dienst der AfA eine mögliche Vermittlung komplett ausgeschlossen hat, bekam ich aber das Geld gemäß § 125 SGB III (der war damals noch gültig), das ist nicht nur meine Meinung sondern der eigentliche SINN der Nahtlosigkeitsregelung, die neue Nummer (§ 145) ändert da auch NIX dran...
Wie ich schon öfter geschrieben habe wurde ich vom AfA-Amtsarzt "aus dem Verkehr gezogen", meine EM-Rente wurde auch abgelehnt und später habe ich die Klage eingereicht, ich bekam trotzdem mein ALGI, hatte NIE einen Vermittler und auch keine Beratungstermine... und GENAU so sollte es in diesem Falle auch laufen, dafür ist die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) vorgesehen ...
Dass es inzwischen aus Sparsamkeitsgründen von der AfA oft anders gemacht (zumindest versucht) wird, heißt noch lange nicht, dass es so korrekt ist und vom Gesetz her so vorgesehen.
Es kann auch nicht der "normale" Weg sein, dass kranke Menschen nach 1,5 Jahren AU nur nach (selektiver) "Aktenlage" OHNE Untersuchung gesundheitlich beurteilt werden dürfen und wieviele Fehleinschätzungen es da schon gegeben hat, kannst du doch auch hier im Forum lesen.
Ich erinnere nur aktuell an @ Pfirsich30 ... dem man kürzlich bedenkenlos nach "Aktenlage" die volle Leistungsfähigkeit "bescheinigt" hat ... und jetzt erwartet er täglich den Bescheid zur EM-Rente, sowas nenne ich verantwortungslos von angeblichen "Ärzten" bei der AfA ...
Wenn du jetzt mit deiner aktuellen Einschätzung des ÄD der AfA "zufrieden" bist, dann mag das für dich gelten und "in Ordnung" sein, dann soll dich deine SB entsprechend beraten, wie du deine "Restleistungsfähigkeit" nun auf dem Arbeitsmarkt verwerten sollst/kannst, dafür wird sie schließlich bezahlt, mir persönlich war es deutlich angenehmer ordentlich vom Arzt untersucht zu werden und anschließend OHNE solchen Stress mein ALGI zu bekommen ...
Ich hatte damals schon genug Stress mit der DRV und meiner Gesundheit, inzwischen bin ich froh, dass ich nicht JETZT wegen Aussteuerung zur AfA muss...es ist einfach nur noch grauenvoll, was da getrieben wird am Gesetz vorbei...und immer mehr Leute glauben auch tatsächlich schon, das sei in Ordnung so ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

wo sollen denn die Vorstellungsgespräche herkommen ???
Hier hat sich noch Keiner gemeldet der jemals Eines hatte, nach der Aussteuerung, da sind wir jetzt schon gespannt auf deinen Bericht...

Sicher darf man da nicht lügen, aber einem AG (schon gar einem ganz Fremden) braucht man auch nicht seine Krankengeschichte erzählen, VOR einer Einladung steht üblicherweise eine schriftliche Bewerbung und die Ankündigung, dass du wegen deiner arbeitsvertraglichen KÜ-Frist von 7 Monaten erst frühestens in mehr als einem halben Jahr den Job antreten könntest, dürfte wohl abschreckend genug auf den AG wirken ... ich glaube um diesen Bereich machst du dir viel zu viele Gedanken ...
Worauf sollst du dich denn berwerben, als "Pförtner"



Es handelt sich NICHT um den MDK (der ist für die Krankenkassen zuständig) und es stimmt auch nicht, dass die eine Vermittlung ausschließen können (unter 3 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt) und man dann kein ALGI bekommt im Zuge der Nahtlosigkeit ...Das Gutachten der AFA passt schon denn wenn mich der MDK nicht arbeitsfaehig schreiben wuerde dann gaebe es kein ALGI oder nur fuer die Stunden die er mich arbeitsfaehig schreibt.
Dann hätte ich ja kein ALGI bekommen für 1,5 Jahre nach der Aussteuerung, GENAU weil der med. Dienst der AfA eine mögliche Vermittlung komplett ausgeschlossen hat, bekam ich aber das Geld gemäß § 125 SGB III (der war damals noch gültig), das ist nicht nur meine Meinung sondern der eigentliche SINN der Nahtlosigkeitsregelung, die neue Nummer (§ 145) ändert da auch NIX dran...


