Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
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Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Hallo,
schon wieder sind Verschlechterungen geplant:
Mehr Befristungen und niedrigere Bemessungen
Besonders kritisch wertet der
SoVD die folgenden Punkte:
• Künftig sollen GdB deutlich häufiger nur befristet sein.
• Bei der Bewertung sollen die Gutachter das „bestmögli-che Behandlungsergebnis“
unterstellen. Auch eine (als „gut“ angenommene) Hilfsmittelversorgung und alltägliche Gebrauchsgegenstände sollen berücksichtigt werden.
Betroffene müssten dann stärker als bisher den Gegenbeweis antreten, dass sie nicht gut versorgt sind – obwohl die Pflicht zur Amtsermittlung gilt.
• In den Gesamt-GdB sollen GdB von 10 und auch 20 in der Regel nicht mehr einfließen.
Aus der SOVD-Zeitung Nov. 2018
vollständiger Artikel unter:
http://www.sovd-zeitung.de/fileadmin/so ... 11_s07.pdf
Herzliche Grüße
Anja
schon wieder sind Verschlechterungen geplant:
Mehr Befristungen und niedrigere Bemessungen
Besonders kritisch wertet der
SoVD die folgenden Punkte:
• Künftig sollen GdB deutlich häufiger nur befristet sein.
• Bei der Bewertung sollen die Gutachter das „bestmögli-che Behandlungsergebnis“
unterstellen. Auch eine (als „gut“ angenommene) Hilfsmittelversorgung und alltägliche Gebrauchsgegenstände sollen berücksichtigt werden.
Betroffene müssten dann stärker als bisher den Gegenbeweis antreten, dass sie nicht gut versorgt sind – obwohl die Pflicht zur Amtsermittlung gilt.
• In den Gesamt-GdB sollen GdB von 10 und auch 20 in der Regel nicht mehr einfließen.
Aus der SOVD-Zeitung Nov. 2018
vollständiger Artikel unter:
http://www.sovd-zeitung.de/fileadmin/so ... 11_s07.pdf
Herzliche Grüße
Anja
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Ja, das stand auch heute in der VdK Zeitschrift. Unter anderem sollen auch bestehende Bescheide nach den neuen Kriterien überprüft und gegebenenfalls Merkzeichen entzogen und der GdB herabgesetzt werden. Na herzlichen Glückwunsch
Viele Grüße, timilu
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Meinst du? Bei diesen Methoden immer an die Schwächsten der Gesellschaft zu gehen kann man nur schlimmstes befürchten.
Viele Grüße, timilu
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Hallo timilu,
auf das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen.
Du bist im VdK dann frage nach was sie tun.
Behindertenpauschbeträge wurden letztmalig 1975 angepasst.
Was tun die Sozialverbände? Nichts. VdK sehr SPD nah!!
Herzliche Grüße
Anja
auf das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen.
Du bist im VdK dann frage nach was sie tun.
Behindertenpauschbeträge wurden letztmalig 1975 angepasst.
Was tun die Sozialverbände? Nichts. VdK sehr SPD nah!!
Herzliche Grüße
Anja
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Hallo Anja, da brauche ich nicht nachfragen....das steht ja im Bericht. Sie äußern ihre Wünsche, was bisher immer viel gebracht hat. *ironie*
Am besten rechnet man mit dem Schlimmsten....das stimmt.
Am besten rechnet man mit dem Schlimmsten....das stimmt.
Viele Grüße, timilu
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Kritische Bewertung der beabsichtigten Änderungen der Versorgungsmedizinverordnung vom 6.12.18
Der DBR erläutert in dem Papier besonders die Kritik zu folgenden Punkten:
GdB 10/20 künftig bei Gesamt-GdB-Bildung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt
GdB-Bemessung ausgehend von bestmöglichem Behandlungsergebnis einschließlich Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Neuerungen bei der Heilungsbewährung (fehlende Generalregelung)
Verstärkte Befristung von Bescheiden/Rechtsschutz
Unzureichender Bestands-/Vertrauensschutz (Befriedungswirkung für Altfälle)
https://www.reha-recht.de/infothek/beit ... erordnung/
Der DBR erläutert in dem Papier besonders die Kritik zu folgenden Punkten:
GdB 10/20 künftig bei Gesamt-GdB-Bildung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt
GdB-Bemessung ausgehend von bestmöglichem Behandlungsergebnis einschließlich Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Neuerungen bei der Heilungsbewährung (fehlende Generalregelung)
Verstärkte Befristung von Bescheiden/Rechtsschutz
Unzureichender Bestands-/Vertrauensschutz (Befriedungswirkung für Altfälle)
https://www.reha-recht.de/infothek/beit ... erordnung/
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Kampagne gegen geplante Verschlechterungen im Schwerbehindertenrecht gestartet
zur Kenntnisnahme
1. Mit großer Sorge erfüllt uns der Ansatz, künftig den GdB (Grad der Behinderung) generell unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zu bemessen und dabei im Grundsatz von einer optimalen Hilfsmittelversorgung als Maßstab für die Bemessung von Teilhabebeeinträchtigungen auszugehen. Im Übrigen verbietet sich nach unserer Auffassung ein abstraktes Abstellen auf die Versorgung mit Hilfsmitteln und auf medizinische Behandlungsmöglichkeiten schon deshalb, weil die entsprechende Versorgungssituation gerade bei Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in der Praxis in der Regel nicht einer optimalen Versorgung entspricht, sondern meist sogar deutlich schlechter zu beurteilen ist. Wir haben daher erheblich sozial- und rechtspolitische Bedenken, die Teilhabeberechtigung von dem Einsatz von Hilfsmitteln abhängig zu machen. Wir fordern daher, dass dieser Punkt aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird.
