Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
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Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo,
AU-Zeiten mit Krankengeldbezug werden nicht als Pflichtbeitragszeiten für eine Erwerbsminderungsrente angerechnet (zur Erlangung der 36 Monate Pflichtbeiträge, die man innerhalb der letzten 5 Jahre vor EM braucht); so die Info der DRV.
Unmittelbar vor der AU habe ich ALG-1 bezogen und bin während ALG-Bezug erkrankt, alles nahtlos, bin gesetzlich krankenversichert.
Kann das tatsächlich sein? Und kann mir jemand einen Grund nennen?
Danke
AU-Zeiten mit Krankengeldbezug werden nicht als Pflichtbeitragszeiten für eine Erwerbsminderungsrente angerechnet (zur Erlangung der 36 Monate Pflichtbeiträge, die man innerhalb der letzten 5 Jahre vor EM braucht); so die Info der DRV.
Unmittelbar vor der AU habe ich ALG-1 bezogen und bin während ALG-Bezug erkrankt, alles nahtlos, bin gesetzlich krankenversichert.
Kann das tatsächlich sein? Und kann mir jemand einen Grund nennen?
Danke
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo,
da hat Dir die DRV etwas Falsches mitgeteilt, denn auf der Homepage der DRV heißt es:
(Hervorhebung von mir, ist nicht im Original)
Sonst wäre das doch sehr schwer, seine Mindestbeitragszeit innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen zu kriegen.
Vermutlich wollte der Mitarbeiter der DRV Dir nur Angst machen, damit Du möglichst schnell wieder gesund wirst und wieder arbeiten gehst ...
LG
Fee
da hat Dir die DRV etwas Falsches mitgeteilt, denn auf der Homepage der DRV heißt es:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.htmlWas gilt noch als Beitragszeit:
• Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung
• Wehr- und Zivildienst / freiwilliger Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst
• Zeiten der Kindererziehung und Pflege eines Familienmitglieds (bei mindestens 10 Stunden unentgeltlicher Pflege pro Woche). Wichtig: Diese Zeiten werden bei uns nicht automatisch erfasst. Deshalb sind wir auf Ihre Information angewiesen.
• Zeiten, in denen Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen haben.
• Freiwillige Beiträge und Zeiten, für die Sie nachträglich Geld eingezahlt haben.
(Hervorhebung von mir, ist nicht im Original)
Sonst wäre das doch sehr schwer, seine Mindestbeitragszeit innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen zu kriegen.
Vermutlich wollte der Mitarbeiter der DRV Dir nur Angst machen, damit Du möglichst schnell wieder gesund wirst und wieder arbeiten gehst ...
LG
Fee
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo Evi und willkommen im Forum
Wie @Fee, so habe auch ich etwas im Netz recherchiert und auch den DRV-Link den @Fee einstellte gefunden.
Gleichfalls möchte ich dir noch folgenden Link schicken, wo sich deine Fragstellung und eine Antwort dazu ebenfalls wiederfindet.
http://sozialrechtler.de/index.php?seite=303
Liegt dir ggf. eine aktuelle Renteninformation bzw. ein Auszug deines aktuellen Rentenkontostands vor, wo du deine abgespeicherten Beitragszeiten (bis einschließlich 12/2017) nachprüfen kannst?
Ansonsten fordere dir eine an oder mache einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle und erörtre das Thena von Angesicht zu Angesicht
Lieben Gruß sendet agnes
Wie @Fee, so habe auch ich etwas im Netz recherchiert und auch den DRV-Link den @Fee einstellte gefunden.
Gleichfalls möchte ich dir noch folgenden Link schicken, wo sich deine Fragstellung und eine Antwort dazu ebenfalls wiederfindet.
http://sozialrechtler.de/index.php?seite=303
Liegt dir ggf. eine aktuelle Renteninformation bzw. ein Auszug deines aktuellen Rentenkontostands vor, wo du deine abgespeicherten Beitragszeiten (bis einschließlich 12/2017) nachprüfen kannst?
Ansonsten fordere dir eine an oder mache einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle und erörtre das Thena von Angesicht zu Angesicht
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Schon mal besten Dank!
Ja, mir liegt diese jährliche Renteninfo vor, auf der mir aufgefallen war, dass dort plötzlich kein Betrag mehr im Falle einer EM-Rente stand.
Mit dieser Frage bin ich dann zur DRV und dort hieß es, dass dies am Krankengeld liegt. Es wäre seitens der KK nicht "mein" RV-Beitragsanteil verbucht.
Die KK hat daraufhin nachgeprüft, keinen Fehler gefiunden und 18,7% in 2017 abgeführt, also den vollen RV-Satz und auch der Zeitraum passte.
