Blockfrist Krankengeld

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Dummy
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Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Dummy » Mo 13. Sep 2010, 07:06

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet, so dass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss. Nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.(http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k060.htm). Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist.
Quelle

Beispiel 1:

Starre Blockfrist
Beginn der zu beurteilenden Arbeitsunfähigkeit am 30.09.2009
Erstmaliger Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am 09.08.2002

1. Blockfrist 09.08.2002 - 08.08.2005

2. Blockfrist 09.08.2005 - 08.08.2008

3. Blockfrist 09.08.2008 - 08.08.2011

Quelle
Erneuter Anspruch auf Krankengeld nach Erreichen der Höchstbezugsdauer
Nach Ablauf der Blockfrist, in der der Versicherte für 78 Wochen wegen derselben Krankheit Krankengeld bezogen hat, lebt der Krankengeldanspruch wieder auf, wenn der Versicherte

* bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist;
* in der Zwischenzeit nicht wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate arbeitsunfähig war, dabei ist es unerheblich, ob die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend zurückgelegt wurden. Der Zeitraum von sechs Monaten (=180 Kalendertage) muss nicht ununterbrochen verlaufen sein, er kann sich auch aus mehreren Teilabschnitten zusammensetzen.
und
* in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat. Die geforderte Erwerbstätigkeit kann auch eine nicht versicherte (z.B. geringfügige) Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit sein. Die sechs Monate (bzw. 180 Kalendertage) brauchen nicht durchgehend zu verlaufen. Auch bei einer oder mehreren Unterbrechungen reicht es aus, wenn insgesamt Arbeitsfähigkeit und Erwerbstätigkeit für 180 Kalendertage bestanden hat.

Hat der Versicherte in der vorhergehenden Blockfrist nicht für 78 Wochen Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit bezogen, hat er mit Beginn der neuen Blockfrist einen neuen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, ohne dass die obigen besonderen Voraussetzungen vorliegen müssen.
Quelle

Wenn ich also nach der Aussteuerung 6 Monate arbeitssuchend bin, kann ich wieder auf die gleiche Krankheit 78 Wochen Krankengeld beziehen. Allerdings prüfen die KK ganz genau, ob man wirklich "gesund" geschrieben war während dieser Zeit!
lg Dummy

Vrori
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 13. Sep 2010, 12:49

..

aber zu Beginn des evtl. neuen KG-Anspruchs mußt du zwingend mit Anspruch auf KG versichert sein - das bist du nicht, wenn du nur der Arbeitsvermittlung als arbeitssuchende gemeldet bist..du müßtest schon als ALG-Bezieher pflichtversichert sein...
und wichtig...die KK prüft, ob man wirklich "gesund" geschrieben war....und nicht doch vielleicht noch au wegen der Erkrankung bestand...

.....die prüfen immer so, wie es für sie am besten ist...zuerst sollst du auf jeden Fall arbeitsfähig sein, damit sie kein KG zahlen müssen, später dann sollst du auf jeden arbeitsunfähig sein, damit sie wiederum kein KG zahlen müssen.....

LG
Vrori
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Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 13. Sep 2010, 14:42

Wenn ich also nach der Aussteuerung 6 Monate arbeitssuchend bin, kann ich wieder auf die gleiche Krankheit 78 Wochen Krankengeld beziehen. Allerdings prüfen die KK ganz genau, ob man wirklich "gesund" geschrieben war während dieser Zeit!
Dummy, das geht so nicht auf: die 3 Jahre sind ja noch nicht um, und solang hast du ja kein ALG1-Anspruch und bekommst folglich kein Krankengeld:
1,5 Jahre Krankengeld
ausgesteuert
0,6 Jahre Arbeit / oder ALG1
dann noch 1 Jahr bis die Blockfrist endet.

bei noch Älteren, die 1,5 Jahre Krenkengeld und danach 1, 5Jahre ALG 1 bekommen,
mhhhh da weiß ich jetzt nicht, ob die dann KK-Anspruch hätten. :confused:
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Doppeloma
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 13. Sep 2010, 15:09

Liebe Vrori, :smile:
.....die prüfen immer so, wie es für sie am besten ist...zuerst sollst du auf jeden Fall arbeitsfähig sein, damit sie kein KG zahlen müssen, später dann sollst du auf jeden arbeitsunfähig sein, damit sie wiederum kein KG zahlen müssen.....
Korrekt, denn auch die Krankenkassen wollen/müssen ja SPAREN wo es nur geht!

