Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo Claire,
schau mal ins Erwerbslosenforum...da werden solche Fragen behandelt.
alles Gute
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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- Doppeloma
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo claire,
Da wird auch kein Gericht mehr dafür sorgen können, dass dir noch irgendwer das Geld für deine Miete auszahlt, auch eine EA dauert einige Tage, bis du sie beim JobCenter durchsetzen KANNST.
Die lebensnahen Fragen zu den genannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen wird dir das JobCenter auch DIREKT stellen und die Nachweise dafür fordern, es gibt in D KEINE Stelle wo man mal eben vorbeikommt und erhält Geld für die nächste Miete.
Für eine mögliche Verschiebung der nächsten Mietzahlung habe ich dir auch schon einen Tipp gegeben, WIE lebensnah hättest du es denn gerne...
Da du den Werdegang betreffs Antragstellung auf ALG2 /SGB II ja offenbar schon kennst, solltest du dich einfach DARUM kümmern, da frage ich mich langsam, wie wir dir HIER überhaupt weiter helfen KÖNNTEN...
Du WEISST doch schon ganz genau WAS wichtig ist und WAS NICHT, da KANN doch gar nichts mehr schiefgehen.
Viel Erfolg und einen GUTEN RUTSCH INS neue Jahr.

NAJA, ganz praktisch und lebensnah wäre es ja gewesen sich darum etwas eher Gedanken zu machen, als 2 Tage vor Sylvester...Meine Fragen sind ganz praktisch und lebensnah:
Wie komme ich jetzt an Geld für die nächste Monatsmiete. Das hat nix mit privat und gesetzlich zu tun.

Da wird auch kein Gericht mehr dafür sorgen können, dass dir noch irgendwer das Geld für deine Miete auszahlt, auch eine EA dauert einige Tage, bis du sie beim JobCenter durchsetzen KANNST.
Die lebensnahen Fragen zu den genannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen wird dir das JobCenter auch DIREKT stellen und die Nachweise dafür fordern, es gibt in D KEINE Stelle wo man mal eben vorbeikommt und erhält Geld für die nächste Miete.
Für eine mögliche Verschiebung der nächsten Mietzahlung habe ich dir auch schon einen Tipp gegeben, WIE lebensnah hättest du es denn gerne...


Da du den Werdegang betreffs Antragstellung auf ALG2 /SGB II ja offenbar schon kennst, solltest du dich einfach DARUM kümmern, da frage ich mich langsam, wie wir dir HIER überhaupt weiter helfen KÖNNTEN...
Du WEISST doch schon ganz genau WAS wichtig ist und WAS NICHT, da KANN doch gar nichts mehr schiefgehen.
Viel Erfolg und einen GUTEN RUTSCH INS neue Jahr.

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo Doppeloma,
ich habe mich parallel zu meiner Anfrage hier im Forum auch an anderen Stellen versucht schlau zu machen, das ist das, was du in meinen weiteren Beiträgen rauslesen kannst.
Im Gesamtverlauf habe ich allerdings feststellen müssen, dass ich mehrfach auch von Fachleuten falsch beraten wurde, ansonsten wäre ich nicht in diese Situation gekommen. Daher verifiziere ich Informationen, die ich bekomme, an mehreren Stelllen, und im Zweifelsfall wissen Betroffene es besser, weil sie unter Umständen in die selben Fallen getappt sind. Insofern war der Hinweis sich eher Gedanken zu machen als 2 Tage vor Sylvester sehr hilfreich. Danke noch einmal dafür.
Natürlich können Dinge noch schiefgehen, sind heute zum Beispiel auch bei der Antragstellung. Und gerade weil es so knapp ist, wäre es hilfreich gewesen, wenn jemand der sich damit auskennt, Hinweise gegeben hätte, was denn alles erforderlich ist. Das wäre zum Beispiel etwas gewesen, womit man mir hätte weiterhelfen können, um Deine Frage zu beantworten.