Auch das ist nicht richtig, es geht hier nicht um Meinungen sondern um Gesetze und im Gesetz (§ 145 SGB III) steht davon NICHTS, dass man bei Ablehnung des Antrages "da raus ist"...solange Widerspruch und Klage laufen ist diese Ablehnung ja noch nicht rechtskräftig, auch wenn die AfA das inzwischen gerne so auslegt, ist und bleibt es FALSCH...Einige meinen das die Nahtlosigkeit nach abgelehnten Rentenbescheid weiter laeuft.
Ist aber nicht so sobald ein Ablehnungsbescheid von der Rentenversicherung kommt bist da raus.


Wie ich schon öfter geschrieben habe wurde ich vom AfA-Amtsarzt "aus dem Verkehr gezogen", meine EM-Rente wurde auch abgelehnt und später habe ich die Klage eingereicht, ich bekam trotzdem mein ALGI, hatte NIE einen Vermittler und auch keine Beratungstermine... und GENAU so sollte es in diesem Falle auch laufen, dafür ist die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) vorgesehen ...
Dass es inzwischen aus Sparsamkeitsgründen von der AfA oft anders gemacht (zumindest versucht) wird, heißt noch lange nicht, dass es so korrekt ist und vom Gesetz her so vorgesehen.
Es kann auch nicht der "normale" Weg sein, dass kranke Menschen nach 1,5 Jahren AU nur nach (selektiver) "Aktenlage" OHNE Untersuchung gesundheitlich beurteilt werden dürfen und wieviele Fehleinschätzungen es da schon gegeben hat, kannst du doch auch hier im Forum lesen.
Ich erinnere nur aktuell an @ Pfirsich30 ... dem man kürzlich bedenkenlos nach "Aktenlage" die volle Leistungsfähigkeit "bescheinigt" hat ... und jetzt erwartet er täglich den Bescheid zur EM-Rente, sowas nenne ich verantwortungslos von angeblichen "Ärzten" bei der AfA ...


Wenn du jetzt mit deiner aktuellen Einschätzung des ÄD der AfA "zufrieden" bist, dann mag das für dich gelten und "in Ordnung" sein, dann soll dich deine SB entsprechend beraten, wie du deine "Restleistungsfähigkeit" nun auf dem Arbeitsmarkt verwerten sollst/kannst, dafür wird sie schließlich bezahlt, mir persönlich war es deutlich angenehmer ordentlich vom Arzt untersucht zu werden und anschließend OHNE solchen Stress mein ALGI zu bekommen ...
Ich hatte damals schon genug Stress mit der DRV und meiner Gesundheit, inzwischen bin ich froh, dass ich nicht JETZT wegen Aussteuerung zur AfA muss...es ist einfach nur noch grauenvoll, was da getrieben wird am Gesetz vorbei...und immer mehr Leute glauben auch tatsächlich schon, das sei in Ordnung so ...


