Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
elzesuse
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Fr 11. Mai 2012, 19:07

Liebe Doppeloma
erst einmal vielen lieben Dank für deine Nachtschicht. :applaus:
Leider ist es mir nicht möglich mir einen Beistand mitzunehmen. Da muss ich dann leider selbst durch. :keule:
Ich hoffe da ich das packe.

@ Vrori es ist halt alles Mist....wir ärgern uns wie blöde und was bringt uns das am ende? Ich hatte prommt wieder schmerzen ohne ende.
LG Suse

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Doppeloma
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 11. Mai 2012, 20:51

Ach Mensch Suse,

das tut mir leid, wäre aber viel BESSER wenn du da NICHT ALLEINE hin musst, gibt es bei euch in der näheren Umgebung keine ELO-Initiative, die bieten auch oft Begleitung zum Amt an... :confused: :Gruebeln:

In welcher Ecke lebst du denn (eventuell per PN, wenn du magst !!!), vielleicht ist einer von uns da auch ansässig, da würde dir wohl JEDER beistehen, der das irgendwie möglich machen KANN. :ic_up:
Hast du ein Handy, dann bitte mitnehmen, auch DU kannst die Polizei rufen, wenn du dich dort "bedroht fühlst", oder "deinen Anwalt" anrufen oder einen "befreundeten Journalisten" / TV-Sender, JEDES legale Mittel ist erlaubt, um die dort in die Knie zu zwingen.

In KEINEM Falle darfst du gehen, OHNE Empfangsbestätigung auf der Antragskopie, die brauchst du dann für das Sozialgericht, denn die werden auch fragen, ob du schon beim Amt versucht hast, dein Geld zu bekommen.

Mich macht das alles SOOO wütend, haben heute auch wieder Post vom Amt, nur wieder lauter neue Zahlen, die kein Mensch versteht...und auf den Bescheid ab Juni warten wir auch mal wieder, es ist ALLES unverändert, ich weiß nicht, was die da so lange "berechnen" müssen, dass es schon wieder 4 Wochen dauert...

NAJA, gehört nicht hierher, jedenfalls KANN es uns ALLEN unter solchen Existenz-Kampf-Bedingungen bestimmt gesundheitlich nicht BESSER gehen... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Fatbob
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 11. Mai 2012, 21:04

Hallo Suse,
wäre das ALG1 für dich lebensnotwendig ? d.h du hast kein anderes Einkommen, oder dein Mann (wenn vorhanden)
verdient genug ?
wenn das nicht der Fall ist...

Ich selber habe das auch schon in Anspruch genommen, allerdings beim Krankengeld weil die auch nicht zahle wollen.
Sinn des Ganzen ist Leute und wenn du z.b kinder hast, nicht verhungern zu lassen oder wohnungslos zu machen.
Sobald das Gericht sieht das du gute chancen hast, wird es eine Einstweilige Anordnung treffen, bekommst bis zur
endgültigen Klärung/Verhandlung sofort dein Geld.
Das ganze dauert wenn du glück hast 5 tage bis zum Beschluss.

Was tun, wenn Arbeitslose ohne Geld dastehen?

– Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ (§ 86 b Abs. 2 SGG) –

Die „einstweilige Anordnung“ ist eigentlich ein Instrument für „Notfälle“. Da jedoch viele ALG-I-II-Bescheide fehlerhaft sind und Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, werden viele Arbeitslose in eine existenzielle Notlage gedrängt, so dass das Instrument der „einstweiligen Anordnung“ an Bedeutung gewinnt.

Eine „einstweilige Anordnung“ sollte beantragt werden, wenn

der Antrag auf ALG I-II abgelehnt wurde oder nur erheblich gekürzte Leistungen bewilligt wurden und
dem Arbeitslosen die Mittel fehlen, den Lebensunterhalt zu bestreiten oder die Miete zu zahlen.

