Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Hallo,
erstmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich bekomme ja "erst" seit April 2010 ALG I, da ich in meinem noch bestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr arbeiten kann. Die Arbeitsagentur meldet sich ca. alle 2 Monate, hat mir aber noch kein Arbeitsangebot geschickt, da ich mit meinen Einschränkungen (Versteifungsoperation im Lendenwirbelbereich und langjährige Depressionen) wohl nicht zu vermitteln wäre.
Wenn ich Eure Beiträge nun richtig verstanden habe, bekomme ich nach Auslaufen des ALG I im April 2011 statt meiner bewilligten, befristeten Teilrente dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn mir das Arbeitsamt bescheinigt, dass ich keine Chance auf eine Teilzeitstelle auf dem Arbeitsmarkt habe. Das wäre ja finanziell doch eine große Erleichterung...
Ich muss der DRV ja mitteilen, wenn das ALG I ausläuft. Muss ich dann noch weitere Schritte unternehmen, um die volle EM-Rente zu bekommen?
Viele Grüße
Kirsten
erstmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich bekomme ja "erst" seit April 2010 ALG I, da ich in meinem noch bestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr arbeiten kann. Die Arbeitsagentur meldet sich ca. alle 2 Monate, hat mir aber noch kein Arbeitsangebot geschickt, da ich mit meinen Einschränkungen (Versteifungsoperation im Lendenwirbelbereich und langjährige Depressionen) wohl nicht zu vermitteln wäre.
Wenn ich Eure Beiträge nun richtig verstanden habe, bekomme ich nach Auslaufen des ALG I im April 2011 statt meiner bewilligten, befristeten Teilrente dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn mir das Arbeitsamt bescheinigt, dass ich keine Chance auf eine Teilzeitstelle auf dem Arbeitsmarkt habe. Das wäre ja finanziell doch eine große Erleichterung...
Ich muss der DRV ja mitteilen, wenn das ALG I ausläuft. Muss ich dann noch weitere Schritte unternehmen, um die volle EM-Rente zu bekommen?
Viele Grüße
Kirsten
- Blacky
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
In deinem Fall ist es am einfachsten bei der DRV anzurufen.
Die sind dir zur Auskunft verpflichtet und können dir aus sagen wie es weiter geht.
Die sind dir zur Auskunft verpflichtet und können dir aus sagen wie es weiter geht.

- Doppeloma
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Hallo Kirsten,
meines Wissens brauchst DU dich da überhaupt nicht drum zu kümmern.
Das ist Sache ganz alleine zwischen der AfA und der DRV, die kennen doch (BEIDE!) deinen Rentenbescheid und die AfA MUSS wohl der DRV nach 1 Jahr mitteilen, dass du noch immer arbeitslos bist und dir KEINE Teilzeitstelle vermittelt werden KANN.
Oder die DRV muss zeitgerecht eine entsprechende Anfrage an die AfA richten, jedenfalls ist es NICHT deine Aufgabe das zu klären oder zu beweisen!
Dann erstellt die DRV für dich den Bescheid über die "Arbeitsmarkt-Rente" und wenn dir der Betrag (ev. durch Wohngeld ergänzt) zum Leben reicht, dann brauchst du dich bei der AfA erst mal nicht mehr melden.
Da diese Rente IMMER zeitlich begrenzt gezahlt wird, mußt du dich spätestens 3 Monate vor Ablauf wieder arbeitslos melden, es kann ja sein, dass die DRV nicht verlängert.
Wie es dann weitergehen würde, ist aber im Moment für dich noch nicht wichtig.
Wie Blacky schon schreibt, kannst du dich über diesen Ablauf auch noch mal direkt bei der DRV informieren lassen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
meines Wissens brauchst DU dich da überhaupt nicht drum zu kümmern.
Das ist Sache ganz alleine zwischen der AfA und der DRV, die kennen doch (BEIDE!) deinen Rentenbescheid und die AfA MUSS wohl der DRV nach 1 Jahr mitteilen, dass du noch immer arbeitslos bist und dir KEINE Teilzeitstelle vermittelt werden KANN.
Oder die DRV muss zeitgerecht eine entsprechende Anfrage an die AfA richten, jedenfalls ist es NICHT deine Aufgabe das zu klären oder zu beweisen!
