Hallo Mine
Es stimmt schon, dass ich die Voaussetzungen momentan nicht erfülle für einen neuen Rentenantrag. Allerdings hat die Dame von dem SoVD mir gesagt, dass wir beweisen könnten, dass ich innerhalb der Fünfjahresfrist (also vor Okt. 14) leidtungsgeminderleistungsgemindert war. Nämlich die mittelschweren Depressionen, die mir in der Klinik diagnostiziert wurden.
Mine, ich mag dir nur ungern jedwede Illusion dahingehend nehmen.
Überlege einmal, wenn die damals in der Klinik diagnostizierte mittelschwere Depression rentenrelevant gewesen wäre, hätte die DRV und auch das SG diese bereits im laufenden Rentenverfahren würdigen und anerkennen müssen und dir nicht die Klagerücknahme aufgrund Aussichtslosigkeit empfohlen.
Gutachterlich hätte man dies im Verfahren bereits gleichfalls feststellen und dem SG gegenüber darlegen können/müssen, wenn der Klinikbericht eindeutig auf diese Diagnose verwies und bereits darin auch eine Leistungsminderung sah.
Vor allem der gerichtlich bestellte Gutachter wäre darin als feststehende und aussagende Person wichtig gewesen, dies ausführlich in seinem Gutachten zu deuten und auf die Schwere der Leistungsminderung zu verweisen, sie ggf. selbst dahingehend auch festzulegen und zu dotieren.
Außerdem, die Dame vom SoVD hätte dir doch dann auch damals mit ihren Gedanken bereits auf die Sprünge helfen und sich rechtlich gesehen einbringen können, respektive dich damit zu deinem betreuenden Anwalt zur Klageeinbringung schicken, wenn sie es so sieht, dass der Beweis der Leistungsminderung dermaßen einfach beizubringen ist, um die DRV und das SG zu überzeugen und umzustimmen.
Ein jeder dieser dich in der damaligen Rentenangelegenheit betreuende (rechtliche) Begleiter hat dir gleichfalls die Aussichtslosigkeit an der Klage festzuhalten erklärt und eher dazu geraten, der Empfehlung des SG nachzukommen, die Klage zurückzuziehen, bevor sie vom SG offiziell rechtlich abgewiesen/als verloren ging.
Ich weiß, dass ich aufgrund meiner Rückenbeschwerden alleine die Rente nicht durchbekommen würde. Aber wenn man alles zusammen sieht (Rücken, Ostheocrondrose, Arthrose, Instabilität der HWS, Schmerzerkrankung, Schwerhörigkeit, Tinitus, rez. Magengeschwüre und mittelgradige Depressionen), könnte es doch einen erneuten Versuch wert sein.
Selbstverständlich ist ein neuer Versuch jederzeit möglich.
Es sollten sich aber an deinen gesundheitlichen Verhältnissen nachweislich progrediente oder einschneidend neue Veränderungen ergeben haben. Wirst du mit den gleichen Diagnosen wie zuvor aufwarten, wird es m.E. nicht ausreichen, das SG zu motivieren den Fall dahingehend auch neu aufzurollen.
Der DRV liegen schließlich deine zuvor gestellten Nachweise deines Gesundheitzustands vor und sie werden diese mit den neuen Befunden abgleichen und gegenüber dem SG analysieren.
Von daher würde ich an deiner Stelle zunächst zusehen, dass du deine Vorraussetzungen zur erneuten Antragstellung in trockene Tücher bekommst und die Zeit gleichsam dazu nutzt, aussagekräftige Befundberichte über deinen "aktuellen Gesundheitszustand" zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung vorliegen zu haben und auch Nachweise darüber, dass du therapeutisch alle Optionen ausgeschöpft hast und vor allem dahingehend gewillt warst, an deiner Gesundung mit zu arbeiten.
Ich bin von Natur aus ein skeptischer und vorsichtiger Mensch.
Ich versuche im Vorfeld meist abzuwägen, was mir gut tun oder eher schaden könnte, bevor ich einen Weg einschlage.
Ich versuche für mich und meine Belange Wege zu finden, um möglichst wenig unnötige Aufmerksamkeit oder Reibungspunkte zu erzeugen, die mir nachhaltig negativ angelastet bleiben.
Ich lebe selten von der "Hoffnung" auf etwas, vielmehr versuche ich Dinge realistisch einzuschätzen.
Ich verachte Ungerechtigkeit und versuche meinem Gegenüber auf ehrliche und offene Weise entgegenzutreten, bin jedoch immer aufs Neue verwundert und maßlos enttäuscht, wenn man versucht mich "unterzubuttern, mich für dumm verkaufen möchte oder versucht über den Tisch zu ziehen".
In solchen Fällen werde ich zur Kämpferin und halte auch mit klärenden Worten nicht zurück.