Die „einstweilige Anordnung“ zielt darauf ab, vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, bis im regulären Widerspruchs- und Klageverfahren entschieden worden ist („vorläufiger Rechtsschutz“). Im Kern geht es bei dem Antrag darum, die Eilbedürftigkeit nachzuweisen: Das Sozialgericht muss davon überzeugt werden, dass eine Entscheidung eilt und dringlich ist, und dass das reguläre Verfahren nicht abgewartet werden kann, weil das Existenzminimum nicht gesichert ist.

Bedingungen für eine „einstweilige Anordnung“
Für einen aussichtsreichen Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Es besteht ein so genannter Anordnungsanspruch
Das heißt, es muss ein Leistungsanspruch nach dem SGB II bestehen und im ALG-II-Bescheid wurden Leistungen rechtswidrig ganz abgelehnt oder nur rechtswidrig gekürzte Leistungen bewilligt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht in der tatsächlichen Höhe übernommen wurden,
rechtswidrig Einkommen von Dritten angerechnet wurde (z.B. Mitbewohner wurden fälschlicherweise zu eheähnlichen Partnern gemacht; Unterstützungsvermutung durch Verwandte im Haushalt, obwohl der Vermutung widersprochen wurde),
die Einkommensanrechnung fehlerhaft ist und zuviel Einkommen angerechnet wurde (Nicht-Berücksichtigung von Absetz- und Freibeträgen).

Anders formuliert: Die einstweilige Anordnung eignet sich nicht, um grundlegende, verfassungsrelevante Einwände gegen das SGB II zu klären. Der Leistungsanspruch muss vielmehr klar sein.

2. Es besteht ein so genannter Anordnungsgrund
Das heißt, es besteht Eilbedürftigkeit, eine vorläufige Entscheidung ist geboten, da das reguläre Verfahren nicht abgewartet werden kann.

Eilbedürftigkeit ist wohl zumindest dann gegeben, wenn

die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden und die Deckungslücke nicht unerheblich ist (Orientierung: ab 50 Euro) oder
das in der Bedarfsgemeinschaft vorhandene Einkommen das „Existenzminimum“ (Summe Regelleistungen plus Unterkunfts- und Heizkosten nach SGB II) deutlich unterschreitet (Orientierung: etwa 20 % unter SGB II-Bedarf) und
der Lebensunterhalt und die Mietzahlungen nicht aus eigenen anderen Mitteln sichergestellt werden können (z.B. aus dem Schonvermögen, oder anrechnungsfreien Einkommen wie etwa Erziehungsgeld, anrechnungsfreier Teil des Erwerbseinkommens).

Mit anderen Worten: Selbst wenn Leistungen eindeutig zu unrecht verweigert oder gekürzt wurden, macht eine einstweilige Anordnung trotzdem keinen Sinn solange z.B. ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Verfahren
Wenn die beiden Bedingungen erfüllt sind, sollte wie folgt vorgegangen werden:

Fristgerecht gegen den ALG-I-II-Bescheid Widerspruch einlegen.
Unmittelbar danach beim örtlich zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen (ein Beispieltext findet sich auf der Rückseite).
Die „Eilbedürftigkeit“ sorgfältig und ausführlich darlegen und Belege beifügen (eidesstattliche Erklärung zur eigenen Mittellosigkeit, Kontoauszüge und andere Einkommensnachweise, Mietvertrag, Alg-II-Bescheid, Widerspruchsschreiben usw.). Eine möglichst umfassende Darstellung des Sachverhalts und entsprechende Belege sind notwendig, da im Regelfall ohne Anhörung über den Antrag entschieden wird. Das heißt, Argumente und Belege können später nicht nachgeschoben werden.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 14. Mai 2012, 20:22