Dann erstellt die DRV für dich den Bescheid über die "Arbeitsmarkt-Rente" und wenn dir der Betrag (ev. durch Wohngeld ergänzt) zum Leben reicht, dann brauchst du dich bei der AfA erst mal nicht mehr melden.
Da diese Rente IMMER zeitlich begrenzt gezahlt wird, mußt du dich spätestens 3 Monate vor Ablauf wieder arbeitslos melden, es kann ja sein, dass die DRV nicht verlängert.
Wie es dann weitergehen würde, ist aber im Moment für dich noch nicht wichtig.
Wie Blacky schon schreibt, kannst du dich über diesen Ablauf auch noch mal direkt bei der DRV informieren lassen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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- Miko
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Stimmt nicht, liebe Doppeloma, zumindest nicht hier in Baden-Württemberg.Doppeloma hat geschrieben: Da diese Rente IMMER zeitlich begrenzt gezahlt wird, mußt du dich spätestens 3 Monate vor Ablauf wieder arbeitslos melden, es kann ja sein, dass die DRV nicht verlängert.
Wenn sie in Hartz IV geht, falls die Rente nicht weiter gezahlt wird, muss und darf sie sich erst melden, wenn sie den Ablehnungsbescheid vorliegen hat!!!
Vorher wollen die aufgrund dieser Mutmaßung nichts von Kirsten wissen.
Jedenfalls ist das hier bei uns so ausdrücklich gesagt worden.
Deshalb oberwichtig: SEHR frühzeitig die Weiterbewilligung der Rente beantragen, 2 Monate früher als es geschrieben steht!
Gruß
Miko
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- Doppeloma
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Lieber Miko,
diese Gesetze gelten bundesweit, das hat mit dem Bundesland also nix zu tun.
Bei einer zeitlich begrenzten EM-Rente (auch bei der sogenannten Arbeitsmarkt-Rente!) entsteht ein neuer Anspruch auf ALGI und daher ist eine Meldung bei der AfA erforderlich, falls die Weiterzahlung (der Rente) 3 Monate vor Ablauf noch nicht in "Sack und Tüten" ist.
Da besteht nämlich erneut ein Anspruch nach §125 SGBIII, jedenfalls ist die aktuelle Rechtslage noch so und die gilt bundesweit.
Leider wissen das noch weniger Leute, als bei einer Aussteuerung durch die KK, wahrscheinlich wird da die Unwissenheit auch schnell als "Sparmaßnahme" genutzt
Es ist ähnlich wie bei der Aussteuerung durch die Krankenkasse, man meldet sich mit der (schriftlichen) Information der KK direkt bei der AfA und dann wollen die einen auch erst wiedersehen, wenn tatsächlich kein Krankengeld mehr gezahlt wird.
Ist natürlich möglich, dass es hier (ähnlich wie bei der Aussteuerung) an der korrekten Umsetzung durch die AfA hapert, aber vom Gesetzgeber her ist es NICHT so gedacht, dass man dann sofort wieder in H4 muß.
Da braucht man sich natürlich erst zu melden wenn man wieder "bedürftig" ist, also überhaupt kein Geld mehr zu erwarten hat.
Na, soweit wollte ich eigentlich noch nicht vorgreifen
LG von der Doppeloma

diese Gesetze gelten bundesweit, das hat mit dem Bundesland also nix zu tun.
Bei einer zeitlich begrenzten EM-Rente (auch bei der sogenannten Arbeitsmarkt-Rente!) entsteht ein neuer Anspruch auf ALGI und daher ist eine Meldung bei der AfA erforderlich, falls die Weiterzahlung (der Rente) 3 Monate vor Ablauf noch nicht in "Sack und Tüten" ist.
Da besteht nämlich erneut ein Anspruch nach §125 SGBIII, jedenfalls ist die aktuelle Rechtslage noch so und die gilt bundesweit.

Leider wissen das noch weniger Leute, als bei einer Aussteuerung durch die KK, wahrscheinlich wird da die Unwissenheit auch schnell als "Sparmaßnahme" genutzt

Es ist ähnlich wie bei der Aussteuerung durch die Krankenkasse, man meldet sich mit der (schriftlichen) Information der KK direkt bei der AfA und dann wollen die einen auch erst wiedersehen, wenn tatsächlich kein Krankengeld mehr gezahlt wird.
