
Kann ich voll verstehen, dass du im Moment ganz andere Gedanken im Kopf hastDas JC wollte bis jetzt noch auch keine weiteren Angaben, wie hoch das Erbe ist und so weiter....
Neuanschaffungen muss ich überdenken, für Schonvermögen ist kein Platz mehr, Urlaub naja,
mir ist gerade alles andere, als auf Urlaub zumute. Ich bin zur Zeit im Überlebensmodus.


Das Problem ist, dass du noch immer nicht verstanden hast für welchen Zeitraum du diese Anrechnungszeiten brauchst (ab Antragstellung auf EM-Rente für 5 Jahre rückwirkend betrachtet müssen 36 Monate abgedeckt sein, durch Beiträge ODER anerkannte "Anrechnungszeiten") und die Erklärungen der KK dazu sind für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.Das Problem ist wenn ich keine Anrechnungszeiten mehr bekomme, muss ich die EMR bis zum bitteren Ende durchziehen,
denn einen neuen Antrag kann ich mir dann wahrscheinlich sparen.
Du warst die ganze Zeit AU geschrieben, die 3-Jahresfristen haben was mit Krankengeld-Anspruch (Blockfristen) bei der KK zu tun und nicht mit Anrechnungszeiten bei der DRV ... Krankengeld bekommst du ohnehin nicht mehr wenn du nicht mehr pflichtversichert arbeiten kannst, das muss dir also keine Sorgen mehr machen.
Du sagst selbst, dass die DRV AU-Bescheinigungen anerkennen muss, selbst wenn du sie nur zu Hause gesammelt hast (weil sie auch deine KK irgendwann nicht mehr haben wollte), dein Arzt KANN dich IMMER AU schreiben, auch für sehr lange Zeit wenn du nicht Arbeits-FÄHIG bist, damit bezeugt zumindest er (mit einer anerkannten ärztlichen Urkunde), dass du wegen Krankheit NICHT nicht arbeiten konntest.
Es geht dabei nicht um irgendeinen "Berufsschutz", du bist AU weil du überhaupt nicht arbeiten kannst und nicht nur "berufsgebunden", das hat auch nicht die KK zu entscheiden ob nach 3 Jahren deswegen eine AU nicht mehr gelten soll, das entscheidet dein Arzt und zwar für den gesamten Arbeitsmarkt und nicht nur für deinen letzten Beruf ...
Das ist doch völlig unabhängig davon zu sehen, ob du nach langer Krankheit noch Geld von irgendeiner Behörde bekommst deswegen, ALLE haben bisher Beitrags- oder "Anrechnungszeiten" an die DRV gemeldet ... sogar das JC muss deinen Leistungsbezug an die DRV melden für die Aufrechterhaltung von Renten-Ansprüchen ... und deine AU sollte auch während der JC-Pause weitergeführt werden.
Es gibt einfach keine Lücke bisher und du solltest aufhören dieses Komplexe Problem andauernd irgendwo durch einen "kurzen" Anruf klären zu wollen, das ist viel zu umfangreich und die erzählen dir nur was sie gerade so dazu "denken", soweit sie es selbst verstehen, aus dem was du gerade erzählt hast.
Diese Auskunft der DRV-Stelle ist zumindest plausibel, warum vertraust da keiner Stelle (auch den Erfahrungen hier nicht) und suchst in immer neuen Ecken nach Bestätigungen, dass es nicht so sein kann wie dir hier geschrieben wird und von der DRV doch immerhin auch bestätigt wurde, DORT wird doch letztlich entschieden was für eine EM-Rente (als Versicherungszeit) anerkannt wird oder nicht.Da wurde mir gesagt, dass ich die AU Bescheinigung alle aufheben soll, damit ich sie nachweisen kann.
Dann würden die Lücken gefüllt werden, da die KK die Meldung laut seiner Meinung nicht automatisch weiter gibt.


Du verschwendest deine Zeit und die Nerven des Richters, wenn du deswegen jetzt meinst den aussichtslosen Prozess weiter führen zu wollen ... du brauchst doch nur kurze Zeit zu warten und kannst einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen, da vergehen doch keine 3 Jahre ohne "Anrechnungszeiten", außerdem sind es im Ernstfall 2 Jahre (von den 5 rückwirkenden für die DRV), schon da hast du irgendwas total falsch verstanden.
Zur Meldung als "Nichtleistungsbezieher" bei der AfA wurde dir schon geantwortet, da musst du dich jetzt aber wieder ganz normal der Vermittlung zur Verfügung stellen, damit die das als "Anrechnungszeiten" überhaupt anerkennen und an die DRV weiter geben werden, die "Nahtlosigkeit" ist abgelaufen ... du hast also Termine wahrzunehmen, musst dich regelmäßig bewerben, sonst melden die auch keine "Anrechnungszeiten" ...
Welchen Eindruck das bei einem neuen Antrag auf EM-Rente machen wird, wenn du als arbeitslos der Vermittlung bei der AfA voll zur Verfügung stehst, wurde dir ja schon geschrieben.
Gibst du dort (bei der AfA) offiziell eine AU-Bescheinigung ab, dann melden die dich nach 6 Wochen aus der Arbeitsvermittlung ab, weil du mit AU gar nicht dort hin gehörst.
Überlege dir selber was eher FÜR die Notwendigkeit einer EM-Rente sprechen könnte wenn ein neuer Antrag gestellt wird ... eine AU die noch immer (durchgehend) von deinem Arzt bescheinigt bewiesen werden kann oder die Meldung bei der AfA zur Vollzeit-Arbeitsvermittlung.


