Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
rosenresli
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Mi 13. Okt 2010, 19:29

hallo, also eine frage kann ich beantworten,
ich habe auch noch meinen arbeitsplatz
und habe teilrente, unbefristet erhalten!
und weil ich im reha-gutachten stehen habe, 3-6 std. auf dem allg. arbeitsmarkt,
habe ich eine "arbeitsmarktrente" bekommen!
weil auf dem allg. arbeitsmarkt keine teilzeitstelle z.zt. da ist!
in meinem alten beruf bin ich von der reha berufsunfähig, unter drei stunden,
und eben auf dem allg. arbeitsmarkt 3-6 std.

wichtig ist vor allem, welcher gutachter dir diese 3-6 std. bescheinigt hat,
weil der mdk von der kk oder der arzt von der arbeitsagentur kann "schreiben was er will" für die drv zählt wohl nur ihr eigenes gutachten. entweder von einem reha-bericht oder einem niedergelassenen gutachter.

meld dich halt noch mal!

mein arbeitsverhältnis ruht derzeit, einen aufhebungsvertrag habe ich nicht unterschrieben, wollte mein ag aber !
wäre aber ohne jede abfindung gewesen!

lg rosenresli

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Doppeloma
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 13. Okt 2010, 23:51

Hallo Kirsten, :koepfchen:
Liebe Doppeloma, ich bekomme erst seit April 2010 und nicht seit 2009 ALG1, ändert das etwas an Deinen Ausführungen?
Tut mir leid, da habe ich mich mit dem Datum vertan, aber es ändert nicht sehr viel an meinen Ausführungen :amen: :amen:

Das Jahr (fiktive) "Arbeitslosigkeit" ist demzufolge bei dir natürlich erst im nächsten Jahr um und dann sollte (müßte!!!) "automatisch" (durch die DRV!!!) die Umwandlung in eine Arbeitsmarktrente erfolgen, so wie das bei Boo gemacht wurde :ic_up:

Damit erübrigt sich die Frage deiner SB dann sowieso, denn wenn du mit der vollen Rente auskommst, brauchst du keine Meldung mehr bei der AfA.
Du giltst ja dann befristet als Voll-Erwerbsgemindert, du brauchst dich dort erst wieder melden, wie oben beschrieben (3 Monate vor Ablauf der Befristung der Rente!)!

Sollte deine Rente (auch eventuell mit Wohngeld!) NICHT ausreichen, dann mußt du dich beim H4-Amt melden und dort zur Vermittlung für eine Teilzeit-Tätigkeit zur Verfügung stellen (weil du ja 3 - unter 6 Stunden arbeiten KÖNNTEST).

Denn die wollen deine EM-Rente natürlich nur solange aufstocken, wie es unbedingt nötig ist.
Ehe hier Protest aufkommt, nein, mit dem "Arbeitsmarkt-Zusatz" gehört man dann NICHT in die anderen Sozialleistungsbereiche!!!

Deine Kündigung spielt hier eigentlich keine besondere Rolle mehr, das hatte mich vorhin auch etwas verwirrt, aber wer RICHTIG lesen kann ist (wie immer) klar im Vorteil :teufel:
Klasse, dass du in der Hinsicht schon alles geregelt hast :ic_up:

Verzeih, wenn ich dich da verwirrt habe! :amen: :amen: :amen:

Du brauchst dich für die Zeit nach dem ALG noch auf gar nichts festlegen, kann nicht nachvollziehen warum deine SB da so ein Gewese drum macht, lass dir doch von ihr mal erklären WARUM das JETZT SO WICHTIG ist und bei WEM du dich dazu informieren sollst. :confused:
Es reicht doch völlig aus, wenn sie diese Information erhält, wenn dein ALG-Anspruch tatsächlich beendet ist, das hat doch für die aktuelle Situation keinerlei Bedeutung und du weißt noch gar nicht, wie es dann wirklich weitergeht :confused:

Die weitere Meldung als "arbeitsuchend" ist ganz alleine DEINE Enscheidung und die triffst du wenn es soweit ist, mehr würde ich ihr dazu gar nicht sagen :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Do 14. Okt 2010, 05:58

Hallo Kirsten,
Vielleicht auch noch interessant für dich ?

Das
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Viel Glück und berichte uns über den weiteren Verlauf!
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Altmann » Sa 16. Okt 2010, 10:10

Hallo,
jetzt muss ich mich doch mal in die Debatte einklinken.
Es ist wirklich so, der Gutachter der DRV muss die Belastbarkeit beurteilen und bestimmen.
Nur denke ich, dass die von oben angewiesen sind, so wenig wie möglich durch zu lassen.
Mir hatte die Reha 3 bis unter 6 Stunden bestätigt, wurde nicht anerkannt.
Ich bin 59 und für mich ist der Arbeitsmarkt angeblich nicht verschlossen, was soll man dazu sagen.
Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass das alles nicht so leicht geht.
Ich nehme auch an, dass der Gesetzestext in naher Zukunft wieder geändert wird, die DRV bastelt
doch dauernd daran herum. Ist eigentlich auch nötig, bevor das System zusammen bricht.
Dann muss eben eine andere Kasse herhalten, z.B. die Agentur oder ARGE, denen geht es doch relativ gut, wenn nicht
erhöhen wir eben die Beiträge, gell!
Gruss Altmann

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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 16. Okt 2010, 10:30

Hallo Altmann, :smile:

mein " Fall " ist gewissermaßen mit rosenresli's identisch. BU / 3-6 Std. allg. Arbeitsmarkt. so aus der Reha entlassen & nach sozialmedizinischer Aktenlage befr. EM Rente .