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Doppeloma
Die schreiben aber klar das ich nicht im Sinne des § 145 Erwerbsgemindert bin.
Wenn das so nicht stimmt was stimmt dann.
Ist das von denen nur so bla bla oder gibt es fuer diese schriftliche Aussagae der AFA
eine rechtliche Begruendung .
Diese würde ich der SB gerne unter die Nase halten , wenns mal drauf ankommt .
Aber solange sie mich in Ruhe lässt lass ich sie auch in Ruhe ist glaube ich auch nicht verkehrt oder ?
Im Prinzip ist es mir ja egel ob so oder so an den Leistungen ändert sich nichts.
Nur wenn §145 zum tragen kommt hast vor denen deine Ruhe.
Ich denke erher das es bei der Eingruppierung nach §145 nur um Köpfe geht den denen ist doch
wichtig das die Statistik stimmt.
Ich war ja §145 bis zur Rentenablehnung
Die Untersuchung war ja ein Witz daran konnte man erkennen das es nur darum geht die Leute
schnellst möglich durch das System in erster Untersuchung durchzuschleußen und
erstmal soviel wie möglich ablehnen.
Anschließend werden die Betroffenen auf die lange Warteschiene gestellt.
Von Rentenantrag bis zur Ablehnung hat es bei mir keine 4 Wochen gedauert.
Warum gehen die Erstuntersuchungen mit Ablehnung so schnell durch ? Wenn dann wiederspruch kommt dan vergenen zig Monate wenn nicht Jahre. Daran kann man doch schon erkennen das ein bestimmtes System dahinter steckt .
Das mit dem Vermittlungsvorschlag war nur so ein Gedanke aber ich bin mit sicher das da nichts
kommt.
Ich denke das die SB lange Weile hat , oder nachweisen mus das sie was getan hat.
Sorry in meiem Beitrag weiter oben ist ein Fehler die Gutachten sind nicht vom MDK sondern von Äztlichen Deinst der AFA aber has hast du ja schon bemerkt
Gruß Karl
Die schreiben aber klar das ich nicht im Sinne des § 145 Erwerbsgemindert bin.
Wenn das so nicht stimmt was stimmt dann.
Ist das von denen nur so bla bla oder gibt es fuer diese schriftliche Aussagae der AFA
eine rechtliche Begruendung .
Diese würde ich der SB gerne unter die Nase halten , wenns mal drauf ankommt .
Aber solange sie mich in Ruhe lässt lass ich sie auch in Ruhe ist glaube ich auch nicht verkehrt oder ?
Im Prinzip ist es mir ja egel ob so oder so an den Leistungen ändert sich nichts.
Nur wenn §145 zum tragen kommt hast vor denen deine Ruhe.
Ich denke erher das es bei der Eingruppierung nach §145 nur um Köpfe geht den denen ist doch
wichtig das die Statistik stimmt.
Ich war ja §145 bis zur Rentenablehnung
Die Untersuchung war ja ein Witz daran konnte man erkennen das es nur darum geht die Leute
schnellst möglich durch das System in erster Untersuchung durchzuschleußen und
erstmal soviel wie möglich ablehnen.
Anschließend werden die Betroffenen auf die lange Warteschiene gestellt.
Von Rentenantrag bis zur Ablehnung hat es bei mir keine 4 Wochen gedauert.
Warum gehen die Erstuntersuchungen mit Ablehnung so schnell durch ? Wenn dann wiederspruch kommt dan vergenen zig Monate wenn nicht Jahre. Daran kann man doch schon erkennen das ein bestimmtes System dahinter steckt .
Das mit dem Vermittlungsvorschlag war nur so ein Gedanke aber ich bin mit sicher das da nichts
kommt.
Ich denke das die SB lange Weile hat , oder nachweisen mus das sie was getan hat.
Sorry in meiem Beitrag weiter oben ist ein Fehler die Gutachten sind nicht vom MDK sondern von Äztlichen Deinst der AFA aber has hast du ja schon bemerkt
Gruß Karl
- Doppeloma
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
Der ÄD soll die Leistungsfähigket (Restleistungsvermögen) für den Arbeitsmarkt und für die Vermittlung feststellen und das geht üblicherweise nicht ohne eine Untersuchung des Kunden, die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung (!!!) ist der § 145 SGB III, sonst gibt es KEIN ALGI (wegen Krankheit) und schon gar nicht, wenn man Arbeit hat...im Prinzip ganz einfach und doch so schwer zu verstehen.
Der ÄD der AfA hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz angewendet wird oder nicht, das in diesem Zusammenhang einfach die rechtliche Grundlage dafür bildet, es ist unerheblich ob die das da so reinschreiben oder nicht.
), dann kannst du ja mal anfragen, warum man nun gemäß § 145 SGB III, die Rückzahlungs-Ansprüche an die AfA bei der DRV geltend machen will, du hast doch schriftlich bekommen, dass sei für dich NICHT gültig ...dann fällt denen sicher was Neues ein, dir das zu "erklären" ...
Das ist schon ewig ein Thema, schon zu Zeiten des § 125 SGB III, dafür gab es aber inzwischen schon einige entsprechende Gerichts-Entscheidungen, nun kann man ja (seit der Änderung der §-Nummer im April 2012) immer behaupten, das treffe aber auf den § 145 NICHT zu, das war ja für den § 125 ...ich denke du weißt, worauf ich hinaus will...
Man hat schon IMMER bei der AfA /Arbeitsamt versucht sich die Ausgesteuerten "vom Halse zu halten" und das beliebteste Argument war die Erst-Ablehnung des EM-Renten-Antrages, damit sei der Anspruch aufgehoben, weil ja die DRV "entschieden habe"... es IST aber NICHTS entschieden, dann wären ja Widerspruch und Klage völlig sinnlos...
Auch für die Forderung nach der Bestätigung von deinem AG gibt es KEINE Berechtigung, gemacht hat man es trotzdem, WOOO ist denn in diesem Schreiben der §§ die Rechtsgrundlage DAFÜR zu finden ???