Ob eine AU-Bescheinigung ausgestellt wird und wie lange entscheiden deine behandelnden Ärzte und sonst Niemand und die beweist IMMER, dass du vom Tag X bis zum Tag Y Arbeits-UNFÄHIG gewesen bist ... der Dopa war fast 5 Jahre durchgehend AU geschrieben und es gab inzwischen auch 2 Anträge auf EM-Rente, da haben KEINE Zeiten für den Anspruch gefehlt, es ging immer nur um die Anerkennung der gesundheitlichen Probleme.
Bei mir waren es fast 4 Jahre durchgehend, davon habe ich fast 2 Jahre Hartz 4 bezogen, habe die AU aber trotzdem für meinen AG UND den Nachweis bei der DRV weiter führen lassen, Beiträge wurden für Rente von Niemandem mehr gezahlt.
Hier gibt es User, die sind /waren länger als 7 / 8 Jahre AU geschrieben und Manche sind es immer noch, weil sie auch noch keine EM-Rente bekommen oder aus anderen Gründen keinen Anspruch darauf haben, es gibt also keine 3-Jahresfrist wo dann eine AU-Bescheinigung nicht mehr zählt, die gilt so lange wie sie vom Arzt ausgestellt und immer wieder verlängert wird.



Die Auskunft mit dem "Berufsschutz" ist völliger Nonsens, aus Krankengeld wird an die DRV Beitrag gezahlt / aus ALGI wird an die DRV Beitrag gezahlt und beim JC hast du sogar bisher "doppelte" Anrechnung, weil du noch AU bist UND auch das JC deinen Leistungsbezug melden muss an die DRV, allerdings werden KEINE Beiträge mehr gezahlt, darum sind das (beitragsfreie) "Anrechnungszeiten" ...
Was soll da also bitte schon "abgelaufen" sein ... vom JC hast du dich doch gerade erst abgemeldet und AU bist du immer noch geschrieben (nehme ich doch an), so lange das so bleibt hast du auch weiterhin "Anrechnungszeiten" ... musst die eben notfalls selber mal nachweisen können, da kann ich der DRV-Auskunft durchaus mal folgen...


Deine aktuelle "Anrechnungszeit" von den Behörden eigentlich NUR vom JC endet jetzt mit dem 01.06. wo du dich für einen (vermutlich) überschaubaren Zeitraum abgemeldet hast, sobald du dich dort wieder anmeldest solltest du schon "zu deinem Schutz" vor Vermittlung und Maßnahmen weiterhin eine AU-Bescheinigung bekommen, es gibt also keinen Grund die jetzt überhaupt zu beenden, wegen der Leistungspause vom JC ...
Ich habe wenig Hoffnung, dass der Hinweis von deinem Arzt einen weiteren Gutachter zu beauftragen noch irgendwas "reißen" kann aktuell in deinem Verfahren, manchmal ist schon alles viel zu "festgefahren", da hilft das dann auch nicht mehr und kann schon deine Position in einem neuen Renten-Verfahren schwächen.
Neue Berichte und medizinische Erkenntnisse solltest du besser bei einem neuen Antrag direkt mit einbringen, mach dir mal mehr Gedanken darum die medizinische Seite "wasserdichter" zu bekommen, deine Anspruchszeiten sind nicht in Gefahr so lange du weiter AU geschrieben wirst, konzentriere dich auf das was wichtig ist und verschwende deine Zeit nicht länger mit dem jetzigen Prozess, wenn der Richter schon um Rücknahme bittet ist das kein "Spaß-Angebot" ...
Der VDK hätte früher eingreifen müssen und eine weitere Fachbegutachtung verlangen müssen, es kann nicht sein, dass deine Ärzte das erst "anregen" müssen, was die meinen dürfte bei Gericht bereits bekannt sein und bei der DRV auch, es hat offenbar bisher nicht gereicht zu überzeugen ... also atme durch, regele dein sonstiges Leben, geh bei Bedarf noch in eine Akutklinik /mehrmals zu einem neuen Neurologen usw. und dann stell einen neuen Antrag auf EM-Rente, das kannst du jederzeit tun wenn das aktuelle Verfahren abgeschlossen / beendet ist.
Spare dir die Kampfeskraft die noch in dir schlummert lieber für ein neues Rentenverfahren und wenn du die finanziellen Möglichkeiten hast, solltest du dann (falls es wieder notwendig wird) ab Widerspruch lieber einen versierten Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen ...
Man wird dir später beim JC auch mehr Ruhe lassen, wenn du dort sehr bald einen neuen Renten-Antrag vorweisen kannst und ich kann es nur immer wieder aufs Neue betonen, eine durchgehende AU zu haben ist auch beim JC dann wieder Überlebenswichtig ...



Liebe Grüße von der Doppeloma