Hallo ihr lieben,
heute war ich bei der AFA ...folgendes habe ich zu Berichten!!!!!!
Ich kam nicht bis zur Leistungsabteilung vor. Meinen Antrag auf den Vorschuß habe ich abgeben können ,die 2 . Seite für mich wurde unterschrieben und Abgestempelt.
Der SB hat mir folgendes gesagt:
1. Würde der § 145 nicht auf mich zutreffen da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stände.Da ich ja weiterhin arbeitsunfähig sei.
2. Die Nahtlosigkeit liegt nicht vo da der Rententräger meine Rente abgelehnt hat warum auch immer.Schwebendes Verfahren ...fühlt sich wohl keiner zuständig.....
3. Die SB bei der ich letztens war durfte nicht eine solche Aussage machen ,wegen dem Geld auszahlen.
4. Da ich ja nicht die Schweigepflichtsendbindung unterschrieben habe würde es wohl Schwieriger für mich Geld zu bekommen da der ÄD ja nicht nach Aktenlage entscheiden kann.
Wie schon in den vorherigen Beiträgen erwähnt wurde :Sie wollen nach der DRV Akte entscheiden.
Nun hat der SB eine E-mail an die Leistungsabteilung wegen meinem Antrag geschickt und wollte das auch persönlich runterbringen ....nun soll ich warten bis die sich morgen Nachmittag spätestens melden. Wenn nicht soll ich am Mittwoch wieder melden ....es könnte ja sein das die Leistungsabteilung sagt das ich für 6 Wochen Geld bekomme da ioch ja zur Reha gehe.
Mit dem ÄD müsste ich mit der Leistungsabteilung klären.
Also es ist noch nichts endschieden.
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Mai 2012, 00:11

Ach Mensch liebe Suse, :koepfchen:
heute war ich bei der AFA ...folgendes habe ich zu Berichten!!!!!!
Ich kam nicht bis zur Leistungsabteilung vor. Meinen Antrag auf den Vorschuß habe ich abgeben können ,die 2 . Seite für mich wurde unterschrieben und Abgestempelt.
Ist ja immerhin etwas :ic_up: , aber das ist eben der große Nachteil, wenn man da so ganz ALLEINE hingeht...da wird man viel zu leicht "abgewimmelt", mit Begleitung (Beistand) hättest du sicher den Mut gehabt, bis in die Leistungs-Abteilung vorzudringen und notfalls den Vorgesetzten zu verlangen... :Verwirrt: :Hilfe:
Der SB hat mir folgendes gesagt:
Was der erzählt, hättest du dir eben von seinem Vorgesetzten bestätigen lassen sollen, aber du bist ja dann "freiwillig" gegangen, weil du eben ALLEINE warst und NICHT mehr die Kraft hattest, das dort einfach "auszusitzen" :Sturkopf: , schon die Frechheiten wegen der Schweigepflicht-Entbindungen machen mich wieder total ... :Wut:

Du brauchst auch nicht "freiwllig" für die Möglichkeit zu sorgen, dich nach "Aktenlage" zu "begutachten" und über deine EM-Rente ist eben NOCH NICHT entschieden, solange das Verfahren (Widerspruch /Klage) noch läuft, ist sehr wohl der § 145 SGB III anzuwenden ...

Da bin ich ja mal gespannt, wie das weitergehen wird, die Andeutung wegen (vielleicht) doch bald einem Bescheid ist doch auch schon wieder ein Zeichen dafür, dass die SELBER nicht wirklich WISSEN was sie tun (sollen ???)...ich glaube die waren auch mal wieder "froh", dass sie dich SOOO leicht wieder losgeworden sind... :Verwirrt: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 15. Mai 2012, 04:07

Auch wenn es schon mehrmals drin steht ist es mir ein Anliegen, Neulinge darauf hinzuweisen, dass der Gesetzestext des § 125 SGB III (alt) seinen "Wohnsitz" gewechselt hat und seit 01.04.2012 im
§ 145 SGB III
angesiedelt ist.

Auch ich war anfangs verwirrt, als ich den Gesetzestext zum § 125 SGB III (neu) gelesen habe und dieser so gar nicht mit dem übereinstimmte, was hier immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragen wird.


