Die Freundin hat mehrere ausbildungsbegleitende Praktika gemacht und mir den Hund wochenweise zur Pflege gegeben, unentgeldlich (für mich sozusagen der Härtetest, ob ich mit einem eigenen Hund auch klar komme) - es war ein reiner Freundschaftsdienst. Auch, wenn das Hundesitten seit September monatlich ca 1-2 Wochen in Anspruch genommen hat. Der Hund hat in der Zeit komplett bei mir gewohnt.
Darüber hinaus hat die Freundin während der Zeit des Blockunterrichts wochenweise bei uns gewohnt, und das insgesamt zwei Jahre lang. Auch Freundschaftsdienst. Sie hat uns Tipps im Garten gegeben und da auch mit angepackt (Ausbildung in Garten- und Landschaftsbau) und mein Freund hatte bei ihr auch schon wochenweise gewohnt, wärend er selber durch einen neuen Job erstmal auf Wohnungssuche war.
Danke für den Link, das beruhigt mich erstmal ungemein!
lg
kicki
Hundeunfall - Krankenkasse/Haftpflichtvers./Unfallvers.?
- Amethyst
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Re: Hundeunfall - Krankenkasse/Haftpflichtvers./Unfallvers.?
Das verstehe ich nicht, seit wann sind Unfälle im Privatbereich über die BG versichert?wenn du z.B. mit dem Rad Bücher von deiner Freundin zur Bücherei zurückbringst, und dabei stürzt..kann es sich um einen Unfall über die BG handeln..

Versichert sind laut Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
Davon trifft aber doch nichts zu, wenn ich für die Freundin Bücher wegbringe....

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Re: Hundeunfall - Krankenkasse/Haftpflichtvers./Unfallvers.?
is jetzt schon ne Weile her, ich habe Post von meinem Anwalt bekommen:
Im Internet hab ich jetzt auch Beiträge gefunden, nach denen ein Hundesitter selber eine Hundesitterhaftpflichtversicherung abschließen sollte. mal sehen, wie es weiter geht. Immerhin war das kein Sitter-Verhältnis, sondern eine Gefälligkeit unter Freunden.
lg
Wo müßte ich das jetzt rein vorsorglich anmelden? ich "kenne" keine gesetzliche Unfallversicherung, wo finde ich die? Und denen sage ich dann, guten Tag hier bin ich?.... Wir haben zwischenzeitlich etwas recherchiert und mussten dabei tatsächlich feststellen, dass nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2002
beim Ausführen eines Hundes eine Wie-Beschäftigung im Sinne des § Abs Nr. SGB VII vorliegt, so dass tatsächlich die gesetzliche Unfallversicherung eintrittspflichtig wäre.
Wir raten Ihnen in diesem Zusammenhang zunächst einmal an, Ihre Anspräche auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung rein vorsorglich anzumelden.
Soweit sein brief an mich. Das ganze hat er nochmal in seinem juristischen Kauderwelsch an die Versicherung geschickt mit der Aufforderung, bis morgen ein paar Kröten zzgl der von mir geleisteten Zuzahlungen an ihn zu überweisen. Und da hat er auch das Urteil aus dem Link von Vrori zitiert. Ich werde also siche rnächste Woche wieder Post erhalten.Wir möchten aber auch anmerken, dass nach Entsdcheidungen von Sozialgerichten eine Wie-Beschäftigung nciht vorliegt. Auch dsa LG Stendal hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 entschieden, dass Beschäftigte im Sinne des § 2... nciht ist, wer im schlichten nachbarschaftlichen Gefälligkeitsverhältnis den Hund des nachbarn ausführt.
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird sich daher, weil sich die gegnerische Versicherung wohl immer auf die Entscheidung des OLG Stuttgart stützen wird, problembehaftet sein.
Im Internet hab ich jetzt auch Beiträge gefunden, nach denen ein Hundesitter selber eine Hundesitterhaftpflichtversicherung abschließen sollte. mal sehen, wie es weiter geht. Immerhin war das kein Sitter-Verhältnis, sondern eine Gefälligkeit unter Freunden.
lg
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