Hallo,
ich bin seit länger als 6 Wochen erkrankt und beziehe Krankengeld. Muss ich meinem Arbeitgeber nach diesen 6 Wochen meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin zuschicken oder reicht eine formelle Benachrichtigung (per E-Mail z.B.) über die restliche Dauer meiner Erkrankung?
Vielen Dank.
Krankmeldung nach 6 Wochen an Arbeitgeber
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Re: Krankmeldung nach 6 Wochen an Arbeitgeber
Hallo Chris 127
Da du aufgrund einer anhaltenden Erkrankung über den Lohnfortzahlungsanspruch hinaus weiterhin arbeitsunfähig bleibst, musst du deinem AG dies alleine auch dahingehend nachweisen, um deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, entweder deiner Arbeit nachzugehen oder den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, auch nachzukommen.
Ob ihm eine Email oder ein Anruf dazu reicht und er keinen schriftlichen Nachweis von dir möchte, kannst du ja erfragen.
Du wirst, um Krankengeld zu beziehen, vom Arzt (sofern sich seit meiner AU-Zeit verwaltungstechnisch nichts dahingehend geändert haben sollte) einen Auszahlschein für die KK ausgestellt bekommen.
Diesen Auszahlschein habe ich auch meinem AG in Kopie vorgelegt.
Etwa dort festgehaltene Indikationsschlüssel oder Hinweise auf die Art der Erkrankung kannst du auf der Kopie unkenntlich (schwärzen) machen, das hat deinen AG nichts anzugehen.
Für ihn musst du lediglich den Nachweis erbringen, dass weiterhin bis ... Datum X ... eine AU jeweils weiterhin vorliegt.
Lieben Gruß sendet
agnes
Da du aufgrund einer anhaltenden Erkrankung über den Lohnfortzahlungsanspruch hinaus weiterhin arbeitsunfähig bleibst, musst du deinem AG dies alleine auch dahingehend nachweisen, um deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, entweder deiner Arbeit nachzugehen oder den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, auch nachzukommen.

Ob ihm eine Email oder ein Anruf dazu reicht und er keinen schriftlichen Nachweis von dir möchte, kannst du ja erfragen.
Du wirst, um Krankengeld zu beziehen, vom Arzt (sofern sich seit meiner AU-Zeit verwaltungstechnisch nichts dahingehend geändert haben sollte) einen Auszahlschein für die KK ausgestellt bekommen.
Diesen Auszahlschein habe ich auch meinem AG in Kopie vorgelegt.
Etwa dort festgehaltene Indikationsschlüssel oder Hinweise auf die Art der Erkrankung kannst du auf der Kopie unkenntlich (schwärzen) machen, das hat deinen AG nichts anzugehen.
Für ihn musst du lediglich den Nachweis erbringen, dass weiterhin bis ... Datum X ... eine AU jeweils weiterhin vorliegt.
Lieben Gruß sendet

Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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Re: Krankmeldung nach 6 Wochen an Arbeitgeber
Hallo chris127,
Nur weil der AG keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss, enden doch nicht deine Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag, dass du bei AU auch eine Bescheinigung dafür vorzulegen hast.
Es mag AG geben die das irgendwann nicht mehr so genau nehmen aber nach 6 Wochen ist das in der Regel noch nicht der Fall, du kannst den AG (vermutlich) nicht schon komplett über die "restliche Dauer deiner AU informieren", es sei denn du weißt schon genau ab wann du gesund bist und die Arbeit wieder aufnehmen wirst.
Bis dahin hat der AG Anspruch auf den laufenden ärztlichen Nachweis, dass du wegen bescheinigter AU nicht zur Arbeit erscheinen kannst, in welcher form du das (rechtssicher) machen sollst kannst du natürlich mit deinem AG / Personalbüro absprechen.
Ich sollte zumindest immer anrufen, wenn die AU verlängert war und habe den Schein (Nachweis) dann mit der Post geschickt ..
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld flaut das bei manchen AG zwar ab, das regelmäßig wissen zu wollen aber meine Firma hat z.B. 1 - 2 Mal im Jahr nachgefragt und den Nachweis verlangt, dass ich immer noch AU geschrieben bin ... so lange dein Arbeitsverhältnis weiter besteht hat der AG auch das Recht dazu.
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS ... @agnes war schneller aber ACHTUNG, seit 01.01.2016 gibt es den alten Auszahlschein NICHT MEHR !!!

