Sehr geehrte Frau xxxxxxxxx
Ihre Arbeitslosenmeldung vom 20.02.2012.zum 1.03.2012.ist vermerkt
Weil ihre Leistungsfähigkeit fraglich ist,und auch von Ihnen Leistu gsunfähigkeit vorgetragen wird,kann Arbeitslosengeld nur nach der Sonderreglung $125SGB gezahlt werden.In dem Verfahren ist über den Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach der Erstellung eines Arztgutachtens zu entscheiden.
Ob zur Erstellung des Gutachtens eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein wird,kann ich nicht abschätzen.
Sofern die vom ärztlichen Dienst der AFA angeforderten Befundunterlagen aussagekräftig sind kann unter Umständen nach dieser Aktenlage entschieden werden.
Diese Verfahrensweise habe ich bereits mit ihrem Lebensgefährten Herrn xxxxx am 20.2.12.besprochen
Zur Vorbereitung der Bewilligung von Arbeistlosengeld bitte ich sie,mit der beiliegenden Bescheinigung dem Versicherungspflichtigen VORBEZUG der Erwerbsminderungsrente durch der RV bescheinigen zu lassen
Im übrigen weisen sie zur recht daraufhin ,das möglicherweise nach der ärtzlichen untersuchung beim RV am 19.3.12.die volle EU Rente weitergezahlt und Arbeitslosengeld nicht bewilligt werdne wird
MFG
Ihr Arbeitsamt
Brauche Hilfe
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Re: Brauche Hilfe
Hallo skip,
GAAANZ RUHIG BLEIBEN, hast du doch alles PRIMA gemacht.
Du hast dich beschwert und hast jetzt eine schriftliche Antwort bekommen, DAS IST schon mal SEHR WICHTIG
da drum rum, kannst du erst mal "vergessen", OHNE Leistungsminderung käme der § 125 ja auch GAR NICHT zum Tragen...
Durch deine EM-Rente ist diese Leistungsminderung ja auch erwiesen und die ärztliche Untersuchung ist zwar die übliche Folge davon, ABER KEINE Voraussetzung dafür, dass du (zunächst mal) ab 01.03. Anspruch auf ALGI von der AfA hast.
DU DARFST eben im Moment (der AfA gegenüber) NICHT vollkommen "Leistungsunfähig" sein, DU WILLST JA arbeiten, wenn es aber nun mal nicht geht (und der Amtsarzt das bestätigt) DANN ist das was Anderes.
Ich denke mal, dass die dann GAR NICHTS weiter machen werden und die Entscheidung der DRV zur Renten-Verlängerung abwarten werden, bis dahin MUSS dir natürlich ab Monat März ALGI gezahlt werden, das bekommen die ja (von der DRV) zurück, wenn die EM-Rente weiter geht, da sollen die sich mal nicht so anstellen.
Die Überweisung des ALG FÜR März erfolgt erst ENDE März, da kann sich ja noch Einiges klären bis dahin, also durchatmen und nicht immer gleich PANIK bekommen, die AfA wird dir sicher bald mitteilen wie "der Amtsarzt" entschieden hat und dann solltest du auch deinen Bescheid bekommen.
Wenn bis zum 20.03. von DORT noch NIX kam, dann sollte man nochmal in Nürnberg "nachhaken".
Über deine weitere EM-Rente wird auch nicht SOFORT am 19.03. die Entscheidung getroffen, da findet erst mal das GA statt...
DANACH entscheidet dann die DRV (irgendwann), ob du nun weiter EM-Rente bekommen wirst oder nicht, kann mir kaum vorstellen, dass es hier bis Ende März schon eine endgültige Entscheidung geben wird...
Mit Verlängerung deiner EM-Rente ist/wäre die AfA dann wieder raus, aber NICHT bevor du einen schriftlichen Bescheid dazu von der DRV bekommen hast, der GA am 19.03. trifft DIESE Entscheidung aber NICHT.
Da hast du dann vielleicht schon eine gewisse "Ahnung", wie es weiter gehen könnte aber MEHR auch nicht, daran KANN die AfA erst mal GAR NICHTS festmachen (das geht die noch nicht mal was an!), DAS sollten die eigentlich WISSEN...
Völlig in Ordnung, dass du dich mit diesem Schreiben hier gemeldet hast, im Moment brauchst du dir KEINE Sorgen machen, ich hoffe du kannst das Schreiben jetzt auch besser verstehen und einordnen.
Mach dir ein schönes Wochenende mit deinen Lieben und versuche mal ein wenig Ablenkung zu finden, ALLES WIRD GUT.
Liebe Grüße von der Doppeloma

GAAANZ RUHIG BLEIBEN, hast du doch alles PRIMA gemacht.


Du hast dich beschwert und hast jetzt eine schriftliche Antwort bekommen, DAS IST schon mal SEHR WICHTIG


DAS IST das Wichtigste überhaupt, damit hast du was in der Hand zu deinem Anspruch ab dem 01.03.2012 und, dass deine Meldung dort vermerkt ist.Ihre Arbeitslosenmeldung vom 20.02.2012.zum 1.03.2012.ist vermerkt
DAS ist AUCH OK, dir wird bestätigt, dass dein Anspruch nach § 125 SGB III gegeben IST, das "Geseier"Weil ihre Leistungsfähigkeit fraglich ist,und auch von Ihnen Leistu gsunfähigkeit vorgetragen wird,kann Arbeitslosengeld nur nach der Sonderreglung $125SGB gezahlt werden.