Und nach Recherchiererei trägt die KK wie auch das AA den RV-Beitrag ohnehin komplett alleine; also irgendwie gibt es auch gar nicht die Möglichkeit "meinen" RV-Beitragsanteil abzuführen oder auch nicht. Alles ein Mist!
Deshalb suche ich nun danach, was denn das Problem sein kann, bevor ich nun erneut zur DRV laufe.
Danke
Ja, mir liegt diese jährliche Renteninfo vor, auf der mir aufgefallen war, dass dort plötzlich kein Betrag mehr im Falle einer EM-Rente stand.
Mit dieser Frage bin ich dann zur DRV und dort hieß es, dass dies am Krankengeld liegt. Es wäre seitens der KK nicht "mein" RV-Beitragsanteil verbucht.
Die KK hat daraufhin nachgeprüft, keinen Fehler gefiunden und 18,7% in 2017 abgeführt, also den vollen RV-Satz und auch der Zeitraum passte.
Und nach Recherchiererei trägt die KK wie auch das AA den RV-Beitrag ohnehin komplett alleine; also irgendwie gibt es auch gar nicht die Möglichkeit "meinen" RV-Beitragsanteil abzuführen oder auch nicht. Alles ein Mist!
Deshalb suche ich nun danach, was denn das Problem sein kann, bevor ich nun erneut zur DRV laufe.
Danke
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo,
hast Du das von der KK schriftlich, dass sie den Rentenanteil an die DRV abgeführt haben?
Lass Dir von denen einen Kontoauszug mit den jeweiligen Überweisungsdaten geben.
Wichtig, dass die KK Dir auch mitteilt, auf welches Konto sie den Rentenanteil überwiesen haben.
Möglicherweise hatten die eine falsche Kontonummer, und der Empfänger hat sich über den unerwarteten Geldsegen gefreut, und es nicht gemeldet, dass es sich um Fehl-Überweisungen handelte.
Oder die DRV hat es falsch verbucht, weil die KK möglicherweise eine falsche Referenznummer / Verwendungszweck angegeben hat.
Reiche von diesem Kontoauszug eine Kopie bei der DRV ein.
Irgendwo hat entweder bei der KK oder bei der DRV jemand einen Fehler gemacht.
Also nimm erst einmal die KK in die Pflicht und dann die DRV.
LG
Fee
hast Du das von der KK schriftlich, dass sie den Rentenanteil an die DRV abgeführt haben?
Lass Dir von denen einen Kontoauszug mit den jeweiligen Überweisungsdaten geben.
Wichtig, dass die KK Dir auch mitteilt, auf welches Konto sie den Rentenanteil überwiesen haben.
Möglicherweise hatten die eine falsche Kontonummer, und der Empfänger hat sich über den unerwarteten Geldsegen gefreut, und es nicht gemeldet, dass es sich um Fehl-Überweisungen handelte.
Oder die DRV hat es falsch verbucht, weil die KK möglicherweise eine falsche Referenznummer / Verwendungszweck angegeben hat.
Reiche von diesem Kontoauszug eine Kopie bei der DRV ein.
Irgendwo hat entweder bei der KK oder bei der DRV jemand einen Fehler gemacht.
Also nimm erst einmal die KK in die Pflicht und dann die DRV.
LG
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo,
ja, ich habe die "Bescheinigung über Beitragszeiten aus Entgeltersatzleistungen in der Rentenversicherung"; das ist diese Art von Sozialversicherungsausdruck, den man vom AG, dem AA und der KK jeweils im 1. Quartal des >Folgejahres erhält.
Beiträge sind nach Auskunft der DRV auch angekommen, jedoch eben nicht als "mein" RV-Beitragsanteil verbucht bzw. ausgewiesen.
Jedoch habe ich gerade unter dem Link von @agnes http://sozialrechtler.de/index.php?seite=303 diesen Hinweis gefunden:
"Zu den Anrechnungszeiten gehören:
Solche Zeiten, in denen Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur Rehabilitation erhalten haben. Eine solche Anrechnungszeit liegt außerhalb des Zeitraumes vom 17. bis 25. Lebensjahr nur vor, wenn eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst unterbrochen worden ist."
Keine Ahnung ob das der Grund sein kann und was genau unter "unterbrochen" zu verstehen ist. Jedenfalls bin ich in der Arbeitslosigkeit erkrankt und bis dato arbeitsunfähig - nahtlos. Ich blick es nicht mehr wirklich ...
ja, ich habe die "Bescheinigung über Beitragszeiten aus Entgeltersatzleistungen in der Rentenversicherung"; das ist diese Art von Sozialversicherungsausdruck, den man vom AG, dem AA und der KK jeweils im 1. Quartal des >Folgejahres erhält.
Beiträge sind nach Auskunft der DRV auch angekommen, jedoch eben nicht als "mein" RV-Beitragsanteil verbucht bzw. ausgewiesen.
