Hallo royan,
So, jetzt ist ja der Rentenbescheid da und ich bekomme volle EM-Rente bis zum Erreichend er Regelaltersgrenze, d.h. ja wohl, dass mein Arbeitsvertrag Geschichte ist.
Dazu auch unsere herzliche Gratulation ...
Ob dein Arbeitsvertrag Geschichte ist hängt von den Regelungen in deinem Arbeitsvertrag ab, es macht allerdings wenig Sinn (für beide Seiten) wenn das Arbeitsverhältnis weiterhin ruhend bestehen bleibt, das dient manchmal nur der Verzögerung der Urlaubsabgeltung, die ja bei EM-Rente "auf Dauer" und damit Ende des Arbeitsvertrages fällig wird.
Teile deinem AG (schriftlich / nachweislich) mit, dass du jetzt bis zur Regelaltersrente EM-Rente beziehen wirst (Kopie der ersten Seite des Bescheides genügt, es ist nur dir Zeitraum wichtig, alles andere kannst du unkenntlich machen) und stelle gleichzeitig den Antrag auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung, dann wird man dir ja mitteilen (müssen) wie dein AG dazu steht ... und jetzt weiter vorzugehen gedenkt.
Ich werde aber trotzdem mal nachhaken, ob ich nicht als Mini-Jobber mit 2,45 Stunden an drei oder vier Tagen in der Woche da weiter arbeiten kann (bei freier Zeiteinteilung müsste ich das ja hinkriegen, also mal morgens, mal mittags, je nach Befinden).
Vermutlich gibt es aber keine Verpflichtung für meinen AG, mir solch einen Platz einzurichten, oder?
Es ist doch "ganz einfach", dein bisheriges Arbeitsverhältnis wird endgültig beendet durch die volle EM-Berentung auf Dauer, wozu bitte sollte dein AG da noch "verpflichtet" sein ...
Falls es Möglichkeiten und Interesse (auch bei deinem AG) gibt, dir anschließend einen passenden Minijob anzubieten, wirst du das so nehmen müssen wie dein AG das möchte oder es wird eben nichts daraus ... du bist dann eventuell "Minijobber" wie jeder andere auch und hast keine besonderen "Forderungen" mehr zu stellen an deinen AG ...
Schließe erst mal eine Sache ab und dann überlege dir was du vielleicht noch als Zuverdienst machen könntest, ob dein AG das anzubieten hat (freie Zeiteinteilung je nach Befinden hätte wohl hier so Mancher gerne ...

) musst dann dort klären, verlangen kannst du
GAR NICHTS mehr ...
Der Dopa hätte auch noch als Minijobber bei seiner Firma arbeiten können, man hat es ihm sogar angeboten, er hätte vielleicht einen "ruhigeren" Posten (in der Objektbewachung) bekommen aber ansonsten die gleiche Verantwortung gehabt während seiner Stunden (Schichtdienst wäre weiter Pflicht gewesen) wie vorher auch ... er hätte auch nicht einfach mal zu Hause bleiben können weil es ihm gerade nicht so gut geht ...
Und im Bescheid steht "bis Erreichen der Regelaltersgrenze", heißt das, wenn ich vorgezogen ohne Abschläge Altersrente für Schwerbehinderte haben will, dann kann/muss ich das entsprechend vorher beantragen, oder?
Nein, heißt es ganz sicher nicht, es gibt überhaupt
KEINE (Alters-) Rente ohne Abschläge mehr wenn man bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze wegen EM berentet wurde ... auch die Rente für Schwerbehinderte ist eine vorgezogene Altersrente, die gibt es nur (angeblich) ohne Abschläge wenn man vorher noch keine andere Rente (mit Abschlägen) bezogen hat.
"Angeblich" deswegen, weil es letztlich immer weniger Rente gibt als wenn man bis zur Regelaltersgrenze die gleichen Beiträge gezahlt hätte wie es mal in der Renteninformation gestanden hat ... die Altersrente ganz ohne "Verluste" gibt es also gar nicht wenn man vor der Regelaltersgrenze aufhört Beiträge dafür zu entrichten ...
Nach einer EM-Rente mit nahtlosem Übergang in die Regalaltersrente bleiben die Abschläge (bis 10.8 %) auf die Rente wegen EM lebenslang erhalten ...es muss zwar eine Vergleichsrechnung der DRV stattfinden, ob die Altersrente eventuell höher wäre, das ist aber meist nicht der Fall (wie denn auch man zahlt ja als EM-Rentner auch nicht mehr ein), darum besteht "Vertrauensschutz" auf den bisherigen Betrag der EM-Rente ...
Gerade letzte Woche war ein Beitrag dazu in unserer Tageszeitung, der Bundesgerichtshof hat das erneut bestätigt (da ging es um die abschlagfreie Rente mit 63), die ein Schwerbehinderter jetzt beantragen wollte ... der mit 60 schon in diese Rente gegangen war ... Pech gehabt, da hätte er bis 63 warten sollen um abschlagfreie (Alters-) Rente zu bekommen für den Rest seiner Tage ...
So lange es keine anderen Entscheidungen der Politik und Gesetzgebung dazu gibt wird man für Krankheit weiterhin lebenslang zusätzlich bestraft, durch die Abschläge (bis 10,8 %) auf die oft ohnehin geringen EM-Renten ... daran wurde allerdings im letzten Jahr bei den "Verbesserungen" für EM-Rentner ab dem 01.07.2014 auch nicht gedacht ... es wäre einfach zu teuer für die Rentenkassen diese Abschläge für alle EM-Rentner wieder aufzuheben ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