Ist natürlich möglich, dass es hier (ähnlich wie bei der Aussteuerung) an der korrekten Umsetzung durch die AfA hapert, aber vom Gesetzgeber her ist es NICHT so gedacht, dass man dann sofort wieder in H4 muß.
Da braucht man sich natürlich erst zu melden wenn man wieder "bedürftig" ist, also überhaupt kein Geld mehr zu erwarten hat.
Na, soweit wollte ich eigentlich noch nicht vorgreifen

LG von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Hallo Doppeloma,
danke für Deine Infos. Ich werde dann erstmal abwarten und nichts unternehmen. Allerdings wollte ich noch klarstellen, dass ich das ALG I nicht nach § 125 bekomme, sondern nach § 117. Ich bin vom Amtsarzt nach Aktenlage für 3-6 Stunden arbeitsfähig eingestuft worden, aber da ich meinen alten Beruf wegen meiner Einschränkungen nicht mehr ausüben kann und die Arbeitsagentur auch keine geeignete Stelle für mich findet, bekomme ich ALG. Das ist alles ganz schön kompliziert...
Liebe Grüße
Kirsten
danke für Deine Infos. Ich werde dann erstmal abwarten und nichts unternehmen. Allerdings wollte ich noch klarstellen, dass ich das ALG I nicht nach § 125 bekomme, sondern nach § 117. Ich bin vom Amtsarzt nach Aktenlage für 3-6 Stunden arbeitsfähig eingestuft worden, aber da ich meinen alten Beruf wegen meiner Einschränkungen nicht mehr ausüben kann und die Arbeitsagentur auch keine geeignete Stelle für mich findet, bekomme ich ALG. Das ist alles ganz schön kompliziert...
Liebe Grüße
Kirsten
Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Hallo,
ich bin mittlerweile fristgerecht zum 31.01.2011 gekündigt worden. Dies ist auch nach fast 2 jähriger AU aus Sicht meines Arbeitgebers wohl verständlich, aber war trotzdem ganz schön heftig für mich, da ich seit 1997 dort beschäftigt war.
Nun ist wieder ein Anruf von er AfA gekommen. Sie sind zum Glück dort recht freundlich, dennoch fühle ich mich nach diesen Telefonaten immer ziemlich mies. Mein ALG I läuft Mitte April 2011 aus und dann bekomme ich die bereits bewilligte Teilrente bis März 2012.
Nun fragte mich die Sachbearbeiterin, ob ich auch nach Auslaufen des ALG I weiter beim AfA als Arbeitssuchende gemeldet bleiben möchte. Wie soll ich diese Frage verstehen? Ich soll der Dame beim nächsten Anruf meine Antwort mitteilen, kenne mich damit aber überhaupt nicht aus. Kennt sich hier jemand aus? Ich möchte nichts verkehrt machen...
Danke und viele Grüße
Kirsten
ich bin mittlerweile fristgerecht zum 31.01.2011 gekündigt worden. Dies ist auch nach fast 2 jähriger AU aus Sicht meines Arbeitgebers wohl verständlich, aber war trotzdem ganz schön heftig für mich, da ich seit 1997 dort beschäftigt war.
Nun ist wieder ein Anruf von er AfA gekommen. Sie sind zum Glück dort recht freundlich, dennoch fühle ich mich nach diesen Telefonaten immer ziemlich mies. Mein ALG I läuft Mitte April 2011 aus und dann bekomme ich die bereits bewilligte Teilrente bis März 2012.
Nun fragte mich die Sachbearbeiterin, ob ich auch nach Auslaufen des ALG I weiter beim AfA als Arbeitssuchende gemeldet bleiben möchte. Wie soll ich diese Frage verstehen? Ich soll der Dame beim nächsten Anruf meine Antwort mitteilen, kenne mich damit aber überhaupt nicht aus. Kennt sich hier jemand aus? Ich möchte nichts verkehrt machen...