Man hat dich lt. ÄD der AfA für ausreichend Leistungsfähig (Restleistungsfähigkeit reicht noch zum arbeiten gehen, daher wurdest du NICHT aus der Vermittlung genommen) für eine Vermittlung "begutachtet" und diese SB soll dich nun "vermitteln", mein Dopa hatte auch eine ganz Eifrige SB (er wurde Teilzeit begutachtet, hatte also auch SB-Termine) ...
Die wußte zwar auch genau, dass sie ihn niemals ernsthaft unterbringen KANN auf dem Arbeitsmarkt, aber sie spielte trotzdem ihre vermeintliche Macht aus, " wenn Ihnen was nicht passen sollte kann ich Sie auch jeden Tag einladen" gehörte u.A. auch zu ihren Drohungen ...die "Bewerbungsnachweise" die er bringen sollte bestanden aus Zeitungs-Annoncen, eine Bewerbung geschrieben hat er nie, das war sowieso alles gesundheitlich ungeeignet ...
Er war (sogar von der DRV!) als Pförtner NICHT mehr geeignet begutachtet worden (auch vom MDK der KK und vom ÄD der AfA), die EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt ...
Er hatte (nach der Aussteuerung immer noch) einen festen Job als Pförtner und sollte sich "bewerben/bemühen" ... richtig "als Pförtner" ...dümmer gehts nimmer, aber wir waren "alt und krank"
und brauchten das Geld von der AfA ...
Glaub mir wenn uns da was Passendes eingefallen wäre, hätten wir der Dame auch gerne was "unter die Nase gehalten" ...ne nette Stinkbombe vielleicht
wenigstens die Fahrtkosten zu den Terminen haben wir dann bald per Beschwerde in Nürnberg durchgesetzt (die wollte sie nämlich auch nicht zahlen, weil angeblich kein Anspruch unter 6 €
), als das DURCH war (bei 5,50 € pro Termin, sogar rückwirkend
), da wurde sie dann ruhiger mit den Einladungen, nur noch so alle 3 - 4 Monate mal, vorher mindestens alle 3 - 4 Wochen ...
NUR um sich die aufgeklebten Zeitungs-Schnipsel anzusehen und ihn mal wieder (jedes Mal) eine neue EGV unterschreiben zu lassen ...da standen dann so Sachen drin wie, dass er Bericht erstatten solle, wie es in seiner Renten-Sache vorangeht und eventuelle neue GA bei ihr vorzulegen hat ... ich weiß nicht, wovon die Nachts so "geträumt hat"...
Das nur mal so ergänzend, beim Dopa lief das auch nicht alles so ruhig ab, der hätte seine Tussi manchmal ganz gerne direkt "über den Tisch gezogen", denn es ist ihm gesundheitlich sehr schwer gefallen, immer diese Fahrerei mit dem Bus fast eine Stunde (eine Tour) bis zu unserer AfA, nur weil die so gerne ihre Macht ausspielen wollte ...denn wirklich nützlich war das ganze Theater ansonsten auch nicht ...
Es macht eigentlich überhaupt KEINEN Sinn, was die mit den Ausgesteuerten anstellen, denn im Prinzip MÜSSEN sie doch IMMER ZAHLEN, ob mit oder ohne § 145, denn das ALGI hat generell Vorrang vor anderen (steuerlichen) Sozial-Leistungen, weil es sich um eine beitragsbasierte Leistung handelt ...
Weil (vermutlich) schon mindestens 50% der Antragsteller an dieser Stelle aufgeben und einen Widerspruch gar nicht einlegen, damit hat man doch schon Einiges an Arbeits- und Prüfungs-Aufwand gespart, die hinterfragen sicherlich die konkreten Gründe dann nicht weiter ...
Bei Dopas erstem Verfahren wurde kein GA gemacht (vor der Ablehnung des Antrages), im Widerspruch fragte man bei ihm an, ob es schon ein DRV-GA gäbe in diesem Verfahren ...
Dann wurde eins gemacht und danach der Widerspruch abgelehnt ...
Im 2. Verfahren vom Dopa tat sich 6 Monate NICHTS nach der Antragstellung und dann kam ein GA-Termin ...
Ich wurde im Antragsverfahren (nach ca. 3 Monaten) zu 2 GA geschickt und weitere 3 Monate später kam die Ablehnung, im nachfolgenden Widerspruchsverfahren wurde sehr deutlich auf Zeit gespielt, so kamen die Befund-Anforderungen für meine Ärzte "kleckerweise" anstatt alle auf einmal, nach fast einem kompletten Jahr (Anfang Jan. 2010 - Ende November 2010) der "Prüfung" durch die DRV, wurde dann auch der Widerspruch abgelehnt und die Klage eingereicht.
Bis zum Vergleichs-Angebot (Frühjahr 2012) folgten noch 2 weitere GA vom Gericht aus und im Juli bekam ich dann die Renten-Bescheide dazu, erste Renten-Zahlung ab September 2012, Befristung der Voll-Rente endet Juli 2013.
So dauerte mein Renten-Verfahren insgesamt fast genau 3 Jahre (Antragstellung August 2009).
Lass dich einfach überraschen, auch so ein Vorschlag muss gesundheitlich zumutbar sein, sonst kannst du den ohne Bewerbung ablehnen, ja sicher muß sie nachweisen, dass sie was getan hat...also soll SIE was tun, was auch immer...
Kein Problem, wegen dem MDK, war auch nur ein Hinweis zur Klärung, du weißt ja wie schnell manche User zu verwirren sind, war nicht persönlich gemeint.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Es geht nicht um Erwerbsminderung, darüber hat der ÄD der AfA gar nicht zu entscheiden, das ist Angelegenheit der DRV und deswegen läuft ja (üblicherweise) auch ein Antrag bei der DRV .Die schreiben aber klar das ich nicht im Sinne des § 145 Erwerbsgemindert bin.
Der ÄD soll die Leistungsfähigket (Restleistungsvermögen) für den Arbeitsmarkt und für die Vermittlung feststellen und das geht üblicherweise nicht ohne eine Untersuchung des Kunden, die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung (!!!) ist der § 145 SGB III, sonst gibt es KEIN ALGI (wegen Krankheit) und schon gar nicht, wenn man Arbeit hat...im Prinzip ganz einfach und doch so schwer zu verstehen.