2. Für einige Erkrankungen soll der GdB von 30 auf 20 abgesenkt werden, damit entfiele die Möglichkeit der Gleichstellung und damit der erweiterte Kündigungsschutz für diese Menschen mit Behinderung, so z.B. bei Sehbehinderungen. Wir fordern keine Verschlechterung der Einzel GdB in Bezug zur derzeitigen Verordnung.
3. Die Behindertenverbände werden nicht direkt in die Gesetzesentwicklung bei der Versorgungsmedizinischen Verordnung eingebunden. Dieses muss in Zukunft anders werden. Wir fordern gemäß UN Behindertenrechtskonvention die Behindertenverbände bei allen Teilhabeplanungen des Gesetzgebers von Anfang an zu beteiligen.
4.Wir lehnen eine Beweislastumkehr zu Lasten der Menschen mit Behinderung ab, Denn nach der jetzigen Planung obläge es zukünftig den Menschen mit Behinderungen zu beweisen, dass im Einzelfall nicht von einer optimalen Hilfsmittelversorgung ausgegangen werden kann. Menschen mit Behinderung müssen nachweisen, dass Ihr Arzt sie nicht richtig behandelt und mit nötigen Hilfsmitteln versorgt.
5. Unklar bleibt, in welchem Verhältnis die gute Versorgungenqualität zum Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V steht. Was ist höher zu bewerten, die Versorgung der Menschen mit Hilfsmittel oder das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen. Von der Politik fordern wir eine Klarstellung.
6.Wir wollen keine Abschaffung der Heilungsbewährung. Wir lehnen das Konstrukt der "pauschalen Erhöhung des GdB" ab, da diese zu einer erheblichen Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Recht führen kann. Das Konstrukt der Heilbewährung hat sich in der Praxis bewährt.
7. Es ist vorgesehen, dass bei bestimmten Verwaltungsakten die GdB Festellung befristet werden soll. Dieses soll Kosten sparen und Verwaltungsaufwand verringern. Aber nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung. Wir lehnen das als erhebliche Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage ab und fordern den Gesetzgeber auf, auf eine Änderung zu verzichten.
8. Die Begrenzung von Feststellungszeiträumen für einen GdB anhand von Altersstufen lehnen wir als Altersdiskriminierung ab.
9. Das zugrundlegende "bestmögliche Behandlungsergebnis" ist abzulehnen. Mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V und SGB XI kann es in der Praxis sowas nicht geben.
10. Wir lehnen es strikt ab, dass bei der Gesamt GdB Bewertung grunsätzlich ein Einzel GdB (Grad der Behinderung) von 20 nicht mehr mitzählen soll. Das würde in der Praxis z´dazuführen, dass ein Vielzahl von Menschen mit Behinderung nicht mehr als Schwerbehinderter anerkannt werden und damit keinen Nachteilsausgleich mehr bekommen können.
11. Der Bestandschutz muss für alle gelten, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Feststellung des GdB haben. Hier muss es eine ähnliche Regelung geben, wie bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir eine bundesweite Online Petition gegen die Verschlechterungen im Internet eingerichtet und bitten um Unterstützung.
Die Petition ist wie folgt zu erreichen: https://www.openpetition.de/petition/on ... konvention
Gruß
Anja
zur Kenntnisnahme
1. Mit großer Sorge erfüllt uns der Ansatz, künftig den GdB (Grad der Behinderung) generell unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zu bemessen und dabei im Grundsatz von einer optimalen Hilfsmittelversorgung als Maßstab für die Bemessung von Teilhabebeeinträchtigungen auszugehen. Im Übrigen verbietet sich nach unserer Auffassung ein abstraktes Abstellen auf die Versorgung mit Hilfsmitteln und auf medizinische Behandlungsmöglichkeiten schon deshalb, weil die entsprechende Versorgungssituation gerade bei Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in der Praxis in der Regel nicht einer optimalen Versorgung entspricht, sondern meist sogar deutlich schlechter zu beurteilen ist. Wir haben daher erheblich sozial- und rechtspolitische Bedenken, die Teilhabeberechtigung von dem Einsatz von Hilfsmitteln abhängig zu machen. Wir fordern daher, dass dieser Punkt aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird.
