Rechtsfrage - Zwangsräumung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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WiZaRd
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Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Mi 15. Sep 2010, 16:51

Hallo ihr Lieben,

meine Frage passt nicht wirklich in das Forum, aber da es hier doch einige Leute mit viel Erfahrung und Wissen gibt, erhoffe ich mir dennoch eine Antwort :glotzen:

Der Ex meiner Freundin hat bei uns noch Sachen gelagert (im Keller, im und hinterm Schuppen). Der Kerl ist vor über 3 Jahren ausgezogen und seither liegt der Kram da rum. Wir haben ihn schon x-Mal aufgefordert diese zu entfernen, aber er tut das nicht. 1x hat er - nachdem wir ihn vom Vermieter auffordern ließen - eine Mulde bestellt, diese stand dann aber leer ungefähr 4 Monate vor der Tür, bis sie das Unternehmen dann wieder abgeholt hat. Der Grund war, dass der Kerl uns 1 Tag vorher angerufen hat und meinte "Morgen kommt die Mulde und ich hol dann mein Zeug" - da wir aber an dem Tag nicht da waren haben wir ihm das verboten (wir lassen ihn ja nicht ohne Aufsicht in unsere Wohnung bzw. unseren Keller und Schuppen) - angeblich war das der für ihn einzig mögliche Termin, weil er ja 7 Tage die Woche 24h pro Tag arbeitet (was nicht stimmt und wenn, dann natürlich schwarz, weil er weder Unterhalt zahlt, noch die Schulden seiner Privatinsolvenz abträgt).
Nun stört uns das ganze aber dennoch gewaltig, da es nicht grade wenig Zeug ist und wir unsere Stauräume gern selbst nutzen würden.

Gibt es eine Möglichkeit ihn zur Räumung zu zwingen bzw. den Kram auf seine Kosten entsorgen zu lassen? Evtl. ohne Anwalt? Oder fällt euch evtl. sonst noch was ein?
Wir sind mit unserem Latein bei diesem D**** am Ende!

Danke schonmal,
Micha
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Urmel
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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mi 15. Sep 2010, 17:17

Hallo Micha,

Du könntest ihm einen Termin setzen. Auf seine Kosten entsorgen geht,aber da müßt Ihr wohl in Vorkasse für gehen,denn sonst macht das keine Firma,da bei ihm ja,angeblich,nichts zu holen ist. Ihr könntet das Zeugs auch vor seine Tür kippen. :pfeif:
Wenn er den letzten Termin nicht wahr nimmt,entsorgt das Zeugs. So würde ich das machen,wenn ich keinen Anwalt einschalten wollte.
Sonst fällt mir nichts ein,was nicht viel kostet.

Liebe Grüße,Sigrun

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WiZaRd
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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Mi 15. Sep 2010, 17:23

Naja einen Termin können wir ja schon setzen - aber was passiert, wenn er den nicht einhält? Hat das denn Bestand wenn ICH ihm das vorschreibe (ohne Anwalt)?
Wir müssten dann ja die Kosten tragen und das seh ich nat. nicht ein (wäre auch nicht möglich) - wie also kriegen wir ihn los?
Vor die Tür kippen geht angeblich nicht, hatte ich mal iwo gelesen... da er uns dann wiederum verklagen könnte... und btw. seh ich auch nicht ein für ihn den Packesel zu spielen - davon ab wohnt er weiter weg und wir haben auch kein Auto, geschweige denn nen Hänger.
Anwalt wäre - dank H4 - ja im Prinzip auch möglich, aber das ist wieder ne Rennerei und Belastung... da graut mir schon beim dran denken!
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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mi 15. Sep 2010, 17:36

Ich glaube,dass das geht,wenn Ihr ihm den Termin setzt,und dann dazu schreibt,dass es dann entsorgt wird. Liest sich aber so,als wenn der Typ darauf wartet,dass Ihr das macht. Also dann doch Anwalt,dann kommen wenigstens nicht noch die Entsorgungskosten auf Euch zu,denn die kann der Anwalt einfordern :jaa:

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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 15. Sep 2010, 17:41

hab da mal ein bissel rumgeschnüffelt..........
und hab dir mal 3 antworten zu einem solchen/ähnlichen fall geräubert


Entsorge niemals das Eigentum Anderer...das kann sehr teuer werden.

Habe solch einen Fall schon erlebt.
Die Dame hat sich verzogen .
Es bleibt immer ihr Eigentum und mit Sperrmüll geht da nichts. selbst wenn man meint es wären nur Abfälle oder minderwertiger Kram.
Das unterliegt nicht der Entscheidung desjenigen bei dem der Kram liegt.
Für die Lagerung kann der Lagernde eine Entschädigung einfordern.
Er muß ihr das Einlagern der sachen mitteilen und ihr Fristen setzen zum abholen. Kommt sie dem nicht nach kann er ( ohne Vertrag mit ihr ) diese Einlagerung rechtlich geltend machen und notfalls einklagen.
Vergleiche ,wenn du ein Auto irgendwo parkst und nicht mehr abholst, dann kann es dir passieren das du eine Stellplatzgebühr bezahlst die den Wert des KFZ weit überschreitet.

Unter bestimmten Voraussetzungen gehören die Sachen nach 10 Jahren dir.
Juristisch nennt man das "Ersitzung".


