4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Fr 22. Jul 2011, 10:14

hallo ihr zwei süßen...

ich glaub ich mach mir grad feinde mit dem schreiben bei der afa...kicher

danke doma, das du den verfeinert hast...du bist die beste...ich hab dir das bestimmt schon 770 mal gesagt...und werde nicht müde das immer wieder zu betonen...DU BIST DIE BESTE... :amen: :amen: :amen:

miko...du nicht...denn dann wärste ja ein mädchen...kicher...du bist mein lieblingsmiko :umarm:

werd das dann mal fertig machen und zur post bringen...

vielen dank an alle hier für eure hilfe...ohne euch wär ich komplett aufgeschmissen

:umarm: :umarm: :Bussi:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 22. Jul 2011, 21:20

Lieber Miko, :smile:
Sie will doch aber frühere ebenfalls nicht erstattete Fahrtkosten auch noch ausbezahlt bekommen.
Dafür hatte sie aber keinen Antrag gestellt, der dann abgelehnt wurde, es bringt nicht viel sich da jetzt dran festzubeißen.
Nach @Mutsches Information war es ein einziger Termin dieses Jahr, die anderen im letzten Jahr wurden ihr ALLE (auf Antrag) erstattet, es gibt also keinen Grund das jetzt zu ändern.
"Mir ist bekannt, dass andere Bedürftige mit gleich hohem Erstattungsgesuch eine problemlose Auszahlung erfahren durften".
Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung, also eine Prüfung von @Mutsches Fahrtkosten, im Verhältnis zu ihrem ganz persönlichen ALG-Betrag /Einkommen (wie es auch im § 309 SGB III drin steht), da macht es sich nicht besonders gut, allgemeine Vergleiche mit anderen Bedürftigen herzustellen.

@Mutsche bekommt noch ALG I und da hat nicht JEDER das selbe Einkommen, es spielt also für die Entscheidung zu ihren Fahrtkosten keinen Rolle, was "Andere" mit genau den selben Fahrkosten bekommen haben oder nicht.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Sa 23. Jul 2011, 21:53

huhu ihr lieben...

ich bekomme 30,- € mehr alg wie voriges jahr...vllt haben sie deswegen abgelehnt...

reicht das eigentlich wenn ich die widersprüche faxe?...auch beim gdb...oder ist es zwingend erforderlich einschreiben zu schicken
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 23. Jul 2011, 22:21

Liebe Mutsche, :smile:
ich bekomme 30,- € mehr alg wie voriges jahr...vllt haben sie deswegen abgelehnt...
Da bring die mal gar nicht erst drauf, wenn sie deswegen ablehnen, MÜSSEN sie auch DAMIT begründen und NICHT mit ihrer "bekloppten", unzulässigen Bagatellgrenze... :grinser:
reicht das eigentlich wenn ich die widersprüche faxe?...auch beim gdb...oder ist es zwingend erforderlich einschreiben zu schicken
Faxe werden noch NICHT überall rechtsverbindlich akzeptiert, ICH schicke solche wichtigen (termingebundenen) Sachen NUR per Übergabe-Einschreiben, "Faxen" mache ich nur bei relativ "unwichtigen" Anfragen und Informationen (z.B. Dopas Renten-Erhöhung um knapp 5 € :lachen: ), außerdem willst du doch später auch die Porto-Kosten für den Widerspruch beantragen! :confused: :Gruebeln:

Ein Fax kostet ja so gut wie NIX, was willst du da dann als Kostenerstattung geltend machen... :Gruebeln: :teufel:

LG von der Doppeloma :Bussi:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » So 24. Jul 2011, 10:13

stimmt doma...

hatte ich schon wieder vergessen...kicher...wollen wir ja auch noch geltend machen... :lachen:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Fr 19. Aug 2011, 09:47

huhu doma...

wir können nichts geltend machen, da die meinen widerspruch abgelehnt haben...

beschwerde nürnberg???? :lachen:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 19. Aug 2011, 16:13

Hallo mutsche,
wir können nichts geltend machen, da die meinen widerspruch abgelehnt haben...
mit welcher Begründung wurde abgelehnt...weil du "genug" ALG bekommst oder weil sie UNTER 6 € nicht zahlen wollen :confused: :Gruebeln:

Bitte die §§§ und die komplette Begründung, dann wird man sehen, ob eine Beschwerde in Nürnberg was bringen kann oder nur noch eine Klage am SG.

Sind denn wenigstens die ordentlichen Rechtsbehelfsbelehrungen drauf, also, dass du dagegen jetzt Klage einreichen kannst und bei welchem Gericht oder haben die DAS "vorsichtshalber" auch gleich weggelassen... :confused: :Gruebeln:

DANN hast du ein ganzes Jahr Zeit dir zu überlegen, ob du deine Fahrtkosten einklagen möchtest oder nicht... :grinser:
beschwerde nürnberg????
Hängt von deinen Antworten ab, wichtig ist erst mal die Begründung, wenn man meint du hättest genug ALG und hat deswegen abgelehnt, könnte man auch, aber es wird nicht viel bringen!
Ist der Grund die "Bagatellgrenze" sieht das GANZ anders aus, denn diese Grenze wurde willkürlich von der AfA festgelegt, dafür gibt es KEINE Rechtsgrundlage!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » So 21. Aug 2011, 11:28

wenn ich das richtig gelesen hab, ist die begründung die bagatellgrenze...ich könnte jetzt klagen...aber wegen 4 euro ein haufen prozesskosten zahlen...nicht wirklich sinnvoll...

aber ich würde schon noch irgend was unternehmen, weil ich das einfach nur frech finde von denen

ich schick dir das schreiben per pn...vllt kannst du mir helfen das wir trotzdem noch was draus machen können

ich will die 4 euro nicht...mir geht es nur ums prinzip...die beziehen gehälter von denen wir nur träumen können...und verzapfen einen mist nach dem anderen und wir sollen die füße stillhalten und jobs annehmen mit einem h-lohn von 5,20 euro...

es wäre schick doma, wenn wir irgend was machen könnten...
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Re: 4,- € fahrtkosten abgelehnt-armes d

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 21. Aug 2011, 15:43

Hallo Mutsche, :smile:

zu deiner PN hast du schon eine Antwort, leider bin ich an das Wichtigste NICHT zum Lesen rangekommen. :Gruebeln:
wenn ich das richtig gelesen hab, ist die begründung die bagatellgrenze...ich könnte jetzt klagen...aber wegen 4 euro ein haufen prozesskosten zahlen...nicht wirklich sinnvoll...
Warum NICHT... :grinser: , am Sozialgericht hast DU in diesem Fall KEINE Prozeßkosten als Klägerin, aber VORHER versuchen wir es noch mit einer Beschwerde in Nürnberg, wir können da ja mal "freundlich" anfragen, ob jetzt JEDER sein EIGENES Gerichtsurteil dazu braucht... :groehl:

Kann dich sehr gut verstehen, bei dem ganzen Aufwand schon bis hierher wären deine 4 € wirklich günstiger gewesen, aber die AfA hat offenbar noch genug Geld für solche "Spielchen", dann spielen wir mal noch ein wenig weiter mit.

Und die Kosten, die dir im Widerspruch entstanden sind (Quittung einscannen!!!) werden natürlich in Nürnberg auch gleich eingefordert, die sind wirklich oberfrech... :kotzen: , da können die sogar richtig schnell "arbeiten", WOW :Verwirrt: :Hilfe:
Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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