Danke und viele Grüße
Kirsten
- Antonia
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Hallo Kirsten,Kirsten hat geschrieben: ich bin mittlerweile fristgerecht zum 31.01.2011 gekündigt worden. Dies ist auch nach fast 2 jähriger AU aus Sicht meines Arbeitgebers wohl verständlich, aber war trotzdem ganz schön heftig für mich, da ich seit 1997 dort beschäftigt war.
das hört sich an, als wäre die Kündigung ganz einfach so über die Bühne gegangen.
Du hast doch nen unbefristeten GdB von 50%!!
Meines Wissens müssen die für eine Kündigung diesem besonderen Umstand Rechnung tragen bei einer (beabsichtigten) Kündigung! Stichwort Integrationsamt.
Es sei denn, für Dich geht das OK, dass Du gekündigt wurdest, weil Du zb. sowieso dort nicht mehr arbeiten wolltest.
Dennoch solltest Du wissen: Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff SGB IX). Ihnen darf ordentlich oder außerordentlich nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt vorher zugestimmt hat. Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Du hast 50% und bist damit gleichgestellt.
§ 85 SGB IX Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Evtl. kannst Du noch was positives (in monetärer Hinsicht) aus dieser Situation ziehen...
Antonia
- Doppeloma
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Liebe Kirsten,
auch wenn du sehr viel Verständnis für die Kündigung durch deinen AG aufbringst, tauchen da bei mir gleich einige Fragen auf.
Hat er dir denn z.B. die Auszahlung deiner aufgelaufenen Urlaubsansprüche bestätigt und wann soll diese Zahlung erfolgen?
Darauf besteht ein Rechtsanspruch und das kannst du nötigenfalls mit einer Kündigungs-Schutz-Klage für dich absichern. Das Gericht prüft dann ob ALLES Notwendige bei deiner KÜ eingehalten wurde, denn bei Schwerbehinderten (ab GdB 50 oder Gleichgestellt!) muß da zwingend das Integrationsamt zustimmen.
Du wirst deinen Arbeitsplatz deshalb nicht wiederbekommen, aber das Gericht achtet dann auch darauf, dass du die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichzahlungen erhältst!
Es könnte sogar eine Abfindung dabei herauskommen weil du schon so lange in der Firma warst.
Die Frage der AfA SB, ob du nach Auslaufen des ALG weiter arbeitsuchend gemeldet bleiben willst, ist aus meiner Sicht aktuell völlig überflüssig, das kannst du entscheiden wenn es soweit IST.
Es gibt keine Veranlassung / Vorschrift, die von dir verlangt, dass du dich dazu jetzt schon verbindich äußern mußt!
Ich habe (gerade heute) einen Brief von meiner AfA bekommen, dass mein ALG-Anspruch demnächst endet.
Ich könne trotzdem weiterhin arbeitsuchend gemeldet bleiben, unterliege dann aber auch weiterhin den Vorgaben der Vermittlung.
Das wurde da einfach zur Information mit reingeschrieben, niemand verlangt, dass ich mich jetzt direkt dazu festlegen MUSS!
Da du bereits seit April 09 bei der AfA gemeldet bist und eine Vermittlung bisher NICHT erfolgreich war, gehe ich eher davon aus, dass nach Ende deines Arbeitsvertrages, die Regelungen der "Arbeitsmarktrente" greifen werden.
Das zu regeln ist aber (wie schon beschrieben) NICHT deine Aufgabe
Dazu kann dir wahrscheinlich nur die DRV eine konkrete Antwort geben, denn dass Jahr bei der AfA hast du ja (eigentlich) bereits erfüllt.
Dass du die Vollrente bisher noch nicht bekommen hast, lag wahrscheinlich daran, dass dein Arbeitsverhältnis noch vorhanden ist/war.
Das trifft ja ab Januar nicht mehr zu
Der Restanspruch ALG geht dir dabei NICHT verloren, denn durch eine "Arbeitsmarktrente" (Befristung länger als ein Jahr) wird zusätzlich ein neuer Anspruch aufgebaut. Du hättest also auf jeden Fall einen neuen Anspruch auf ALGI, wenn die Rente nicht schnell genug verlängert wird und ein Rest, der jetzt noch bleibt (z.B. Jan. - April 2011) käme noch dazu (alles zusammen natürlich nur bis zur Anspruchshöchstgrenze je nach Alter!).
