Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Antonia
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 28. Mär 2011, 14:30

Doppeloma hat geschrieben: So ein Bescheid kann auch mal ganz schnell wieder aufgehoben werden, wenn man zu sehr und zu oft DARAUF hinweist, dass man ja eigentlich der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht (wegen krank und vorhandenem Job), denn DU MUSST dich (wenigstens theoretisch /fiktiv) zur Verfügung stellen, sonst hast du keinen Anspruch auf ALG.
Yep, da ist Vorsicht geboten.
Ich war 117-erin und kam 1 Jahr lang mit AUs durch. Diese AU habe ich immer genau dann eingereicht, wenn die von der AfA
mich vorgeladen haben. Dann war ein paar Monate Ruh' - bis wieder ne Einladung kam. Insgesamt wollten die mich 3 mal sehen. Und dann war das Jahr rum. :grinser:
Ist gut gegangen.
Muß aber nicht.
Also wirklich Vorsicht. Kommt sicherlich auch auf den SB bei der AfA an.

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aggi61
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mo 28. Mär 2011, 19:30

Huhu Samalia

Urlaub von 2009 ist verfallen,
Laut EG-Urteil verfällt doch alter Urlaub nicht mehr, wenn er nicht genommen werden kann :grinser:

Guckst du hier


LG Gabi
:umarm: Gabi

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Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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samalia
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von samalia » Mo 28. Mär 2011, 19:52

Hi aggi,
echt?...danke!
Der Link funktioniert aber leider nicht aber ist ja eh nicht relevant für mich derzeit.

...stelle mir gerade vor mein Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise 10 Jahre und
dann laufe ich - mittlerweile schwerbehindert wieder auf...dann kann ich ja direkt
erstmal 1 Jahr Urlaub nehmen! :groehl:

..das wäre was!
LG
samalia
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 28. Mär 2011, 19:55

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der nicht genommene Grundjahresurlaub entschädigt.

Also gibt es pro Jahr 20 bzw. 26 Tage die gezahlt werden.

Bei Schwerbehinderten kommen dann noch die 5 - 6 Tage dazu.

Soviel kurz dazu.
MfG
Blacky

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(Manfred Hinrich)



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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 28. Mär 2011, 21:56

Hallo Samalia, :smile:
...stelle mir gerade vor mein Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise 10 Jahre und
dann laufe ich - mittlerweile schwerbehindert wieder auf...dann kann ich ja direkt
erstmal 1 Jahr Urlaub nehmen!
Kann passieren, meist ist es aber eher so, dass ein Arbeitsverhältnis dann irgendwann endet OHNE, dass der Urlaub noch genommen werden konnte!

Für diesen Fall wurde daher die Regelung der Urlaubsabgeltung (Europaweit!!!) geschaffen :ic_up:

Der Dopa hat gerade von seiner Firma die Zahlung erhalten, da sein Arbeitsvertrag jetzt (wegen der unbegrenzten EM-Rente) "automatisch" beendet wurde.

Es ist richtig, dass hier NUR der gesetzliche (Mindest-) Urlaub pro Jahr abgegolten werden MUSS (also nicht 30 Tage lt. Tarif / KANN aber innerbetrieblich anders geregelt sein!!!) und zusätzlich pro Jahr die 5 Tage für Schwerbehinderte (soweit zutreffend), nach meiner Kenntnis wurde dieses Urteil erst letztes Jahr (endlich!) in D umgesetzt :ic_up:

Hier ist mal was sehr Interessantes dazu, da ist auch der Verweis auf das Europäische Gerichtsurteil dabei :ic_up:

http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... post726232

Ich hoffe dieser Link funktioniert!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von samalia » Mo 28. Mär 2011, 22:56

Danke Doppeloma!
...sehr interessant (Link funktioniert)
LG
samalia
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 29. Mär 2011, 07:01

Moin @all
Ich hoffe dieser Link funktioniert!
Ja, der Link funktioniert, danke :Bussi:

Und dann stellt sich MEIN Vollpfosten von RA hin und meint, beim Vergleichsangebot seien die Urlaubstage verfallen, da ich bis zum Ende der Kündigungsfrist ja nicht arbeiten muss :schimpfen:

Wir reden hier von Resturlaub 09/gesetzlichen Mindesturlaub +Schwerbehindertenurlaub '10 und Urlaub anteilig '11

Das war mitunter ein Grund, dass ich mit dem Vergleich nicht einverstanden war und widersprochen habe - auch wenn jetzt meinem RA und dem AG die Gesichtszügen entgleisen werden weil sie dachten, ich lasse mich von der Summe blenden :groehl:

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von EllyPirelly » Di 29. Mär 2011, 10:55

Hallo Ihr,

dass der Urlaub nicht verfällt, habe ich auch schon gelesen. Doch leider konnte ich nirgendwo rausfinden, ob es nur für die Zeit gilt, wo man Krankengeld bezieht oder auch für die Zeit, in der man ALG1 erhält. Weil für die Zeit hat der Arbeitgeber ja sein Dispositionsrecht übergeben, wenn ich das richtig verstanden habe...