Tja, es scheint vieles sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden, was mich bei deinem Fall schon etwas irritiert. :confused:

Nun noch eine allgemeine Frage ; steht es denn explizit in Rentenbescheid drin, dass es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt? Habe soetwas in meinem Bescheid nicht entdecken können !? :Neugierig:

Danke
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Sa 16. Okt 2010, 12:46

liebe boo,

jaaa, bei mir steht drin, ihre erwerbsminderugnsrente ist nicht nur wegen ihrer einschränkung im gesundheitlichen bereich, sondern auch wegen der arbeitsmarktlage.......

lg rosenresli

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Boo
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 16. Okt 2010, 16:32

Aha, liebes rosenresli, :smile:

kannste mal sehen... vielen Dank für deine Antwort. :umarm: Ich werde mir den Bescheid nachher nochmal vornehmen & :lesen:
Vllt. habe ich ja etwas überlesen...

Dir einen schönen Samstag :applaus:
Liebe Grüße Boo Bild

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Immanuel Kant

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Fulgora

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 16. Okt 2010, 19:24

Hallo,
auch eine eingeschränkte Wegefähigkeit, führt ggf. zu einer vollen EM-Rente
Ist ja auch schon hier im Forum publiziert worden

Link zum Beitrag

Das sollte sogar noch einfacher nachweisbar sein als ein verschlossener Arbeitsmarkt.
Gerade wenn man Medikamente nimmt welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

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Doppeloma
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Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 16. Okt 2010, 23:04

Hallo Fulgora, :smile:
auch eine eingeschränkte Wegefähigkeit, führt ggf. zu einer vollen EM-Rente
Ist ja auch schon hier im Forum publiziert worden
Dann schau dir mal dieses Urteil an

viewtopic.php?f=10&t=564&p=4028&hilit=W ... Taxi#p4026
Das sollte sogar noch einfacher nachweisbar sein als ein verschlossener Arbeitsmarkt.
Gerade wenn man Medikamente nimmt welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Den "verschlossenen Arbeitsmarkt" braucht man nicht selber nachzuweisen, das macht die DRV intern mit der AfA klar, NACHDEM sie eine Teilerwerbsminderung zugesprochen hat!
Wenn die AfA/Arge dem Teilrentner (3- unter 6 Stunden) innerhalb eines Jahres KEINEN leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz vermitteln konnte, erfolgt die Umwandlung in die sogenannte "Arbeitsmarktrente".

Medikamente interessieren für die Wegefähigkeit niemanden, man MUSS ja nicht Auto fahren, es gibt ja den ÖPNV.
Na, und zur Not wird halt entschieden wie in dem oben verlinkten Urteil (von 2010) :ic_down:

Schon pervers, wie weit die "Sparwut" der DRV geht und ALLE machen mit, sogar die Gerichte :ic_down:

Ob das nun wirklich sparsamer ist, keine Ahnung... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 17. Okt 2010, 08:00

DRV intern mit der AfA klar
Ja ne is klar, ich musste der DRV klar machen, das es faktisch kein Unterschied ist ob ich nun Netzwerk und Systemadministrator bin oder wie von der DRV vorgeschlagen als "technischer Telefonhotlinemitarbeiter" arbeite.

Das scheint wohl auch der Grund zu sein warum auch sogut wie keine Teilerwerbsminderung mehr festgestellt wird.

Ich hatte gerade letzte Woche hier in der Reha ein interessantes Gespräch mit einer ehemaligen Mitarbeiterin der AfA, die 20 Jahre dort beschäftigt war.
Die hat das komplette Programm durch:
78 Wochen AU,
Reha Antrag auf Weisung der KK,
Ablehnung der Reha, da noch keine 4 Jahre seit der letzen Reha,
Aussteuerung,
ALG1 (da Mitarbeiterin der AfA netterweise nach §125)
Gutachter der AfA attestiert AU und "befiehlt" EM-Rentenantrag,
Volle EM-Rente wird vom DRV Gutachter befürwortet,
DRV gewährt volle EM-Rente für 18 Monate,
nach 16 Monaten befindet ein neuer DRV Gutachter volles Leistungsvermögen,
nun ist die EM-Rente aberkannt worden aber eine Reha zuerkannt worden.
Sprich die Dame kann nach der Reha hier Hartz4 beantragen.
Ach nee, kann sie ja garnicht, denn das müsste ja ihr Mann machen, da der noch erwerbstätig ist.
Jetzt mal ernsthaft das ist doch schon Verarsche im Quadrat. Die AfA ist die Frau günstig los geworden, da in deren Arbeitsverträgen steht das auch ein EM-Rente das Arbeitsverhältnis beendet.

Jetzt dürfte Sie laut DRV ihre alte Arbeit wieder ausüben, aber den Job ist sie los. Klasse Aktion

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