Aus diesem meinem persönlichen Verhalten heraus, war ich bei Klageerhebung auch gut vorbereitet und hatte auch meine befundlichen/diagnostischen jahrelangen Aufzeichnungen und Bemühungen auf meinen Gesundheitszustand bestmöglich positiv einzuwirken zum Beweis vorliegen, sodass mir am SG keiner meine körperlichen und seelischen Leiden/Beschwerden absprechen konnte.
Wie du es auch schreibst, auf die Rückenbeschwerden (nebst Osteochondrosen etc.) wird man nur sehr selten alleine eine EMR erhalten, zumal nicht in unserer Berufssparte der Bürotätigkeit, selbst wenn man nachweislich damit verbundene neurologische Defizite zurückbehält.
Auch eine Arthrose (ich leide gleichfalls darunter, wie du sicher gelesen hast, nahezu an der gesamten WS, an den Hüften und Knieen und vor allem hochgradig an dem rechten oberen und unteren Sprunggelenk) für sich muss nicht rentenrelevant sein, hier kommt es wohl auch auf die Körperregion und deren Ausprägung an und wird gleichfalls der beruflichen Zumutbarkeit gegenüberzustellen sein.
Deine Schwerhörigkeit und auch der Tinnitus sind ärztlich sowie im Rentenverfahren gutachterlich zu bemessen und der beruflichen Zumutbarkeit gegenüberzustellen. Sind Hilfsmittel, die dir eine berufliche Teilhabe mit diesen Handicaps ermöglichen, notwendig, wird man zunächst zu prüfen haben, welche man dir zukommen lässt.
Dass über therapeutische/rehabilitative Maßnahmen eine EM ggf. abzuwenden ist, wurde dir bereits praktiziert/gezeigt und die Klinik war demnach auch auf dem Standpunkt, dass deine damals vorliegenden Erkrankungen noch ein vollschichtiges Leistungsvermögen hergeben, sodass man deinem Antrag auf vorliegen und Anerkennung einer EM auch vor dem SG nicht stattgab.
Auch wenn mit dem gesamten Verfahrensverlauf bereits Jahre ins Land zogen, so war demnach in der Zeit eine Verschlechterung in dem Sinn nicht nachweisbar geworden und prognostisch nicht zu erwarten, um deinem Antrag stattzugeben.
Ich glaube demnach kaum, dass du zum jetzigen Zeitpunkt bei der DRV schon Gehör finden wirst und schon gar nicht, dass du die, so wie es dir die Dame vom SoVD sagte, damals dokumentierte "mittelgradige Depression" erneut als Nachweis einer schon damals vorliegenden und anzuerkennenden Leistungsminderung vorbringen kannst, um eine Wende in deinem Fall zu erwirken und die nun nicht mehr vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen damit rück zu versetzen.
Ich mag mich gerne in meiner Annahme irren, wenn du es tatsächlich erreichen könntest, doch mir fehlt dazu die realistische Einschätzung, dies in der Form rechtlich gegenüber der DRV durchsetzen zu können.
Wenn du selber aber an dem Gedanken festhalten magst, dann lasse dich vorab fachlich/rechtlich aufklären, ob du tatsächlich (so wie es die SoVD Dame sagt) mit dem Klinikbericht und der Diagnose "mittelgradige Depression" eine nachträgliche Anerkennung auf Leistungsminderung erwirken kannst, um damit im Nachgang den Fortbestand der zuvor bestehenden "erfüllten Anspruchsvoraussetzungen" zu behalten und um nicht erst neue Anspruchsvoraussetzungen durch drei Jahre Tätigkeit erneut schaffen zu müssen.
Du hattest und hast wahrlich keinen leichten Stand

und ich kann deine Ängste und deine Sorgen auch verstehen, zumal du nach vier Jahren des Kämpfens ohne wirkliche Anerkennung deiner Leiden dastehst und dich beruflich jetzt auch noch auf ein niedrigeres Niveau begeben sollst (und das würde ich unkommentiert von meinem AG nicht hinnehmen und ihm meine Erwartung auf eine gerechte Behandlung auch mitteilen), was definitiv zuvor auf Rechtmäßigkeit zu prüfen bleibt.
Und es tut mir erneut weh mit anzusehen, wie verzweifelt du versuchst jeden Strohhalm zu packen um womöglich letztendlich wieder mit leeren Händen dazustehen.
Wie gesagt liebe Mine, ich sehe die Dinge anders (für mein Empfinden realistischer) und wage es kaum zu hoffen, dass die Dame vom SoVD mit ihren Gedanken auf Erfolgskurs geht.
Plausibler für mich dagegen wäre es, alle deine Kräfte einzusetzen, um die verlorengegangenen Anspruchsvoraussetzungen wieder zu erlangen und den "neuen Weg" mit bis dahin gesammelten und aktuellen Befunden und Therapienachweisen zu pflastern.
Eine EMR Anerkennung bei nicht vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen wird dir auch wenig von Nutzen sein.
Sei lieb umarmt

agnes (die das leider wieder einmal sehr nüchtern betrachtet hat, aber ihre Gedanken gerne auch von anderen mitlesenden widerlegen lässt).