In diesem Sinne einen guten Rutsch
Claire.
ich habe mich parallel zu meiner Anfrage hier im Forum auch an anderen Stellen versucht schlau zu machen, das ist das, was du in meinen weiteren Beiträgen rauslesen kannst.
Im Gesamtverlauf habe ich allerdings feststellen müssen, dass ich mehrfach auch von Fachleuten falsch beraten wurde, ansonsten wäre ich nicht in diese Situation gekommen. Daher verifiziere ich Informationen, die ich bekomme, an mehreren Stelllen, und im Zweifelsfall wissen Betroffene es besser, weil sie unter Umständen in die selben Fallen getappt sind. Insofern war der Hinweis sich eher Gedanken zu machen als 2 Tage vor Sylvester sehr hilfreich. Danke noch einmal dafür.
Natürlich können Dinge noch schiefgehen, sind heute zum Beispiel auch bei der Antragstellung. Und gerade weil es so knapp ist, wäre es hilfreich gewesen, wenn jemand der sich damit auskennt, Hinweise gegeben hätte, was denn alles erforderlich ist. Das wäre zum Beispiel etwas gewesen, womit man mir hätte weiterhelfen können, um Deine Frage zu beantworten.
In diesem Sinne einen guten Rutsch
Claire.
- Fatbob
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Naja, wenn Doppeloma nicht weiterhelfen kann, wer dann, denke aber man muss auch einsehen
wenn man selber Tagelang-Wochenlang die Dinge hat treiben lassen.
Mir z.b wäre es ein graus wenn ich nicht genau wüsste das ich am 1. des Monats meine Miete nicht zahlen kann.
Ich kann dir aus leidvoller eigener Erfahrung nur sagen, beweg dich, hole dir hilfe zur Not vom RA, hier oder irgendwo anders
wirst du keine Garantie bekommen auf Erfolg.
Wir kennen nicht wirlich alle hintergründe, aber hilfe, Denkanstöse wirst du hier sicher bekommen.
Wünsche dir alles gute, und einen guten Rutsch.
lg
PS: Tipp von mir, hätest mal 50 euro in die Hand genommen vor 4 wochen dann wären alle fragen geklärt gewesen, bei sooo
wichtigen dingen kann man sich keinen Rat aus foren holen, tipps bekommt man hier, aber hier ist keine kostenlose Rechtsberatung mit Garantie auf Erfolg.
wenn man selber Tagelang-Wochenlang die Dinge hat treiben lassen.
Mir z.b wäre es ein graus wenn ich nicht genau wüsste das ich am 1. des Monats meine Miete nicht zahlen kann.
Ich kann dir aus leidvoller eigener Erfahrung nur sagen, beweg dich, hole dir hilfe zur Not vom RA, hier oder irgendwo anders
wirst du keine Garantie bekommen auf Erfolg.
Wir kennen nicht wirlich alle hintergründe, aber hilfe, Denkanstöse wirst du hier sicher bekommen.
Wünsche dir alles gute, und einen guten Rutsch.
lg
PS: Tipp von mir, hätest mal 50 euro in die Hand genommen vor 4 wochen dann wären alle fragen geklärt gewesen, bei sooo
wichtigen dingen kann man sich keinen Rat aus foren holen, tipps bekommt man hier, aber hier ist keine kostenlose Rechtsberatung mit Garantie auf Erfolg.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo,
ein Einzelberatung beim Anwalt kostet 119 Euro....das Geld habe ich gern investiert, um informiert zu sein-
..und dabei stand bei mir nicht das Problem...Hartz IV im Vordergrund..d.h. ich habe mich auch bereits fachlich informieren lassen, als es noch um Krankengeld, Aussteuerung, Rentenantrag, Klage und Antrag ALG I ging...damit ich eben alles Wichtige rechtzeitig in die Wege leite...
Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, warum du nun 2 Tage vor dem nun wirklich letzten Termin erst in die "Puschen" kommst...
hättest vielleicht doch ein wenig früher mal recherchieren sollen..