Jedoch habe ich gerade unter dem Link von @agnes http://sozialrechtler.de/index.php?seite=303 diesen Hinweis gefunden:
"Zu den Anrechnungszeiten gehören:
Solche Zeiten, in denen Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur Rehabilitation erhalten haben. Eine solche Anrechnungszeit liegt außerhalb des Zeitraumes vom 17. bis 25. Lebensjahr nur vor, wenn eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst unterbrochen worden ist."
Keine Ahnung ob das der Grund sein kann und was genau unter "unterbrochen" zu verstehen ist. Jedenfalls bin ich in der Arbeitslosigkeit erkrankt und bis dato arbeitsunfähig - nahtlos. Ich blick es nicht mehr wirklich ...
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo Evi
Ich glaube, es wird noch einmal der Gang zur DRV samt Mitnahme all deiner dir vorliegenden Unterlagen/Bescheinigungen auf dich zukommen, um einen konkreten Abgleich deines Rentenkontos zeitnah zu erwirken.
Man müsste es dort dir dann anhand deines Rentenkontostands und deiner vorliegenden Belege erklären können.
Wenn ich mich recht entsinne (ich denke dass es dein Fall ist), wurde deine Frage bereits in einem rentenspezifischem Forum schon erörtert und konnte auch dort nicht schlüssig vom Experten beantwortet werden, weil er aus dem vorliegendem beschriebenem Sachverhalt nicht schlau wurde.
Ich persönlich habe von der Materie null Ahnung, stolpere dort aber über die Aussage eines Users, der auf die dort angegebene kurze Zeit einer freiwilligen KV-Zeit verwies, die er als "ohne bestehendes RV-Verhältnis" betitelte.
Mag darin ggf. eine Erklärung liegen?
Wie gesagt, rate ich weiterhin dazu, alle Unterlagen zur lückenlosen Abklärung mitnehmen, um es bei der DRV vor Ort abzuklären.
Ich glaube nicht, dass du hiermit tatsächlich ansonsten thematisch weiter kommst, dein Fall dazu ist viel zu spezifisch.
Ich drücke dir die Daumen, dass du eine für dich befriedigende Klärung finden wirst Gruß agnes
Ich glaube, es wird noch einmal der Gang zur DRV samt Mitnahme all deiner dir vorliegenden Unterlagen/Bescheinigungen auf dich zukommen, um einen konkreten Abgleich deines Rentenkontos zeitnah zu erwirken.
Man müsste es dort dir dann anhand deines Rentenkontostands und deiner vorliegenden Belege erklären können.
Wenn ich mich recht entsinne (ich denke dass es dein Fall ist), wurde deine Frage bereits in einem rentenspezifischem Forum schon erörtert und konnte auch dort nicht schlüssig vom Experten beantwortet werden, weil er aus dem vorliegendem beschriebenem Sachverhalt nicht schlau wurde.
Ich persönlich habe von der Materie null Ahnung, stolpere dort aber über die Aussage eines Users, der auf die dort angegebene kurze Zeit einer freiwilligen KV-Zeit verwies, die er als "ohne bestehendes RV-Verhältnis" betitelte.
Mag darin ggf. eine Erklärung liegen?
Wie gesagt, rate ich weiterhin dazu, alle Unterlagen zur lückenlosen Abklärung mitnehmen, um es bei der DRV vor Ort abzuklären.
Ich glaube nicht, dass du hiermit tatsächlich ansonsten thematisch weiter kommst, dein Fall dazu ist viel zu spezifisch.
Ich drücke dir die Daumen, dass du eine für dich befriedigende Klärung finden wirst Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
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(Günter Leitenbauer)
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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
Hallo Evi,
da Du aus der Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG 1) heraus erkrankt bist, macht es Sinn, dass Du Dir auch von der Arbeitsagentur die Bestätigung über die von ihr gezahlten Rentenbeiträge geben lässt und dies ebenfalls der DRV vorlegst.
Meines Wissens nach gilt der ALG1-Bezug rentenrechtlich wie eine versicherte Beschäftigung, so dass keine Unterbrechung eingetreten sein darf.
LG
Fee
da Du aus der Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG 1) heraus erkrankt bist, macht es Sinn, dass Du Dir auch von der Arbeitsagentur die Bestätigung über die von ihr gezahlten Rentenbeiträge geben lässt und dies ebenfalls der DRV vorlegst.
Meines Wissens nach gilt der ALG1-Bezug rentenrechtlich wie eine versicherte Beschäftigung, so dass keine Unterbrechung eingetreten sein darf.
LG
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Re: Krankengeld wird nicht als Pflichtbeitragszeit für EM-Rente angerechnet
danke, die ALG-Meldung über Pflichtbeiträge liegt der RV bereits vor; Weiteres werde ich hoffentlich im Termin erfahren.
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