Natürlich bist du weiter verpflichtet deinen AG regelmäßig zur laufenden AU zu informieren, dafür bekommst du doch auch vom Arzt den entsprechenden Teil der AU-Bescheinigung.ich bin seit länger als 6 Wochen erkrankt und beziehe Krankengeld. Muss ich meinem Arbeitgeber nach diesen 6 Wochen meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin zuschicken oder reicht eine formelle Benachrichtigung (per E-Mail z.B.) über die restliche Dauer meiner Erkrankung?
Nur weil der AG keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss, enden doch nicht deine Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag, dass du bei AU auch eine Bescheinigung dafür vorzulegen hast.
Es mag AG geben die das irgendwann nicht mehr so genau nehmen aber nach 6 Wochen ist das in der Regel noch nicht der Fall, du kannst den AG (vermutlich) nicht schon komplett über die "restliche Dauer deiner AU informieren", es sei denn du weißt schon genau ab wann du gesund bist und die Arbeit wieder aufnehmen wirst.
Bis dahin hat der AG Anspruch auf den laufenden ärztlichen Nachweis, dass du wegen bescheinigter AU nicht zur Arbeit erscheinen kannst, in welcher form du das (rechtssicher) machen sollst kannst du natürlich mit deinem AG / Personalbüro absprechen.
Ich sollte zumindest immer anrufen, wenn die AU verlängert war und habe den Schein (Nachweis) dann mit der Post geschickt ..
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld flaut das bei manchen AG zwar ab, das regelmäßig wissen zu wollen aber meine Firma hat z.B. 1 - 2 Mal im Jahr nachgefragt und den Nachweis verlangt, dass ich immer noch AU geschrieben bin ... so lange dein Arbeitsverhältnis weiter besteht hat der AG auch das Recht dazu.
Liebe Grüße von der Doppeloma

PS ... @agnes war schneller aber ACHTUNG, seit 01.01.2016 gibt es den alten Auszahlschein NICHT MEHR !!!
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Krankmeldung nach 6 Wochen an Arbeitgeber
Danke @Doppeloma
...
... für den Hinweis, dass seit 2016 ein vereinfachtes und zusammengeführtes Nachweisverfahren der AU-bescheinigung und des Auszahlscheins gibt.
Mir war im Hinterkopf etwas davon verblieben.
https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-a ... ung/782130
Von daher verwies ich im Zusammenhang vorsichtshalber mit den Worten: "sofern sich seit meiner AU-Zeit verwaltungstechnisch nichts verändert haben sollte"
Meine anhaltende AU-Zeit begann 2005 und ist somit bereits eine laaange Zeit her, um wieder neue Verwaltungsrichtlinien zu praktizieren
Im obigen Link steht aber auch eindeutig erklärt, dass bereits eine AG-Kopie automatisch mit der nunmehr zusammengeführten AU-Auszahlbescheinigung seit 1.1.2016 anhängig ausgedruckt wird.
Und somit erklärt sich die Frage von selbst, dass man diese selbstredend dann auch dem AG zum Nachweis der anhaltenden AU auch zukommen lässt
Lieben Gruß sendet
agnes

... für den Hinweis, dass seit 2016 ein vereinfachtes und zusammengeführtes Nachweisverfahren der AU-bescheinigung und des Auszahlscheins gibt.
Mir war im Hinterkopf etwas davon verblieben.
https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-a ... ung/782130
Von daher verwies ich im Zusammenhang vorsichtshalber mit den Worten: "sofern sich seit meiner AU-Zeit verwaltungstechnisch nichts verändert haben sollte"

Meine anhaltende AU-Zeit begann 2005 und ist somit bereits eine laaange Zeit her, um wieder neue Verwaltungsrichtlinien zu praktizieren

Im obigen Link steht aber auch eindeutig erklärt, dass bereits eine AG-Kopie automatisch mit der nunmehr zusammengeführten AU-Auszahlbescheinigung seit 1.1.2016 anhängig ausgedruckt wird.
Und somit erklärt sich die Frage von selbst, dass man diese selbstredend dann auch dem AG zum Nachweis der anhaltenden AU auch zukommen lässt

Lieben Gruß sendet

Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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