§ 937:
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Mi 15. Sep 2010, 18:10

Grmls... ich will den Kram ja nicht haben! Das ist sein Müll und den soll er gefälligst entsorgen!
Grrrr... da werd ich dann wohl um den Anwalt nicht herumkommen? :(
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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mi 15. Sep 2010, 18:22

WiZaRd hat geschrieben:Grmls... ich will den Kram ja nicht haben! Das ist sein Müll und den soll er gefälligst entsorgen!
Grrrr... da werd ich dann wohl um den Anwalt nicht herumkommen? :(
ja nee, iss klaa... aber wenn Du den Kram ersessen hast, geht er in Dein Eigentum über, und dann kannst Du alles wegwerfen!

Also einfach durchhalten :lachen:

Antonia

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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Mi 15. Sep 2010, 18:27

Ich WILL es ja nicht wegwerfen! Warum sollte ich!? DER soll das machen! Der macht sich nen schlauen Lenz, lässt seinen Müll bei uns und wir entsorgen den dann auch noch? Ich bin doch nicht banane (also schon, aber nicht SO!).
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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mi 15. Sep 2010, 18:55

Was den Anwalt betrifft: dazu mußt Du heutzutage keinen Schritt mehr vor die Tür setzen. Einfach bei www.123recht.net Deine Frage einkippen und angeben, was Du bezahlen willst/kannst (Mindestbetrag war, glaube ich, so bei 25 €) . Mußt Dich natürlich auf dem Portal vorher registrieren.
Das ist das einzige, was mir noch zu dem Problem einfällt.

Aber interessant finde ich die Problematik schon - wird vielleicht im Jurastudium im Grundstudium durchgenommen. Kennste keinen Jurastudenten?

Liebe Grüße

Antonia

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Re: Rechtsfrage - Zwangsräumung

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 15. Sep 2010, 19:41

Wichtig wäre erstmal, ob der Typ da noch Wert drauf legt.

So wie es aussieht wohl eher nicht.

Normalerweise ist es dann so, dass du ihn SCHRIFTLICH, als NACHWEISLICH auffordern musst, das alles abzuholen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, bist du verpflichtet eine zweite Aufforderung zu schreiben. NACHWEIS BEHALTEN!!! EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN!!!

Kommt er der zweiten Aufforderung nicht nach, dann musst du eine Dritte schreiben, erneut mit EINSCHREIBEN UND RÜCKSCHEIN.

Ja, es kann durchaus Geld kosten, auch wenn es nur 10 Euro sind mit diesen Einschreiben + Rückschein.

Holt er das dann nicht ab gehst du zu einer Spedition.
Diese Spedition befragst du ob sie den Krempel abholen und einlagern.
Du darfst das KEINESFALLS entsorgen.

Kneift diese Spedition gehst du zur nächsten und zur Übernächsten.

Irgendeine lagert das ein und schreibt dem Typen eine Rechnung mit Ablöseauftrag.

Sollte der Typ das dann auch nicht abholen, dann bleibst du der Auftraggeber und zahlst die Abholung und Einlagergebühr.
Die Spedition hat natürlich null Bock sich gerichtlich mit einem Idioten über Mülleinlagerungen zu streiten.

Die Justiz lässt hier den rechtschaffenden Menschen im Stich.

Also: Augen zu und durch, und zwar folgendermaßen:
(wenn du nicht zuvor einen Anwalt befragen möchtest)

Eine neutrale Person mitnehmen und aufschreiben (gemeinsam) was da alles rumliegt.

Bitte alles aufnehmen, sei es auch nur ein Bleistiftspitzer und/oder ein alter vertrockneter original verpackter Kaugummi.

Ja, ist schei... ich weiß... aber geht nicht anders um ENDLICH FRIEDEN ZU FINDEN, sonst ärgert ihr euch noch weitere viele Jahre damit rum.

Ihr habt Nachweise der Abholaufträge, insofern dann einen Brief schreiben, wann ihr das Zeugs bringt.
3 termine und wenn er auf keinen reagiert, dann bereits im Vorfeld schreiben, dass bei Nichtreaktion DIESER Termin als möglicher vorausgesetzt wird.

Dann den Kram dahin fahren und ordnungsgemäß unter einem Zeugen abladen.

Alternativ: Brief schreiben, dass die Einlagerungsgebühr nun mit 60 Euro die Woche eurerseits berechnet wird, weil die Garage die ihr anmieten müsst um euren Kram einlagern zu können eben so teuer ist, weil er ja euren Platz in Anspruch nimmt.

Zeitgleich darauf aufmerksam machen, dass wenn die Miete dafür nicht gezahlt wird seinerseits, er die aufkommenden Rechtsanwaltskosten ebenso zu tragen habe, da ihr euch von einem solchen vertreten lassen werdet um eure Forderung durchzusetzen.

WENN ER, wie du schreibst, bereits in der P-Insolvenz ist, wird er sich hüten neue Schuldenzu machen, denn damit wäre die P-Insolvenz dahin.

Er steht schon unter Druck, welchen ihr ausnützen könnt.

Weitere Fragen? GERNE!!!

Sorry...ich lese das jetz nicht Korrektur, wenn Fehler in diesem langen Schreiben sind, bitte entschuldigen.
Gruß
Miko

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