Die Eintragung des § 117 im ALG-Bescheid ist so üblich, das steht bei mir auch so drin. Mein AfA-Gutachten besagt aber KEINE Tätigkeit mehr über 3 Stunden, und damit dürfte ich ohne die Möglichkeit nach § 125 überhaupt kein ALG bekommen.
Ich hatte nie einen Vermittlungstermin bei der AfA und habe nicht mal einen zuständigen SB dafür, leider habe ich trotzdem noch keinen EM-Renten-Bescheid (die DRV sieht meine Arbeitsfähig halt wieder völlig anders), so muß ich demnächst auch noch H4 beantragen.
Lass deine Kündigung ruhig vom Arbeitsgericht überprüfen, das ist kostenfrei für dich und einen Anwalt brauchst du dafür auch nicht, in der Rechtsantragstelle wird dir bei der Klage geholfen.
Allerdings hast du dafür nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma

auch wenn du sehr viel Verständnis für die Kündigung durch deinen AG aufbringst, tauchen da bei mir gleich einige Fragen auf.
Hat er dir denn z.B. die Auszahlung deiner aufgelaufenen Urlaubsansprüche bestätigt und wann soll diese Zahlung erfolgen?
Darauf besteht ein Rechtsanspruch und das kannst du nötigenfalls mit einer Kündigungs-Schutz-Klage für dich absichern. Das Gericht prüft dann ob ALLES Notwendige bei deiner KÜ eingehalten wurde, denn bei Schwerbehinderten (ab GdB 50 oder Gleichgestellt!) muß da zwingend das Integrationsamt zustimmen.
Du wirst deinen Arbeitsplatz deshalb nicht wiederbekommen, aber das Gericht achtet dann auch darauf, dass du die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichzahlungen erhältst!
Es könnte sogar eine Abfindung dabei herauskommen weil du schon so lange in der Firma warst.
Die Frage der AfA SB, ob du nach Auslaufen des ALG weiter arbeitsuchend gemeldet bleiben willst, ist aus meiner Sicht aktuell völlig überflüssig, das kannst du entscheiden wenn es soweit IST.
Es gibt keine Veranlassung / Vorschrift, die von dir verlangt, dass du dich dazu jetzt schon verbindich äußern mußt!
Ich habe (gerade heute) einen Brief von meiner AfA bekommen, dass mein ALG-Anspruch demnächst endet.
Ich könne trotzdem weiterhin arbeitsuchend gemeldet bleiben, unterliege dann aber auch weiterhin den Vorgaben der Vermittlung.
Das wurde da einfach zur Information mit reingeschrieben, niemand verlangt, dass ich mich jetzt direkt dazu festlegen MUSS!
Da du bereits seit April 09 bei der AfA gemeldet bist und eine Vermittlung bisher NICHT erfolgreich war, gehe ich eher davon aus, dass nach Ende deines Arbeitsvertrages, die Regelungen der "Arbeitsmarktrente" greifen werden.
Das zu regeln ist aber (wie schon beschrieben) NICHT deine Aufgabe

Dazu kann dir wahrscheinlich nur die DRV eine konkrete Antwort geben, denn dass Jahr bei der AfA hast du ja (eigentlich) bereits erfüllt.
Dass du die Vollrente bisher noch nicht bekommen hast, lag wahrscheinlich daran, dass dein Arbeitsverhältnis noch vorhanden ist/war.
Das trifft ja ab Januar nicht mehr zu

Der Restanspruch ALG geht dir dabei NICHT verloren, denn durch eine "Arbeitsmarktrente" (Befristung länger als ein Jahr) wird zusätzlich ein neuer Anspruch aufgebaut. Du hättest also auf jeden Fall einen neuen Anspruch auf ALGI, wenn die Rente nicht schnell genug verlängert wird und ein Rest, der jetzt noch bleibt (z.B. Jan. - April 2011) käme noch dazu (alles zusammen natürlich nur bis zur Anspruchshöchstgrenze je nach Alter!).
Die Eintragung des § 117 im ALG-Bescheid ist so üblich, das steht bei mir auch so drin. Mein AfA-Gutachten besagt aber KEINE Tätigkeit mehr über 3 Stunden, und damit dürfte ich ohne die Möglichkeit nach § 125 überhaupt kein ALG bekommen.