Gruß
Vrori
ein Einzelberatung beim Anwalt kostet 119 Euro....das Geld habe ich gern investiert, um informiert zu sein-
..und dabei stand bei mir nicht das Problem...Hartz IV im Vordergrund..d.h. ich habe mich auch bereits fachlich informieren lassen, als es noch um Krankengeld, Aussteuerung, Rentenantrag, Klage und Antrag ALG I ging...damit ich eben alles Wichtige rechtzeitig in die Wege leite...
Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, warum du nun 2 Tage vor dem nun wirklich letzten Termin erst in die "Puschen" kommst...
hättest vielleicht doch ein wenig früher mal recherchieren sollen..
Gruß
Vrori
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Ist bereits erfolgt, wurde abgelehnt, Ablehnung kam am 19.12. bei mir an.Ich schließe mich @Vrori insoweit an, dass es sicher auch dort eines Widerspruches bedarf, wenn die Einstellung der Zahlungen angekündigt wird, ebenso MUSS die KK da AUCH eine (§§) untermauerte Begründung für geben, das sind allgemein gültige rechtliche Grundsätze.
Das weiß ich, hatte ich ja schon gesagt, was die PKV als Neuerkrankung definiert, ist medizinische keine. Da die Versicherungsbedingungen aber vorsehen, dass wenn kein kausaler Zusammenhang besteht zwischen den Erkrankungen, läuft eine neue Karenz.Die Leistungsdauer und die Bedingungen dafür KANNST du nur deinen Vertragsunterlagen entnehmen, die KANN hier KEINER kennen, mögen teilweise denen der gesetzlichen ähneln, aber da solltest du dir wirklich einen Anwalt zur Seite nehmen, für konkrete HILFE gegenüber deiner Krankenkasse.
Es gibt keine Rechtsmittelbelehrung mehr (das weiß ich mittlerweile von einem Anwalt), daher stand da auch nichts drauf. Die PKV bezieht sich auf ein Gutachterergebnis, das besagt, entweder ich sei wieder arbeitsfähig zum 15.11. oder aber müsse in fachpsychiatrische behandlung. alles andere sei somatisierungsstörung. es gibt unumstößliche befunde, mrt etc. die letzteres ausschließen. Insofern war nicht zu erwarten, dass der Widerspruch abgelehnt wird. Zudem bin ich hinsichtlich Karenz und Arbeitgeber von einem FAchanwalt falsch beraten worden. nichts destotrotz stützt sich die PKV darauf, in diesem Schreiben mitgeteilt zu haben, dass die Zahlung eingestellt werde. Erfahren habe ich es dann Anfang Dezember daran dass nur die Hälfte des Geldes da war. Und habe sofort reagiert, unterbrochen von akuten Krankheitsschüben.Wenn der Widerspruch bereits schriftlich abgelehnt wurde, MUSS da schon drauf stehen (Rechts-Mittel-Belehrung !!!) bei welchem Gericht du Klage einreichen kannst /musst, wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist, ein weiterer Widerspruch ist DANN NICHT mehr möglich, NUR noch die Klage am Sozialgericht.
Vor dem Sozialgericht wird das nicht durchgehen, die spielen nur darauf, dass sich a) die meisten nicht wehren b) ich um die Weihnachtszeit ohnehin niemanden erreiche, was ja der Fall ist aktuell.Es ist SEHR schwierig zu entscheiden, ob das überhaupt ein rechtsgültiges Schriftstück (ein BESCHEID) IST, wenn du diese Angaben darauf nicht gefunden hast, bei fehlender und/oder falscher Rechts-Mittel-Belehrung beträgt die Frist ein ganzes JAHR, das ist dann ein "Formfehler" der Behörde, der die folgenden Rechtsmittelfristen verlängert.
WER HAT EIGENTLICH MEINE FRAGEN GELESEN? Das ganze drumherum habe ich erzählt, weil jemand mehr Information wollte, meine Frage bezog sich auf die kurzfristigen Möglichkeiten sprich Überbrückungsgeld und Umgang mit den Jobcentern. Auf sonst nichts, siehe Eingangspostings. Statt dessen werde ich überschüttet mit einem gruppendynamischen "Hättest du doch mal früher" wobei gleichzeitig gesagt wird,Da solltest du dir aber wirklich einen Anwalt suchen, der das GENAU abklären KANN, das KÖNNEN WIR HIER NICHT leisten.