Bei ALG-Bezug wird nicht nur geprüft, ob du in dieser Zeit auch wirklich NICHT AU-geschrieben warst, sondern auch auf welcher Grundlage der Bezug von ALG beruhte.

Ist es der § 125 gilt diese Zeit nämilich NICHT für die Voraussetzung, "dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat", da es ja hier (vom Gesetz her) um eine (wegen Krankheit!) eingeschränkte Verfügbarkeit geht.
Dazu ist eine schriftliche AU-Bescheinigung überhaupt nicht notwendig, es genügt, dass die AfA im Zusammenhang mit der ALG-Zahlung der betreffenden Person den § 125 SGB III in den Akten hat!

So gibt es wahrscheinlich auch in diesem Punkt sicher mehr als einmal "ein böses Erwachen", wenn man glaubte nach Ende der Blockfrist erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld zu haben, die KK erkundigt sich mit Sicherheit vorher bei der AfA nach den Hintergründen für die Leistung von ALGI!
Die KK wissen ja aus den eigenen Unterlagen auch ganz genau, dass derjenige schon wegen genau dieser Krankheit ausgesteuert wurde und deshalb zur AfA mußte!

JEDER dreht es heutzutage so, wie er es am Besten gebrauchen kann, um auch noch an den Kranken zu SPAREN :schimpfen:

Selbst bei einer völlig anderen Krankheit wird ja von den KK oft versucht, das irgendwie "zusammenzubasteln" als die selbe Krankheit, damit KEINE neue Blockfrist beginnt und die KK trotzdem NICHT zahlen muß.

Habe ich ja selber schon erlebt, als ich nach 7 Monaten ARBEITSVERSUCH (normal Vollzeit /KEINE Wiedereingliederung!!!) mit Bourn-Out krankgeschrieben wurde, wollte man mich nach 3 Monaten schon das erste Mal aussteuern, da ich ja bereits über 1 Jahr wegen meiner Herz-OP AU war :confused: :Gruebeln:

Ich habe es mir nicht gefallen lassen und mein Recht durchgesetzt, aber leicht war es für mich auch nicht und da wird viel darauf spekuliert, dass sich kranke Menschen gar nicht mehr gegen sowas wehren können.

Ich finde unser "Sozial-System" einfach nur noch :kack: und zum :kotzen:

Man braucht sehr viel Kraft (die man eigentlich nicht mehr hat!) um in D krank sein noch irgendwie zu überleben :schimpfen: :Wut:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Dummy » Mo 13. Sep 2010, 17:48

stadtpflanze hat geschrieben:
Wenn ich also nach der Aussteuerung 6 Monate arbeitssuchend bin, kann ich wieder auf die gleiche Krankheit 78 Wochen Krankengeld beziehen. Allerdings prüfen die KK ganz genau, ob man wirklich "gesund" geschrieben war während dieser Zeit!
Dummy, das geht so nicht auf: die 3 Jahre sind ja noch nicht um, und solang hast du ja kein ALG1-Anspruch und bekommst folglich kein Krankengeld:
1,5 Jahre Krankengeld
ausgesteuert
0,6 Jahre Arbeit / oder ALG1
dann noch 1 Jahr bis die Blockfrist endet.

bei noch Älteren, die 1,5 Jahre Krenkengeld und danach 1, 5Jahre ALG 1 bekommen,
mhhhh da weiß ich jetzt nicht, ob die dann KK-Anspruch hätten. :confused:
ich bekomme doch ALG1 nach §117 :icon_e_wink: und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Meine KK sagt, dass ich ab November 2010 wieder KG beziehen könnte. Da endet meine Blockfrist. Erste Krankschreibung war im Oktober 2007. Ausgesteuert im Mai 2010.
lg Dummy

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 14. Sep 2010, 00:59

Liebe Dummy, :smile:
Meine KK sagt, dass ich ab November 2010 wieder KG beziehen könnte. Da endet meine Blockfrist. Erste Krankschreibung war im Oktober 2007. Ausgesteuert im Mai 2010.
Nicht böse sein, das "sagt" deine KK JETZT!

Und vermutlich meint sie damit, dass du Krankengeld bekommen könntest, wenn du dann in einem Arbeitsverhältnis wieder erkranken würdest!

