Ihr Lieben!
Vielleicht hätte ich den letzten Post falsch platziert. Ich kopiere die Frage hier noch mal. Ich weiß wirklich nicht, was ich in unten beschriebenen Fall tun soll. Der erste Antrag Nahtlosigkeit wurde abgelehnt (war dann aber zum Glück nicht mehr nötig), weil ich dem Arneitsmarkt ja nicht zur Verfügung stünde, da ich aktuell krank sei, was mich völlig irritiert hat, denn das sei doch Voraussetzung für Nahtlosigkeit, dachte ich. Wenn ich gesund wäre, müsste ich arbeiten, denn ich habe ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Jetzt hab ich es so verstanden, dass es zwar alle wissen, dass man krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig ist, aber das sagt man nicht, gibt keine gelben Scheine ab und stellt sich mit dem fiktiven gesunden Rest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Okay, vielleicht war ich zu durcheinander.
Ich teile dem Arbeitsamt bei Nahtlosigkeit nicht mit, dass ich weiter krank bin, rivhtig,? Und wenn der Sachbearbeiter fragt?
Kann mir das jemand sagen.
Vielen Dank
Auskunft krank
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Re: Auskunft krank
Hallo,
eine aktuell bescheinigte Arbeitsunfähigkeit würde dazu führen, dass das ALG I nach 6 Wochen Zahlung eingestellt wird oder erst gar nicht bewilligt wird, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst...
also keine akutelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Afa abgeben und erklären, dass du dich im Rahmen deines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Wenn der SB fragt, wie denn dein Restleistungsvermögen sei, muß er das über eine Begutachtung klären lassen...
eine aktuell bescheinigte Arbeitsunfähigkeit würde dazu führen, dass das ALG I nach 6 Wochen Zahlung eingestellt wird oder erst gar nicht bewilligt wird, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst...
also keine akutelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Afa abgeben und erklären, dass du dich im Rahmen deines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Wenn der SB fragt, wie denn dein Restleistungsvermögen sei, muß er das über eine Begutachtung klären lassen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Auskunft krank
Hallo Hella,hella hat geschrieben: Ich teile dem Arbeitsamt bei Nahtlosigkeit nicht mit, dass ich weiter krank bin, rivhtig,? Und wenn der Sachbearbeiter fragt?
wenn der Sachbearbeiter fragt, sagst Du ihm, dass Du nicht hundertprozentig gesund bist, Dich aber mit Deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellst. Wie hoch das ist, muss der ärztliche Dienst feststellen und nicht der SB.
LG
Royan

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Re: Auskunft krank
Hallo Hella,
ich kann mich meinen beiden Vorschreiberinnen nur anschliessen...
Du teilst der SB lediglich mit, dass Du Dich mit Deinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung stellst...
die SB muss lediglich ein X an die richtige Stelle im Antrag machen....
Auch besteht ja Dein Arbeitsverhältnis noch - Du benötigst also keine Vermittlung ...
Wie @ Vrori und @ Royan schon schrieben - stellt ggf der ÄD der AfA Dein Restleistungsvermögen per Begutachtung fest - der SB muss das " egal " sein...
Nicht zu auskunfts/gesprächsfreudig bei der SB " auftreten " - alle Formulare ect zur Prüfung mit nach Hause nehmen und nix vor Ort unterschreiben.
Viel Glück und Erfolg !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
ich kann mich meinen beiden Vorschreiberinnen nur anschliessen...
Du teilst der SB lediglich mit, dass Du Dich mit Deinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung stellst...
die SB muss lediglich ein X an die richtige Stelle im Antrag machen....
Auch besteht ja Dein Arbeitsverhältnis noch - Du benötigst also keine Vermittlung ...
Wie @ Vrori und @ Royan schon schrieben - stellt ggf der ÄD der AfA Dein Restleistungsvermögen per Begutachtung fest - der SB muss das " egal " sein...
Nicht zu auskunfts/gesprächsfreudig bei der SB " auftreten " - alle Formulare ect zur Prüfung mit nach Hause nehmen und nix vor Ort unterschreiben.

Viel Glück und Erfolg !
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Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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