Der ÄD der AfA hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz angewendet wird oder nicht, das in diesem Zusammenhang einfach die rechtliche Grundlage dafür bildet, es ist unerheblich ob die das da so reinschreiben oder nicht.
Wenn du mal die EM-Rente erstritten hast (die ja aktuell bereits komplett abgelehnt sein soll lt. AfA ...Wenn das so nicht stimmt was stimmt dann.
Ist das von denen nur so bla bla oder gibt es fuer diese schriftliche Aussagae der AFA
eine rechtliche Begruendung .

Das ist schon ewig ein Thema, schon zu Zeiten des § 125 SGB III, dafür gab es aber inzwischen schon einige entsprechende Gerichts-Entscheidungen, nun kann man ja (seit der Änderung der §-Nummer im April 2012) immer behaupten, das treffe aber auf den § 145 NICHT zu, das war ja für den § 125 ...ich denke du weißt, worauf ich hinaus will...
Man hat schon IMMER bei der AfA /Arbeitsamt versucht sich die Ausgesteuerten "vom Halse zu halten" und das beliebteste Argument war die Erst-Ablehnung des EM-Renten-Antrages, damit sei der Anspruch aufgehoben, weil ja die DRV "entschieden habe"... es IST aber NICHTS entschieden, dann wären ja Widerspruch und Klage völlig sinnlos...