Wenn du dann tatsächlich (aus der aktuellen Situation heraus) Krankengeld haben willst, wird sie dir ganz schnell nachweisen, dass du nach AfA-Information ALG nach § 125 erhalten hast und deswegen dem Arbeitsmarkt (wegen der Aussteuerung und dem EM-Renten-Antrag!) eben NICHT vollwertig zur Verfügung gestanden hast :Gruebeln:

Ich muß noch mal suchen, weiß nicht mehr, ob das bei der AfA oder bei der KK-Gesetzgebung drinsteht.

Du hast doch an anderer Stelle davon geschrieben, dass bei der AfA im PC vermerkt sei, dass du ALG nach § 125 bekommst, was in deinem Bescheid steht, das wird die KK dann kaum interessieren.

Die AfA muß ja den ALG-Zahlbetrag (inclusive gesetzlicher Grundlage) direkt an die KK weitergeben, das wäre ja dann der zukünftige Krankengeld-Betrag (Erkrankung während Bezug von ALG = Krankengeld in Höhe des ALG) und die KK weiß doch außerdem sowieso Bescheid, dass du wegen der Aussteuerung zur AfA mußtest.

Steht bei mir im Leistungsbescheid auch drin der § 117 und die gesetzliche Grundlage dafür, dass ich aktuell überhaupt ALG bekomme ist trotzdem der § 125 (im PC der AfA)!

Ich habe da so meine Befürchtungen, wäre ja schön wenn ich mich irre :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

ALu
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von ALu » Do 7. Okt 2010, 15:30

Jesses ist das kompliziert, ich versteh nur Bahnhof...
Ich habe die letzten beiden Tage mal nette Menschen in unserem sonst so besch.... system erleben dürfen.
Am Dienstag hatte ich Termin zur Abgabe des Arbeitslosenantrags, der Mensch dort war sowiso super lieb und baute mich auf weil mein ALG1 von der Höher mich nicht wirklich umhaut, es wird ja nach 2 Jahren Rente die ich bekommen habe fiktiv festgesetzt und hat nun gar nichts mehr mit meinem alten Gehalt zu tun, dementsprechend währen das gerade mal 35% gewesen und ich war nur frustriert.
Naja er war wirklich lieb und rief mich nachmittags an das mir ggf noch Krankengeld zustehen könnte.... ein Anruf bei der KK und gestern bekam ich den Rückruf, ja es stehen mir noch knapp 7 Monate zu... Juhu.... und heute war dann die große Aufgabe einen Arzt zu finden der unkompliziert sich auf die Krankheit einläßt, weil meine Ärztin ja ihre Praxis geschlossen hat...
Aber wie sagt man hier... es is nochens jut jejange... das gibt mir weitere sieben Monate durchatmen falls ich vors Sozialgericht muß.
Aber der Mensch von der KK sagte das es egal ist was als diagnose draufsteht wenn man keinen Arbeitgeber hat, das irritiert mich dann schon etwas. Es ist nämlich jetzt eine andere Diagnosekennzahl drauf.

bis später und liebe Grüße
Alu

lupinchen
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von lupinchen » Do 7. Okt 2010, 16:12

Hallo!

Weiss jemand vielleicht etwas über Aussteuerung.

Ich bin Altenpflegerin und in vollzeit berufstätig gewesen.
ich habe im Mai 2008 ein Blasen-ca bekommen, habe dann nach op eine reha gemacht und anschliessend eine wiedereingliederung gemacht. musste nach ca drei monaten wieder in krankenhaus, weil sich wieder etwas gebildet hat.
das letzte mal war ich mit der sache im februar 2010 im krankenhaus.
nun bin ich ausgesteuert seit mai und bekomme geld vom arbeitsamt.
in der altenpflege darf ich aus gesundheitlichen grünen nicht mehr arbeiten, kann aber lt arbeitsam wieder in vollzeit arbeiten.
habe bei meinen arbeitgeber nachgefragt bzw. die mav(mitarbeitervertretung)wegen einen anderen arbeitsplatz.
aber nix, es heisst entweder altenpflege oder rente.habe auch bei dem inegrationsamt nachgefragt was man da tun kann, und die waren auch bereit ein gespräch mit meinem arbeitgeber zu führen was er aber ablehnte. und nun sitze ich hier möchte arbeiten, bin auch nicht gekündigt, wegen meiner 70 prozent schwerbehinderung u. lanjähriger betriebszugehörigkeit.
bei dem arbeitsamt werde ich als vermittelbar geführt, was ich nicht verstehe da ich ja noch im arbeitsverhältnis bin.
sorry habe etwas wirr hier geschrieben aber vielleicht weiss ja jemand was ich noch tun kann.