Ich hatte nie einen Vermittlungstermin bei der AfA und habe nicht mal einen zuständigen SB dafür, leider habe ich trotzdem noch keinen EM-Renten-Bescheid (die DRV sieht meine Arbeitsfähig halt wieder völlig anders), so muß ich demnächst auch noch H4 beantragen.
Lass deine Kündigung ruhig vom Arbeitsgericht überprüfen, das ist kostenfrei für dich und einen Anwalt brauchst du dafür auch nicht, in der Rechtsantragstelle wird dir bei der Klage geholfen.
Allerdings hast du dafür nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)
Liebe Antonia,
liebe Doppeloma,
ich kann meine Arbeit als Abteilungsleiterin sowohl aus eigener Sicht als auch aus Sicht der Ärzte aus psychischen und auch körperlichen Gründen nicht mehr ausüben und somit kann ich mit der Kündigung einigermaßen umgehen. Ich hatte ja lange Zeit, mich auf diesen Moment vorzubereiten. Allerdings holt mich die ganze Angelegenheit nachts schon noch oft ein, es ist schon eine sehr gravierede Lebensveränderung...
Ich hatte nach der Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet und konnte dadurch auch einen kleinen Abfindungsbetrag aushandeln, der mir dann zum 31.1.2011 ausbezahlt wird.
Liebe Doppeloma, ich bekomme erst seit April 2010 und nicht seit 2009 ALG1, ändert das etwas an Deinen Ausführungen? Nochmal kurz meine Daten:
AU seit Oktober 2008
GdB 50% unbefristet
Krankengeld bis Mitte April 2010
ALG 1 von Mitte April 2010 bis Mitte April 2011 (lt. Gutachten arbeitsfähig für 3-6 Stunden, aber wohl nicht vermittelbar)
Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend seit Mai 2009, erstmal befristet bis März 2012 (bisher keine Zahlung, da ALG 1)
Kündigung zum 31.01.2011
Kann es wirklich sein, dass ich die Teilrente bekommen habe, weil ich noch einen Arbeitsplatz hatte?
Die SB vom AfA sagte mir, dass ich mich bis zu ihrem nächsten Anruf erkundigen solle, ob ich ab April 2011 weiterhin gemeldet sein möchte. Was sage ich ihr denn nun am besten?
Danke für Eure kompetenten Antworten und viele Grüße
Kirsten
liebe Doppeloma,
ich kann meine Arbeit als Abteilungsleiterin sowohl aus eigener Sicht als auch aus Sicht der Ärzte aus psychischen und auch körperlichen Gründen nicht mehr ausüben und somit kann ich mit der Kündigung einigermaßen umgehen. Ich hatte ja lange Zeit, mich auf diesen Moment vorzubereiten. Allerdings holt mich die ganze Angelegenheit nachts schon noch oft ein, es ist schon eine sehr gravierede Lebensveränderung...
Ich hatte nach der Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet und konnte dadurch auch einen kleinen Abfindungsbetrag aushandeln, der mir dann zum 31.1.2011 ausbezahlt wird.
Liebe Doppeloma, ich bekomme erst seit April 2010 und nicht seit 2009 ALG1, ändert das etwas an Deinen Ausführungen? Nochmal kurz meine Daten:
AU seit Oktober 2008
GdB 50% unbefristet
Krankengeld bis Mitte April 2010
ALG 1 von Mitte April 2010 bis Mitte April 2011 (lt. Gutachten arbeitsfähig für 3-6 Stunden, aber wohl nicht vermittelbar)
Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend seit Mai 2009, erstmal befristet bis März 2012 (bisher keine Zahlung, da ALG 1)
Kündigung zum 31.01.2011
Kann es wirklich sein, dass ich die Teilrente bekommen habe, weil ich noch einen Arbeitsplatz hatte?
Die SB vom AfA sagte mir, dass ich mich bis zu ihrem nächsten Anruf erkundigen solle, ob ich ab April 2011 weiterhin gemeldet sein möchte. Was sage ich ihr denn nun am besten?
Danke für Eure kompetenten Antworten und viele Grüße
Kirsten
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