Die Klage am Sozialgericht KANNST du auch erst mal ohne Anwalt direkt am Sozialgericht einlegen (Rechts-Antragstelle aufsuchen, dort wird man dir weiter helfen), so kannst du erst mal KEINE Frist versäumen, das ist KOSTENFREI für dich !!!
Die Begründung der Klage KANN auch später nachgereicht werden, das ist KEIN Problem.
Der Klageweg ist klar, aber der kann dauern, auch wenn man ein Eilverfahren beantragt, auch das weiß ich jetzt, dank Anwaltabklapperei (ist ja kaum einer da)
Bei der Agentur für Arbeit MUSST du den Nachweis der Krankenkasse vorlegen, dass die ab XXX KEIN Krankengeld mehr zahlen werden, allerdings bekommst du da NUR was, NACH einer offiziellen Aussteuerung (also wenn dein Anspruch auf KG komplett erschöpft ist), DAS MUSS aus diesem Bescheid der KK hervorgehen.
Das betrifft nur ALG 1, Überbrückungsgeld muss der Jobcenter zahlen, ansonsten Sozialgericht und einstweilige Verfügung.
Ansonsten hast du (bei fortbestehender Arbeits-Unfähigkeit) KEINEN Anspruch auf ALGI, weil du wegen Krankheit der Vermittlung aktuell NICHT zur Verfügung stehst, in dieser Hinsicht gibt es ganz sicher KEINEN Unterschied zwischen PKV und GKV-Versicherten.
Diese Ausnahmeregelung (§ 125 SGB III) gilt NUR für den Fall der Aussteuerung aus dem Krankengeld und das muss man natürlich durch den entsprechenden Bescheid der KK nachweisen können.
Wenn du mittellos (und vermögenslos!) bist, dann müßte wohl das zuständige JobCenter eine "Überbrückungshilfe" geben, zumindest als Darlehen, bis die anderen Sachen (KK / ALG) geklärt sind, NUR DORT sind aber AUCH erst mal DICKE Anträge auszufüllen und Nachweise (Einkommen /Konto-Stände/ Vermögenswerte) vorzulegen, bevor die überhaupt einen Cent rausrücken...
Das ist nicht besonders dick, ist schon ausgefüllt.
Nein.Hast du (noch) finanzielle Reserven (Erspartes auf dem Konto/Sparbuch) auf die du SOFORT zugreifen KÖNNTEST, dann wird sich da KEIN Amt mehr in diesem Jahr drum kümmern, dass du noch Geld bekommst.![]()
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Klar, das weiß die PKV auch.....kein Zufall, da wurde mal wieder eine Jahresendprämie ausgesetzt und ich habe es zu spät begriffen.Wir KÖNNEN dir NUR Tipps geben, aber für die schnelle Umsetzung ist es wohl gerade ein GANZ ungünstiger Zeitpunkt, WANN hast du denn nun dein letztes Geld von der KK bekommen, FÜR welchen Zeitraum, ab WANN würde denn ein Antrag auf eine andere Leistung überhaupt beginnen...![]()
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Das ist bei der PKV anders, es werden keine Anträge ausgefüllt, die Bedingungen nach AVB müssen erfüllt sein und man reicht nach Ablauf der Karenz wieder den Laufzettel mit der Krankmeldung ein, so ist das bei meiner. Verdienstbescheinigung brauche ich nicht, da Bestätigung der AU da ist. Zudem berechnet sich dieses Überbrückungsgeld nach dem bedarf also Wohnkosten, die Kosten für die PKV werden übernommen, Nebenkosten etc.DAZU wissen wir leider immer noch NIX, ALG wird z.B. generell erst zum Monatsende überwiesen, da käme also gar nichts mehr, wenn KEIN Restanspruch für November festgestellt wird...und diese Feststellungen erfolgen erst NACH Antragstellung und Vorlage ALLER notwendigen Nachweise (dazu gehört auch eine Verdienstbescheinigung von deinem letzten Arbeitgeber), WIE soll das ALLES noch funktionieren...![]()
Ja die Information habe ich mir auch geben lassen von der Rentenanstalt, 3 Jahre Einzahlung innerhalb der letzten 5 Jahre. Das ist aber auch nicht das akute Thema.Der Komplex der EM-Rente ist wieder ein "abendfüllendes Thema", dafür IST es unerheblich ob du nun PKV oder GKV-versichert bist oder warst, das hängt NUR davon ab, ob du (Pflicht-) Beiträge in die gesetzliche Renten-Versicherung eingezahlt hast und wie lange.