Auch für die Forderung nach der Bestätigung von deinem AG gibt es KEINE Berechtigung, gemacht hat man es trotzdem, WOOO ist denn in diesem Schreiben der §§ die Rechtsgrundlage DAFÜR zu finden ???

Da gibt es nichts was du ihr unter die Nase halten kannst, der § 145 (die Nahtlosigkeitsregel) wird "passend zurechtgebogen" und nach Belieben (theoretisch) außer Kraft gesetzt, "was willst du ihr da "unter die Nase halten" und wann wäre dieser Punkt erreicht ...Diese würde ich der SB gerne unter die Nase halten , wenns mal drauf ankommt .
Aber solange sie mich in Ruhe lässt lass ich sie auch in Ruhe ist glaube ich auch nicht verkehrt oder ?

Das ist soweit korrekt und wenn man seinen Bescheid hat und das Geld erst mal regelmäßig kommt, kann es einem tatsächlich egal sein, nach welchem § das nun geregelt wurde, ob du nach dem Termin "relative" Ruhe bekommen wirst, kann ich dir nicht sagen, das hängt auch ein wenig vom "besonderen persönlichen Ehrgeiz" deiner SB ab.Im Prinzip ist es mir ja egel ob so oder so an den Leistungen ändert sich nichts.
Nur wenn §145 zum tragen kommt hast vor denen deine Ruhe.
Man hat dich lt. ÄD der AfA für ausreichend Leistungsfähig (Restleistungsfähigkeit reicht noch zum arbeiten gehen, daher wurdest du NICHT aus der Vermittlung genommen) für eine Vermittlung "begutachtet" und diese SB soll dich nun "vermitteln", mein Dopa hatte auch eine ganz Eifrige SB (er wurde Teilzeit begutachtet, hatte also auch SB-Termine) ...
Die wußte zwar auch genau, dass sie ihn niemals ernsthaft unterbringen KANN auf dem Arbeitsmarkt, aber sie spielte trotzdem ihre vermeintliche Macht aus, " wenn Ihnen was nicht passen sollte kann ich Sie auch jeden Tag einladen" gehörte u.A. auch zu ihren Drohungen ...die "Bewerbungsnachweise" die er bringen sollte bestanden aus Zeitungs-Annoncen, eine Bewerbung geschrieben hat er nie, das war sowieso alles gesundheitlich ungeeignet ...
Er war (sogar von der DRV!) als Pförtner NICHT mehr geeignet begutachtet worden (auch vom MDK der KK und vom ÄD der AfA), die EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt ...

Er hatte (nach der Aussteuerung immer noch) einen festen Job als Pförtner und sollte sich "bewerben/bemühen" ... richtig "als Pförtner" ...dümmer gehts nimmer, aber wir waren "alt und krank"




Glaub mir wenn uns da was Passendes eingefallen wäre, hätten wir der Dame auch gerne was "unter die Nase gehalten" ...ne nette Stinkbombe vielleicht



NUR um sich die aufgeklebten Zeitungs-Schnipsel anzusehen und ihn mal wieder (jedes Mal) eine neue EGV unterschreiben zu lassen ...da standen dann so Sachen drin wie, dass er Bericht erstatten solle, wie es in seiner Renten-Sache vorangeht und eventuelle neue GA bei ihr vorzulegen hat ... ich weiß nicht, wovon die Nachts so "geträumt hat"...