Wie war das bei Euch, Doppeloma? Welchen Urlaub hat Dein Mann ausgezahlt bekommen?

Liebe Grüße, EllyPirelly

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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 29. Mär 2011, 16:39

Hallo EllyPirelly, :smile:
Wie war das bei Euch, Doppeloma? Welchen Urlaub hat Dein Mann ausgezahlt bekommen?
Gute Frage, ich denke aber, dass die Zahlung von ALG im Zuge der Nahtlosigkeit bei dieser Rechnung KEINE Rolle spielt, der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, solange das Arbeitsverhältnis besteht und DAS besteht ja auch während dieser Zeit "ruhend" weiter :ic_up:

Die genaue Abrechnung haben wir leider noch nicht vorliegen (wollte das H4-Amt auch schon haben :cool: ), die bekommt der Dopa erst "zum üblichen Abrechnungstermin" der Firma (15. 04.), wir sind auch sehr neugierig, ob da dann Genaueres drauf steht.

Bei ihm ging es um U-Ansprüche ab Ende 2006 (Resturlaub), komplett je 20 Tage (???) für 2007/2008/2009/ und den anteiligen Urlaub bis Mai 2010, auf seiner letzten Abrechnung (wir bekamen bisher JEDEN Monat eine, leider mit Überweisung "NULL") standen 50 offene U-Tage und die Schwerbehinderung hat er ja nun auch schon seit 2 Jahren :confused: :Gruebeln:

Kommt also auch nicht so ganz hin die bisherige Rechnung, aber ganz ehrlich haben wir uns so über die schnelle Überweisung (und die Höhe der Summe) gefreut, dass zumindest WIR, NICHT die Absicht haben, da noch irgendwie dran "rumzumäkeln".
Zumal wir ja aktuell noch nicht mal wissen, wie das H4-Amt nun damit umgehen wird, üblicherweise verrechnen die sowas KOMPLETT als Einkommen, aber von denen haben wir auch noch KEINE weiteren Infos dazu bekommen.

Fürs Amt haben wir übrigens problemlos eine Bescheinigung darüber von seiner Firma bekommen, da stehen aber solche Einzelheiten nicht drauf!

Zunächst hieß es (mündlich!) man werde uns einen Aufhebungsbescheid schicken (für März :confused: / für April :confused: ), da wir ja nun im Zuflußmonat (März) gar keinen Anspruch auf Leistungen (vom Amt) gehabt hätten, diese Leistung (für März) HABEN wir aber Ende Februar schon komplett erhalten (der Geldsegen kam ja erst mitte März!) :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

WIR haben ALLES pünktlich und sofort beim Amt gemeldet, JETZT sind DIE dran, aber bisher kam von denen noch GAR NICHTS dazu :confused: :Gruebeln:

Zum Glück brauchen wir uns ja im Moment wenigstens finanziell KEINE Sorgen machen deswegen, denn die Kohle ist ja auf dem Konto, so dass erst mal alles bezahlt werden kann.
So lassen wir uns mal überraschen, ob da mal irgendein Bescheid kommt, wenn ja WAS für einer, ob am 31.03. Geld von denen überwiesen wird, wenn ja wieviel, denn die haben uns ja auch noch NICHT schriftlich mitgeteilt, DASS KEIN Geld kommen wird.... :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:

Der ganz "normale" Behörden-Wahnsinn" geht also weiter, aber hier ging es ja jetzt eigentlich um die U-Abgeltung, werde mitteilen, ob wir zur konkreten Frage dazu schlauer sind, wenn die endgültige Abrechnung da ist :ic_up: :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bin gut vorbereitet - Beratungsgespräch AfA

Ungelesener Beitrag von Antonia » Di 29. Mär 2011, 17:40

Doppeloma hat geschrieben: Gute Frage, ich denke aber, dass die Zahlung von ALG im Zuge der Nahtlosigkeit bei dieser Rechnung KEINE Rolle spielt, der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, solange das Arbeitsverhältnis besteht und DAS besteht ja auch während dieser Zeit "ruhend" weiter :ic_up:
Exakt so war's bei mir: ich hab Urlaub (ausgezahlt) bekommen auch für die Zeit nach dem Krankengeld; also als ich in ALG-1 war. Mein Arbeitsverhältnis bestand, bis es in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben wurde (das war ein halbes Jahr nach Ende von ALG 1; Urlaubsgeld habe ich mir ab Juli 2010 nicht mehr auszahlen lassen, weil ich zu Beginn des zweiten Halbjahres 2010 EM-Rente beantragt hatte).

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