2. Für einige Erkrankungen soll der GdB von 30 auf 20 abgesenkt werden, damit entfiele die Möglichkeit der Gleichstellung und damit der erweiterte Kündigungsschutz für diese Menschen mit Behinderung, so z.B. bei Sehbehinderungen. Wir fordern keine Verschlechterung der Einzel GdB in Bezug zur derzeitigen Verordnung.
3. Die Behindertenverbände werden nicht direkt in die Gesetzesentwicklung bei der Versorgungsmedizinischen Verordnung eingebunden. Dieses muss in Zukunft anders werden. Wir fordern gemäß UN Behindertenrechtskonvention die Behindertenverbände bei allen Teilhabeplanungen des Gesetzgebers von Anfang an zu beteiligen.
4.Wir lehnen eine Beweislastumkehr zu Lasten der Menschen mit Behinderung ab, Denn nach der jetzigen Planung obläge es zukünftig den Menschen mit Behinderungen zu beweisen, dass im Einzelfall nicht von einer optimalen Hilfsmittelversorgung ausgegangen werden kann. Menschen mit Behinderung müssen nachweisen, dass Ihr Arzt sie nicht richtig behandelt und mit nötigen Hilfsmitteln versorgt.
5. Unklar bleibt, in welchem Verhältnis die gute Versorgungenqualität zum Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V steht. Was ist höher zu bewerten, die Versorgung der Menschen mit Hilfsmittel oder das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen. Von der Politik fordern wir eine Klarstellung.
6.Wir wollen keine Abschaffung der Heilungsbewährung. Wir lehnen das Konstrukt der "pauschalen Erhöhung des GdB" ab, da diese zu einer erheblichen Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Recht führen kann. Das Konstrukt der Heilbewährung hat sich in der Praxis bewährt.
7. Es ist vorgesehen, dass bei bestimmten Verwaltungsakten die GdB Festellung befristet werden soll. Dieses soll Kosten sparen und Verwaltungsaufwand verringern. Aber nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung. Wir lehnen das als erhebliche Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage ab und fordern den Gesetzgeber auf, auf eine Änderung zu verzichten.
8. Die Begrenzung von Feststellungszeiträumen für einen GdB anhand von Altersstufen lehnen wir als Altersdiskriminierung ab.
9. Das zugrundlegende "bestmögliche Behandlungsergebnis" ist abzulehnen. Mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V und SGB XI kann es in der Praxis sowas nicht geben.
10. Wir lehnen es strikt ab, dass bei der Gesamt GdB Bewertung grunsätzlich ein Einzel GdB (Grad der Behinderung) von 20 nicht mehr mitzählen soll. Das würde in der Praxis z´dazuführen, dass ein Vielzahl von Menschen mit Behinderung nicht mehr als Schwerbehinderter anerkannt werden und damit keinen Nachteilsausgleich mehr bekommen können.
11. Der Bestandschutz muss für alle gelten, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Feststellung des GdB haben. Hier muss es eine ähnliche Regelung geben, wie bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir eine bundesweite Online Petition gegen die Verschlechterungen im Internet eingerichtet und bitten um Unterstützung.
Die Petition ist wie folgt zu erreichen: https://www.openpetition.de/petition/on ... konvention
Gruß
Anja
- georg
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- Registriert: So 23. Dez 2018, 03:13
- Wohnort: Hamburg Umland
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Hallo Zusammen !
Das ist ja ein gravierender Einschnitt in das Behindertenrecht.
Wer da auf GDB 50 ist und neubewertet wird, verliert ja dann sein Anrecht auf die Schwerbehindertenrente ?
Ich habe GDB 100 unbefristet, besteht da auch die Gefahr, dass man unter GDB 50 fällt ?
Das wäre dann ja eine Abwertung um 60%.
Oder ist man mit GDB 100 eher auf der sicheren Seite ?
Und wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis so eine Änderung Gesetzt wird ?
Irre, was da alles im Hintergrund läuf !
Das ist ja ein gravierender Einschnitt in das Behindertenrecht.
Wer da auf GDB 50 ist und neubewertet wird, verliert ja dann sein Anrecht auf die Schwerbehindertenrente ?
Ich habe GDB 100 unbefristet, besteht da auch die Gefahr, dass man unter GDB 50 fällt ?
Das wäre dann ja eine Abwertung um 60%.
Oder ist man mit GDB 100 eher auf der sicheren Seite ?
Und wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis so eine Änderung Gesetzt wird ?
Irre, was da alles im Hintergrund läuf !
Gruß
Georg
Georg
- schläfer
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Re: Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung -GdB
Also ich weiß nur das die Änderung erstmal gestoppt ist.
https://www.orphacoach.de/29-027-unters ... erordnung/
https://www.orphacoach.de/29-027-unters ... erordnung/
Alle sagten es geht nicht, doch dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.(unbekannter Autor)
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