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Okt 2010, 17:50

Hallo lupinchen,

herzlich Willkommen bei uns :Bussi:

habe an anderer Stelle schon mal etwas ausführlicher dazu geschrieben. Ich verlinke dir das mal, dann brauchst du nicht zu suchen.

viewtopic.php?f=7&t=224

Bin selber immer noch im ALG-Bezug nach § 125 auf Grund meiner Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Leider erhalte ich nur noch bis November ALG und warte noch immer auf die Entscheidung zu meinem Widerspruch bei der DRV.

Wer hat die Entscheidung bei dir getroffen, dass du voll Einsatzfähig auf dem Arbeitsmarkt bist, warst du beim Amtsarzt der AfA (Agentur für Arbeit)?
Finde ich ja ziemlich dreist von deinem AG, dass er die Zusammenarbeit mit dem Integrationsdienst verweigert hat, lass dich bloß nicht zu einer "freiwilligen" Aufgabe deines Arbeitsplatzes "überreden" :ic_down:

Das wird nämlich sehr gerne mal versucht, wenn es um (fast) unkündbare Schwerbehinderte geht, du hast KEINEN Grund dafür!

Dein Arbeitsverhältnis steht aktuell deiner "Vermittlung" nicht m Wege, natürlich müßte bei Interesse eines anderen AG dich einzustellen, auch die KÜ-Frist (gemäß deinem Arbeitsvertrag!) beim alten AG erst abgewartet werden :lesen:

Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass du bei deinen gesundheitlichen Verhältnissen mit Arbeitsangeboten "überschüttet" wirst.
Die AfA ( der SB) MUSS deine gesundheitlichen Einschränkungen bei der Vermittlung berücksichtigen, deshalb auch meine Frage, ob du beim Amtsarzt warst.
Der Sachbearbeiter (SB) verfügt nicht über die medizinische Ausbildung, um zu entscheiden, dass du nur die Wahl zwischen "Altenpflege" und Rente hast :Verwirrt:

Du solltest dich auch weiterhin AU schreiben lassen, das ist wichtig für den Renten-Antrag und schützt dich auch vor Aktionen deines SB (Bewerbungen/Maßnahmen), du brauchst die AU NUR im Bedarfsfall vorzulegen (z.B. wenn du einen Meldetermin nicht wahrnehmen kannst), ansonsten wollen die den dort nicht regelmäßig sehen.

Das heißt aber NICHT, dass man keine AU mehr braucht, nur weil die AfA "das sagt", die DRV wird sicher danach fragen "warum man plötzlich nicht mehr bescheinigt krank war", leider sitzt man in dieser Situation "zwischen ALLEN Stühlen" :Ohnmacht:

Mich hat die AfA- Amtsärztin direkt komplett "kaputt" geschrieben und deswegen bin ich nie in die Vermittlung gekommen (habe nicht mal einen SB dafür), das hat bisher dafür gesorgt, dass mein ALG pünktlich überwiesen wird und man mich ansonsten "in Ruhe" läßt.
Leider ist es mit dieser Ruhe bald vorbei, denn ohne rechtzeitigen Renten-Bescheid bin ich gezwungen, ab Dez. H4 in Anspruch zu nehmen.
Was da dann auf mich zukommt weiß ich auch noch nicht, meinen Job habe ich übrigens auch immer noch.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von lupinchen » Do 7. Okt 2010, 18:49

Hallo Doppeloma!
Erstmal danke für die ausfürliche antwort, finde ich super nett.
zu der frage ob ich bei dem amtsarzt war? ja musste 1,5 wochen nachdem ich mich bei dem arbeitsamt gemeldet habe sofort hin. es dauerte maximal 15 min., untersuchung gleich null, hat mich nur gefragt wie oft ich wasser lassen muss( ist kein scherz) und gesagt , dass ich in rente gehen soll, was ich aber ablehnte.wieder 1,5 wochen später musste ich zu dem arbeitberater oder was auch immer er ist, der mir dan eine kopie des amtsarztberichtes. darin steht , dass ich diesen beruf nicht mehr ausüben kann.aber im anderen bereichen wie, betreuung, empfang sowie bürotätigkeiten( habe bei meinen arbeitgeber als sachbearbeiterin gearbeitet bevor ich in die altenpflege ging)in vollzeit ausführen kann.ach ja und noch etwas ich bin bei einem kirchlichen träger tätig. liebe grüsse von lupinchem

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