Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
1955KD
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 30. Nov 2012, 20:05

Heee, ich sehe gerade, dass im Gutachten der ärtzlichen Abteilung (A+B) der AfA wesentliche neuere Gutachten nicht aufgeführt werden.
Die Schweine versuchen mich doch tatsächlich hinters Licht zu führen.
Ich setzte sofort ein Einschreiben an den Gutachter auf, die fehlende (vorsätzlich nicht erwähnten Gutachten) zu berücksichtigen.

Gruß KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 1. Dez 2012, 22:35

hallo,

und schau mal, ob in Teil B Diagnosen aufgeführt sind...

..diese Bande, da versuchen sie wirklich nur das aufzuführen, was für eine entsprechende Fragestellung zu einer vorgefertigten Antwort führen wird...
die wirklich wichtigen Dinge kehren sie unter den Tisch...

die würde ich auch zu Potte setzen...aber mit Macht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Karla1
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 5. Dez 2012, 21:10

Hallo
Hab ich das richtig verstanden
Du schreibst das du einen monatlichen Abfindungsbetrag von deinem Arbeitgeber bekommst
Sobald du ALGI oder was auch immer bekommen solltest was ich nicht glaube
( wegen der bis zu 6 Monate) wird die der Betrag von deinem Arbeitgeber vom ALGI abgezogen.
Der Arbeitgeber muss in einem extra Fragebogen der AFA mitteilen welche Leistungen du von Ihm bekommst.
Das mit der AFA , ÄD und DRV ist doch alles ein Karperletheater und reine Augenwischerei.
Das sind Nachmittegs Gruppenmeetings und da wird dann ausgemacht was der ÄD der AFA morgen alles
machen muss - Selbst entscheiden kann der AFA ÄD gar nichts da er in einem Abhängigkeitsverhältnis steht und das macht was sein Brötschengeber sagt basta . Wir sind nicht seine Patienten sondern nur Zahlen.

Das mit dem Abhängigkeitsverhaeltnis habe ivch damalz zu meinem SB gasagt ale er mir erklärte das ich zum ÄD der AFA muss er ist aufgestanden und hat mich verabschiedet -- gebracht hats nichts .


Gruß Karl

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Do 6. Dez 2012, 16:21

Hall Karl,

ich denke auch, dass der ÄD von der AfA und der SB von der AfA im Sinne der AfA arbeiten und verhindern wollen/werden, dass ich ALGI bekomme.
Mal schauen, ob ich jetzt einen korrigierten Bescheid vom ÄD bekomme, da der ja nur die Gutachten herangezogen hat, die zu ihrem Vorteil spricht.
Die letzen Gutachten und die Ablehnungsbegründung der Reha haben sie unter den Tisch fallen lassen.
Den Rückschein vom Einschreiben (Widerspruch) habe ich schon. Mal schauen, ob die sich melden und mir auch evtl. eine Kopie schicken.
Reagieren die nicht, dann beantrage ich erst mal ALGI. Bei Ablehnung gehe ich zum Anwalt. Ich hab jetzt etwas Zeit.

Das ALG I würde mir nicht vom Arbeitgeber abgezogen - erst ab meinem 60 Lebensjahr.


Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 6. Dez 2012, 18:19

Hallo KD
Also mein Arbeitgeber musste ein Formular ausfuellen wo drinnen stand welche Bezuege ich waehrend meines ALGI erhalte. (Urlaubsgelg Weihnachtsgeld Sonderzuwendungen Gehalt)
Haette ich welche bekommen waeren diese Bezuege im meinem ALGI angerechnte worden

Gruß Karl

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Sa 8. Dez 2012, 19:47

Hi liebe Leute,
habe heute ein Schreiben vom Arbeitsamt und ein Schreiben von der DRV bekommen.
Der ÄD der AfA lädt mich auf Grund meines Widerspruchs bezüglich des Befundes „voraussichtlich < als 6 Monate AU“ zu einem Gespräch ein. Dachte, die geben ein korrigiertes Gutachten aus ( hatten ja nicht alle Gutachten der DRV einfließen lassen) , oder bleiben bei der bestehenden Aussage.

