Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
steincaro
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Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von steincaro » So 17. Okt 2010, 13:58

Hallo zusammen,
hab mal eine Frage. Vielleicht kann sie mir einer von Euch beantworten. Die Rentenversicherung hat meinen Mann erstmal für ein Jahr die volle Erwerbsmindertenrente zugesagt. Er ist parallel vom Arbeitgeber zum 30.4.2011 durch einen sozialen Stellenabbau gekündigt worden. Er bekommt eine Abfindung. Hat die Abfindung Auswirkungen auf die Rente? Wer weiß darüber Bescheid? Viele Grüße steincaro

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Blacky
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Re: Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 17. Okt 2010, 14:13

Das sollte keine Rolle spielen.

Nur das Finanzamt will davon was abhaben.
MfG
Blacky

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(Manfred Hinrich)



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Boo
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Re: Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von Boo » So 17. Okt 2010, 14:28

Hallo, liebe steincaro, :smile:

erstmal noch ein herzliches willkommen hier im Forum . :jaa:

Genau wie Blacky es schreibt, es hat keine Wirkung auf die EM Rente deines Mannes. Habe mich damit auch mal beschäftigt und die Aussage so im Netz gefunden. Es handelt sich um keinen Hinzuverdienst sondern um eine Einmalzahlung.

Alles Gute !
Liebe Grüße Boo Bild

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Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

verelda
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Re: Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von verelda » So 17. Okt 2010, 16:03

@steincaro

Genau wie die vorherigen AW : ich kann es bestätigen. Meine Schwägerin hat 2009 eine Abfindung erhalten und die hatte keine Auswirkungen auf
ihre EU Rente. Also in diesem Punkt zumindest : alles im grünen Bereich. :applaus:

Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum.
liebe GRüße
Verelda

Fulgora

Re: Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 17. Okt 2010, 16:15

Hallo,
wenn es sich um eine "Einmalzahlung" durch einen Aufhebungsvertrag handelt, kommt es IMHO auf die Höhe an.

Ist diese "Einmalzahlung" höher als 4800 Euro ist sie anzurechnen, da es sich um eine auf 12 Monate befristete Rente handelt, bei der maximal 400 je Monat anrechnungsfrei sind.


Wobei fraglich ist ob man wärend einer befristeten Berentung überhaupt wegen sozialem Stellenabbau ohne Aufhebungsvertrag gekündigt werden kann.

steincaro
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Re: Abfindung nach Entlassung trotz Erwerbsmindertenrente

Ungelesener Beitrag von steincaro » Sa 23. Okt 2010, 16:58

Danke an alle die so schnell geantwortet haben. Gruß steincaro

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