Jetzt noch einmal ganz generell etwas in eigener Sache: Ich bin in vielen Foren unterwegs, aber nicht gewohnt, dass jemand in Not ein "Hättest Du mal früher" und "wir sind ja so schlau gewesen" bekommt, ohne dass diejenigen a) die vollen Hintergründe kennen, wie selbst sagen und bemängeln! b) den zeitlichen Ablauf nicht kennen c) nicht den GEsundheitszustand der Person.
Es hat mich ehrlich gesagt betroffen gemacht und nachdenklich, ich frage mich auf welcher Basis diese Personen ihr Urteil fällen.
In diesem Sinne auf ein besseres 2012, zumindest wünsche ich mir das, bei Euch scheint ja alles super und perfekt zu laufen. Glückwunsch.
Danke für die guten Anregungen, die ich hier auch bekommen habe.
Claire
Zuletzt geändert von Amethyst am Fr 30. Dez 2011, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert
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- Amethyst
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo!

Ich habe erst letzte Woche einen Bescheid mit Rechtmittelbelehrung bekommen, eine Freundin von mir einen Tag später auch. Und da das Bundesrecht ist, gilt das für alle Bundesländer.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html
Liebe Grüße
Annette
Das verstehe ich nicht, warum der Anwalt das sagt, eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, wo das geregelt ist, ist mir nicht bekannt.claire hat geschrieben:Es gibt keine Rechtsmittelbelehrung mehr (das weiß ich mittlerweile von einem Anwalt)

Ich habe erst letzte Woche einen Bescheid mit Rechtmittelbelehrung bekommen, eine Freundin von mir einen Tag später auch. Und da das Bundesrecht ist, gilt das für alle Bundesländer.
Wenn die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid fehlt, hat man ein Jahr Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, ansonsten einen Monat nach Zugang des Bescheides.daher stand da auch nichts drauf.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Hallo Claire,Vrori hat geschrieben:Hallo Claire,
schau mal ins Erwerbslosenforum...da werden solche Fragen behandelt.
alles Gute
LG
Vrori
ich wiederhole mich ungern, so wie du es allerdings gern machst...oben gab ich dir den Tipp mal ins Erwerbslosenforum zu schauen...
denn du bist derzeit nichts anderes als erwerbslos...keine Arbeit, krank, keine Ansprüche auf irgendwelche Zahlungen...
und im Erwerbslosenforum sind die User aktiv, die auch ohne Zahlungen von irgendwelcher Behörde, doch dann dank des Erwerbslosenforum sachdienliche Hinweise erhalten haben.
Hier bist du anscheinend verkehrt...
Du willst von uns mehr sachgerechte Info haben als du von deinem Anwalt erhalten hast...das können wir nicht leisten..
denn die User hier, sind krank, haben einen Rentenantrag laufen (jedenfalls in den meisten Fällen) und wollen sich für diesen schweren Weg Hilfe und Unterstützung holen.
Für anwaltliche Auskunft sind wir hier nicht ausgebildet.