Beim Schreiben der DRV habe ich mit der Zusendung des geforderten letzten Gutachtens gerechnet.
War aber nur ein Schreiben zu meinem Reha-Antrag, der abgelehnt worden war und wo ich einen Widerspruch eingereicht hatte.
Da die Reha meinen Zustand nicht verbessern und eine Verschlechterung nicht verhindert werden könnte und im Laufe des Widerspruchsverfahrens auch nach Stellungnahme des Ärztlichen Beratungsdienstes sich keine neuen medizinischen Gesichtspunkte ergeben hätten, wurde mein Widerspruch zur Reha wieder abgelehnt.
Gegen diesen Bescheid können sie Widerspruch beim Sozialgericht einreichen ……..

Aber jetzt kommt der Satz der Sätze:
„Die Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor. Es liegt bereits eine volle Erwerbminderung auf Zeit bis voraussichtlich September 2014 vor.
Haben die jetzt den Reha-Antrag in eine volle EM-Rente umgewandelt ?
Da muss ich doch mal anrufen, ob hier noch ein offizieller Rentenbescheid kommt.

Oder haben vielleicht die vom ÄD der AFA, auf Grund meines Widerspruchs, mit der DRV gesprochen und eine volle Rente ausgehandelt ? Reden die miteinander ? Hat vielleicht die AfA Druck auf die DRV zwecks EM-Rente gemacht ? Denn dann wären die ja mit §145 Nahtlosigkeit aus der Verantwortung für ALGI .
Werden eigentlich monatliche Abfindungszahlungen auf die EM-Rente angerechnet ? Denke nicht, da wenn der Fakt der vollen Erwerbsfähigkeit vorliegt, müssten doch die aktuellen EM-Ansprüche aus dem letzten Rentenbescheid gelten – oder ?

Mal sehen, was die kommenden Tage bringen.
Gruß KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Dez 2012, 20:14

Hallo,

so wie ich das verstanden habe, "lohnt" sich eine REHA nicht mehr, da bei dir bereits Erwerbsminderung vorliegt...m.Verständnis nach, haben die den REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt..und so wie es aussieht, könnte ich mir vorstellen, dass du einen bewilligte Rente bis 9/2014 bekommst..

und da sieht man mal wieder, dass es der Afa nur um's Geld geht..sie wollten dich möglichst schnell wieder vermitteln..von daher Nichtanwendung des § 145...unter 6 monate...so hätten sie dich nämlich im Rahmen deines Restleistungsvermögens schnell weitervermitteln können...obwohl die Bande genau weiß, dass es keine Arbeitsplätze gibt...

ich würde den Arzt der Afa um schriftliche Stellungnahme zu seinem Gutachten bitten..was soll denn eine mündliche Beratung da noch ändern....
und anschließend würde ich ihn dann mit dem Ergebnis der DRV konfrontieren..

das ist mal wieder typisch für die Afa....wenn sie nix abzuschreiben haben, dann kommen sie auf "unter 6 Monate"..obwohl selbst in der DA zum § 145 steht, das sie absolut "sicher" sein müssen, dass die vorausichtliche Dauer der weiteren Erkrankung 6 Monate nicht überschreitet...
da sie nicht hellsehen können, dürften sie m.E. niemals, nach langer KG-zeit, unter 6 Monate beurteilen..
aber sie machen es immer wieder...

also ich denke, dass du die Rente bis 9/14 sicher hast...
LG
Vrori

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Sa 8. Dez 2012, 22:02

Hallo Vroni,
bin mal gespannt was die DRV sagt. Ich glaube es erst, wenn der offizielle Bescheid für die volle EM-Rente vorliegt. Wenn nicht, haben die einen b ö s e n Fehler gemacht, denn darüber freut sich bestimmt ein Anwalt.