Das nur mal so ergänzend, beim Dopa lief das auch nicht alles so ruhig ab, der hätte seine Tussi manchmal ganz gerne direkt "über den Tisch gezogen", denn es ist ihm gesundheitlich sehr schwer gefallen, immer diese Fahrerei mit dem Bus fast eine Stunde (eine Tour) bis zu unserer AfA, nur weil die so gerne ihre Macht ausspielen wollte ...denn wirklich nützlich war das ganze Theater ansonsten auch nicht ...
Glaube ich nicht, dass es hier um die Statistik geht, bei § 145 bist du da gar nicht drin (weil ja eigentlich AU-Krank) in der "normalen Vermittlung" bist du auch in der ALO-Statistik, darum müssen die ja wenigstens "so tun als ob..."Ich denke erher das es bei der Eingruppierung nach §145 nur um Köpfe geht den denen ist doch
wichtig das die Statistik stimmt.
Ich war ja §145 bis zur Rentenablehnung
Es macht eigentlich überhaupt KEINEN Sinn, was die mit den Ausgesteuerten anstellen, denn im Prinzip MÜSSEN sie doch IMMER ZAHLEN, ob mit oder ohne § 145, denn das ALGI hat generell Vorrang vor anderen (steuerlichen) Sozial-Leistungen, weil es sich um eine beitragsbasierte Leistung handelt ...
NajA, die AfA hat ja deine Leistung letztendlich nicht abgelehnt (nicht ablehnen KÖNNEN), weil nun mal (wegen der Aussteuerung) ein Anspruch nach § 145 SGB III gesetzlich besteht...Die Untersuchung war ja ein Witz daran konnte man erkennen das es nur darum geht die Leute
schnellst möglich durch das System in erster Untersuchung durchzuschleußen und
erstmal soviel wie möglich ablehnen.
Anschließend werden die Betroffenen auf die lange Warteschiene gestellt.

Der "traurige Rekord" hier bei unseren Usern liegt aktuell bei 9 (NEUN) Kalendertagen, beim ersten Antrag vom Dopa waren es auch nur knapp 5 Wochen, allerdings OHNE GA-Termin und Anforderung irgendwelcher Arzt-Unterlagen, in BEIDEN Fällen ... wurde nach "gründlicher Prüfung BLA, BLA, BLA " ... abgelehnt ...Von Rentenantrag bis zur Ablehnung hat es bei mir keine 4 Wochen gedauert.


Warum gehen die Erstuntersuchungen mit Ablehnung so schnell durch ?
Weil (vermutlich) schon mindestens 50% der Antragsteller an dieser Stelle aufgeben und einen Widerspruch gar nicht einlegen, damit hat man doch schon Einiges an Arbeits- und Prüfungs-Aufwand gespart, die hinterfragen sicherlich die konkreten Gründe dann nicht weiter ...


NAJA, wir haben ja nun schon alleine 3 komplette Verfahren wegen EM-Rente durch, zwei davon liefen bis zum Sozialgericht, nicht mal wir können da irgendein System erkennen, klar gab es auch Aktionen, die man eindeutig gewollten Verzögerungen zuordnen kann, aber JEDES Verfahren hatte seine ganz eigenen Tücken, man konnte da keinerlei Linie erkennen ...Wenn dann wiederspruch kommt dan vergenen zig Monate wenn nicht Jahre. Daran kann man doch schon erkennen das ein bestimmtes System dahinter steckt .

Bei Dopas erstem Verfahren wurde kein GA gemacht (vor der Ablehnung des Antrages), im Widerspruch fragte man bei ihm an, ob es schon ein DRV-GA gäbe in diesem Verfahren ...