Gruß
Vrori
Im übrigen gibt es bei einer Nachricht - auch ablehnender Nachricht - einer Privatversicherung keine Rechtsmittel...
man kann zwar einen Widerspruch einlegen und auch die Versicherung verklagen...
aber es handelt sich hier nicht um einen Verwaltungsakt einer Behörde oder eines Gerichts...
eine Privatversicherung ist Privatvergnügen...man hat sich die Privatversicherung ja irgendwann mal ausgesucht, weil man meinte, damit besser zu fahren...
auch werden Verhandlungen wegen fehlender oder nicht zugesagter Leistungen nicht vor dem Sozialgericht verhandelt..
das Sopzialgericht ist die Gerichtsbarkeit bei Sozialleistungsträgern und das sind nicht die privaten Versicherungen...
somit wird der Spaß dann wohl beim Amtsgericht oder ä. ausgetragen...
noch ein Nachtrag...
ist mir grad so eingefallen....du bist privat versichert...d.h. du hast jahrelang nicht in die Solidaritätskasse, sprich Krankenversicherung, eingezahlt..
wie es mit Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist, weiß ich nicht...
aber du hinterläßt bei mir den Eindruck...als es dir gut ging, da wolltest du mit dem deutschen Sozialversicherungssystem nicht s zu tun haben und jetzt, wo es dir schlecht geht, sollen plötzlich Zahlungen rollen?
Irgendwie passt das nicht zusammen...
Wenn man aus einer Solidarkasse was beanspruchen möchte, dann muss man vorher auch Beiträge eingezahlt haben...
und nun soll es gut gewesen sein...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
Kurze Korrektur zu dem oben gesagten:
wer privat versichert ist, zahlt natürlich in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung, und zwar in Abhängigkeit vom Einkommen. d.h. durchaus mehr als gesetzlich versicherte, auch selbstständig tätige zahlen einen festen beitrag zur krankenversicherung.
wer privat versichert ist, zahlt natürlich jahrelang in die krankenversicherung ein, solange gesetzlich versichert in die gesetzliche, solange privat versichert in die private.
da abgesehen von selbstständigen, eine einkommensgrenze gilt, für privat versicherte, alle sozialversicherungen prozentual vom einkommen gerechnet werden, sind privat versicherte in der regel die größten nettoeinzahler in das deutsche sozialversicherungssystem und in der regel in den seltensten fällen nutznießer. das nur mal als fachliche aufklärung für diejenigen, die hier umgekehrte standesdünkel pflegen, oder anders gesagt: vorurteile und sozialneid. Menschen, die privat versichert sind, finanzieren dieses System zu einem großen Teil.
Was glaubt ihr denn, woher die Gelder überhaupt noch kommen, um dieses System halbwegs am Laufen zu halten. Kinders, Kopfschüttel.
Deutschland hat ein Solidarsystem, auch ein Asylbewerber bekommt hier Unterstützung, auch wenn er niemals in das Sozialversicherungssystem Deutschlands eingezahlt hat. Und ich persönlich finde das gut, und fand das immer schon gut, auch zu Zeiten als ich nur Nettozahler war.
- Zu Kindern würde man sagen, schäm dich so zu denken. Das jetzt von mir zu diesem Thema.
Niemand erwartet hier anwaltlichen Rat, das Forum hier war empfohlen worden. Die Fragen waren einfach und direkt.
Daher noch einmal vielen Dank an Amethyst, diese Information habe ich von anderer Stelle auch bekommen, eigentlich müsste es dann aber 3 Jahre sein, nach BGB Verjährungsfrist für Forderungen. Muss ich selbst noch einmal klären.
Es ist und das jetzt auch einfach um die Information abzurunden offensichtlich so, dass fast alles, was bei der GKV gesetzlich geregelt ist, in der PKV in den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht. Zum Beispiel auch, dass eine Neuerkrankung, die nicht in Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung steht, eine neue Karenz entsteht. Der AG zahlt natürlich nicht, da ja nahtlose Arbeitsunfähigkeit bestand, ein Selbstständiger kann mit AU nicht arbeiten. Und die Anerkennung als Folgeerkrankung durchzubekommen gerichtliches Vorgehen, vor dem Sozialgericht. Krankenversicherung ist Sozialversicherungsrecht, unabhängig ob privat oder gesetzlich, so mein Kenntnisstand. Danke Amethyst und Doppeloma.