Durch deine EM-Rente ist diese Leistungsminderung ja auch erwiesen und die ärztliche Untersuchung ist zwar die übliche Folge davon, ABER KEINE Voraussetzung dafür, dass du (zunächst mal) ab 01.03. Anspruch auf ALGI von der AfA hast.
Das wird zwar neuerdings immer so gemacht (oder zumindest VERSUCHT) ist aber rechtlich NICHT zulässig, darum wird dir dafür auch keine Rechtsgrundlage genannt, im § 125 steht sowas NICHT drin und ZAHLEN MUSS die AfA in JEDEM Falle, EGAL was da der Amtsarzt nun meint festzustellen, DU MUSST dich NUR mit deiner "Restleistungsfähigkeit" zur Verfügung stellen.In dem Verfahren ist über den Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach der Erstellung eines Arztgutachtens zu entscheiden.
Ob zur Erstellung des Gutachtens eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein wird,kann ich nicht abschätzen.
DU DARFST eben im Moment (der AfA gegenüber) NICHT vollkommen "Leistungsunfähig" sein, DU WILLST JA arbeiten, wenn es aber nun mal nicht geht (und der Amtsarzt das bestätigt) DANN ist das was Anderes.
Hast du denn die Schweigepflichtentbindungen ALLE unterschrieben (???), die hast du dann hoffendlich in einen separaten Umschlag getan "NUR für den Medizinischen Dienst", denn die SB geht sowas NIX an, hast du das mit dem Antrag zusammen hingeschickt (nachweislich per Einschreiben???), da blicke ich gerade nicht durch.Sofern die vom ärztlichen Dienst der AFA angeforderten Befundunterlagen aussagekräftig sind kann unter Umständen nach dieser Aktenlage entschieden werden.


Wenn du das alles da schon hingeschickt hast, wird es ganz sicher KEINE Untersuchung geben, ich glaube NICHT mal daran, dass die sich wirklich groß irgendwo was anfordern...Diese Verfahrensweise habe ich bereits mit ihrem Lebensgefährten Herrn xxxxx am 20.2.12.besprochen
Na, dann mach das mal, bitte kopiere dir diese (von der DRV) ausgefüllte Bescheinigung dann noch FÜR DICH, wenn du sie zurückbekommen hast und bitte die DRV um zügige Bearbeitung, gibt es in deiner Nähe eine Renten-Beratungsstelle (von der DRV!), vielleicht kann man dir dort schon diese Bescheinigung ausfüllen.Zur Vorbereitung der Bewilligung von Arbeistlosengeld bitte ich sie,mit der beiliegenden Bescheinigung dem Versicherungspflichtigen VORBEZUG der Erwerbsminderungsrente durch der RV bescheinigen zu lassen

Ich denke mal, dass die dann GAR NICHTS weiter machen werden und die Entscheidung der DRV zur Renten-Verlängerung abwarten werden, bis dahin MUSS dir natürlich ab Monat März ALGI gezahlt werden, das bekommen die ja (von der DRV) zurück, wenn die EM-Rente weiter geht, da sollen die sich mal nicht so anstellen.
Die Überweisung des ALG FÜR März erfolgt erst ENDE März, da kann sich ja noch Einiges klären bis dahin, also durchatmen und nicht immer gleich PANIK bekommen, die AfA wird dir sicher bald mitteilen wie "der Amtsarzt" entschieden hat und dann solltest du auch deinen Bescheid bekommen.
Wenn bis zum 20.03. von DORT noch NIX kam, dann sollte man nochmal in Nürnberg "nachhaken".

WER weist darauf hin, DU oder die AfA...Im übrigen weisen sie zur recht daraufhin ,das möglicherweise nach der ärtzlichen untersuchung beim RV am 19.3.12.die volle EU Rente weitergezahlt und Arbeitslosengeld nicht bewilligt werdne wird

Über deine weitere EM-Rente wird auch nicht SOFORT am 19.03. die Entscheidung getroffen, da findet erst mal das GA statt...


DANACH entscheidet dann die DRV (irgendwann), ob du nun weiter EM-Rente bekommen wirst oder nicht, kann mir kaum vorstellen, dass es hier bis Ende März schon eine endgültige Entscheidung geben wird...

Mit Verlängerung deiner EM-Rente ist/wäre die AfA dann wieder raus, aber NICHT bevor du einen schriftlichen Bescheid dazu von der DRV bekommen hast, der GA am 19.03. trifft DIESE Entscheidung aber NICHT.
Da hast du dann vielleicht schon eine gewisse "Ahnung", wie es weiter gehen könnte aber MEHR auch nicht, daran KANN die AfA erst mal GAR NICHTS festmachen (das geht die noch nicht mal was an!), DAS sollten die eigentlich WISSEN...

Völlig in Ordnung, dass du dich mit diesem Schreiben hier gemeldet hast, im Moment brauchst du dir KEINE Sorgen machen, ich hoffe du kannst das Schreiben jetzt auch besser verstehen und einordnen.
Mach dir ein schönes Wochenende mit deinen Lieben und versuche mal ein wenig Ablenkung zu finden, ALLES WIRD GUT.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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