Dann wurde eins gemacht und danach der Widerspruch abgelehnt ...
Im 2. Verfahren vom Dopa tat sich 6 Monate NICHTS nach der Antragstellung und dann kam ein GA-Termin ...
Ich wurde im Antragsverfahren (nach ca. 3 Monaten) zu 2 GA geschickt und weitere 3 Monate später kam die Ablehnung, im nachfolgenden Widerspruchsverfahren wurde sehr deutlich auf Zeit gespielt, so kamen die Befund-Anforderungen für meine Ärzte "kleckerweise" anstatt alle auf einmal, nach fast einem kompletten Jahr (Anfang Jan. 2010 - Ende November 2010) der "Prüfung" durch die DRV, wurde dann auch der Widerspruch abgelehnt und die Klage eingereicht.
Bis zum Vergleichs-Angebot (Frühjahr 2012) folgten noch 2 weitere GA vom Gericht aus und im Juli bekam ich dann die Renten-Bescheide dazu, erste Renten-Zahlung ab September 2012, Befristung der Voll-Rente endet Juli 2013.
So dauerte mein Renten-Verfahren insgesamt fast genau 3 Jahre (Antragstellung August 2009).
Das mit dem Vermittlungsvorschlag war nur so ein Gedanke aber ich bin mit sicher das da nichts
kommt.
Ich denke das die SB lange Weile hat , oder nachweisen mus das sie was getan hat.
Lass dich einfach überraschen, auch so ein Vorschlag muss gesundheitlich zumutbar sein, sonst kannst du den ohne Bewerbung ablehnen, ja sicher muß sie nachweisen, dass sie was getan hat...also soll SIE was tun, was auch immer...
Kein Problem, wegen dem MDK, war auch nur ein Hinweis zur Klärung, du weißt ja wie schnell manche User zu verwirren sind, war nicht persönlich gemeint.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo
Also wir waren heute bei der AFA
Es war ein nettes sinnloses Gespraech zum Zeitvertreib.
Sie wollte wissen ob es bei mir was neues gibt.
Ich Antworte
Ja Meine Einschraenkungen schreiten weiter fort .
Sie erklaerte mir dann das ich nach § weis der Teufel wie bei diversen Firmen telefonisch bewerben soll .
Es genuegt wenn ich da Anrufe und dies in das von Ihr ausgedruckte Blatt eintragen.
Des weiteren meinte Sie das Sie im Fruehjahr mal ueber eine Umschulung fuer mich
Nachdenken will sie traegt dies mal so ins System ein.
Es besteht aber die Moeglichkeit das ich mich vom Hausartz fuer bis zu
6 Wochen AU schreiben lasse . Es ist aber wichtig das diese AU immer eine Erstbescheinigung und keine Folgebescheinigung ist .
Ich schmunzelte und fragte welche Fachrichtung passt zu den Einschraenkungen.
Ihre Antwort
Dazu wusste sie nichts und sagte das das ganze Systembefriedigung ist und sie daran auch nichts aendern kann, aber vieleicht ist die Rente bis dahin durch.
Zur Frage wieso $145 fuer mich nicht mehr zur Anwendung kommt sagte sie weil die DRV meinen
Rentnantrag abgelehnt hat. Ein laufender Wiederspruch aendert nichts an der Entscheidung der DRV .
Dann verabschiedete sie mich und meinte in 2-3 Monaten sehen wir uns wieder.
Das heis ich mach den schmarren und hab meine Ruhre vor denen.
Als erstes Bewerbe ich mich im Geschaeft meiner Frau
Gruß Karl
Also wir waren heute bei der AFA
Es war ein nettes sinnloses Gespraech zum Zeitvertreib.
Sie wollte wissen ob es bei mir was neues gibt.
Ich Antworte
Ja Meine Einschraenkungen schreiten weiter fort .
Sie erklaerte mir dann das ich nach § weis der Teufel wie bei diversen Firmen telefonisch bewerben soll .
Es genuegt wenn ich da Anrufe und dies in das von Ihr ausgedruckte Blatt eintragen.
Des weiteren meinte Sie das Sie im Fruehjahr mal ueber eine Umschulung fuer mich
Nachdenken will sie traegt dies mal so ins System ein.
Es besteht aber die Moeglichkeit das ich mich vom Hausartz fuer bis zu
6 Wochen AU schreiben lasse . Es ist aber wichtig das diese AU immer eine Erstbescheinigung und keine Folgebescheinigung ist .
Ich schmunzelte und fragte welche Fachrichtung passt zu den Einschraenkungen.
Ihre Antwort
Dazu wusste sie nichts und sagte das das ganze Systembefriedigung ist und sie daran auch nichts aendern kann, aber vieleicht ist die Rente bis dahin durch.
Zur Frage wieso $145 fuer mich nicht mehr zur Anwendung kommt sagte sie weil die DRV meinen
Rentnantrag abgelehnt hat. Ein laufender Wiederspruch aendert nichts an der Entscheidung der DRV .
Dann verabschiedete sie mich und meinte in 2-3 Monaten sehen wir uns wieder.
Das heis ich mach den schmarren und hab meine Ruhre vor denen.

Als erstes Bewerbe ich mich im Geschaeft meiner Frau

Gruß Karl
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