Ich werde mal versuchen diese Themen in meinen Stammforum zu etablieren und aufzubauen, da arbeitet man zusammen völlig unabhängig vom angenommenen sozialen STatus.
Claire
wer privat versichert ist, zahlt natürlich in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung, und zwar in Abhängigkeit vom Einkommen. d.h. durchaus mehr als gesetzlich versicherte, auch selbstständig tätige zahlen einen festen beitrag zur krankenversicherung.
wer privat versichert ist, zahlt natürlich jahrelang in die krankenversicherung ein, solange gesetzlich versichert in die gesetzliche, solange privat versichert in die private.
da abgesehen von selbstständigen, eine einkommensgrenze gilt, für privat versicherte, alle sozialversicherungen prozentual vom einkommen gerechnet werden, sind privat versicherte in der regel die größten nettoeinzahler in das deutsche sozialversicherungssystem und in der regel in den seltensten fällen nutznießer. das nur mal als fachliche aufklärung für diejenigen, die hier umgekehrte standesdünkel pflegen, oder anders gesagt: vorurteile und sozialneid. Menschen, die privat versichert sind, finanzieren dieses System zu einem großen Teil.
Was glaubt ihr denn, woher die Gelder überhaupt noch kommen, um dieses System halbwegs am Laufen zu halten. Kinders, Kopfschüttel.
Deutschland hat ein Solidarsystem, auch ein Asylbewerber bekommt hier Unterstützung, auch wenn er niemals in das Sozialversicherungssystem Deutschlands eingezahlt hat. Und ich persönlich finde das gut, und fand das immer schon gut, auch zu Zeiten als ich nur Nettozahler war.
- Zu Kindern würde man sagen, schäm dich so zu denken. Das jetzt von mir zu diesem Thema.
Niemand erwartet hier anwaltlichen Rat, das Forum hier war empfohlen worden. Die Fragen waren einfach und direkt.
Daher noch einmal vielen Dank an Amethyst, diese Information habe ich von anderer Stelle auch bekommen, eigentlich müsste es dann aber 3 Jahre sein, nach BGB Verjährungsfrist für Forderungen. Muss ich selbst noch einmal klären.
Es ist und das jetzt auch einfach um die Information abzurunden offensichtlich so, dass fast alles, was bei der GKV gesetzlich geregelt ist, in der PKV in den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht. Zum Beispiel auch, dass eine Neuerkrankung, die nicht in Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung steht, eine neue Karenz entsteht. Der AG zahlt natürlich nicht, da ja nahtlose Arbeitsunfähigkeit bestand, ein Selbstständiger kann mit AU nicht arbeiten. Und die Anerkennung als Folgeerkrankung durchzubekommen gerichtliches Vorgehen, vor dem Sozialgericht. Krankenversicherung ist Sozialversicherungsrecht, unabhängig ob privat oder gesetzlich, so mein Kenntnisstand. Danke Amethyst und Doppeloma.
Ich werde mal versuchen diese Themen in meinen Stammforum zu etablieren und aufzubauen, da arbeitet man zusammen völlig unabhängig vom angenommenen sozialen STatus.
Claire
- Fatbob
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- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
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Re: Neuerkrankung versus Folgeerkrankung - Kein Geld mehr
schon klar, mal ne frage, mit was den ?sozialneid. Menschen, die privat versichert sind, finanzieren dieses System zu einem großen Teil.
Ein Millionär der auch nur einen einigermassen guten Steuerberater hat zahlt auf grund von abschreibungen weniger als ein Facharbeiter an Steuern.
In welcher weise endlasten die PKV den den otto-normal GKV den ? Allein die Beitragsrückstände der Kunden in den PKV werden die Allgemeintheit in 2011 Millonen kosten, da GKV einspringen muss.
Ansonsten, ja ist eindeutig das falsch forum für dich, Trolle bitte weitergehen.
Alles Gute auch dir,
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