Bei der AfA hätte ich ja noch die Möglichkeit mich nach meiner Aussteuerung von der KK nach 78 Wochen zu melden und von meiner "Spontanheilung" zu berichten.
Dann müsste ich mich ständig bewerben. Anhand meiner Geschichte bekomme ich dann eh keine Anstellung in meinem Job (Großkonzen / Dipl. Betriebswirt).
Aber diesem Stress möchte ich mich eigentlich nicht aussetzten.
Aber aufgeben möchte ich auch nicht.

Ich habe aber noch ne Woche Zeit bis zum ÄD bei der AFA. Bis dahin werde ich bei der DRV in Erfahrung bringen, ob ich tatsächlich volle EM-Rente bekomme.
Sollte ich Rente bekommen, entfällt sicherlich die Grundlage für §145.
Es wäre dann möglich diesen unnötigen Termin abzusagen.
Andereseits wäre es informativ zu hören, was sie mir sagen wollen.
Von der DRV werde ich erst mal nichts verlauten lassen, bis ich den Bescheid vorliegen habe.
Sollte ich von der DRV erstmal eine mündliche Bestätigungen bekommen, werde ich gegenüber dem ÄD solange nichts erwähnen, bis diese nicht selber von der DRV und der vollen Rente anfangen zu erzählen.
Ich vertraue keinem mehr seitens der DRV und der AFA.

Schauen wir mal.

GRuß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 8. Dez 2012, 23:22

Hallo,

solange ich ncihts schriftliches hätte, würde die Afa von mir auch nichts hören...ich wäre auch sehr gespannt darauf, wie sich der ÄD der AFA denn herausredet...
lass ihn erst reden und erzählen und dann seine großen wissenschaftliche fachärztliche Feststellung machen....unter 6 Monate..und ne Woche später präsentierst du dann deinen Bewilligungsbescheid..

was ist das doch für eine verlogene Gesellschaft..Afa und Co....

auf jeden Fall sind meine Daumen gedrückt...
LG
Vrori

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 9. Dez 2012, 01:29

Hallo KD, :smile:

bin gerade irgendwie irritiert, das mit der Ablehnung der Reha verstehe ich schon und den Widersinn zum Entscheid der AfA auch, meine Frage ist jetzt ob du schon einen Antrag auf EM-Rente laufen hast, ansonsten MUSS der auch bei einer "Umdeutung" der Reha noch offiziell gestellt werden. :ic_up:
Aber jetzt kommt der Satz der Sätze:
„Die Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor. Es liegt bereits eine volle Erwerbminderung auf Zeit bis voraussichtlich September 2014 vor.
Haben die jetzt den Reha-Antrag in eine volle EM-Rente umgewandelt ?
Da muss ich doch mal anrufen, ob hier noch ein offizieller Rentenbescheid kommt.
Ja sicher brauchst du einen offiziellen EM-Renten-Bescheid, meine Frage ist ja deswegen gerade, ob schon ein Antrag läuft oder ob du den noch stellen musst, manchmal kann ich den Handlungen /Infos der DRV auch nicht mehr wirklich folgen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Der ÄD der AfA lädt mich auf Grund meines Widerspruchs bezüglich des Befundes „voraussichtlich < als 6 Monate AU“ zu einem Gespräch ein. Dachte, die geben ein korrigiertes Gutachten aus ( hatten ja nicht alle Gutachten der DRV einfließen lassen) , oder bleiben bei der bestehenden Aussage.
NaJa, auf eine ärztliche Stellungnahme kann man keinen rechtlich wirksamen Widerspruch einlegen, das wird nur Gelaber :Laber: , um dir diesen Umstand zu "verklickern", warum sollten die deswegen was ändern an ihrem GA, die haben sich ihre Meinung gebildet, ist das eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung (§ 309 SGB III) ??? :confused:

Was steht konkret drin als Einladungsgrund, zum Plaudern ohne rechtlich zugelassenen Grund brauchst du da überhaupt nicht antanzen, das würde ich dann absagen, wenn es keine offizielle Einladung zum Arzt oder Meldetermin ist, auf Beschwerden sollte man immer eine schriftliche Stellungnahme verlangen, dazu gibt es NICHTS zu belabern. :Laber: :ic_down:
Oder haben vielleicht die vom ÄD der AFA, auf Grund meines Widerspruchs, mit der DRV gesprochen und eine volle Rente ausgehandelt ? Reden die miteinander ? Hat vielleicht die AfA Druck auf die DRV zwecks EM-Rente gemacht ? Denn dann wären die ja mit §145 Nahtlosigkeit aus der Verantwortung für ALGI .
Diesen Gedankengang solltest du ganz schnell vegessen, die DRV läßt sich von der AfA in ihre Entscheidungen nicht reinreden und schon gar nicht "unter Druck setzen", wäre das möglich bekäme so mancher hier nach der Aussteuerung bestimmt schneller seine EM-Rente und könnte gar nicht erst in HARTZ 4 landen.

Darum macht die AfA ja so ein Theater um die Anwendung des § 145 SGB III und möchte die Leute lieber direkt abweisen, weil sie eben KEINEN Einfluß darauf hat, was die DRV (und WANN) entscheiden wird, oft genug bekommen die dann ihr "vorgelegtes" Geld nicht zurück, wenn die DRV die EM-Rente am Ende komplett ablehnt oder so spät erst bewilligt, dass die auch nichts mehr erstattet bekommen davon.

Die "reden" offenbar NICHT miteinander, obwohl es sogar mal entsprechende Verwaltungsvereinbarungen gab (immer noch gibt :Gruebeln: ), wer weiß das schon so genau, nur wirklich gemacht wurde es nie und darum beschließt ja die AfA inzwischen lieber, dass man unter 6 Monaten wieder FITT wäre...damit man keinen Anspruch nach § 145 SGB III hat (haben soll).

Bevor du KEINEN echten, schriftlichn EM-Renten-Bescheid vorliegen hast, solltest du besser die vermutliche Berentung noch für dich behalten, was glaubst du wohl wie schnell "das Blatt sich sonst wenden könnte" und plötzlich hast du sowieso KEINEN Anspruch mehr weil die DRV ja bereits entschieden hat, dass du voll erwerbsgemindert bist und damit stehst du der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung... :Ohnmacht:

Was eben noch dazu führte, dass man dich für FITT hält (von der DRV) wird dann zum Bumerang, weil ja die DRV nun entschieden hat, dass du doch nicht FITT bist ...die drehen ihr "Mäntelchen" immer in den (für die AfA) passenden Wind und nach Feststellung der EM (durch die DRV) hast du (SOFORT) überhaupt KEINEN Anspruch mehr auf ALGI, da sind sie dann auch wieder komplett gesetzeskonform (denn die Nahtlosigkeit endet mit der Feststellung von EM beim Renten-Versicherungsträger!!!).

Ob deine monatliche Abfindung Einfluß auf deine EM-Rente haben kann, wirst du wohl mit der DRV klären müssen, es ist zwar ein sogenanntes "müheloses Einkommen" aber die DRV greift auch gerne zu, besonders bei monatlichen Zahlungen von der Firma, das wird denen möglicherweise schwer zu erklären sein ... vielleicht kannst du dich dann doch besser auf eine Einmalzahlung einer Abfindung mit deiner Firma einigen, wenn die AfA endgültig raus ist "aus dem Spiel"...damit kenne ich mich nicht so gut aus.

Bitte kläre erst mal die Antragstellung auf EM-Rente, ohne den üblichen Formular-Antrag gestellt zu haben, bekommst du ganz sicher KEINEN EM-Rentenbescheid.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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