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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Di 15. Mai 2012, 07:54

Liebe Doppeloma
Ich war nicht alleine da :grinser: . Habe meine Bekannte mitgenommen. Na ja ich warte heute ab ...sie wollte mich ja anrufen. Wenn das nicht fruchtet werde ich halt zum Amtsleiter gehen und halt nach Nürnberg schreiben ....
LG Susanne

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 15. Mai 2012, 08:59

Hallo zusammen,

genau wie bei der Doppeloma schwillt mir der Kamm, wenn ich so viel Unverfrorenheit lese.

so,so, über die Rente ist entschieden...eben weil abgelehnt, wäre man erwerbsfähig..ob Klage läuft oder nicht, interessiert dort keinen...genau so ist es bei mir auch..
und das der Arzt kein Gutachten nach Aktenlage erstellen kann, ist zwar sehr bedauerlich, aber eben nicht dein Problem...
es ist genau geregelt...wenn der Antragsteller keine Schweigepflichtentbindungen einreicht, dann muß eben eine Begutachtung durch den ärztl. Dienst körperlich stattfinden und dann hat man ja immer noch die Freiheit, die entsprechenden Befunde und Berichte mitzunehmen...
nur den DRV-Bericht sollte man geflissentlich zu Hause lassen...denn den wollen die auf Deubel komm raus, abschreiben...
Mein Fall läuft jetzt im Klageverfahren und ich habe noch nichts wieder von denen gehört...

achja und hier einen kleinen Auszug aus dem Antwortschreiben des Bundesdatenschutzes...

"wird die Abgabe dieser Unterschriften vom Antragsteller verweigert, muß im Rahmen einer Untersuchen beim ärztl. Dienst der gesundheitliche Status festgelegt werden"..
Ende der Durchsage...
so und nicht anders hat die Afa zu reagieren, aber derzeit reagieren sie, als wenn Karneval wäre...ich hoffe so sehr, dass ich meinen Fall gewinne und somit ein neuer Präzendenzfall geschaffen wird...

halt durch und lass dich nicht unterbuttern..

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 15. Mai 2012, 09:00

Hallo zusammen,

genau wie bei der Doppeloma schwillt mir der Kamm, wenn ich so viel Unverfrorenheit lese.

so,so, über die Rente ist entschieden...eben weil abgelehnt, wäre man erwerbsfähig..ob Klage läuft oder nicht, interessiert dort keinen...genau so ist es bei mir auch..
und das der Arzt kein Gutachten nach Aktenlage erstellen kann, ist zwar sehr bedauerlich, aber eben nicht dein Problem...
es ist genau geregelt...wenn der Antragsteller keine Schweigepflichtentbindungen einreicht, dann muß eben eine Begutachtung durch den ärztl. Dienst körperlich stattfinden und dann hat man ja immer noch die Freiheit, die entsprechenden Befunde und Berichte mitzunehmen...
nur den DRV-Bericht sollte man geflissentlich zu Hause lassen...denn den wollen die auf Deubel komm raus, abschreiben...
Mein Fall läuft jetzt im Klageverfahren und ich habe noch nichts wieder von denen gehört...

achja und hier einen kleinen Auszug aus dem Antwortschreiben des Bundesdatenschutzes...

"wird die Abgabe dieser Unterschriften vom Antragsteller verweigert, muß im Rahmen einer Untersuchen beim ärztl. Dienst der gesundheitliche Status festgelegt werden"..
Ende der Durchsage...
so und nicht anders hat die Afa zu reagieren, aber derzeit reagieren sie, als wenn Karneval wäre...ich hoffe so sehr, dass ich meinen Fall gewinne und somit ein neuer Präzendenzfall geschaffen wird...

halt durch und lass dich nicht unterbuttern..

LG
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 16. Mai 2012, 20:53

Guten Abend
Nun bekam ich heute den ersehnten anruf von der AFA ....
Es bleibt so wie mir bei der Antragsannahme gesagt wurde! Erst zum ÄD solange gibt es kein Geld. Ich soll ALDII beantragen.Auf die Frage wenn sie mir ja kein Geld bewilligen wie sollen die das denn bei dem Job Center bewilligen....da sagt die olle zu mir sie wüßte nicht wie sie dort endscheiden. :groehl: ....Sie werden wohl erst mal ablehnen da ich ja noch Anspruch bei der AFA habe.
Warte auf den schriftl. Bescheid...dann kann ich ja nochmal Widerspruch eilegen.
LG Suse

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